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   BVerfG, 02.03.2004 - 1 BvR 784/03   

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https://dejure.org/2004,880
BVerfG, 02.03.2004 - 1 BvR 784/03 (https://dejure.org/2004,880)
BVerfG, Entscheidung vom 02.03.2004 - 1 BvR 784/03 (https://dejure.org/2004,880)
BVerfG, Entscheidung vom 02. März 2004 - 1 BvR 784/03 (https://dejure.org/2004,880)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Erlaubnispflicht nach dem HeilprG für "Geistheiler"

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz in einem Fall des so genannten geistigen Heilens; Schutz der Gesundheit der Bevölkerung durch einen Erlaubniszwang für Heilbehandler ohne Bestallung; Beschränkung der Heilertätigkeit auf die Aktivierung der ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Heilpraktikergesetz: Kein Anwendungsbereich bei Handauflegen und spirituellen "Heilern”

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Geistiges Heilen: Eine Heilpraktikerprüfung ist nicht Pflicht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Geistiger Heiler" braucht keine Zulassung als Heilpraktiker - BVerfG: Seine Tätigkeit stellt keine "Ausübung der Heilkunde" dar

Besprechungen u.ä. (2)

  • archive.is (Entscheidungsanmerkung und Volltext)

    Ein "Geistheiler", der keine Heilung verspricht und keine Diagnosen stellt, benötigt auch keine Zulassung als Heilpraktiker

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 12 Abs. 1 GG
    Genehmigungsfreiheit rituellen Heilens

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 705
 
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Wird zitiert von ... (55)

  • OLG Düsseldorf, 08.09.2015 - 20 U 236/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Ausübung der Osteopathie ohne Bestallung zum Arzt oder

    Dabei ist der Begriff verfassungskonform dahin auszulegen, dass eine Ausübung der Heilkunde nur vorliegt, wenn von der Behandlung eine mittelbare oder unmittelbare Gesundheitsgefährdung ausgeht, denn nur dann ist der durch die Erlaubnispflicht begründete Eingriff in die Berufsfreiheit nach Art. 12 GG gerechtfertigt (BVerfG NJW-RR 2004, 705).
  • BVerwG, 26.08.2009 - 3 C 19.08

    Physiotherapeut, Heilpraktikererlaubnis, Beschränkung der Heilpraktikererlaubnis,

    Darin liegt ein wesentlicher Unterschied zu solchen Tätigkeiten, die für sich genommen nicht zu Beeinträchtigungen führen können (dazu BVerfG, Beschlüsse vom 2. März 2004 - 1 BvR 784/03 - MedR 2005, 35 und vom 3. Juni 2004 - 2 BvR 1802/02 - NJW 2004, 2890; ferner Beschluss vom 7. August 2000 - 1 BvR 254/99 - NJW 2000, 2736).
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Andere als medizinische Verfahren - wie etwa lediglich auf rituelle Heilung ausgerichtete Maßnahmen, zB bloßes Handauflegen eines "Geistheilers" oder "Wunderheilers" (vgl dazu BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 2. März 2004 - 1 BvR 784/03 - NJW-RR 2004, 705 f = MedR 2005, 35 ff; BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 3. Juni 2004 - 2 BvR 1802/02 - NJW 2004, 2890 f = BVerfGK 3, 234 f) - sind daher von vornherein ausgeschlossen, selbst wenn sich ein Arzt hierzu bereit finden sollte.
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