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   BVerfG, 18.10.2001 - 1 BvR 881/00   

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https://dejure.org/2001,521
BVerfG, 18.10.2001 - 1 BvR 881/00 (https://dejure.org/2001,521)
BVerfG, Entscheidung vom 18.10.2001 - 1 BvR 881/00 (https://dejure.org/2001,521)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Oktober 2001 - 1 BvR 881/00 (https://dejure.org/2001,521)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung ärztlicher Berufsausübungsfreiheit durch Verbot, einen Zahnarztsuchservice einzurichten - bei verfassungskonformer Auslegung zahnärztlicher Berufsordnung interessengerechte und sachangemessene Information über Zahnärzte zulässig

  • Wolters Kluwer

    Kammergesetz - Verfassungsbeschwerde - Zahnarzt - Berufsordnung - Werbung - Interessenschwerpunkt - Fortbildung - Berufsfreiheit - Auskunft - Computer - Internet - Datenbank

  • online-und-recht.de

    Zahnarzt-Suchservice

  • bzaek.de

    Werbung mit Aufnahme in Suchverzeichnisse

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsrechtliche Disziplinierung der Einrichtung eines Zahnarzt-Suchservice

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    "Zahnarztsuchservice" nicht standeswidrig

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    "Zahnarztsuchservice" nicht standeswidrig

  • IWW (Kurzinformation)

    Erneuter Triumph für die Werbefreiheit

  • beck.de (Leitsatz)

    Zahnarzt-Suchservice

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1864
  • NZS 2002, 144
  • MMR 2002, 159
  • DVBl 2002, 211 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2001 - 1 BvR 881/00
    Auch die maßgeblichen Fragen zum ärztlichen Werberecht hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 71, 162 ; 71, 183 ; 85, 248 ).

    Als berufswidrig in diesem Sinne gilt unter anderem das Führen von Zusätzen, die im Zusammenhang mit den geregelten Qualifikationsbezeichnungen und Titeln zu Irrtümern und damit zu einer Verunsicherung der Kranken führen können, was das Vertrauen in den Arztberuf untergraben und langfristig negative Rückwirkungen auf die medizinische Versorgung der Bevölkerung haben könnte (vgl. BVerfGE 85, 248 ; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 2988 ; NJW 1994, S. 1591; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788).

    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite des Grundrechts nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).

  • BVerfG, 17.02.1992 - 1 BvR 899/90

    GG - Berufsfreiheit

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2001 - 1 BvR 881/00
    Die Angabe von speziellen Tätigkeitsbereichen und ihre Verbreitung entsprechen einem Informationsbedürfnis des Publikums, weil sich die Berufsangehörigen in unterschiedlichen Gebieten spezialisieren (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1992, S. 1613).

    Diese Angaben in dem Fragebogen entsprechen einem berechtigten Informationsbedürfnis der Patienten, weil nicht jeder Zahnarzt das gleiche Betätigungsfeld hat, sondern es unterschiedliche Schwerpunkte und Spezialisierungen gibt (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1992, S. 1613 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, ZBW 2001, S. 10 mit Anm. von Maag; vgl. auch OLG München, MedR 1999, S. 76 ; LG Kiel, MedR 1999, S. 279 ).

  • OLG München, 12.11.1998 - 29 U 3251/98

    Veröffentlichung einer Medizin-Serie mit Empfehlungen von Ärzten durch ein

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2001 - 1 BvR 881/00
    Von den Zahnärzten eigenverantwortlich mitgeteilte Angaben über ihre Tätigkeit und fachliche Qualifikation können auch im Internet nicht generell verboten werden, sofern diese Angaben in sachlicher Form erfolgen und nicht irreführend sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788; vgl. auch OLG München, MedR 1999, S. 76; LG Kiel, MedR 1999, S. 279).

    Diese Angaben in dem Fragebogen entsprechen einem berechtigten Informationsbedürfnis der Patienten, weil nicht jeder Zahnarzt das gleiche Betätigungsfeld hat, sondern es unterschiedliche Schwerpunkte und Spezialisierungen gibt (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1992, S. 1613 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, ZBW 2001, S. 10 mit Anm. von Maag; vgl. auch OLG München, MedR 1999, S. 76 ; LG Kiel, MedR 1999, S. 279 ).

  • LG Kiel, 10.11.1998 - 16 O 19/98

    Prüfung eines durch eine als gemeinnützig anerkannte Stiftung angebotenen

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2001 - 1 BvR 881/00
    Von den Zahnärzten eigenverantwortlich mitgeteilte Angaben über ihre Tätigkeit und fachliche Qualifikation können auch im Internet nicht generell verboten werden, sofern diese Angaben in sachlicher Form erfolgen und nicht irreführend sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788; vgl. auch OLG München, MedR 1999, S. 76; LG Kiel, MedR 1999, S. 279).

    Diese Angaben in dem Fragebogen entsprechen einem berechtigten Informationsbedürfnis der Patienten, weil nicht jeder Zahnarzt das gleiche Betätigungsfeld hat, sondern es unterschiedliche Schwerpunkte und Spezialisierungen gibt (vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1992, S. 1613 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, ZBW 2001, S. 10 mit Anm. von Maag; vgl. auch OLG München, MedR 1999, S. 76 ; LG Kiel, MedR 1999, S. 279 ).

