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   BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 807/88, 1 BvR 593/89, 1 BvR 1094/90   

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https://dejure.org/1991,6061
BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 807/88, 1 BvR 593/89, 1 BvR 1094/90 (https://dejure.org/1991,6061)
BVerfG, Entscheidung vom 16.01.1991 - 1 BvR 807/88, 1 BvR 593/89, 1 BvR 1094/90 (https://dejure.org/1991,6061)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Januar 1991 - 1 BvR 807/88, 1 BvR 593/89, 1 BvR 1094/90 (https://dejure.org/1991,6061)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Meinungsäußerungsfreiheit und Verurteilung zur Unterlassung einer ehrenrührigen Tatsachenbehauptung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 807/88
    Unter Berücksichtigung der für Tatsachenbehauptungen geltenden Grundsätze (BVerfGE 54, 208 [219 f.]; 61, 1 [8]) ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, daß das Oberlandesgericht München den Beschwerdeführer hinsichtlich der Erbringung des Wahrheitsbeweises seiner Behauptung, der Kläger des Ausgangsverfahrens verkaufe Zyankali für 1.000 Dollar an die Mitglieder der ..., als beweisbelastet angesehen hat.

    Die auf Seite 125/126 des Buches "..." aufgestellte Tatsachenbehauptung verstößt - wie dargelegt - gegen das in der einstweiligen Verfügung des Landgerichts Würzburg vom 22. September 1987 ausgesprochene Unterlassungsgebot, so daß sich der Beschwerdeführer weder für die Verbreitung noch für die Wiederholung der Behauptung auf Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG berufen kann (BVerfGE 61, 1 [8]).

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 807/88
    a) Die Verurteilung des Beschwerdeführers zur Unterlassung einer ehrenrührigen Tatsachenbehauptung durch das Landgericht Traunstein und das Oberlandesgericht München - 1 BvR 807/88 gibt keinen Anlaß, über den Regelumfang der verfassungsrechtlichen Nachprüfung der Anwendung einfachen Rechts durch die Fachgerichte hinauszugehen (BVerfGE 18, 85 [93]; 42, 143 [148]; 54, 148 [151 f.] st. Rspr.).

    b) Daß das Oberlandesgericht Bamberg die in der Passage Seite 125/126 des Buches des Beschwerdeführers "..." aufgestellte Behauptung als einen Verstoß gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Würzburg vom 22. September 1987 bewertet hat - Verfassungsbeschwerde 1 BvR 593/89 -, begegnet auch bei einer wegen der Intensität des Grundrechtseingriffs über den Regelumfang hinausgehenden verfassungsgerichtlichen Nachprüfung (BVerfGE 42, 143 [149]) keinen Bedenken.

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 807/88
    a) Die Verurteilung des Beschwerdeführers zur Unterlassung einer ehrenrührigen Tatsachenbehauptung durch das Landgericht Traunstein und das Oberlandesgericht München - 1 BvR 807/88 gibt keinen Anlaß, über den Regelumfang der verfassungsrechtlichen Nachprüfung der Anwendung einfachen Rechts durch die Fachgerichte hinauszugehen (BVerfGE 18, 85 [93]; 42, 143 [148]; 54, 148 [151 f.] st. Rspr.).

    Diese Beweiswürdigung obliegt allein den Fachgerichten und ist vom Bundesverfassungsgericht nicht nachzuprüfen (BVerfGE 18, 85 [92 f.] st. Rspr.).

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 807/88
    Unter Berücksichtigung der für Tatsachenbehauptungen geltenden Grundsätze (BVerfGE 54, 208 [219 f.]; 61, 1 [8]) ist es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden, daß das Oberlandesgericht München den Beschwerdeführer hinsichtlich der Erbringung des Wahrheitsbeweises seiner Behauptung, der Kläger des Ausgangsverfahrens verkaufe Zyankali für 1.000 Dollar an die Mitglieder der ..., als beweisbelastet angesehen hat.
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 807/88
    a) Die Verurteilung des Beschwerdeführers zur Unterlassung einer ehrenrührigen Tatsachenbehauptung durch das Landgericht Traunstein und das Oberlandesgericht München - 1 BvR 807/88 gibt keinen Anlaß, über den Regelumfang der verfassungsrechtlichen Nachprüfung der Anwendung einfachen Rechts durch die Fachgerichte hinauszugehen (BVerfGE 18, 85 [93]; 42, 143 [148]; 54, 148 [151 f.] st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 114/04

    Keine Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, des

    Dabei kann offen bleiben, ob Art. 15 Abs. 2 VvB auf das Vollstreckungsverfahren gemäß § 890 ZPO möglicherweise schon deshalb keine Anwendung findet, weil aufder Grundlage dieser Norm festgesetzte Ordnungsgelder keine Strafen i. S. d. Art. 15 Abs. 2 VvB sind (so Driehaus, in: ders.[Hrsg.], Verfassung von Berlin, 2. Aufl. 2005, Art. 15 Rn. 12; für das Bundesrecht: Schulze-Fielitz, in: Dreier [Hrsg.], GG,Bd. III, 2000, Art. 103 III Rn. 22; im Ergebnis ebenso, allerdings ohne Begründung: BVerfGE 84, 82 , offengelassen vonBVerfGE 20, 323 ; BVerfG, Beschlüsse vom 16. Januar 1991 - 1 BvR 807/88 u. a. - und 15. März 1990 - 2 BvR 126/90 -;anders BVerfG, Beschlüsse vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1654/90 - und 30. November 1990 - 2 BvR 1353/90 -).

    Ebenso muss nicht entschiedenwerden, ob Art. 15 Abs. 2 VvB allenfalls Maßstab der Prüfung der Bestimmtheit der Unterlassungsgebote und der angedrohtenOrdnungsmittel, nicht aber der Feststellung der Zuwiderhandlung im Verfahren nach § 890 ZPO sein kann (so für das BundesrechtBVerfG, Beschluss vom 16. Januar 1991 - 1 BvR 807/88 - anders BVerfG, Beschlüsse vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1654/90 - und 30.November 1990 - 2 BvR 1353/90 -).

  • VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 168/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen

    Soweit die Beschwerdeführerin einen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot gemäß Art. 15 Abs. 2 VvB rügt, ergeben sich Zweifel an der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde zunächst daraus, dass die einstweilige Verfügung aus dem Jahr 2004, deren Unbestimmtheit die Beschwerdeführerin rügt, nicht Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist und insofern zudem der Rechtsweg nicht erschöpft wäre (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 4. Dezember 2006 - 1 BvR 1200/04 -, juris Rn. 19, und 16. Januar 1991 - 1 BvR 807/88 -, juris Rn. 6).
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