Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 20.05.2021

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   BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 928/21   

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https://dejure.org/2021,13722
BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 928/21 (https://dejure.org/2021,13722)
BVerfG, Entscheidung vom 20.05.2021 - 1 BvR 928/21 (https://dejure.org/2021,13722)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Mai 2021 - 1 BvR 928/21 (https://dejure.org/2021,13722)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mehrere Eilanträge und eine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes erfolglos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 5 Abs 3 S 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 28b Abs 1 S 1 Nr 5 IfSG vom 22.04.2021
    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen inzidenzabhängige Möglichkeit der Schließung von Kultureinrichtungen gem § 28b Abs 1 S 1 Nr 5 IfSG idF vom 22.04.2021 erfolglos - Rüge einer Verletzung der Kunstfreiheit (Art 5 Abs 3 S 1 GG) bzw des Gleichheitssatzes (Art ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen inzidenzabhängige Schließung von Kultureinrichtungen gem § 28b Abs 1 S 1 Nr 5 IfSG idF vom 22.04.2021 erfolglos - Rüge einer Verletzung der Kunstfreiheit (Art 5 Abs 3 S 1 GG) bzw des Gleichheitssatzes (Art 3 Abs 1 GG) nicht ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen inzidenzabhängige Möglichkeit der Schließung von Kultureinrichtungen gem § 28b Abs. 1 S. 1 Nr. 5 IfSG idF vom 22.04.2021 erfolglos; Rüge einer Verletzung der Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG ) bzw des Gleichheitssatzes ...

  • rechtsportal.de

    Coronabedingte Untersagung der Öffnung von kulturellen Einrichtungen

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde gegen inzidenzabhängige Schließung von Kultureinrichtungen gem § 28b Abs 1 S 1 Nr 5 IfSG idF vom 22.04.2021 erfolglos - Rüge einer Verletzung der Kunstfreiheit (Art 5 Abs 3 S 1 GG) bzw des Gleichheitssatzes (Art 3 Abs 1 GG) nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Mehrere Eilanträge und eine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes erfolglos

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen das Kulturveranstaltungsverbot abgewiesen - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 781/21

    Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 928/21
    Die hier angegriffene Untersagung der Öffnung von kulturellen Einrichtungen dient damit einem grundsätzlich legitimen Zweck (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 34 zu den Ausgangssperren in § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG).

    (1) Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite das Ziel, Leben und Gesundheit zu schützen sowie die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems als überragend gewichtigem Gemeingut und damit zugleich die bestmögliche Krankheitsversorgung sicherzustellen (vgl. BTDrucks 19/28444, S. 1 und 8; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 34).

    Diese Annahme ist ebenso wenig von vornherein unplausibel wie die Einschätzung, dass die Sieben-Tage-Inzidenz als wochentagsbedingte Schwankungen ausmittelnder Wert einen tagesaktuell vorhandenen und einfach nachvollziehbaren Indikator darstellt (vgl. BTDrucks 19/28444, S. 9; dazu BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 40).

    Das gilt auch für die weitere Annahme, dass ab dem Schwellenwert von 100 die Eindämmung des Infektionsgeschehens durch Kontaktnachverfolgung endgültig nicht mehr möglich ist (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 41 ff.).

    Für die Beurteilung der Erforderlichkeit einer gesetzlichen Regelung kommt dem Gesetzgeber ein Spielraum zu (vgl. BVerfGE 149, 86 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 38).

  • VGH Bayern, 15.04.2021 - 20 NE 21.919

    Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lehnt Eilantrag von "Aufstehen für die Kunst"

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 928/21
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte zuvor einen Antrag von Mitgliedern der Initiative "Aufstehen für die Kunst", der auch die Beschwerdeführenden angehören, abgelehnt, durch Erlass einer einstweiligen Anordnung im Rahmen einer Normenkontrollklage Regelungen der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vorläufig außer Vollzug zu setzen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 15. April 2021 - 20 NE 21.919 -).

    (d) Die Verfassungsbeschwerde setzt sich zudem nicht ausreichend mit der vorhandenen fachgerichtlichen Rechtsprechung zu parallelen landesrechtlichen Vorschriften auseinander (namentlich BayVGH, Beschluss vom 15. April 2021 - 20 NE 21.919 -).

