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   BVerfG, 24.10.2019 - 1 BvR 887/17   

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BVerfG, 24.10.2019 - 1 BvR 887/17 (https://dejure.org/2019,39027)
BVerfG, Entscheidung vom 24.10.2019 - 1 BvR 887/17 (https://dejure.org/2019,39027)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Oktober 2019 - 1 BvR 887/17 (https://dejure.org/2019,39027)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen disziplinarrechtliche Sanktion eines "Warnstreiks" mehrerer Vertragsärzte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 9 Abs 3 GG, Art 12 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 17 Abs 1 BMV-Ä
    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen disziplinarrechtliche Sanktion eines "Warnstreiks" mehrerer Vertragsärzte unzulässig, mithin erfolglos - Verletzung der Koalitionsfreiheit (Art 9 Abs 3 GG) bzw der Berufsausübungsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) nicht hinreichend ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen disziplinarrechtliche Sanktion eines "Warnstreiks" mehrerer Vertragsärzte; Verletzung der Koalitionsfreiheit bzw. der Berufsausübungsfreiheit; Anforderungen an eine hinreichend substantiierte Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen disziplinarrechtliche Sanktion eines "Warnstreiks" mehrerer Vertragsärzte unzulässig, mithin erfolglos - Verletzung der Koalitionsfreiheit (Art 9 Abs 3 GG) bzw der Berufsausübungsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) nicht hinreichend ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde gegen disziplinarrechtliche Sanktion eines "Warnstreiks" mehrerer Vertragsärzte; Verletzung der Koalitionsfreiheit bzw. der Berufsausübungsfreiheit; Anforderungen an eine hinreichend substantiierte Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen disziplinarrechtliche Sanktion eines "Warnstreiks" mehrerer Vertragsärzte unzulässig, mithin erfolglos - Verletzung der Koalitionsfreiheit (Art 9 Abs 3 GG) bzw der Berufsausübungsfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) nicht hinreichend ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Warnstreik der Vertragsärzte - und ihre Sanktionierung durch die Kassenärztliche Vereinigung

  • etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Kein Streikrecht für Vertragsärzte

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 11.07.2017 - 1 BvR 1571/15

    Das Tarifeinheitsgesetz ist weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2019 - 1 BvR 887/17
    Geschützt ist zudem das Recht der Vereinigungen selbst, durch spezifisch koalitionsmäßige Betätigung die in Art. 9 Abs. 3 GG genannten Zwecke zu verfolgen, wobei die Wahl der Mittel, die die Koalitionen zur Erreichung dieses Zwecks für geeignet halten, mit Art. 9 Abs. 3 GG grundsätzlich ihnen selbst überlassen ist (vgl. BVerfGE 146, 71 m.w.N.).

    Koalitionsspezifische Verhaltensweisen beziehen sich insbesondere auf die Tarifautonomie, die im Zentrum der den Koalitionen eingeräumten Möglichkeiten zur Verfolgung ihrer Zwecke steht (vgl. BVerfGE 116, 202 ; 146, 71 m.w.N.); vom Schutz des Art. 9 Abs. 3 GG erfasst sind auch Arbeitskampfmaßnahmen (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 88, 103 ; 92, 365 ; 146, 71 ; 148, 296 ).

    c) Aus einer Auslegung des Art. 9 Abs. 3 GG unter Berücksichtigung des Art. 11 Abs. 1 EMRK und sonstigen einschlägigen Völkerrechts (vgl. BVerfGE 146, 71 ) ergibt sich nichts anderes.

  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2019 - 1 BvR 887/17
    Koalitionsspezifische Verhaltensweisen beziehen sich insbesondere auf die Tarifautonomie, die im Zentrum der den Koalitionen eingeräumten Möglichkeiten zur Verfolgung ihrer Zwecke steht (vgl. BVerfGE 116, 202 ; 146, 71 m.w.N.); vom Schutz des Art. 9 Abs. 3 GG erfasst sind auch Arbeitskampfmaßnahmen (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 88, 103 ; 92, 365 ; 146, 71 ; 148, 296 ).

    Entscheidend für die Zugehörigkeit solcher Maßnahmen zum Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG ist, dass es sich um gewerkschaftlich getragene, auf Tarifverhandlungen bezogene Aktionen handelt (vgl. BVerfGE 148, 296 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 2014 - 1 BvR 3185/09 -, Rn. 26 ff.).

