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   BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85, 1 BvR 882/85, 1 BvR 1239/85   

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BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85, 1 BvR 882/85, 1 BvR 1239/85 (https://dejure.org/1988,41)
BVerfG, Entscheidung vom 11.10.1988 - 1 BvR 777/85, 1 BvR 882/85, 1 BvR 1239/85 (https://dejure.org/1988,41)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Oktober 1988 - 1 BvR 777/85, 1 BvR 882/85, 1 BvR 1239/85 (https://dejure.org/1988,41)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Leerkassette

    Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1, 14 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urheberrecht - Geräteabgabe - Leerkassettebhersteller - Werknutzer - Verfassungsbeschwerde - Subsidiarität

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 79, 1
  • NJW 1992, 1303
  • ZUM 1989, 183
 
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Wird zitiert von ... (351)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 775/66

    Private Tonbandvervielfältigungen

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
    In diesen Ausnahmefällen sah das Gesetz die Zahlung einer Abgabe durch die Hersteller solcher Geräte vor, die zur Vornahme von Vervielfältigungen auf Bild- oder Tonträger oder durch Übertragung von einem Bild- oder Tonträger auf einen anderen geeignet sind (sogenannte Geräteabgabe, § 53 Abs. 5 UrhG a.F. - vgl. zur Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmung BVerfGE 31, 255 ).

    a) In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, daß es zulässig ist, den unmittelbar nur schwer zu erfassenden privaten Nutzer fremder Urheberleistung mittelbar dadurch zu belasten, daß die zur Herstellung privater Kopien erforderlichen Industrieprodukte mit (abzuwälzenden) Abgaben belegt werden (BVerfGE 31, 255 >266 f.<).

    Aufgabe des Gesetzgebers ist es, das Interessenviereck Urheber - Geräteindustrie - Leerkassettenproduzenten - Werknutzer sachgerecht und praktikabel auszugestalten (BVerfGE 31, 255 >265<).

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
    Der vom Bundesverfassungsgericht aufgestellte Grundsatz, der Beschwerdeführer müsse durch die angegriffene Regelung selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen sein, dient dem Ausschluß von "Popularklagen" (vgl. BVerfGE 43, 291 >386<).

    Das gilt nicht nur dann, wenn das Gesetz einen Auslegungs- oder Entscheidungsspielraum offenläßt (BVerfGE 43, 291 >387<), sondern auch dann, wenn ein solcher Spielraum fehlt (BVerfGE 58, 81 >104 f.<; 72, 39 >43 ff.<).

    Die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte besteht ausnahmsweise dann nicht, wenn die angegriffene Regelung den Beschwerdeführer zu Dispositionen zwingt, die später nicht mehr korrigiert werden können (BVerfGE 43, 291 >387<; 60, 360 >372<), oder wenn die Anrufung der Fachgerichte dem Beschwerdeführer nicht zuzumuten ist, etwa weil das offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre (BVerfGE 55, 154 >157<).

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
    Ähnlich wie bei der Ausgestaltung von Gebührenregelungen kommt dem Gesetzgeber auch in diesem Bereich ein weiter Entscheidungsspielraum zu (BVerfGE 20, 257 >270<; 50, 217>226 und 233<).

    Die Gebührenhöhe darf dabei unter Berücksichtigung sonstiger Gesichtspunkte (etwa begrenzte Verhaltenssteuerung in bestimmten Bereichen) festgelegt werden (BVerfGE 50, 217 >226 f.<).

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
    Die vermögenswerten Befugnisse des Urhebers an seinem Werk sind Eigentum im Sinne des Art. 14 GG (BVerfGE 31, 229 >239<).

    Der Gesetzgeber ist von Verfassungs wegen vielmehr nur gehalten, eine angemessene Verwertung sicherzustellen, die der Natur und der sozialen Bedeutung des Rechts entspricht (vgl. BVerfGE 31, 229 >241<).

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
    Bei der Rechtsanwendung durch die sachnäheren Fachgerichte können - aufgrund besonderen Sachverstands - möglicherweise für die verfassungsrechtliche Prüfung erhebliche Tatsachen zutage gefördert werden (BVerfGE 56, 54 >69<).

    Zu Lasten der Beschwerdeführerin kommt folgendes hinzu: Auch wenn es im Einzelfall zweifelhaft sein mag, ob einem Beschwerdeführer eine vorherige fachgerichtliche Klärung seiner Rechtsposition zugemutet werden kann, ist sie dann unverzichtbar, wenn die Norm ins Gewicht fallende Auslegungsschwierigkeiten mit sich bringt (vgl. BVerfGE 56, 54 >69<).

