Rechtsprechung
BVerfG, 23.07.2001 - 1 BvR 873/00 und 1 BvR 874/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung ärztlicher Berufsausübungsfreiheit durch vollständiges Verbot der Angabe von Tätigkeitsschwerpunkten
- IWW
- Wolters Kluwer
Zahnarztwerbung - Tätigkeitsschwerpunkt - Implantologie - Verfassungsbeschwerde - Werbeverbot - Kommerzialisierung des Arztberufs - Berufsfreiheit
- Judicialis
GG Art. 12 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verlautbarung des Tätigkeitsschwerpunkts "Implantologie" auf Briefbögen oder dem Praxisschild eines Zahnarztes
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Zum Praxisschild des Zahnarztes
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zum Praxisschild des Zahnarztes
- aerzteblatt.de (Kurzinformation)
Hinweis auf dem Praxisschild: Informationsrecht der Patienten ist zu beachten
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Praxisschild des Zahnarztes
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
BVerfG lockert Werbeverbot für Ärzte
- rpmed.de (Kurzinformation)
Zum Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie Konsequenzen für die Praxis - Chancen und Risiken
- 123recht.net (Kurzinformation)
Zahnärzte dürfen mit Zusatz "Implantologie" werben
Besprechungen u.ä.
- rpmed.de (Entscheidungsbesprechung)
Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie Konsequenzen für die Praxis - Chancen und Risiken
Papierfundstellen
- NJW 2001, 2788
- DVBl 2001, 1583
Wird zitiert von ... (71) Neu Zitiert selbst (13)
- BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90
Ärztliches Werbeverbot
Auszug aus BVerfG, 23.07.2001 - 1 BvR 873/00
Werberechtliche Vorschriften in ärztlichen Berufsordnungen hat das Bundesverfassungsgericht daher mit der Maßgabe als verfassungsmäßig angesehen, dass nicht jede, sondern lediglich die berufswidrige Werbung verboten ist (vgl. BVerfGE 85, 248 ).Als berufswidrig in diesem Sinne gilt unter anderem das Führen von Zusätzen, die im Zusammenhang mit den geregelten Qualifikationsbezeichnungen und Titeln zu Irrtümern und damit zu einer Verunsicherung der Kranken führen können, was das Vertrauen in den Arztberuf untergraben und langfristig negative Rückwirkungen auf die medizinische Versorgung der Bevölkerung haben könnte (vgl. BVerfGE 85, 248 ;… vgl. auch BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 2988;… NJW 1994, S. 1591).
Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).
- OLG Köln, 26.05.2000 - 6 U 167/99
Tätigkeitsschwerpunkt auf Praxisschild eines Zahnarztes - "Implantologie"
Auszug aus BVerfG, 23.07.2001 - 1 BvR 873/00
Sofern die Angaben über die Qualifikation des Zahnarztes in sachlicher Form erfolgen und nicht irreführend sind, sind sie nach den oben genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erlaubt (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. April 2001 - 3 C 25.00 - ebenso LG Aachen, Urteil vom 4. April 2000 - 1 O 481/99 -, Umdruck S. 8; OLG Köln, Urteil vom 26. Mai 2000 - 6 U 167/99 -, Umdruck S. 5 ff.; Urteil vom 1. Dezember 2000 - 6 U 99/00 -, Umdruck S. 8; alle Entscheidungen unveröffentlicht).Denn durch den Zusatz "Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie", ergänzt um BDIZ, wird schon deutlich gemacht, dass es sich lediglich um einen Tätigkeitsschwerpunkt handelt und nicht um eine Gebietsbezeichnung im Sinne der Weiterbildungsordnung (ebenso OLG Köln, Urteil vom 26. Mai 2000 - 6 U 167/99 -, Umdruck S. 8 f.; Urteil vom 1. Dezember 2000 - 6 U 99/00 -, Umdruck S. 9 f.).
- BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 166/89
Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Ärzte
Auszug aus BVerfG, 23.07.2001 - 1 BvR 873/00
Als berufswidrig in diesem Sinne gilt unter anderem das Führen von Zusätzen, die im Zusammenhang mit den geregelten Qualifikationsbezeichnungen und Titeln zu Irrtümern und damit zu einer Verunsicherung der Kranken führen können, was das Vertrauen in den Arztberuf untergraben und langfristig negative Rückwirkungen auf die medizinische Versorgung der Bevölkerung haben könnte (vgl. BVerfGE 85, 248 ; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 2988;… NJW 1994, S. 1591).Das Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung und das hierdurch veranlasste Werbeverbot zur Vermeidung einer gesundheitspolitisch unerwünschten Kommerzialisierung des Arztberufs rechtfertigen es nicht, alle Angaben und Zusätze, die nach der Berufsordnung nicht als zulässige Berufsqualifikation auf einem Briefbogen oder einem Praxisschild erscheinen dürfen, ohne Rücksicht auf ihren Sinn und Zweck oder ihren Informationswert für Dritte generell zu verbieten (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 2988 ).
- OLG Köln, 01.12.2000 - 6 U 99/00
Tätigkeitsschwerpunkt auf Praxisschild eines Zahnarztes - "Implantologie"
Auszug aus BVerfG, 23.07.2001 - 1 BvR 873/00
Sofern die Angaben über die Qualifikation des Zahnarztes in sachlicher Form erfolgen und nicht irreführend sind, sind sie nach den oben genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erlaubt (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. April 2001 - 3 C 25.00 - ebenso LG Aachen, Urteil vom 4. April 2000 - 1 O 481/99 -, Umdruck S. 8; OLG Köln, Urteil vom 26. Mai 2000 - 6 U 167/99 -, Umdruck S. 5 ff.; Urteil vom 1. Dezember 2000 - 6 U 99/00 -, Umdruck S. 8; alle Entscheidungen unveröffentlicht).Denn durch den Zusatz "Tätigkeitsschwerpunkt Implantologie", ergänzt um BDIZ, wird schon deutlich gemacht, dass es sich lediglich um einen Tätigkeitsschwerpunkt handelt und nicht um eine Gebietsbezeichnung im Sinne der Weiterbildungsordnung (ebenso OLG Köln, Urteil vom 26. Mai 2000 - 6 U 167/99 -, Umdruck S. 8 f.; Urteil vom 1. Dezember 2000 - 6 U 99/00 -, Umdruck S. 9 f.).
- BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1969/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an das anwaltliche Werbeverbot
Auszug aus BVerfG, 23.07.2001 - 1 BvR 873/00
So war einem Rechtsanwalt der Hinweis auf seine - auf Selbsteinschätzung beruhenden - Tätigkeitsschwerpunkte auch vor der Änderung des anwaltlichen Berufsrechts nicht verwehrt, sofern er in diesen Bereichen über besondere Erfahrungen verfügte (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1995, S. 712;… NJW 1995, S. 775;… so jetzt ausdrücklich § 7 BORA, BRAK-Mitt 1996, S. 242). - BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 25.00
Arztwerbung; Praxisschild; Akupunktur; Werbeverbot für Ärzte; Hinweis auf …
Auszug aus BVerfG, 23.07.2001 - 1 BvR 873/00
Sofern die Angaben über die Qualifikation des Zahnarztes in sachlicher Form erfolgen und nicht irreführend sind, sind sie nach den oben genannten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts erlaubt (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. April 2001 - 3 C 25.00 - ebenso LG Aachen, Urteil vom 4. April 2000 - 1 O 481/99 -, Umdruck S. 8; OLG Köln, Urteil vom 26. Mai 2000 - 6 U 167/99 -, Umdruck S. 5 ff.; Urteil vom 1. Dezember 2000 - 6 U 99/00 -, Umdruck S. 8; alle Entscheidungen unveröffentlicht). - BVerfG, 05.12.1994 - 1 BvR 1229/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an das anwaltliche Werbeverbot
Auszug aus BVerfG, 23.07.2001 - 1 BvR 873/00
So war einem Rechtsanwalt der Hinweis auf seine - auf Selbsteinschätzung beruhenden - Tätigkeitsschwerpunkte auch vor der Änderung des anwaltlichen Berufsrechts nicht verwehrt, sofern er in diesen Bereichen über besondere Erfahrungen verfügte (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1995, S. 712; NJW 1995, S. 775;… so jetzt ausdrücklich § 7 BORA, BRAK-Mitt 1996, S. 242). - BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82
Frischzellentherapie
Auszug aus BVerfG, 23.07.2001 - 1 BvR 873/00
