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   BVerfG, 18.12.2006 - 1 BvR 874/05   

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BVerfG, 18.12.2006 - 1 BvR 874/05 (https://dejure.org/2006,1261)
BVerfG, Entscheidung vom 18.12.2006 - 1 BvR 874/05 (https://dejure.org/2006,1261)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Dezember 2006 - 1 BvR 874/05 (https://dejure.org/2006,1261)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Wegen Fehlens eines schweren Nachteils für die Beschwerdeführerin im Ergebnis erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Sofortvollzug einer Untersagungsverfügung für das Angebot von Sportwetten auch über das Internet

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines sich auf DDR-Erlaubnis berufenden Anbieters für Internetsportwetten gegen sofort vollziehbare Untersagung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung von DDR-Sportwetten-Lizenz erfolgslos

  • beck.de (Leitsatz)

    Sportwetten in Sachsen-Anhalt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Untersagung von DDR-Sportwetten-Lizenz erfolgslos

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 90
  • NJ 2007, 73
  • WM 2007, 473
  • WM 2007, 73
  • MMR 2007, 168
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2006 - 1 BvR 874/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 - (vgl. NJW 2006, S. 1261 ff.) grundsätzlich geklärt, welche Anforderungen das Grundrecht der Berufsfreiheit an die Errichtung eines staatlichen Sportwettmonopols stellt und inwieweit die damit einhergehenden Beschränkungen gerechtfertigt sein können.

    Denn weder enthielt das im Ausgangsverfahren noch maßgebliche Lotto-Toto-Gesetz, noch enthält das Glücksspielgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Glücksspielgesetz - GlüG LSA) vom 22. Dezember 2004 (GVBl LSA S. 846) gesetzliche Regelungen, die eine konsequente und aktive Ausrichtung des in Sachsen-Anhalt zulässigen Sportwettangebots am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Wettsucht materiell und strukturell gewährleisten (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, NJW 2006, S. 1264 ff.).

    a) Zwar verkennt insbesondere die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Untersagungsverfügung die verfassungsrechtlichen Anforderungen, die das Grundrecht der Berufsfreiheit an einen verfassungsrechtlich gerechtfertigten Ausschluss der Veranstaltung und Vermittlung gewerblicher Sportwetten durch ein staatliches Sportwettmonopol stellt (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, NJW 2006, S. 1264 ff.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.03.2005 - 1 M 88/05

    Der Begriff "Glücksspiel(monopol)" und die Einheit der Rechtsordnung

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2006 - 1 BvR 874/05
    a) den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 18. März 2005 - 1 M 88/05 -,.
  • BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05

    Sportwettenvermittlung

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2006 - 1 BvR 874/05
    Soweit die Behörde unter Berufung auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 das Verbot gewerblicher Sportwettangebote und die sofortige Vollziehung der gegenüber der Beschwerdeführerin ergangenen Untersagungsverfügung aufrecht erhält, steht der Beschwerdeführerin zur Kontrolle der Einhaltung der dies rechtfertigenden verfassungsgerichtlichen Vorgaben zunächst das Verfahren vor den Verwaltungsgerichten nach § 80 Abs. 7 VwGO offen (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 4. Juli 2006 - 1 BvR 138/05 -, juris).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 18.12.2006 - 1 BvR 874/05
    Sie wirft keine verfassungsrechtlichen Fragen auf, die sich nicht ohne weiteres aus dem Grundgesetz beantworten lassen oder die noch nicht durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung geklärt sind (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 207/05

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht

    Die Notwendigkeit einer einheitlichen rechtlichen Beurteilung folgt daraus, dass die im Deutschen Lotto- und Totoblock zusammengeschlossenen Lotterieunternehmen der Länder die Sportwette ODDSET schon seit 1999 im Rahmen dieses Zusammenschlusses in einer gegen Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 43 und 49 EG verstoßenden Weise betrieben haben (vgl. BVerfGE 115, 276 Tz. 2, 5 und 133; zur verfassungswidrigen Rechtslage in einzelnen Bundesländern vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 4.7.2006 - 1 BvR 138/05, WM 2006, 1644 Tz. 10 zur Rechtslage in Baden-Württemberg; Kammerbeschl. v. 2.8.2006 - 1 BvR 2677/04, WM 2006, 1646 Tz. 16 zu Nordrhein-Westfalen; Beschl. v. 18.12.2006 - 1 BvR 874/05, MMR 2007, 168 Tz. 8 zu Sachsen-Anhalt).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 140/04

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in Altfällen nicht wettbewerbswidrig

    Das Bundesverfassungsgericht hat dies für einzelne Bundesländer im Anschluss an sein Urteil vom 28. März 2006 ausdrücklich ausgesprochen (vgl. Kammerbeschl. v. 4.7.2006 - 1 BvR 138/05, WM 2006, 1644 Tz. 10 zur Rechtslage in Baden-Württemberg; Kammerbeschl. v. 2.8.2006 - 1 BvR 2677/04, WM 2006, 1646 Tz. 16 zu Nordrhein-Westfalen; Beschl. v. 18.12.2006 - 1 BvR 874/05, MMR 2007, 168 Tz. 8 zu Sachsen-Anhalt).