  • BVerfG, 04.11.1987 - 1 BvR 1611/84

    Verfassungsmäßigkeit - Zeitschriften - Wartezimmer - Zeitungen

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden von Verwertungsgesellschaften gegen gerichtliche Endentscheidungen für zulässig angesehen (BVerfGE 77, 263 ).

    Das Urheberrecht als vermögenswertes Recht des Urhebers bedarf - ebenso wie das Sacheigentum - der Ausgestaltung durch die Rechtsordnung (BVerfGE 77, 263 >270<).

  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
    Die in BVerfGE 31, 275 (280) entwickelten Grundsätze stünden der Zulässigkeit nicht entgegen.

    Dabei kann offenbleiben, ob das schon deshalb der Fall ist, weil die Beschwerdeführerin als Verwertungsgesellschaft nicht in Prozeßstandschaft für die einzelnen Urheber die Verletzung von deren Grundrechten durch Gesetze geltend machen kann (vgl. BVerfGE 31, 275 >280<).

  • BVerfG, 18.05.1982 - 1 BvR 602/78

    Beitragsfreie Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
    1. Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde - wie die des Beschwerdeführers zu 1) - unmittelbar gegen eine gesetzliche Vorschrift, so muß der Beschwerdeführer geltend machen, durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 60, 360 >370<; 72, 39 >43<).

    Die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte besteht ausnahmsweise dann nicht, wenn die angegriffene Regelung den Beschwerdeführer zu Dispositionen zwingt, die später nicht mehr korrigiert werden können (BVerfGE 43, 291 >387<; 60, 360 >372<), oder wenn die Anrufung der Fachgerichte dem Beschwerdeführer nicht zuzumuten ist, etwa weil das offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre (BVerfGE 55, 154 >157<).

  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
    1. Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde - wie die des Beschwerdeführers zu 1) - unmittelbar gegen eine gesetzliche Vorschrift, so muß der Beschwerdeführer geltend machen, durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar verletzt zu sein (vgl. BVerfGE 60, 360 >370<; 72, 39 >43<).

    Das gilt nicht nur dann, wenn das Gesetz einen Auslegungs- oder Entscheidungsspielraum offenläßt (BVerfGE 43, 291 >387<), sondern auch dann, wenn ein solcher Spielraum fehlt (BVerfGE 58, 81 >104 f.<; 72, 39 >43 ff.<).

  • BVerfG, 20.06.1978 - 2 BvR 314/77

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85
    Daran fehlt es, soweit sich der Beschwerdeführer zu 1) gegen § 3 Satz 2 UrhG wendet, denn er legt nicht hinreichend dar, daß diese Norm ihn selbst betrifft (BVerfGE 49, 1 >8<).

    Wie an sämtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen gesetzesunmittelbarer Verfassungsbeschwerden (BVerfGE 49, 1 >8<; 64, 301 >319<) sind auch an die Unzumutbarkeit vorheriger fachgerichtlicher Klärung strenge Anforderungen zu stellen.

  • BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Anfechtung der Regelung zur

  • BVerfG, 22.10.1980 - 1 BvR 262/80

    Kündigungsschutz für werdende Mütter bei Versäumung der Anzeigefrist

  • BGH, 22.01.1986 - I ZR 194/83

    Filmmusik; Schadensberechnung bei Verbreitung von Musik auf Videokassetten;

  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

  • BGH, 11.05.1973 - I ZR 145/71

    Unangemessenheit eines für den Betrieb eines in einer Gaststätte aufgestellten

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 179/64

    Bundesrecht in Berlin

  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvR 365/60

    Frist für die Rechtssatzverfassungsbeschwerde bei Erlaß einer Verordnung

  • BVerfG, 15.11.1960 - 2 BvR 536/60

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gleichheit der Wahl bei Kommunalwahlen

  • BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72

    Ostverträge

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 86/66

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richterbesoldung

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

  • BVerfG, 20.04.2016 - 1 BvR 966/09

    Bundeskriminalamtsgesetz - Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen

    Hierin liegt eine geänderte Beschwer, die die Beschwerdefrist gegen die Vorschrift erneut in Gang setzt (vgl. BVerfGE 78, 350 ; 79, 1 ; 80, 137 ; 100, 313 ).
  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Damit soll erreicht werden, dass das Bundesverfassungsgericht nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage weitreichende Entscheidungen trifft (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 97, 157 ).
  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Damit soll erreicht werden, dass das Bundesverfassungsgericht nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage weitreichende Entscheidungen trifft (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 97, 157 ).
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