  • BVerfG, 23.07.2001 - 1 BvR 873/00

    Zum Praxisschild des Zahnarztes

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2001 - 1 BvR 881/00
    Als berufswidrig in diesem Sinne gilt unter anderem das Führen von Zusätzen, die im Zusammenhang mit den geregelten Qualifikationsbezeichnungen und Titeln zu Irrtümern und damit zu einer Verunsicherung der Kranken führen können, was das Vertrauen in den Arztberuf untergraben und langfristig negative Rückwirkungen auf die medizinische Versorgung der Bevölkerung haben könnte (vgl. BVerfGE 85, 248 ; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 2988 ; NJW 1994, S. 1591; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788).

    Von den Zahnärzten eigenverantwortlich mitgeteilte Angaben über ihre Tätigkeit und fachliche Qualifikation können auch im Internet nicht generell verboten werden, sofern diese Angaben in sachlicher Form erfolgen und nicht irreführend sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788; vgl. auch OLG München, MedR 1999, S. 76; LG Kiel, MedR 1999, S. 279).

  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2001 - 1 BvR 881/00
    Das Bundesverfassungsgericht hat geklärt, dass die in Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Berufsfreiheit jede Tätigkeit umfasst, die auf Dauer angelegt ist und der Schaffung und Aufrechterhaltung einer Lebensgrundlage dient (vgl. BVerfGE 7, 377 ; 54, 301 ; 97, 228 ).

    Auch wenn die konkrete zur Last gelegte Teiltätigkeit nicht der Schaffung und Erhaltung der Lebensgrundlage des Beschwerdeführers dient, erstreckt sich der grundrechtliche Schutz des Art. 12 Abs. 1 GG auf den Zahnarztberuf in all seinen Aspekten (vgl. zum Schutzbereich BVerfGE 97, 228 ).

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 166/89

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Ärzte

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2001 - 1 BvR 881/00
    Als berufswidrig in diesem Sinne gilt unter anderem das Führen von Zusätzen, die im Zusammenhang mit den geregelten Qualifikationsbezeichnungen und Titeln zu Irrtümern und damit zu einer Verunsicherung der Kranken führen können, was das Vertrauen in den Arztberuf untergraben und langfristig negative Rückwirkungen auf die medizinische Versorgung der Bevölkerung haben könnte (vgl. BVerfGE 85, 248 ; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 2988 ; NJW 1994, S. 1591; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788).
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 38/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Werbeverbot in ärztlichen

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2001 - 1 BvR 881/00
    Auch die maßgeblichen Fragen zum ärztlichen Werberecht hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 71, 162 ; 71, 183 ; 85, 248 ).
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2001 - 1 BvR 881/00
    Auch die maßgeblichen Fragen zum ärztlichen Werberecht hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 33, 125 ; 71, 162 ; 71, 183 ; 85, 248 ).
  • BVerfG, 15.12.1993 - 1 BvR 410/88

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Ärzte

    Auszug aus BVerfG, 18.10.2001 - 1 BvR 881/00
    Als berufswidrig in diesem Sinne gilt unter anderem das Führen von Zusätzen, die im Zusammenhang mit den geregelten Qualifikationsbezeichnungen und Titeln zu Irrtümern und damit zu einer Verunsicherung der Kranken führen können, was das Vertrauen in den Arztberuf untergraben und langfristig negative Rückwirkungen auf die medizinische Versorgung der Bevölkerung haben könnte (vgl. BVerfGE 85, 248 ; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, S. 2988 ; NJW 1994, S. 1591; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 2788).
  • BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87

    Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2003 - 3 KN 1/02

    Berufsrecht, Zahnarzt, Satzung, Normenkontrollverfahren, Werbung,

    Im Gegenteil muss den Angehörigen freier Berufe für interessengerechte und sachangemessene Information, die keinen Irrtum erregt, im geschäftlichen Verkehr Raum bleiben (vgl. BVerfG, NJW 2000, 2734 ; BVerfG, NJW 2000, 3057; BVerfG, NJW 2001, 2788 ; BVerfG, NJW 2002, 1864 ; BVerwG, NJW 2001, 3426 und OLG Schleswig, Urteil vom 24. September 2002 - 6 U 20/02 -).

    Als berufswidrige Werbung gilt zwar auch das Führen von Zusätzen, die im Zusammenhang mit den geregelten Qualifikationsbezeichnungen und Titeln zu Irrtümern und damit zu einer Verunsicherung der Kranken führen können, was das Vertrauen in den Arztberuf untergraben und langfristig negative Rückwirkungen auf die medizinische Versorgung der Bevölkerung haben könnte (vgl. BVerfG, NJW 2001, 2788 und BVerfG, NJW 2002, 1864 ).

    Aus diesem Grunde sind solche Angaben nicht, auch nicht in den Bereichen, in denen es die geregelten Gebietsbezeichnungen gibt, schlechthin unzulässig (im Ergebnis ebenso: BVerfG, NJW 2002, 1864 ; OLG Schleswig, Urteil vom 24. September 2002 - 6 U 20/02 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Dezember 2002 - 9 S 2738/01 -, Juris).

  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 217/00

    Sanfte Schönheitschirugie

    Verboten war nur eine berufswidrige Werbung, nicht dagegen interessengerechte und sachangemessene Informationen, die keinen Irrtum erregen (vgl. BVerfGE 71, 162, 164, 174 = GRUR 1986, 382, 385 - Arztwerbung; BVerfG WRP 2001, 1437, 1439 - Zahnarztsuchservice; BVerfG WRP 2002, 521, 522 - Tierarztwerbung; BGH GRUR 1999, 1009, 1010 - Notfalldienst für Privatpatienten).
  • BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 244/98

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch berufsgerichtliche Verurteilung eines

    In die Abwägung mit der Meinungsfreiheit ist daher das Schutzgut des Vertrauenserhalts einzubeziehen (vgl. dazu auch BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 3413 [3415]; BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2002, S. 1864 [1866]).
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