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   BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03   

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https://dejure.org/2003,305
BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03 (https://dejure.org/2003,305)
BVerfG, Entscheidung vom 14.10.2003 - 1 BvR 901/03 (https://dejure.org/2003,305)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Oktober 2003 - 1 BvR 901/03 (https://dejure.org/2003,305)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch überlange Dauer eines Prozesskostenhilfeverfahrens in einer Sozialhilfesache und überspannte Anforderungen an den Vortrag zu den wirtschaftlichen Verhältnissen

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren; Zügige Beendigung gerichtlicher Verfahren; Eilbedürftigkeit von Entscheidungen im Prozesskostenhilfeverfahren; Fehlende Angaben bei einem Prozesskostenhilfeantrag

  • Judicialis

    VwGO § 166; ; ZPO § ... 117 Abs. 2; ; ZPO § 118 Abs. 2 Satz 4; ; ZPO § 120 Abs. 1 Satz 1; ; PKHVV § 2 Abs. 2; ; PKHVV § 2 Abs. 3; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 95 Abs. 2 Halbsatz 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4; ZPO § 114
    Effektiver Rechtschutz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 1236 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 334
  • Rpfleger 2004, 227
 
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Wird zitiert von ... (186)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96

    Verfassungswidrigkeit der gerichtlichen Untätigkeit in einem Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03
    Dies sind vor allem die Natur des Verfahrens und die Bedeutung der Sache (vgl. BVerfGE 46, 17 ), die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1997, S. 2811 ), die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten, insbesondere Verfahrensverzögerungen durch sie, sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussende Tätigkeit Dritter, vor allem der Sachverständigen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 214 ; vgl. auch EGMR, NJW 2001, S. 213 f.).

    In solchen Fällen beschränkt sich das Bundesverfassungsgericht auf die Feststellung der Grundrechtsverletzung (vgl. BVerfG, NJW 1997, S. 2811 ).

  • BVerfG, 24.07.2002 - 2 BvR 2256/99

    Zur Gewährung von Prozesskostenhilfe für die nachträgliche Feststellung der

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03
    Sie dürfen nicht dazu benutzt werden, strittige Rechtsfragen abschließend zu klären (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, 3. Kammer des 1. Senats, NJW 2003, S. 1857 ) oder die Klärung streitiger Tatsachen im Hauptsacheverfahren zu verhindern (vgl. BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, NJW 2003, S. 576).

    Da dieses Verfahren den grundgesetzlichen gebotenen Rechtsschutz nicht selbst bietet, sondern erst zugänglich macht, dürfen die Anforderungen, insbesondere an den Vortrag der Beteiligten, nicht überspannt werden (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Zweiten Senats, NJW 2003, S. 576).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03
    Sie dürfen nicht dazu benutzt werden, strittige Rechtsfragen abschließend zu klären (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, 3. Kammer des 1. Senats, NJW 2003, S. 1857 ) oder die Klärung streitiger Tatsachen im Hauptsacheverfahren zu verhindern (vgl. BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, NJW 2003, S. 576).

    a) Die Prozesskostenhilfe soll das Gebot der Rechtsschutzgleichheit, das für verwaltungsgerichtliche Verfahren aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG folgt, verwirklichen, indem sie Bemittelte und Unbemittelte in den Chancen ihrer Rechtsverfolgung gleichstellt (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 ).

  • OLG Koblenz, 06.11.1998 - 13 WF 1095/98

    Unvollständige Erklärung über wirtschaftliche Verhältnisse L

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03
    Bei fehlenden Angaben über Vermögen sind Zahlungen nach § 120 Abs. 1 Satz 1 ZPO festzusetzen (vgl. OLG Koblenz, Rpfleger 1999, S. 133).
  • BVerfG, 28.07.1993 - 1 BvR 1464/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Gebot fairer Verfahrensgestaltung

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03
    Letztlich gebietet auch im Prozesskostenhilfeverfahren der Grundsatz des fairen Verfahrens aus Art. 19 Abs. 4 GG, dass die Anforderungen, welche die Gerichte im Interesse der Verfahrensbeschleunigung an die Verfahrensbeteiligten stellen, in einem vernünftigen Verhältnis zu der Gesamtdauer des Verfahrens stehen, insbesondere soweit die Dauer des Verfahrens den Gerichten zuzurechnen ist (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 1994, S. 1853 ).
  • BVerfG, 11.02.1999 - 2 BvR 229/98

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Überspannung der Anforderungen an den

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03
    Tut es dies nicht, so darf es nicht allein wegen des nicht vollständig ausgefüllten Vordrucks das Gesuch auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnen (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 11. Februar 1999, 2 BvR 229/98 [Juris]).
  • EGMR, 01.07.1997 - 20950/92

    PROBSTMEIER c. ALLEMAGNE

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03
    Dies entspricht auch den Anforderungen aus Art. 6 Abs. 1 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten [MRK] an Gerichtsverfahren in einem demokratischen Rechtsstaat (vgl. EGMR, NJW 1997, S. 2809 ).
  • BVerfG, 05.02.2003 - 1 BvR 1526/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03
    Sie dürfen nicht dazu benutzt werden, strittige Rechtsfragen abschließend zu klären (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, 3. Kammer des 1. Senats, NJW 2003, S. 1857 ) oder die Klärung streitiger Tatsachen im Hauptsacheverfahren zu verhindern (vgl. BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, NJW 2003, S. 576).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03
    a) Die Prozesskostenhilfe soll das Gebot der Rechtsschutzgleichheit, das für verwaltungsgerichtliche Verfahren aus Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG folgt, verwirklichen, indem sie Bemittelte und Unbemittelte in den Chancen ihrer Rechtsverfolgung gleichstellt (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 ).
  • BVerfG, 08.01.1996 - 2 BvR 306/94

    Prozeßkostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde in Strafvollzugssachen

    Auszug aus BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03
    Jedoch gilt auch bei der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse das Verbot überspannter Anforderungen (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, StV 1996, S. 445 f.), damit der Zugang zu den Gerichten nicht übermäßig erschwert wird.
  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

  • EGMR, 27.07.2000 - 33379/96

    Rechtssache K. gegen DEUTSCHLAND

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00

    Zur Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

  • BVerfG, 30.08.1991 - 2 BvR 995/91
  • BVerfG, 22.08.2013 - 1 BvR 1067/12

    Zur Reichweite des Richterspruchprivilegs (§ 839 Abs 2 BGB) bei der Beurteilung

    Dagegen kann sich der Staat nicht auf solche Umstände berufen, die in seinem Verantwortungsbereich liegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Oktober 2003 - 1 BvR 901/03 -, NVwZ 2004, S. 334 ).
  • BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    Im Prozesskostenhilfeverfahren dürfen grundsätzlich keine strittigen Rechts- oder Tatsachenfragen geklärt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Oktober 2003 - 1 BvR 901/03 -, NVwZ 2004, S. 334 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 -, Rn. 23; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2014 - 1 BvR 3001/11 -, Rn. 13).
  • BVerfG, 20.08.2015 - 1 BvR 2781/13

    Entschädigung wegen unangemessener Verzögerung eines

    Dagegen kann sich der Staat nicht auf solche Umstände berufen, die in seinem Verantwortungsbereich liegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Oktober 2003 - 1 BvR 901/03 -, NVwZ 2004, S. 334 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. September 2009 - 1 BvR 1304/09 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Dezember 2010 - 1 BvR 404/10 -, juris, Rn. 11).
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