Das Werbeverbot für Ärzte soll dem Schutz der Bevölkerung dienen, es soll das Vertrauen der Patienten darauf erhalten, dass der Arzt nicht aus Gewinnstreben bestimmte Untersuchungen vornimmt, Behandlungen vorsieht oder Medikamente verordnet (vgl. BVerfGE 71, 162 ). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 23.07.2001 - 1 BvR 873/00
Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ). - BVerfG, 15.12.1993 - 1 BvR 410/88
Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Ärzte
Auszug aus BVerfG, 23.07.2001 - 1 BvR 873/00
Als berufswidrig in diesem Sinne gilt unter anderem das Führen von Zusätzen, die im Zusammenhang mit den geregelten Qualifikationsbezeichnungen und Titeln zu Irrtümern und damit zu einer Verunsicherung der Kranken führen können, was das Vertrauen in den Arztberuf untergraben und langfristig negative Rückwirkungen auf die medizinische Versorgung der Bevölkerung haben könnte (vgl. BVerfGE 85, 248 ;… vgl. auch BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 2988; NJW 1994, S. 1591). - BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87
Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand
- BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88
Apothekenwerbung
- BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85
Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9 …
- BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 233/10
Grenzen des Verbotes berufswidriger Werbung eines Zahnarztes
(a) Einem Arzt oder Zahnarzt ist von Verfassungs wegen berufsbezogene und sachangemessene Werbung erlaubt (vgl. nur BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 2001 - 1 BvR 873/00 u.a. -, juris, Rn. 26;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. September 2003 - 1 BvR 1608/02 -, juris, Rn. 30). - OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2003 - 3 KN 1/02
Berufsrecht, Zahnarzt, Satzung, Normenkontrollverfahren, Werbung, …
Auch verfassungsrechtliche Erwägungen, wie sie das Bundesverfassungsgericht zuletzt in seiner Entscheidung vom 23. Juli 2001 (NJW 2001, 2788 ff. = DVBl 2001, 1583 ff. = MedR 2001, 569 ff.) angestellt habe, könnten nicht dazu führen, dass vorliegend kein Verstoß gegen die §§ 32, 33, 39 Abs. 2 Nr. 1 und 3 und Abs. 3 HeilbG vorliege, da das Bundesverfassungsgericht sich hiermit, insbesondere mit § 39 Abs. 3 Satz 4 HeilbG nicht auseinandergesetzt habe und es zudem in dieser Entscheidung um das Ausweisen eines Tätigkeitsschwerpunktes außerhalb der geregelten Gebietskennzeichnungen gegangen sei.Auch habe der Satzungsgeber lediglich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (in seinem Beschluss vom 23. Juli 2001, a.a.O.) übernommen und mithin nur geltendes Recht festgestellt.
Zugleich wird der Gesetzgeber davon entlastet, sachliche und örtliche Verschiedenheiten berücksichtigen zu müssen, die für ihn oft schwer erkennbar sind und auf deren Veränderungen er nicht rasch genug reagieren könnte (vgl. zum Ganzen: BVerfG, NJW 1972, 1504 ; BVerfG, NJW 2001, 2788 ).
Im Gegenteil muss den Angehörigen freier Berufe für interessengerechte und sachangemessene Information, die keinen Irrtum erregt, im geschäftlichen Verkehr Raum bleiben (vgl. BVerfG, NJW 2000, 2734 ; BVerfG, NJW 2000, 3057; BVerfG, NJW 2001, 2788 ; BVerfG, NJW 2002, 1864 ; BVerwG, NJW 2001, 3426 und OLG Schleswig, Urteil vom 24. September 2002 - 6 U 20/02 -).
Berufswidrig ist eine Werbung, wenn sie irreführende Angaben oder sonstige Aussagen enthält, die geeignet erscheinen, das Schutzgut der Volksgesundheit zu beeinträchtigen, etwa wenn Kranken aus Gewinnstreben falsche Hoffnungen gemacht werden (vgl. BVerfG, NJW 2000, 2734; BVerfG, NJW 2001, 2788 ).
In Bezug auf die Angabe von Tätigkeitsschwerpunkten bei Zahnärzten ist anerkannt, dass nicht irreführende Hinweise (mit dem Zusatz "Tätigkeitsschwerpunkt") auf eine tatsächlich erfolgte Spezialisierung, die möglicherweise, aber nicht notwendig auf einer Fortbildung beruht, sofern die entsprechenden besonderen Erfahrungen vorliegen, keine berufswidrige Werbung darstellen (vgl. BVerfG, NJW 2001, 2788 , OLG-Schleswig, GRUR-RR 2001, 185; OLG Schleswig, Urteil vom 24. September 2002 - 6 U 20/02 -).
