Rechtsprechung
   BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 862/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7561
BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 862/10 (https://dejure.org/2010,7561)
BVerfG, Entscheidung vom 08.04.2010 - 1 BvR 862/10 (https://dejure.org/2010,7561)
BVerfG, Entscheidung vom 08. April 2010 - 1 BvR 862/10 (https://dejure.org/2010,7561)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 KiEntfÜbk Haag
    Nichtannahmebeschluss: Zur Auslegung von Art 12 Abs 1 des Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen (juris: KiEntfÜbk Haag) - hier: keine Verletzung von Art 2 Abs 1 GG oder Art 20 Abs 3 GG

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung des Entführers zur persönlichen Rückführung eines Kindes nach seiner Entführung in einen Vertragsstaat

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Auslegung von Art 12 Abs 1 des Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen (juris: KiEntfÜbk Haag) - hier: keine Verletzung von Art 2 Abs 1 GG oder Art 20 Abs 3 GG

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Auslegung von Art 12 Abs 1 des Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen (juris: KiEntfÜbk Haag) - hier: keine Verletzung von Art 2 Abs 1 GG oder Art 20 Abs 3 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HKÜ Art. 12 Abs. 1
    Verpflichtung des Entführers zur persönlichen Rückführung eines Kindes nach seiner Entführung in einen Vertragsstaat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haager Übereinkommen über Kindesentführungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 236
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 862/10
    Die mit dieser Auslegung verbundenen Härten für den entführenden Elternteil sind als Folge der rechtswidrigen Entführung beziehungsweise Zurückhaltung hinzunehmen (vgl. BVerfGE 99, 145 ).
  • OLG München, 30.09.2004 - 12 UF 1381/04

    Erledigung der Hauptsache durch Rückführung eines Kindes

    Auszug aus BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 862/10
    Die verbindliche Sprachfassung legt damit eine Rückkehr des Kindes in das Ausgangsland nahe (vgl. OLG München, FamRZ 2005, S. 1002).
  • OLG Stuttgart, 22.06.2011 - 17 UF 150/11

    Internationale Kindesentführung: Rückführung eines Kindes nach Australien

    Die mit der Rückführung verbundenen Härten für den entführenden Elternteil sind schließlich als Folge der rechtswidrigen Entführung beziehungsweise Zurückhaltung hinzunehmen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8.4.2010, Az. 1 BvR 862/10).
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