Rechtsprechung
BVerfG, 17.05.2011 - 1 BvR 780/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Bundesverfassungsgericht
Verweigerung der Auskunft aus Verfassungsschutzakten
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, § 15 Abs 1 BVerfSchG
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Verweigerung der Auskunft aus Verfassungsschutzakten - Wolters Kluwer
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde; Annahme einer Verfassungsbeschwerde
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Annahme einer Verfassungsbeschwerde
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2009 - 16 A 844/08
Reichweite des Anspruchs des Betroffenen aus § 15 Abs. 1 …
Auszug aus BVerfG, 17.05.2011 - 1 BvR 780/09
gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 13. Februar 2009 - 16 A 844/08 -.
- BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …
Der Beschwerdeführer erhob Verfassungsbeschwerde, die von der 1. Kammer des Ersten Senats mit Beschluss vom 17. Mai 2011 - 1 BvR 780/09 - ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen wurde. - OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2019 - 16 A 1009/14
Bundesamt für Verfassungsschutz muss über Auskunftsbegehren von Bodo Ramelow und …
Eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung wurde vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 17. Mai 2011 - 1 BvR 780/09 - nicht zur Entscheidung angenommen.In der Sache hat er zunächst auf seine gegen den Beschluss des erkennenden Gerichts vom 13. Februar 2009- 16 A 844/08 - erhobene Verfassungsbeschwerde Bezug genommen, die vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 17. Mai 2011 - 1 BvR 780/09 - nicht zur Entscheidung angenommen worden ist.
Abgesehen von dem Umstand, dass die Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des erkennenden Gerichts vom 13. Februar 2009 - 16 A 844/08 - ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen wurde, vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 1 BvR 780/09 -, juris, beruht die Beschränkung der Auskunft aus Akten auf solche personenbezogenen Daten, die über eine Speicherung im NADIS auffindbar sind, auf einer verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Abwägung des grundrechtlich durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i. V. mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Auskunftsinteresses des Betroffenen und des Interesses des Bundesamtes an der Vermeidung eines übermäßigen Verwaltungsaufwands, der die Funktionsfähigkeit der Behörde gefährden würde und mithin ebenfalls einen Belang von Verfassungsrang berührt.
- VG Köln, 27.03.2014 - 20 K 6717/12
Auskunftsrecht des Bürgers über beim Bundesamt für Verfassungsschutz über ihn …
"Zwischen den Beteiligten besteht Einigkeit darüber, dass es der Klägerin unbenommen ist, unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 1 BvR 780/09 oder sonstiger Erledigung in dem genannten Verfahren erneut einen Antrag auf Auskunftserteilung betreffend außerhalb der Personenakte der Klägerin zu ihr erfasster Daten bei der Beklagten zu stellen.Am 15.03.2012 stellte die Klägerin bei der Beklagten einen erneuten Auskunftsantrag, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde in dem Referenzverfahren Ramelow nicht zur Entscheidung angenommen hatte (Beschluss vom 17.05.2011 - 1 BvR 780/09).
- VG Köln, 20.12.2018 - 13 K 3988/14 Daten in Letztgenannten waren vom Auskunftsanspruch nach § 15 Abs. 1 BVerfSchG a.F. nur erfasst, soweit eine NADIS-Verknüpfung bestand, so: Verwaltungsgericht (VG) Köln, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 20 K 6242/03 -, Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 13. Februar 2009 - 16 A 844/08 -, nachgehend: Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Nichtannahmebeschluss ohne Begründung vom 17. Mai 2011 - 1 BvR 780/09 -.