Eine Verwechslung mit Fach(zahn)arztbezeichnungen wird bereits dadurch vermieden, dass den Patienten geläufig ist, dass Fach(zahn)arztbezeichnungen auf den Praxisschildern nicht mit dem Begriff "Tätigkeitsschwerpunkt" verbunden sind (ähnlich: BVerfG, NJW 2001, 2788 ; OLG-Schleswig, GRUR-RR 2001, 185 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 9 S 2738/01 -, Juris).
Als berufswidrige Werbung gilt zwar auch das Führen von Zusätzen, die im Zusammenhang mit den geregelten Qualifikationsbezeichnungen und Titeln zu Irrtümern und damit zu einer Verunsicherung der Kranken führen können, was das Vertrauen in den Arztberuf untergraben und langfristig negative Rückwirkungen auf die medizinische Versorgung der Bevölkerung haben könnte (vgl. BVerfG, NJW 2001, 2788 und BVerfG, NJW 2002, 1864 ).
Der Antragsgegnerin kommt die Aufgabe zu, einen Teil der staatlichen Überwachung im berechtigten Interesse der Qualitätssicherung der Gesundheitsversorgung wahrzunehmen, wobei von ihr aber bei der Normierung auch Gründe der Praktikabilität berücksichtigt werden dürfen (vgl. BVerfG, NJW 1972, 1504 ; BVerfG, NJW 2001, 2788 ).
- BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 1003/02
Werbung von Zahnärzten im Internet
Der Patient soll darauf vertrauen können, dass sich der Arzt nicht von kommerziellen Interessen leiten lässt (vgl. BVerfGE 71, 162 ; 76, 196 ; 85, 248 ; 94, 372 ; vgl. auch Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788 ).Rechtsgüter wie die Gesundheit der Bevölkerung und die Vermeidung von Irreführung rechtfertigen es nicht, alle Angaben und Zusätze, die nach der Berufsordnung (noch) nicht als förmliche Berufsqualifikation anerkannt sind, ohne Rücksicht auf ihren Sinn und Zweck zu verbieten (…vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 2988 ; 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788 ff.).
Eine Auseinandersetzung mit den Grenzen eines berufsrechtlichen Verbots von Berufsfeldangaben (…vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 2988 ; 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788 ff.) und der dafür geltenden Maßstäbe lässt die angegriffene Entscheidung vermissen.
- OLG Koblenz, 08.06.2016 - 9 U 1362/15
Unzulässige Werbung für Schönheitsoperationen mit Vorher-/Nachher-Bildern
Der Schutz der Bevölkerung setzt als Gemeinwohlbelang der Werbefreiheit der Ärzte Grenzen (Vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2001 - 1 BvR 873/00, 1 BvR 874/00 -, Rn. 18, 19, zitiert nach juris). - VG Gießen, 14.11.2007 - 21 BG 1275/07
Zulässigkeit der Werbung eines Arztes mittels eines Unternehmensfilms
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 71, 162 = NJW 1986, 1533; NJW 2001, 2788) sei anerkannt, dass dem Arzt selbstverständlich neben der auf seiner Leistung und seinem Ruf beruhenden Werbewirkung auch Ankündigungen mit werbendem Charakter nicht verwehrt werden könnten.Das Werbeverbot soll somit einer gesundheitspolitisch unerwünschten Kommerzialisierung des Arztberufes vorbeugen (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 19.11.1985, a. a. O.; Beschluss vom 23.07.2001 - 1 BvR 873/00, 1 BvR 874/00 -, NJW 2001, 2788).
Werberechtliche Vorschriften in gesetzlichen Regelungen und in ärztlichen Berufsordnungen sind daher nur mit der Maßgabe als verfassungsgemäß anzusehen, dass nicht jede, sondern lediglich die berufswidrige Werbung verboten ist (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 11.02.1992, a. a. O.;… Beschluss vom 21.04.1993, a. a. O.; Beschluss vom 23.07.2001, a. a. O.; Beschluss vom 30.04.2004 - 1 BvR 2334/03 -, NJW 2004, 2660).
Sachangemessene Informationen, die den möglichen Patienten nicht verunsichern, sondern ihn als mündigen Menschen befähigen, von der freien Arztwahl sinnvoll Gebrauch zu machen, sind daher zulässig (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.07.2001, a. a. O.;… Beschluss vom 30.04.2004, a. a. O., m. w. N.).