    Danach ist die Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols in Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt vor dem 28. März 2006 als mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar anzusehen, weil es dem entsprechenden Sportwettenrecht dieser Länder vor und nach dem Inkrafttreten des von sämtlichen Bundesländern ratifizierten Lotteriestaatsvertrags am 1. Juli 2004 an Regelungen fehlte, die eine konsequente und aktive Ausrichtung des in diesen Ländern zulässigen Sportwettenangebots am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Wettsucht materiell und strukturell gewährleisteten (BVerfG WM 2006, 1644 Tz. 12; WM 2006, 1646 Tz. 17; MMR 2007, 168 Tz. 8).

  • BVerfG, 22.10.2007 - 1 BvR 871/05

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfassungsbeschwerdeverfahrens

    Im Anschluss an die dort zur Begründung in Bezug genommene Entscheidung der Kammer im Parallelverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 2006 - 1 BvR 874/05 -, JURIS) war auch im vorliegenden Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Billigkeit über die Erstattung der der Beschwerdeführerin entstandenen notwendigen Auslagen (§ 34a Abs. 3 BVerfGG) zu entscheiden.

    Hinreichende Billigkeitsgründe im Sinne von § 34a Abs. 3 BVerfGG lägen deshalb nicht vor, weil Gegenstand des vorliegenden Verfahrens im Gegensatz zum Verfahren 1 BvR 874/05 eine Vermittlungstätigkeit zugunsten eines Wettunternehmens gewesen sei, das über keine Veranstaltererlaubnis für das Land Sachsen-Anhalt verfügte.

    b) Die Beschwerdeführerin ist der Stellungnahme der Landesregierung Sachsen-Anhalt unter Verweis auf die Gründe des Beschlusses vom 18. Dezember 2006 im parallelen Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 874/05 entgegengetreten.

    Die Anordnung der Auslagenerstattung entspricht der Billigkeit im Sinne von § 34a Abs. 3 BVerfGG, da die angegriffenen Entscheidungen bei ihrem Erlass mit dem Grundgesetz unvereinbar waren (vgl. im Einzelnen die Ausführungen unter II. 2. a im Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2006 - 1 BvR 874/05 -, JURIS).

    Der angebliche Unterschied zum Ausgangssachverhalt im Verfahren 1 BvR 874/05 ist nicht gegeben, da auch die dortige Beschwerdeführerin über keine vom Land Sachsen-Anhalt für dessen Landesgebiet erteilte Erlaubnis zur Veranstaltung beziehungsweise Vermittlung gewerblicher Sportwetten verfügt.

    Subsidiär wurde die vorliegende Verfassungsbeschwerde während ihrer Anhängigkeit vielmehr erst dadurch, dass der Beschwerdeführerin für die Kontrolle der Einhaltung der eine ordnungsrechtliche Untersagung rechtfertigenden verfassungsgerichtlichen Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, dessen verfassungsrechtliche Aussagen zur Unvereinbarkeit der bisherigen Ausgestaltung des staatlichen Sportwettmonopols grundsätzlich auch auf die Regelungslage in Sachsen-Anhalt zutreffen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 2006 - 1 BvR 874/05 -, JURIS), zunächst das Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO offensteht und vorrangig durchzuführen ist.

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 13/06

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht

    Entsprechend hat das Bundesverfassungsgericht inzwischen auch für weitere Bundesländer ausdrücklich ausgesprochen, dass die dortige Rechtslage aus denselben Gründen gegen Art. 12 Abs. 1 GG verstößt, wie sie für Bayern angeführt worden sind (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 4.7.2006 - 1 BvR 138/05, WM 2006, 1644 Tz. 10 zur Rechtslage in Baden-Württemberg; Beschl. v. 18.12.2006 - 1 BvR 874/05, MMR 2007, 168 Tz. 8 zu Sachsen-Anhalt).
  • BVerfG, 22.10.2007 - 1 BvR 781/05

    Umfang einer Auslagenerstattung bei nachträglicher Subsidiarität einer

    Im Anschluss an die dort zur Begründung in Bezug genommene Entscheidung der Kammer im Parallelverfahren (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammerdes Ersten Senats vom 18. Dezember 2006 - 1 BvR 874/05 -, [...]) war auch im vorliegenden Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Billigkeit über die Erstattung der der Beschwerdeführerin entstandenen notwendigen Auslagen (§ 34a Abs. 3 BVerfGG) zu entscheiden.

