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   BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00   

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https://dejure.org/2000,72
BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 (https://dejure.org/2000,72)
BVerfG, Entscheidung vom 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 (https://dejure.org/2000,72)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 (https://dejure.org/2000,72)
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Zulassungsgrund "besondere Schwierigkeit"

§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 124a Abs. 1 Satz 4 VwGO (nun § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO Fassung ab 1.1.02), Begründungsanforderungen für den Antrag auf Berufungszulassung, verfassungsrechtliche Grenzen (Art. 19 Abs. 4 GG), Anforderungen an die "Zweifel" iSv § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (vgl. nunmehr auch § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO <Fassung seit 1.1.02>)

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO; Art. 19 Abs. 4 GG; §§ 124 Abs. 2 Nr. 1, 124 Abs. 2 Nr. 2, 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO

  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Nichtzulassung einer verwaltungsgerichtlichen Berufung - zum Umfang der Darlegungspflicht für die Berufungszulassung nach VwGO § 124 Abs 2

  • Wolters Kluwer

    Zulassung - Berufung - Verfassungsbeschwerde - Verwaltungsgericht - Gründe - Rechtswegverkürzung - Rechtsschutz - Rechtsweggarantie

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1... ; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVFG § 5 Nr. 1 Buchstabe d; ; VwGO § 124 Abs. 2; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 2; ; VwGO § 124; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 bis 4; ; VwGO § 124 a Abs. 1; ; VwGO § 124 a Abs. 1 Satz 4; ; VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 2; ; VwGO § 124 a Abs. 3; ; VwVfG § 51

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1
    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3776 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 1163
  • NVwZ 2001, 410
  • VBlBW 2000, 392
  • DVBl 2000, 1458
  • DVBl 2000, 1686
 
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Wird zitiert von ... (3525)

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 15.01.2020 - VGH B 19/19

    Geschwindigkeitsmessung im "standardisierten Messverfahren":

    Das gleiche gilt, wenn das Prozessrecht den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit gibt, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten (VerfGH RP, Beschluss vom 9. Januar 2019, a.a.O.; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 [1164]; Kammerbeschluss vom 8. März 2001 - 1 BvR 1653/99 -, NVwZ 2001, 552 [553]).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Das gleiche gilt, wenn das Prozessrecht - wie hier die § 124, § 124a VwGO - den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit gibt, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163 [1164]; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2001 - 1 BvR 1653/99 -, NVwZ 2001, S. 552 [553]).

    Aus diesem Grunde dürfen die Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe nicht derart erschwert werden, dass sie auch von einem durchschnittlichen, nicht auf das gerade einschlägige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt mit zumutbarem Aufwand nicht mehr erfüllt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163 [1164]) und die Möglichkeit, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, für den Rechtsmittelführer leerläuft (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2001 - 1 BvR 1653/99 -, NVwZ 2001, S. 552 [553]; BVerfGK 10, 208 [213]).

    Erst recht kann dem Antrag auf Zulassung der Berufung - auch im Hinblick auf die Frist zu seiner Begründung - nicht abverlangt werden, dem Gericht vollständig die Begründung zu liefern, die es im Fall der Stattgabe selbst zu entwickeln hätte (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163 [1164]).

    Ernstliche Zweifel sind demgegenüber immer schon dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfGE 110, 77 [83]; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, S. 1163 [1164]).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Hinreichende Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung sind insbesondere schon dann begründet, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 2000, S. 1163 ).