Dem Arzt stehen somit nach Maßgabe des Vorstehenden für seine Werbung alle üblichen Werbeträger zur Verfügung (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 22.05.1996, a. a. O.; Beschluss vom 19.10.2001 - 1 BvR 1050/01 -), und der Werbeeffekt als solcher kann zu keinem Verbot führen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.07.2001, a. a. O.;… Beschluss vom 13.07.2005, a. a. O.).
Nach dieser Rechtsprechung können dem Arzt gerade aufgrund der ihm zustehenden und durch diese Verfassungsnorm geschützten Berufsfreiheit nicht gesetzlich und durch Berufsordnungen - neben der auf seinem Ruf und seiner ärztlichen Leistung beruhenden Werbewirkung - Ankündigungen mit werbendem Charakter nicht verwehrt werden (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 19.11.1985, a. a. O.; Beschluss vom 23.07.2001, a. a. O.), sofern keine berufswidrige Werbung betrieben wird (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 11.02.1992, a. a. O.;… Beschluss vom 21.04.1993, a. a. O.; Beschluss vom 23.07.2001, a. a. O.;… Beschluss vom 30.04.2004, a. a. O.), sondern sachangemessene Informationen, die den möglichen Patienten nicht verunsichern, sondern ihn als mündigen Menschen befähigen, von der freien Arztwahl sinnvoll Gebrauch zu machen, gegeben werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.07.2001, a. a. O.;… Beschluss vom 30.04.2004, a. a. O., m. w. N.).
- BGH, 09.10.2003 - I ZR 167/01
Arztwerbung im Internet
In der Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, daß dem Arzt neben der auf seiner Leistung und seinem Ruf beruhenden Werbewirkung in bestimmten Grenzen auch Ankündigungen mit werbendem Charakter nicht verwehrt werden können (vgl. BVerfGE 71, 162, 174; BVerfG, Beschl. v. 23.7.2001 - 1 BvR 873/00 u. 1 BvR 874/00, NJW 2001, 2788, 2789 = WRP 2001, 1064).Die Mitteilung eines Arztes in seinem Internetauftritt, bestimmte Tätigkeitsgebiete stellten seine Praxisschwerpunkte dar, enthält dementsprechend vielmehr nur die - im Streitfall auch nach dem Vortrag der Klägerin nicht unrichtige - Angabe, er sei auf diesen Gebieten nachhaltig tätig und verfüge deshalb dort über besondere Erfahrungen (BVerfG NJW 2001, 2788, 2790;… für Rechtsanwälte vgl. BGH, Urt. v. 16.6.1994 - I ZR 67/92, GRUR 1994, 825, 826 = WRP 1994, 608 - Strafverteidigungen; BGH GRUR 1996, 365, 366 - Tätigkeitsschwerpunkte).
- BGH, 18.03.2010 - I ZR 172/08
Master of Science Kieferorthopädie
Danach kann das Führen von Zusätzen, die im Zusammenhang mit den geregelten Qualifikationsbezeichnungen und Titeln zu Irrtümern und damit zu einer Verunsicherung von Kranken führen können, das Vertrauen in den Arztberuf untergraben und langfristig negative Auswirkungen auf die medizinische Versorgung der Bevölkerung haben (BVerfGE 85, 248, 261; BVerfG NJW 1993, 2988, 2989; 1994, 1591, 1592; 2001, 2788, 2789; 2002, 1864, 1865). - BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01
Verletzung ärztlicher Berufsausübungsfreiheit durch wettbewerbsrechtliche …
Das Rechtsgut der Gesundheit der Bevölkerung und das hierdurch veranlasste Werbeverbot zur Vermeidung einer gesundheitspolitisch unerwünschten Kommerzialisierung des Arztberufs rechtfertigen es nicht, Angaben über Besonderheiten der Berufsausübung ohne Rücksicht auf ihren Sinn und Zweck oder ihren Informationswert für Dritte generell zu verbieten (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 2988 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788 ).Sofern die Hinweise in sachlicher Form erfolgen und nicht irreführend sind, sind sie erlaubt (vgl. BVerfGE 82, 18 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788 ;… ebenso BVerwG, NJW 2001, S. 3425).
- BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 191/05
Verletzung der Berufsausübungsfreiheit eines Arztes durch ungerechtfertigte …
Zum einen hat das Bundesverfassungsgericht bereits herausgestellt, dass der Werbeeffekt als solcher nicht zu einem Verbot führen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788 ). - BVerfG, 26.09.2003 - 1 BvR 1608/02
Zur Werbung einer Zahnarzt-GmbH
Sie berücksichtigen schon im Ansatz nicht, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Werbeeffekt als solcher nicht zu einem Verbot führen kann, weil dem Zahnarzt von Verfassungs wegen die berufsbezogene und sachangemessene Werbung erlaubt ist (vgl. BVerfGE 82, 18 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788 ff.). - BFH, 23.02.2010 - VII R 24/09
Steuerberatungsrecht: Führen eines Zusatzes zur Berufsbezeichnung
- BVerfG, 18.10.2001 - 1 BvR 881/00
"Zahnarztsuchservice" nicht standeswidrig
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.2002 - 9 S 2738/01
Antragsbefugnis für Normenkontrollverfahren; Zusatzbezeichnung nach Weiterbildung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2010 - 13 A 583/08
Anspruch eines Tierarztes zur Führung der Bezeichnung "Fachpraxis für …
- BVerfG, 09.06.2010 - 1 BvR 1198/10
Vereinbarkeit von § 43 Abs 2 S 2 StBerG (Beschränkung des Führens weiterer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.2003 - 13 B 1703/03
Ausgestaltung der berufsordnungsrechtlichen Zulässigkeit des Praxisschildes eines …
- BVerwG, 24.09.2009 - 3 C 4.09
Zahnarzt; Werbung; Untersagung; Irreführung; sachangemessene Information; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.01.2009 - 13 A 3618/06
Arzt- und Berufsrecht - Bezeichnung mit Tätigkeitsschwerpunkt "Mund- und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2006 - 13 A 3968/04
Zulässigkeit der Fortführung des Namens eines verstorbenen früheren …
- LG Berlin, 28.06.2012 - 52 O 231/11
Gutschein für Zahnarztbehandlung zum Pauschalpreis
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2006 - 90 H 1.04
Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung …
- OLG Köln, 15.08.2008 - 6 U 20/08
Vorliegen einer irreführenden Werbung aufgrund des Inserats eines Arztes in den …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2007 - 13 B 503/07
Untersagung des Führens der Berufsbezeichnung "Kieferorthopädische Praxis" in …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2004 - 13 B 888/04
Bewertung eines Logos als berufswidrige Werbung ; Abgrenzung zwischen erlaubter …
- BVerwG, 04.09.2003 - 3 BN 1.03
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Zulässigkeit von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2005 - 13 B 667/05
Berufsrecht - "Zahnarzt für Implantologie" gibt es nicht
- OLG Hamm, 03.06.2008 - 4 U 59/08
Wettbewerbswidrigkeit eines ohne nähere Eingrenzung des Tätigkeitsfeldes …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2008 - 13 A 1712/06
Unzulässigkeit einer Zahnarztwerbung mit dem MAC®-Logo sowie Geprüfte …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2002 - 13 A 5128/00
- OLG Düsseldorf, 25.11.2003 - 20 U 63/03
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung einer zahnärztlichen Praxisgemeinschaft; …
- BVerwG, 04.09.2003 - 3 BN 3.03
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzlichkeit der Bedeutung …
- VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 1 S 1667/00
Einstufung als gefährlicher Hund - Typisierungsbefugnis - Widerlegbarkeit der …
- VGH Baden-Württemberg, 28.04.2004 - 9 S 1751/02
Normenkontrollantrag von Radiologen gegen die Einführung der Fachkunden …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2003 - 6t A 4560/00
Rüge durch die Ärztekammer Nordrhein aufgrund des Zusatzes "Diabetologe DDG - …
- VG Berlin, 04.09.2007 - 90 A 11.06
Berufsrechtliche Maßnahme bei irreführenden Werbeangaben eines Arztes
- OLG Köln, 18.07.2003 - 6 U 23/03
Wettbewerbswidrigkeit der Werbeanzeige eines Zahnarztes