    Hinreichende Billigkeitsgründe im Sinne von § 34a Abs. 3 BVerfGG lägen deshalb nicht vor, weil Gegenstand des vorliegenden Verfahrens im Gegensatz zum Verfahren 1 BvR 874/05 eine Vermittlungstätigkeit zugunsten eines Wettunternehmens gewesen sei, das über keine Veranstaltererlaubnis für das Land Sachsen-Anhalt verfügte.

    Die Beschwerdeführerin ist der Stellungnahme der Landesregierung Sachsen-Anhalt unter Verweis auf die Gründe des Beschlusses vom 18. Dezember 2006 im parallelen Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 874/05 entgegengetreten.

    Die Anordnung der Auslagenerstattung entspricht der Billigkeit im Sinne von § 34a Abs. 3 BVerfGG, da die angegriffenen Entscheidungen bei ihrem Erlass mit dem Grundgesetz unvereinbar waren (vgl. im Einzelnen die Ausführungen unter II. 2. a im Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Dezember 2006 - 1 BvR 874/05 -, [...]).

    Der angebliche Unterschied zum Ausgangssachverhalt im Verfahren 1 BvR 874/05 ist nicht gegeben, da auch die dortige Beschwerdeführerin über keine vom Land Sachsen-Anhalt für dessen Landesgebiet erteilte Erlaubnis zur Veranstaltung beziehungsweise Vermittlung gewerblicher Sportwetten verfügt.

    Subsidiär wurde die vorliegende Verfassungsbeschwerde während ihrer Anhängigkeit vielmehr erst dadurch, dass der Beschwerdeführerin für die Kontrolle der Einhaltung der eine ordnungsrechtliche Untersagung rechtfertigenden verfassungsgerichtlichen Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 - 1 BvR 1054/01 -, dessen verfassungsrechtliche Aussagen zur Unvereinbarkeit der bisherigen Ausgestaltung des staatlichen Sportwettmonopols grundsätzlich auch auf die Regelungslage in Sachsen-Anhalt zutreffen (vgl. Beschluss der 2. Kammerdes Ersten Senats vom 18. Dezember 2006 - 1 BvR 874/05 -, [...]), zunächst das Verfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO offensteht und vorrangig durchzuführen ist.

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - LVG 19/05

    Keine Fortsetzung der Vermittlung von Sportwetten außerhalb des Pferdesports

    Es hat dies sodann auch für die Rechtslage in anderen Bundesländern, insonderheit aber auch im Land Sachsen-Anhalt, festgestellt (BVerfG, Beschl. v. 04.07.2006 - 1 BvR 138/05 - [für Baden-Württemberg]; Beschl. v. 02.08.2006 - 1 BvR 2677/04 - [für Nordrhein-Westfalen]; Beschl. v. 18.12.2006 - 1 BvR 874/05 - [für Sachsen-Anhalt]; zitiert jeweils nach juris; zur grundsätzlichen Geltung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28.03.2006 außerhalb Bayerns siehe auch Dietlein, Rechtsfragen der übergangsweisen Fortgeltung des Sportwettenrechts der Länder, in: Kommunikation und Recht, 2006, S. 307 [309 f.]).

    Vielmehr sei auch das Land Sachsen-Anhalt verfassungsrechtlich gehalten, den Bereich der Sportwetten nach Maßgabe der Gründe des Urteils vom 28.03.2006 neu zu regeln und entweder durch eine konsequente Ausgestaltung des Sportwettenmonopols oder eine gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung gewerblicher Sportwettangebote privater Wettunternehmen einen verfassungsmäßigen Zustand herzustellen (BVerfG, Beschl. v. 18.12.2006 -1 BvR 874/05 -, zitiert nach juris).

    Dem kann die Beschwerdeführerin nicht die Kostenentscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf ein Verfahren vor den Verwaltungsgerichten hin (BVerfG, Beschl. v. 18.12.2006 - 1 BvR 874/05 -) entgegensetzen; aus ihr folgt nicht, dass ihre Tätigkeit bislang als legal zu gelten habe.

