Rechtsprechung
BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 842/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG; Art. 5 Abs. 2 GG; § 185 StGB; § 193 StGB
Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung durch Tragen eines Pullovers mit dem Schriftzug FCK BFE bei einer Demonstration (Schutzbereich der Meinungsfreiheit; Erfordernis der Individualisierung der Äußerung auf einen konkreten Adressatenkreis im ... - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung einer örtlichen Polizeieinheit
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, § 185 StGB, § 193 StGB
Nichtannahmebeschluss: "FCK BFE" als strafbare Beleidigung einer konkreten polizeilichen Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit - Strafurteil wegen Beleidigung unter Verwendung einer Kollektivbezeichnung stellt bei hinreichender Konkretisierung der betroffenen ... - rewis.io
Nichtannahmebeschluss: "FCK BFE" als strafbare Beleidigung der Mitglieder einer konkreten polizeilichen Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit - Strafurteil wegen Beleidigung unter Verwendung einer Kollektivbezeichnung stellt bei hinreichender Konkretisierung der ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 5 Abs. 1 S. 1; StGB § 185
Rechtfertigung des Eingriffs in die Meinungsfreiheit durch die strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung aufgrund des Zurschaustellens des Schriftzugs "FCK BFE" gegenüber Beamten einer Beweissicherungseinheit und Festnahmeeinheit (BFE); Grundsatz der Subsidiarität ... - datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: "FCK BFE" als strafbare Beleidigung der Mitglieder einer konkreten polizeilichen Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit - Strafurteil wegen Beleidigung unter Verwendung einer Kollektivbezeichnung stellt bei hinreichender Konkretisierung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung einer örtlichen Polizeieinheit
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung einer örtlichen Polizeieinheit
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StGB: "FCK BFE” auf dem Pullover - Strafbare Beleidigung?
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Beleidigung einer Polizeieinheit - durch einen "FCK BFE"-Pullover
- lto.de (Kurzinformation)
Verurteilung bestätigt: "FCK BFE" kann strafbare Beleidigung sein
- Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) (Kurzinformation)
Beleidigung einer örtlichen Polizeieinheit (FCK BFE)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
"FCK BFE" kann strafbare Beleidigung darstellen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Aufdruck "FCK BFE" eine strafbare Beleidigung?
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung einer örtlichen Polizeieinheit
- jurios.de (Kurzinformation)
Wieso ist FCK BFE eine strafbare Beleidigung der Polizei, ACAB aber nicht?
- anwalt.de (Kurzinformation)
FCK BFE - ACAB - FCK CPS - Beleidigung?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen Beleidigung einer örtlichen Polizeieinheit - Äußerung unter Berücksichtigung der Vorgeschichte des Mannes mit örtlichen Polizeieinheit hinreichend individualisiert
Verfahrensgang
- AG Göttingen, 17.07.2018 - 39 Cs 32 Js 41752/17
- AG Göttingen, 17.07.2018 - 39 Cs 34/18
- OLG Braunschweig, 05.03.2019 - 1 Ss 77/18
- BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 842/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2397/19
Klarstellung verfassungsrechtlicher Maßgaben für strafrechtliche Verurteilungen …
Auszug aus BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 842/19
Eine Missachtung der aus dem Grundsatz praktischer Konkordanz folgenden verfassungsrechtlichen Maßgaben für Verurteilungen nach § 185 StGB (vgl. dazu zusammenfassend BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2397/19 -, Rn. 14 ff.) und ein Überschreiten des bei der Anwendung dieser Maßgaben bestehenden fachgerichtlichen Wertungsrahmens sind nicht erkennbar.Dabei ist unerheblich, dass das angegriffene Urteil des Amtsgerichts zwischen diesen Rechtsfiguren (vgl. dazu ausführlich BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2397/19 -, Rn. 17 ff. und 21) nicht differenziert.
Dies deckt sich zum einen mit der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung, in der diese Fallgruppen nicht immer klar gegeneinander abgegrenzt wurden (vgl. zur Formalbeleidigung als Unterfall der Schmähkritik BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2397/19 -, Rn. 21).
Denn die Entbehrlichkeit einer grundrechtlich angeleiteten Abwägung sowohl bei Schmähkritik als auch bei der Formalbeleidigung gründet darauf, dass bei einer Äußerung die inhaltliche Auseinandersetzung und Stellungnahme gänzlich in den Hintergrund tritt und das Mittel der Sprache mit Vorbedacht nur noch dazu eingesetzt wird, andere Personen zu verletzen und in den Augen anderer herabzusetzen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Mai 2020 - 1 BvR 2397/19 -, Rn. 21).
