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   BVerfG, 07.11.2011 - 1 BvR 78/08   

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https://dejure.org/2011,4846
BVerfG, 07.11.2011 - 1 BvR 78/08 (https://dejure.org/2011,4846)
BVerfG, Entscheidung vom 07.11.2011 - 1 BvR 78/08 (https://dejure.org/2011,4846)
BVerfG, Entscheidung vom 07. November 2011 - 1 BvR 78/08 (https://dejure.org/2011,4846)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 44 Abs 1 S 1c VBLSa vom 22.06.1998, § 49 Abs 5 VBLSa vom 22.06.1998
    Nichtannahmebeschluss: Substantiierungsanforderungen bei Urteilsverfassungsbeschwerde - hier: Höhe einer Witwenrente nach Vorschriften der VBL-Satzung (F: 22.06.1998) - unzureichende Substantiierung ua mangels verfassungsrechtlicher Auseinandersetzung mit angefochtener ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 44 Abs 1 S 1c VBLSa vom 22.06.1998, § 49 Abs 5 VBLSa vom 22.06.1998
    Nichtannahmebeschluss: Substantiierungsanforderungen bei Urteilsverfassungsbeschwerde - hier: Höhe einer Witwenrente nach Vorschriften der VBL-Satzung (F: 22.06.1998) - unzureichende Substantiierung ua mangels verfassungsrechtlicher Auseinandersetzung mit angefochtener ...

  • Wolters Kluwer

    Berechnung einer Witwenrente nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Substantiierungsanforderungen bei Urteilsverfassungsbeschwerde - hier: Höhe einer Witwenrente nach Vorschriften der VBL-Satzung (F: 22.06.1998) - unzureichende Substantiierung ua mangels verfassungsrechtlicher Auseinandersetzung mit angefochtener ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Substantiierungsanforderungen bei Urteilsverfassungsbeschwerde - hier: Höhe einer Witwenrente nach Vorschriften der VBL-Satzung (F: 22.06.1998) - unzureichende Substantiierung ua mangels verfassungsrechtlicher Auseinandersetzung mit angefochtener ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung einer Witwenrente nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2011 - 1 BvR 78/08
    Der Beschwerdeführer muss darlegen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidiert (BVerfGE 108, 370 ).
  • BVerfG, 07.06.2000 - 2 BvL 1/97

    Bananenmarktordnung

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2011 - 1 BvR 78/08
    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt werden (BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ).
  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2011 - 1 BvR 78/08
    a) Nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG muss sich die Verfassungsbeschwerde mit dem zugrunde liegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des vorgetragenen Sachverhalts auseinandersetzen und hinreichend substantiiert darlegen, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint (BVerfGE 89, 155 ).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2011 - 1 BvR 78/08
    Er erschöpft sich in der teilweisen Wiederholung der von der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts in ihrem Beschluss vom 22. März 2000 - 1 BvR 1136/96 - (NJW 2000, S. 3341 unter II 2 c cc der Gründe) geäußerten Bedenken, ohne sich damit auseinanderzusetzen.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2011 - 1 BvR 78/08
    Sie wirft keine Fragen auf, die sich nicht ohne Weiteres aus dem Grundgesetz beantworten lassen oder die noch nicht durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt sind (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2011 - 1 BvR 78/08
    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt werden (BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 07.11.2011 - 1 BvR 78/08
    Soweit das Bundesverfassungsgericht für bestimmte Fragen bereits verfassungsrechtliche Maßstäbe entwickelt hat, muss anhand dieser Maßstäbe aufgezeigt werden, inwieweit Grundrechte durch die angegriffene Maßnahme verletzt werden (BVerfGE 99, 84 ; 101, 331 ; 102, 147 ).
  • BVerfG, 23.05.2016 - 1 BvR 2230/15

    Partielle Nichtanwendung von § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a. F. im Bereich der

    Bei Urteilsverfassungsbeschwerden ist zudem in der Regel eine ins Einzelne gehende argumentative Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2011 - 1 BvR 78/08 -, juris, Rn. 22).
  • BVerfG, 15.05.2012 - 1 BvR 2821/09

    Verletzung des Rechts auf freie Wahl des Arbeitsplatzes durch qua Gesetz

    Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung und ihrer konkreten Begründung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2011 - 1 BvR 2658/10 -, juris, Rn. 16; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. November 2011 - 1 BvR 78/08 -, juris, Rn. 22).
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