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 187/04

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in Altfällen nicht wettbewerbswidrig

    Diese verfassungsrechtliche Beurteilung trifft, wie das Bundesverfassungsgericht im Anschluss an sein Urteil vom 28. März 2006 entschieden hat, auf die Rechtslage in anderen Bundesländern gleichermaßen zu (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 4.7.2006 - 1 BvR 138/05, WM 2006, 1644 Tz. 10 zur Rechtslage in Baden-Württemberg; Kammerbeschl. v. 2.8.2006 - 1 BvR 2677/04, WM 2006, 1646 Tz. 16 zu Nordrhein-Westfalen; Beschl. v. 18.12.2006 - 1 BvR 874/05, MMR 2007, 168 Tz. 8 zu Sachsen-Anhalt).
  • OVG Hamburg, 09.03.2007 - 1 Bs 378/06

    Vermittlungen von privaten Sportwetten bleiben weiter vorläufig verboten

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Urteil vom 28.3.2006, BVerfGE 115, 276 ff) zu der vergleichbaren Rechtslage in Bayern entschieden und auch für Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt so gesehen (BVerfG, Beschl. vom 4.7.2006, WM 2006, 1644 und vom 18.12.2006 - 1 BvR 874/05 - juris Rn 8 -).
  • OLG Bremen, 13.02.2013 - 1 U 6/08

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches bei

    Dass die verfassungsrechtliche Beurteilung der bayerischen Regelungen auf die Rechtslage in anderen Bundesländern gleichermaßen zutraf, hat das Bundesverfassungsgericht im Übrigen im Anschluss an sein Urteil vom 28. März 2006 mehrfach klargestellt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 04.07.2006 - 1 BvR 138/05, WM 2006, 1644 Tz. 10 zur Rechtslage in Baden-Württemberg; Kammerbeschluss vom 2.8.2006 - 1 BvR 2677/04, WM 2006, 1646 Tz. 16 zu Nordrhein-Westfalen; Beschluss vom 18.12.2006 - 1 BvR 874/05, MMR 2007, 168 Tz. 8 zu Sachsen-Anhalt; vgl. auch BGH, Urteil vom 14.02.2008, Az.: I ZR 187/04).
  • BVerfG, 20.12.2006 - 1 BvR 271/05

    Ordnungsrechtliche Untersagungsverfügung bzgl des Betriebs einer

    Die insoweit aufgeworfenen Fragen sind, auch hinsichtlich etwaiger Grundrechtsverletzungen, die aus der Versagung der Anerkennung einer Legalisierungswirkung der nach dem DDR-Gewerbegesetz erteilten Erlaubnis für den Freistaat Bayern herrühren könnten, vorrangig im Rahmen der von dem Beschwerdeführer erhobenen Anfechtungsklage zu entscheiden (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 2006 - 1 BvR 874/05 -).
  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 149.07

    Sportwettenmonopol

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2010 - 3 L 6/08

    Zum Sportwettenmonopol in Sachsen-Anhalt

  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 108.07

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; Vereinbarkeit der Rechtsgrundlagen

  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 167.08

    Staatliches Monopol bei Sportwetten in Berlin

  • VG Karlsruhe, 12.03.2008 - 4 K 207/08

    Untersagung von Sportwettenvermittlung; ausländische Konzession; Werbemaßnahmen

  • VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 576.07

    Prüfung der Regelung von Sportwetten in Berlin

  • VG Freiburg, 10.01.2007 - 1 K 2123/06

    Sofortvollzug einer Untersagungsverfügung bezüglich Sportwettenvermittlung bzw.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - 1 S 42.07

    Untersagung der Annahme und Vermittlung von Online-Sportwetten

  • VG Stade, 06.05.2008 - 6 B 364/08

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • VG Ansbach, 30.01.2007 - AN 4 K 06.02529

    Beihilfe zur Veranstaltung unerlaubten Glücksspiels nach § 284 Strafgesetzbuch

  • VG Stuttgart, 12.07.2007 - 1 K 1652/05

    Untersagung der Vermittlung von Oddset-Sportwetten an Private eines über eine

  • OVG Hamburg, 01.06.2007 - 1 Bs 107/07
  • VG Freiburg, 27.12.2006 - 1 K 2034/06

    Staatliche Sportwetten; Umsetzung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an

  • VG Magdeburg, 13.09.2007 - 3 A 293/05

    Vereinbarkeit der Erforderlichkeit einer Genhemigung für Sportwetten bei

  • VG Stuttgart, 12.07.2007 - 1 K 1724/05

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an einen in Österreich ansässigen und

  • VG Stuttgart, 12.07.2007 - 1 K 1731/05

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an einen in Österreich ansässigen und

  • VG Magdeburg, 09.08.2007 - 3 A 297/06
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