- BVerfG, 17.05.2016 - 1 BvR 2150/14
"Kollektivbeleidigung" nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und …
Auszug aus BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 842/19
a) Insbesondere haben die Fachgerichte die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die tatgerichtliche Feststellung einer Individualisierung potentiell beleidigender Schriftzüge auf konkrete Personen oder Personengruppen beachtet (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2015 - 1 BvR 1036/14 -, Rn. 15 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Mai 2016 - 1 BvR 2150/14 -, Rn. 16 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Januar 2017 - 1 BvR 1593/16 -, Rn. 16 f.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juni 2017 - 1 BvR 2832/15 -, Rn. 4 ff.).b) Insofern liegt der Fall erheblich anders als in vergangenen verfassungsgerichtlichen Verfahren, in denen strafgerichtliche Feststellungen zur personalisierenden Zuordnung der herabsetzenden Botschaften "ACAB' ("all cops are bastards') und "FCK CPS' ("fuck cops') beanstandet wurden (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2015 - 1 BvR 1036/14 - Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Mai 2016 - 1 BvR 2150/14 - Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Januar 2017 - 1 BvR 1593/16 -).
- BVerfG, 16.01.2017 - 1 BvR 1593/16
Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung durch Verwendung …
Auszug aus BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 842/19
a) Insbesondere haben die Fachgerichte die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die tatgerichtliche Feststellung einer Individualisierung potentiell beleidigender Schriftzüge auf konkrete Personen oder Personengruppen beachtet (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2015 - 1 BvR 1036/14 -, Rn. 15 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Mai 2016 - 1 BvR 2150/14 -, Rn. 16 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Januar 2017 - 1 BvR 1593/16 -, Rn. 16 f.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juni 2017 - 1 BvR 2832/15 -, Rn. 4 ff.).b) Insofern liegt der Fall erheblich anders als in vergangenen verfassungsgerichtlichen Verfahren, in denen strafgerichtliche Feststellungen zur personalisierenden Zuordnung der herabsetzenden Botschaften "ACAB' ("all cops are bastards') und "FCK CPS' ("fuck cops') beanstandet wurden (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2015 - 1 BvR 1036/14 - Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Mai 2016 - 1 BvR 2150/14 - Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Januar 2017 - 1 BvR 1593/16 -).
- BVerfG, 26.02.2015 - 1 BvR 1036/14
"Kollektivbeleidigung" nur bei Bezug zu einer hinreichend überschaubaren und …
Auszug aus BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 842/19
a) Insbesondere haben die Fachgerichte die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die tatgerichtliche Feststellung einer Individualisierung potentiell beleidigender Schriftzüge auf konkrete Personen oder Personengruppen beachtet (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2015 - 1 BvR 1036/14 -, Rn. 15 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Mai 2016 - 1 BvR 2150/14 -, Rn. 16 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Januar 2017 - 1 BvR 1593/16 -, Rn. 16 f.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juni 2017 - 1 BvR 2832/15 -, Rn. 4 ff.).b) Insofern liegt der Fall erheblich anders als in vergangenen verfassungsgerichtlichen Verfahren, in denen strafgerichtliche Feststellungen zur personalisierenden Zuordnung der herabsetzenden Botschaften "ACAB' ("all cops are bastards') und "FCK CPS' ("fuck cops') beanstandet wurden (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2015 - 1 BvR 1036/14 - Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Mai 2016 - 1 BvR 2150/14 - Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Januar 2017 - 1 BvR 1593/16 -).
- BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77
Kunstkritik
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 842/19
Dieses Grundrecht schützt wertende Äußerungen unabhängig von deren etwaigen polemischen, unsachlichen oder verletzenden Gehalt (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 61, 1 ; 93, 266 ; stRspr). - BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 842/19
Dieses Grundrecht schützt wertende Äußerungen unabhängig von deren etwaigen polemischen, unsachlichen oder verletzenden Gehalt (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 61, 1 ; 93, 266 ; stRspr). - BVerfG, 13.06.2017 - 1 BvR 2832/15
Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung durch Verwendung …
Auszug aus BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 842/19
a) Insbesondere haben die Fachgerichte die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die tatgerichtliche Feststellung einer Individualisierung potentiell beleidigender Schriftzüge auf konkrete Personen oder Personengruppen beachtet (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2015 - 1 BvR 1036/14 -, Rn. 15 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17. Mai 2016 - 1 BvR 2150/14 -, Rn. 16 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 16. Januar 2017 - 1 BvR 1593/16 -, Rn. 16 f.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juni 2017 - 1 BvR 2832/15 -, Rn. 4 ff.).