  • BVerfG, 26.03.2014 - 1 BvR 3185/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gewerkschaftlichen Aufruf zu einer

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2019 - 1 BvR 887/17
    Entscheidend für die Zugehörigkeit solcher Maßnahmen zum Schutzbereich des Art. 9 Abs. 3 GG ist, dass es sich um gewerkschaftlich getragene, auf Tarifverhandlungen bezogene Aktionen handelt (vgl. BVerfGE 148, 296 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. März 2014 - 1 BvR 3185/09 -, Rn. 26 ff.).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2019 - 1 BvR 887/17
    Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung stellt dabei ein besonders wichtiges Gemeinschaftsgut dar (vgl. BVerfGE 103, 172 ), das grundsätzlich auch Einschränkungen der Berufsausübungsfreiheit rechtfertigen kann (vgl. schon BVerfGE 7, 377 ; 22, 1 ; 87, 363 ).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 1213/85

    Streikeinsatz von Beamten

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2019 - 1 BvR 887/17
    Koalitionsspezifische Verhaltensweisen beziehen sich insbesondere auf die Tarifautonomie, die im Zentrum der den Koalitionen eingeräumten Möglichkeiten zur Verfolgung ihrer Zwecke steht (vgl. BVerfGE 116, 202 ; 146, 71 m.w.N.); vom Schutz des Art. 9 Abs. 3 GG erfasst sind auch Arbeitskampfmaßnahmen (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 88, 103 ; 92, 365 ; 146, 71 ; 148, 296 ).
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2019 - 1 BvR 887/17
    Koalitionsspezifische Verhaltensweisen beziehen sich insbesondere auf die Tarifautonomie, die im Zentrum der den Koalitionen eingeräumten Möglichkeiten zur Verfolgung ihrer Zwecke steht (vgl. BVerfGE 116, 202 ; 146, 71 m.w.N.); vom Schutz des Art. 9 Abs. 3 GG erfasst sind auch Arbeitskampfmaßnahmen (vgl. BVerfGE 84, 212 ; 88, 103 ; 92, 365 ; 146, 71 ; 148, 296 ).
  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2019 - 1 BvR 887/17
    Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der Rechte des Beschwerdeführers angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ; 108, 129 ; stRspr).
  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2019 - 1 BvR 887/17
    Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung stellt dabei ein besonders wichtiges Gemeinschaftsgut dar (vgl. BVerfGE 103, 172 ), das grundsätzlich auch Einschränkungen der Berufsausübungsfreiheit rechtfertigen kann (vgl. schon BVerfGE 7, 377 ; 22, 1 ; 87, 363 ).
  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2019 - 1 BvR 887/17
    Ihre Annahme ist auch nicht zur Durchsetzung der Rechte des Beschwerdeführers angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 96, 245 ; 108, 129 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2019 - 1 BvR 887/17
    Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung stellt dabei ein besonders wichtiges Gemeinschaftsgut dar (vgl. BVerfGE 103, 172 ), das grundsätzlich auch Einschränkungen der Berufsausübungsfreiheit rechtfertigen kann (vgl. schon BVerfGE 7, 377 ; 22, 1 ; 87, 363 ).
  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

  • BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00

    Verlangen nach Abgabe einer Tariftreueerklärung bei der Vergabe öffentlicher

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 03.05.1967 - 2 BvR 134/63

    Rechtsqualität der Arbeitszeitordnung

  • BAG, 14.09.2022 - 4 AZR 83/21

    Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte Überlassungsdauer

    Die verfassungsrechtlich gewährleistete Tarifautonomie, die im Zentrum der den Koalitionen eingeräumten Möglichkeiten zur Verfolgung ihrer Zwecke steht (sh. nur BVerfG 24. Oktober 2019 - 1 BvR 887/17 - Rn. 8 mwN) , ist als Freiheitsrecht nicht darauf beschränkt, dass lediglich ein Tarifsystem als ausschließliche Form der Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen gewährleistet ist.
  • BAG, 14.09.2022 - 4 AZR 26/21

    Arbeitnehmerüberlassung - tariflich verlängerte Überlassungsdauer

    Die verfassungsrechtlich gewährleistete Tarifautonomie, die im Zentrum der den Koalitionen eingeräumten Möglichkeiten zur Verfolgung ihrer Zwecke steht (sh. nur BVerfG 24. Oktober 2019 - 1 BvR 887/17 - Rn. 8 mwN) , ist als Freiheitsrecht nicht darauf beschränkt, dass lediglich ein Tarifsystem als ausschließliche Form der Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen gewährleistet ist.
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