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   BVerfG, 28.05.2019 - 1 BvR 876/19   

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https://dejure.org/2019,18162
BVerfG, 28.05.2019 - 1 BvR 876/19 (https://dejure.org/2019,18162)
BVerfG, Entscheidung vom 28.05.2019 - 1 BvR 876/19 (https://dejure.org/2019,18162)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Mai 2019 - 1 BvR 876/19 (https://dejure.org/2019,18162)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde und Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34 Abs 2 BVerfGG, § 90 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Missbräuchlichkeit (§ 34 Abs 2 BVerfGG) der wiederholten Einlegung erkennbar aussichtsloser Verfassungsbeschwerden trotz vorheriger Androhung der Gebührenauferlegung - erkennbare Aussichtslosigkeit bei vorangegangener Senatsentscheidung zu ...

  • Wolters Kluwer

    Auferlegen einer Missbrauchsgebühr i.R.e. missbräuchlichen Einlegung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags im priv...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Missbräuchlichkeit (§ 34 Abs 2 BVerfGG) der wiederholten Einlegung erkennbar aussichtsloser Verfassungsbeschwerden trotz vorheriger Androhung der Gebührenauferlegung - erkennbare Aussichtslosigkeit bei vorangegangener Senatsentscheidung zu ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34 Abs. 2 ; BVerfGG § 90

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 34 Abs. 2 ; BVerfGG § 93a Abs. 2
    Auferlegen einer Missbrauchsgebühr i.R.e. missbräuchlichen Einlegung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für Erstwohnungen

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Missbräuchlichkeit (§ 34 Abs 2 BVerfGG) der wiederholten Einlegung erkennbar aussichtsloser Verfassungsbeschwerden trotz vorheriger Androhung der Gebührenauferlegung - erkennbare Aussichtslosigkeit bei vorangegangener Senatsentscheidung zu ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VerfGH Sachsen, 10.11.2021 - 87-IV-21
    - 1 BvR 876/19 - juris; Beschluss vom 20. Juli 2021 - 1 BvR 2756/20 - juris) hat er sich nicht auseinandergesetzt.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2020 - L 17 R 544/18

    Auferlegung des Mindestkostenbetrages - Rechtsfolgenverweis von § 192 Abs. 1 S. 3

    Missbrauch liegt danach etwa vor, wenn Rechtsverfolgung oder -verteidigung offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (so zu § 34 Abs. 2 BVerfGG BVerfG Nichtannahmebeschlüsse vom 28. Mai 2019 - 1 BvR 876/19 - juris Rn. 3; vom 7. Juni 2015 - 2 BvR 740/15 - juris Rn. 19; vom 3. Juli 1995 - 2 BvR 1379/95 - juris Rn. 10).
  • VerfG Brandenburg, 17.09.2021 - VfGBbg 32/21

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung; Rundfunkbeitrag;

    Im Übrigen wird auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragspflicht hingewiesen, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 u. a. -, vom 28. Mai 2019 - 1 BvR 876/19 - und vom 20. Juli 2021 - 1 BvR 2756/20.
  • LSG Sachsen, 19.09.2019 - L 3 AS 472/18

    Unbegründetheit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur Missbrauchsregelung in § 34 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfGG) liegt Missbrauch vor, wenn Rechtsverfolgung oder -verteidigung offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und deshalb von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss (so zu § 34 Abs. 2 BVerfGG: BVerfG, Kammerbeschluss vom 3. Juli 1995 - 2 BvR 1379/95 - NJW 1996, 1273 = juris Rdnr. 10; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7. Juni 2015 - 2 BvR 740/15 - NVwZ 2015, 1673 f. = juris Rdnr. 19; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28. Mai 2019 - 1 BvR 876/19 - juris Rdnr. 3).
  • VerfG Brandenburg, 29.04.2022 - VfGBbg 71/21

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung; Rundfunkbeitrag;

    Im Übrigen ist erneut auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Rundfunkbeitragspflicht hinzuweisen, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 -, BVerfGE 149, 222-293, vom 28. Mai 2019 ‌- 1 BvR 876/19 -, und vom 20. Juli 2021 - 1 BvR 2756/20 -, juris).
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