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   BVerfG, 02.06.2003 - 1 BvR 789/96   

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BVerfG, 02.06.2003 - 1 BvR 789/96 (https://dejure.org/2003,1910)
BVerfG, Entscheidung vom 02.06.2003 - 1 BvR 789/96 (https://dejure.org/2003,1910)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juni 2003 - 1 BvR 789/96 (https://dejure.org/2003,1910)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ausschluss der Gewährung von Geschiedenenwitwenrente der in der DDR Geschiedenen gem SGB 6 § 243a mit GG Art 3 Abs 1 vereinbar - Anknüpfung an Fortgeltung des in der DDR geregelten nachehelichen Unterhalts und an geringere Schutzbedürftigkeit der Geschiedenen mit eigener ...

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Witwen- oder Witwerrente für Geschiedene aus der DDR

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    SGB VI § 47; ; SGB VI § ... 243; ; SGB VI § 243 Abs. 1; ; SGB VI § 243 Abs. 2; ; SGB VI § 243 a; ; SGB VI § 243 a Satz 1; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; RVO § 1265; ; AVG § 42; ; RKG § 65; ; EheVO § 13; ; EheVO § 14; ; EheVO § 18; ; EheVO § 13 Abs. 1; ; FGB § 29; ; FGB § 30; ; FGB § 31; ; FGB § 32; ; FGB § 33; ; FGB § 29 Abs. 1; ; FGB § 29 Abs. 2; ; RentenVO 1979 § 16; ; RentenVO 1979 § 19 Abs. 1; ; RentenVO 1979 § 20 Abs. 1; ; RentenVO 1979 § 45; ; RentenVO 1979 § 49; ; EGBGB Art. 234 § 5; ; EGBGB Art. 234 § 6; ; RÜG Art. 2 § 1; ; RÜG Art. 2 § 14; ; RÜG Art. 2 § 14 d; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 243a
    Ausschluss von Witwen- oder Witwernrenten an geschiedene Ehegatten nach dem Recht im Beitrittsgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Witwen- oder Witwerrente für Geschiedene aus der DDR

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Witwen- oder Witwerrente für Geschiedene aus der DDR

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 184
  • NJ 2003, 531
  • FamRZ 2003, 1261
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2003 - 1 BvR 789/96
    Der Umfang des Schutzes, den Art. 14 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG im Rahmen der Überleitung in der Deutschen Demokratischen Republik erworbener Rentenansprüche und Rentenanwartschaften gewähren, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 100, 1; 100, 59; 100, 104; 100, 138).

    Dabei war dem Gesetzgeber bei der Neuordnung sozialrechtlicher Rechtsverhältnisse im Zuge der Wiedervereinigung ein besonders großer Gestaltungsspielraum zuzubilligen (vgl. BVerfGE 100, 59 ).

  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83

    Verfassungsmäßigkeit des Fortfalls der Geschiedenen-Witwenrente für nach dem 30.

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2003 - 1 BvR 789/96
    Dies gilt auch in den Fällen, in denen ein Versorgungsausgleich nicht stattgefunden hat, weil der Versicherte während der Ehe keine Rentenanwartschaften erworben hat (vgl. BVerfGE 72, 141).

    Allerdings hat auch in den alten Bundesländern nur ein geringer Teil der potenziell anspruchsberechtigten Frauen, die vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurden, Geschiedenenwitwenrente erhalten (vgl. BVerfGE 66, 66 ; 72, 141 ).

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2003 - 1 BvR 789/96
    Der Umfang des Schutzes, den Art. 14 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG im Rahmen der Überleitung in der Deutschen Demokratischen Republik erworbener Rentenansprüche und Rentenanwartschaften gewähren, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 100, 1; 100, 59; 100, 104; 100, 138).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvR 1926/96

    Rentenüberleitung III

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2003 - 1 BvR 789/96
    Der Umfang des Schutzes, den Art. 14 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG im Rahmen der Überleitung in der Deutschen Demokratischen Republik erworbener Rentenansprüche und Rentenanwartschaften gewähren, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 100, 1; 100, 59; 100, 104; 100, 138).
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2003 - 1 BvR 789/96
    Geklärt ist ebenfalls, dass Ansprüche von Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Versorgung ihrer Hinterbliebenen nicht dem Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 GG unterliegen (vgl. BVerfGE 97, 271).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2003 - 1 BvR 789/96
    Der Umfang des Schutzes, den Art. 14 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG im Rahmen der Überleitung in der Deutschen Demokratischen Republik erworbener Rentenansprüche und Rentenanwartschaften gewähren, ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 100, 1; 100, 59; 100, 104; 100, 138).
  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2003 - 1 BvR 789/96
    Er verletzt aber das Grundrecht, wenn er bei Regelungen, die Personengruppen betreffen, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 102, 41 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.01.1984 - 1 BvR 55/81

    Aufteilung einer Hinterbliebenenrente - Kriterium der Ehedauer -

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2003 - 1 BvR 789/96
    Allerdings hat auch in den alten Bundesländern nur ein geringer Teil der potenziell anspruchsberechtigten Frauen, die vor dem 1. Juli 1977 geschieden wurden, Geschiedenenwitwenrente erhalten (vgl. BVerfGE 66, 66 ; 72, 141 ).
  • BSG, 05.03.1996 - 4 BA 119/95

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen zur Geschiedenwitwenrenten im

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2003 - 1 BvR 789/96
    a) den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 5. März 1996 - 4 BA 119/95 -,.
  • LSG Thüringen, 14.07.2004 - L 3 RJ 971/03

    Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente im Wege des Zugunstenverfahrens; Rücknahme

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  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.02.2008 - L 3 R 6/06

    Keine Geschiedenenwitwenrente nach DDR-Scheidung

    Insoweit hat sich das Sozialgericht auf Urteile des LSG Sachsen-Anhalt vom 20. Dezember 1995 (L 1 An 114/95) und vom 7. März 1996 (L 1 An 109/95) sowie den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 2. Juni 2003 (1 BvR 789/96) bezogen.

