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   BVerfG, 01.06.2021 - 1 BvR 927/21   

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https://dejure.org/2021,14942
BVerfG, 01.06.2021 - 1 BvR 927/21 (https://dejure.org/2021,14942)
BVerfG, Entscheidung vom 01.06.2021 - 1 BvR 927/21 (https://dejure.org/2021,14942)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Juni 2021 - 1 BvR 927/21 (https://dejure.org/2021,14942)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mehrere Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes ("Bundesnotbremse") erfolglos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 6 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, EpiBevSchG 4
    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen verschiedene infektionsschutzrechtliche Regelungen des Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ("Bundesnotbremse") - Unzulässigkeit mangels hinreichender ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen verschiedene infektionsschutzrechtliche Regelungen des Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ("Bundesnotbremse") - Unzulässigkeit mangels hinreichender ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte "Bundesnotbremse"; Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte "Bundesnotbremse"; Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen verschiedene infektionsschutzrechtliche Regelungen des Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ("Bundesnotbremse") - Unzulässigkeit mangels hinreichender ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Mehrere Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes (Bundesnotbremse) erfolglos

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eilanträge zur Bundesnotbremse abgelehnt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen "Bundesnotbremse" erfolglos - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 928/21

    Mehrere Eilanträge und eine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Vierten

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2021 - 1 BvR 927/21
    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen eine gesetzliche Vorschrift, müssen Beschwerdeführende also substantiiert geltend machen, durch die Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar verletzt zu sein, und sich auch mit der einfachrechtlichen Rechtslage inhaltlich auseinandersetzen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 2021 - 1 BvR 928/21 -, Rn. 12; stRspr).

    Wie die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 20. Mai 2021 - 1 BvR 928/21 -, Rn. 22 ff., ausgeführt hat, sieht der Gesetzgeber eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 nachvollziehbar als geeigneten Indikator für das Infektionsgeschehen an.

  • BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 781/21

    Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2021 - 1 BvR 927/21
    Das gilt auch für die weitere Annahme, dass ab dem Schwellenwert von 100 die Eindämmung des Infektionsgeschehens durch Kontaktnachverfolgung nicht mehr möglich sei (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 41).

    (4) Die Beschwerdeführenden lassen insofern auch unberücksichtigt, dass dem Gesetzgeber für die Beurteilung der Erforderlichkeit einer gesetzlichen Regelung ein Spielraum zukommt (vgl. BVerfGE 149, 86 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 38).

  • BVerfG, 23.05.2018 - 1 BvR 97/14

    Vorschriften über die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe als

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2021 - 1 BvR 927/21
    (4) Die Beschwerdeführenden lassen insofern auch unberücksichtigt, dass dem Gesetzgeber für die Beurteilung der Erforderlichkeit einer gesetzlichen Regelung ein Spielraum zukommt (vgl. BVerfGE 149, 86 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 38).
  • BVerfG, 29.06.1983 - 2 BvR 1546/79

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Anfechtung der Regelung zur

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2021 - 1 BvR 927/21
    Abgeordnete können als solche ihre Rechte aber nur im Organstreitverfahren gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG geltend machen (vgl. BVerfGE 6, 445 ; 43, 142 ; 64, 301 ; 123, 267 ); im Verfassungsbeschwerdeverfahren treten sie als Privatpersonen wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auf (vgl. BVerfGE 123, 267 ).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2021 - 1 BvR 927/21
    Abgeordnete können als solche ihre Rechte aber nur im Organstreitverfahren gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG geltend machen (vgl. BVerfGE 6, 445 ; 43, 142 ; 64, 301 ; 123, 267 ); im Verfassungsbeschwerdeverfahren treten sie als Privatpersonen wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auf (vgl. BVerfGE 123, 267 ).
  • BVerfG, 14.05.1957 - 2 BvR 1/57

    Mandatsverlust

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2021 - 1 BvR 927/21
    Abgeordnete können als solche ihre Rechte aber nur im Organstreitverfahren gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG geltend machen (vgl. BVerfGE 6, 445 ; 43, 142 ; 64, 301 ; 123, 267 ); im Verfassungsbeschwerdeverfahren treten sie als Privatpersonen wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auf (vgl. BVerfGE 123, 267 ).
  • BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 802/75

    Verfassungsbeschwerde einer Parlamentsfraktion

    Auszug aus BVerfG, 01.06.2021 - 1 BvR 927/21
    Abgeordnete können als solche ihre Rechte aber nur im Organstreitverfahren gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 1 GG geltend machen (vgl. BVerfGE 6, 445 ; 43, 142 ; 64, 301 ; 123, 267 ); im Verfassungsbeschwerdeverfahren treten sie als Privatpersonen wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger auf (vgl. BVerfGE 123, 267 ).
  • VerfGH Sachsen, 14.10.2021 - 58-II-21

    Abstrakte Normenkontrolle gegen die zwischenzeitlich außer Kraft getretenen § 3

    Sie legen nicht dar, warum die Beibehaltung der Masken- und Testpflicht in diesen Bereichen zur Bekämpfung der Pandemie unter Berücksichtigung des Einschätzungsspielraums des Normgebers (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 1. Juni 2021 - 1 BvR 927/21 - juris Rn. 11; Beschluss vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. - juris Rn. 38) nicht geeignet, nicht erforderlich oder unangemessen gewesen sein soll.

    1. Juni 2021 - 1 BvR 927/21 - juris Rn. 10; Beschluss vom 20. Mai 2021 - 1 BvR 928/21 - juris Rn. 22; Beschluss vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. - juris Rn. 40) auseinandergesetzt, sondern lediglich pauschal behauptet, dass sich das Abstellen auf den Inzidenzwert als offensichtlich sachwidrig, veraltet und ermessensfehlerhaft erweise.

  • VG Augsburg, 25.01.2022 - Au 9 E 22.134

    Vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung (Regelungsanordnung),

    Auf die Frage, ob dem Begehren des Antragstellers im Hinblick auf die jüngste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 19. November 2021 (Az.: 1 BvR 927/21, 1 BvR 1069/21 - juris) stattzugeben wäre, kommt es daher nicht mehr entscheidungserheblich an.
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