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   BVerfG, 18.04.2011 - 1 BvR 874/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10326
BVerfG, 18.04.2011 - 1 BvR 874/11 (https://dejure.org/2011,10326)
BVerfG, Entscheidung vom 18.04.2011 - 1 BvR 874/11 (https://dejure.org/2011,10326)
BVerfG, Entscheidung vom 18. April 2011 - 1 BvR 874/11 (https://dejure.org/2011,10326)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ordnungsgeldfestsetzung bei unterlassener Offenlegung eines Jahresabschlusses gemäß § 335 HGB - Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung bei mangelnder Auseinandersetzung mit einschlägiger Rspr des BVerfG und angegriffener Entscheidung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Ordnungsgeldfestsetzung bei unterlassener Offenlegung eines Jahresabschlusses gemäß § 335 HGB - Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung bei mangelnder Auseinandersetzung mit einschlägiger Rspr des BVerfG und angegriffener Entscheidung

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 12 Abs. 1; BVerfGG § 23 Abs. 1
    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen unterlassener Offenlegung der Jahresabschlussunterlagen nicht verfassungswidrig

  • Wolters Kluwer

    Eingriffe in Grundrechte durch § 325 Abs. 1 Handelsgesetzbuch (HGB) sind vor dem Hintergrund der beschränkten Haftung von Gesellschaften gerechtfertigt

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Ordnungsgeldfestsetzung bei unterlassener Offenlegung eines Jahresabschlusses gemäß § 335 HGB - Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung bei mangelnder Auseinandersetzung mit einschlägiger Rspr des BVerfG und angegriffener Entscheidung

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Ordnungsgeldfestsetzung bei unterlassener Offenlegung eines Jahresabschlusses gemäß § 335 HGB - Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung bei mangelnder Auseinandersetzung mit einschlägiger Rspr des BVerfG und angegriffener Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingriffe in Grundrechte durch § 325 Abs. 1 HGB sind vor dem Hintergrund der beschränkten Haftung von Gesellschaften gerechtfertigt

  • datenbank.nwb.de

    Verfassungsbeschwerde gegen Ordnungsgeldfestsetzung wegen unterlassener Vorlage von Jahresabschlussunterlagen einer GmbH unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 01.02.2011 - 2 BvR 1236/10

    Teilweise wegen nicht hinreichender Substantiierung unzulässige, teilweise

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2011 - 1 BvR 874/11
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, dass mögliche Eingriffe in die Grundrechte durch die mit der Offenlegung in § 325 Abs. 1 HGB verfolgten, in erheblichem Allgemeininteresse liegenden Zwecke eines effektiven Schutzes des Wirtschaftsverkehrs durch Information der Marktteilnehmer und einer Kontrollmöglichkeit der betroffenen Gesellschaften vor dem Hintergrund deren nur beschränkter Haftung jedenfalls gerechtfertigt sind (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2009 - 1 BvR 3413/08 -, juris = NJW 2009, S. 2588 = NZG 2009, S. 874; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. September 2009 - 1 BvR 1636/09 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Februar 2011 - 2 BvR 1236/10 -, juris = WM 2011, S. 614; siehe auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Februar 2009 - 1 BvR 3582/08 -, juris = NZG 2009, S. 515).
  • BVerfG, 11.03.2009 - 1 BvR 3413/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch Auferlegung eines Ordnungsgeldes gem § 335 HGB

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2011 - 1 BvR 874/11
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, dass mögliche Eingriffe in die Grundrechte durch die mit der Offenlegung in § 325 Abs. 1 HGB verfolgten, in erheblichem Allgemeininteresse liegenden Zwecke eines effektiven Schutzes des Wirtschaftsverkehrs durch Information der Marktteilnehmer und einer Kontrollmöglichkeit der betroffenen Gesellschaften vor dem Hintergrund deren nur beschränkter Haftung jedenfalls gerechtfertigt sind (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2009 - 1 BvR 3413/08 -, juris = NJW 2009, S. 2588 = NZG 2009, S. 874; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. September 2009 - 1 BvR 1636/09 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Februar 2011 - 2 BvR 1236/10 -, juris = WM 2011, S. 614; siehe auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Februar 2009 - 1 BvR 3582/08 -, juris = NZG 2009, S. 515).
  • BVerfG, 11.02.2009 - 1 BvR 3582/08

    Keine Verletzung des Gebots effektiven Rechtsschutzes (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2011 - 1 BvR 874/11
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, dass mögliche Eingriffe in die Grundrechte durch die mit der Offenlegung in § 325 Abs. 1 HGB verfolgten, in erheblichem Allgemeininteresse liegenden Zwecke eines effektiven Schutzes des Wirtschaftsverkehrs durch Information der Marktteilnehmer und einer Kontrollmöglichkeit der betroffenen Gesellschaften vor dem Hintergrund deren nur beschränkter Haftung jedenfalls gerechtfertigt sind (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2009 - 1 BvR 3413/08 -, juris = NJW 2009, S. 2588 = NZG 2009, S. 874; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. September 2009 - 1 BvR 1636/09 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Februar 2011 - 2 BvR 1236/10 -, juris = WM 2011, S. 614; siehe auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Februar 2009 - 1 BvR 3582/08 -, juris = NZG 2009, S. 515).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 1636/09

    Offenlegungspflicht für Jahresabschlüsse von Gesellschaften mbH verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 18.04.2011 - 1 BvR 874/11
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach entschieden, dass mögliche Eingriffe in die Grundrechte durch die mit der Offenlegung in § 325 Abs. 1 HGB verfolgten, in erheblichem Allgemeininteresse liegenden Zwecke eines effektiven Schutzes des Wirtschaftsverkehrs durch Information der Marktteilnehmer und einer Kontrollmöglichkeit der betroffenen Gesellschaften vor dem Hintergrund deren nur beschränkter Haftung jedenfalls gerechtfertigt sind (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2009 - 1 BvR 3413/08 -, juris = NJW 2009, S. 2588 = NZG 2009, S. 874; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 10. September 2009 - 1 BvR 1636/09 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Februar 2011 - 2 BvR 1236/10 -, juris = WM 2011, S. 614; siehe auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 11. Februar 2009 - 1 BvR 3582/08 -, juris = NZG 2009, S. 515).
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