    Hätte der Gesetzgeber hingegen die im Beitrittsgebiet Geschiedenen in die Regelung des § 243 SGB VI einbezogen, wären diese - ohne sachlichen Grund - gegenüber allen anderen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach dem 1. Juli 1977 Geschiedenen bevorzugt worden, obwohl sie aufgrund einer eigenen Alterssicherung weniger schutzbedürftig sind (Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 2. Juni 2003, 1 BvR 789/96, SozR 4-2600 § 243 a Nr. 1).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2010 - L 22 R 432/09

    Geschiedenenwitwenrente; Beitrittsgebiet

    Immerhin habe das BVerfG in seiner Entscheidung vom 15. Januar 2004 (1 BvR 936/96) unter Hinweis auf seinen früheren Beschluss vom 02. Juni 2003 (1 BvR 789/96) nunmehr ausführt, dass die Nichtgewährung der Geschiedenenwitwenrente durch das BSG in dessen Entscheidung vom 29. Januar 1997 (5 RJ 32/95) unter Berufung auf § 243 a SGB VI nicht zu beanstanden sei und der dort geregelte Anspruchsausschluss jedenfalls dann im Einklang mit dem Grundgesetz (GG) bestünde, wenn eine adäquate eigene Alterssicherung bestünde.

    Hätte der Gesetzgeber hingegen die im Beitrittsgebiet Geschiedenen in die Regelungen des § 243 SGB VI einbezogen, wären diese - ohne sachlichen Grund - gegenüber allen anderen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach dem 01. Juli 1977 Geschiedenen bevorzugt worden, obwohl sie aufgrund einer eigenen Alterssicherung weniger schutzbedürftig sind (vgl. Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 02. Juni 2003, 1 BvR 789/96).

  • BVerfG, 15.01.2004 - 1 BvR 936/97

    Keine Grundrechtsverletzung durch Nichtgewährung einer sogenannten großen

    Nach dem Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juni 2003 (1 BvR 789/96) steht der in dieser Vorschrift geregelte Anspruchsausschluss jedenfalls dann im Einklang mit dem Grundgesetz, wenn eine adäquate eigene Alterssicherung besteht.
  • BSG, 11.06.2003 - B 5 RJ 22/02 R

    Geschiedenenwitwenrente - Ehescheidung nach DDR-Recht - internationales

    Außerdem ist zu berücksichtigen, dass es im Kern hier nicht um die Frage einer Benachteiligung der im Beitrittsgebiet geschiedenen Frauen im Vergleich zur Gruppe der in den alten Bundesländern Geschiedenen geht (vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 2. Juni 2003 - 1 BvR 789/96 - veröffentlicht in JURIS).
  • LSG Sachsen, 12.04.2022 - L 4 R 453/20
    Im Zuge der Wiedervereinigung war dem Gesetzgeber bei der Neuordnung sozialrechtlicher Rechtsverhältnisse ein besonders großer Gestaltungsspielraum zuzubilligen (BVerfG, Urteil vom 02.06.2003 - 1 BvR 789/96 - juris Rn. 25).
  • LSG Berlin, 14.01.2004 - L 6 RA 46/01

    Anspruch auf Gewährung einer Witwenrente aus der Versicherung des verstorbenen

    Während des Berufungsverfahrens hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) durch Beschluss vom 2. Juni 2003 (1 BvR 789/96, NJ 2003, 551 - 533) eine Verfassungsbeschwerde mit der Begründung nicht zur Entscheidung angenommen, der Ausschluss der Gewährung von (Geschiedenen-) Witwenrente der in der DDR Geschiedenen gemäß § 243 a SGB VI sei mit Artikel 3 Abs. 1 GG vereinbar.

    Dass die Regelung des § 243 a SGB VI verfassungsgemäß ist, insbesondere gerade auch in den Fällen, in denen der geschiedene überlebende Ehegatte aufgrund einer eigenen Alterssicherung weniger schutzbedürftig ist, was auch auf die Klägerin des vorliegenden Verfahrens zutrifft, hat das BVerfG in seiner Entscheidung vom 2. Juni 2003 (a.a.O.) nunmehr ebenfalls bestätigt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2003 - L 2 RI 306/99

    Zuerkennung einer Geschiedenen-Witwenrente; Zahlung erst mit Ablauf des

    Diese bis zur Wiedervereinigung bestehende Rechtsspaltung brauchte der Gesetzgeber deshalb nicht rückwirkend zu beseitigen (BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2003 - 1 BvR 789/96 - vgl. auch BSG, Urteil vom 29. August 1996 - 4 RA 73/95 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.01.2006 - L 6 RA 71/02

    Anspruch auf eine Witwenrente für die geschiedene Ehefrau des Versicherten;

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Nichtannahmeentscheidung vom 2. Juni 2003 ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG nicht gesehen (BVerfG 1 BvR 789/96).
  • LSG Sachsen, 12.04.2022 - L 4 R 37/21
    Im Zuge der Wiedervereinigung war dem Gesetzgeber bei der Neuordnung sozialrechtlicher Rechtsverhältnisse ein besonders großer Gestaltungsspielraum zuzubilligen (BVerfG, Urteil vom 02.06.2003 - 1 BvR 789/96 - juris Rn. 25).
  • LSG Sachsen, 12.04.2022 - L 4 R 157/21
  • LG Hagen, 18.10.2006 - 8 O 135/06

    Geltendmachung von übergegangenen Schadensersatzansprüchen aus einem

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