- BVerwG, 04.09.2003 - 3 BN 2.03
Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzlichkeit der Bedeutung …
- VG Gelsenkirchen, 31.03.2010 - 7 K 3164/08
Tätigkeitsschwerpunkt, Laserbehandlung
- LSG Hessen, 23.09.2009 - L 4 KA 119/08
Vertragszahnärztliche Versorgung - Genehmigung einer vertragszahnärztlichen …
- VG Berlin, 04.09.2007 - 90 A 6.05
Berufswidrige Werbung eines Facharztes der Chirurgie durch Verwendung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2003 - 13t A 4560/00
Ausgestaltung der Teilnahme eines Arztes für Allgemeinmedizin an dem …
- OLG Karlsruhe, 09.07.2009 - 4 U 169/07
Unlautere und irreführende Werbung: Telefonbucheintrag eines Zahnarztes unter der …
- LG Kleve, 10.08.2007 - 8 O 3/07
Unterlassung der Bezeichnung Master of Science Kieferorthopädie; Anerkennung als …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2003 - 6t A 4560
Rechtliche Möglichkeiten im ärztlichen Ankündigungsrecht; Werbeverbote für Ärzte …
- LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 29.01.2003 - 13t A 4560/00
- LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 29.01.2003 - 6t A 4560/00
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2008 - 13 B 1165/08
Zur irreführenden berufswidrigen Werbung eines Zahnarztes mit der Bezeichnung …
- OLG Jena, 27.08.2008 - 2 U 207/08
Irreführung durch Werbung mit dem Begriff "Buchhalter"
- VG Aachen, 24.09.2021 - 5 K 3632/19
Berufsordnung; Weiterbildungsordnung; Werbung; irreführend
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.07.2012 - 1 K 75/11
Befugnis der Zahnärztekammer zur Erteilung eines Kammerzertifikats "Fortbildung"
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2003 - 13 A 744/02
Verfassungsmäßigkeit eines generellen Werbeverbots für Zahnärzte; Abgrenzung …
- LG Münster, 07.02.2008 - 22 O 247/07
Werbung mit der Bezeichnung "Männerarzt" ist ein Wettbewerbsverstoß
- LG Kleve, 10.08.2007 - 8 O 2/07
Wettbewerbsrecht: Irreführende Bezeichnung einer Klinik als "Fachklinik für …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2003 - 13t A 744/02
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Entziehung einer zahnärztlichen Approbation; …
- VG Kassel, 28.03.2003 - 5 E 1685/01
- VG Köln, 22.03.2011 - 7 K 8382/09
Zulässigkeit des Führens der Bezeichnung "Tierärztliche Praxis für Kleintiere und …
- OLG Düsseldorf, 25.11.2003 - 20 U 67/03
Wettbewerbswidrigkeit der Werbung eines Zahnarztes
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.04.2003 - LBGH A 11762/02
Arzt, Arztpraxis, Berufspflicht, Berufspflichtverletzung, Werbung, berufswidrige …
- VGH Baden-Württemberg, 05.02.2002 - 9 S 2739/01
Fünferbesetzung bei einstweiliger Anordnung im Normenkontrollverfahren; Angabe …
- LG Wuppertal, 15.05.2009 - 15 O 11/09
Wann ist die Werbung eines Arztes auf dem Praxisschild wettbewerbswidrig
- OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - 20 U 4/03
Unterlassung eines Internetauftritts kammerangehöriger Zahnärzte; Verstoß gegen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2008 - 90 H 4.07
Berufspflichtverletzung: Eintrag eines Arztes im Branchenfernsprechbuch "Gelbe …
- VG Berlin, 15.08.2007 - 90 A 1.06
Verstoß gegen das Werbeverbot durch einen Zahnarzt (hier: Anpreisende Werbung
- VG Berlin, 15.08.2007 - 90 A 2.05
Zulässigkeit der Werbung durch einen Zahnarzt (hier: Ozontherapie
- LG Leipzig, 14.12.2001 - 5 O 8712/01
Voraussetzungen für einen Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb; Anforderungen an …
- OVG Rheinland-Pfalz, 09.04.2003 - LBGH A 11762/02
- LG Berlin, 15.12.2022 - 21 S 1/22
Bestandsmieter von Konkurrenzschutzklausel nicht betroffen
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2008 - 90 H 5.07
Heilberufsrecht; berufswidrige Werbung im Branchenfernsprechbuch
- LBerG Heilberufe Nordrhein-Westfalen, 14.10.2003 - 13t A 744/02
- BerG Heilberufe Berlin, 15.11.2017 - 90 K 8.14
- LG Itzehoe, 26.03.2002 - 5 O 16/02