    So verhält sich die Verfassungsbeschwerde nicht dazu, dass sich - auch unter Verweis auf bestehende Hygienekonzepte, die eine stark beschränkte Zuschauerzahl vorsehen sowie moderne raumlufttechnische Anlagen berücksichtigen - Ansteckungen unter Besuchern und Aufführenden praktisch nicht ausschließen lassen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 15. April 2021 - 20 NE 21.919 -, Rn. 34).

    Die Beschwerdebegründung geht weder in ausreichender Tiefe auf die Frage des Einflusses baulicher Gegebenheiten auf die Konzeption von Belüftungsanlagen ein, noch setzt sie sich hinreichend mit dem Umstand auseinander, dass es in Kultureinrichtungen typischerweise zur längeren Anwesenheit eines größeren Personenkreises in einem engen räumlichen Umfeld kommt, so dass bereits von einem einzelnen infizierten Besucher eine erhebliche Ansteckungsgefahr ausgehen kann (vgl. BayVerfGH, Entscheidung vom 22. März 2021 - Vf. 23-VII-21 -, Rn. 44), und somit die Durchführung von Kulturveranstaltungen allgemein eine erhöhte Mobilität und dadurch gesteigerte Infektionsgefahr mit sich bringen kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 15. April 2021 - 20 NE 21.919 -, Rn. 34).

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 928/21
    Dieser "Wirkbereich" ist der Boden, auf dem die Freiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG vornehmlich Wirkung entfaltet (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 36, 321 ; 67, 213 ; 81, 278 ; 119, 1 ; 142, 74 ).

    Die Schranken ergeben sich insbesondere aus den Grundrechten anderer Rechtsträger, aber auch aus sonstigen Rechtsgütern mit Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 30, 173 ; 67, 213 ; 83, 130 ; 119, 1 ; 142, 74 ).

  • BVerfG, 30.03.2022 - 1 BvR 2821/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Straftatbestand der Datenhehlerei

    Zu den Begründungsanforderungen an eine Rechtssatzverfassungsbeschwerde gehört auch eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der einfachrechtlichen Rechtslage (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juli 2015 - 1 BvR 1560/15 -, Rn. 5; vom 20. Mai 2021 - 1 BvR 928/21 -, Rn. 12).
  • BVerfG, 10.02.2022 - 1 BvR 1073/21

    Verfassungsbeschwerde gegen Beschränkungen des Hotelbetriebs in der

    Die Beschwerdeführerinnen setzen sich bereits nicht hinreichend substantiiert mit dem Gesetzeszweck der allgemeinen Kontaktreduzierung und den mit einer touristischen Beherbergung verbundenen Risiken nach den Handlungsempfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) auseinander (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 19. November 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 167 - Bundesnotbremse I; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 2021 - 1 BvR 928/21 -, Rn. 19 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2021 - 13 B 1393/21

    Eilantrag zu 3G erfolglos

    vgl. allgemein BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. September 2010 - 1 BvR 1789/10 -, juris, Rn. 18, m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 -, juris, Rn. 43; zu Coronamaßnahmen z. B. BVerfG, Beschlüsse vom 20. Mai 2021 - 1 BvR 928/21 -, juris, Rn. 25, und vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris, Rn. 10.
  • VerfGH Sachsen, 14.10.2021 - 58-II-21

    Abstrakte Normenkontrolle gegen die zwischenzeitlich außer Kraft getretenen § 3

    Die Substantiierungsanforderungen beinhalten, dass der verfassungsrechtliche Bezug unter Rückgriff auf verfassungsgerichtlich entwickelte Maßstäbe hergestellt wird; erforderlich ist eine Auseinandersetzung mit der einschlägigen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. SächsVerfGH, Beschlüsse vom 24. März 2021 - Vf. 121-II-20 und Vf. 174-II-20 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2020 - 2 BvC 46/19 - juris Rn. 39; Beschluss vom 19. September 2017, BVerfGE 146, 327 [343 ff.]; vgl. auch ThürVerfGH, Urteil vom 1. März 2021 - 18/20 - juris Rn. 401; ferner - zum Verfahren der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - BVerfG, Beschluss vom 20. Mai 2021 - 1 BvR 928/21 - juris Rn. 12).

    Zu den Begründungsanforderungen gehört auch eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der einfachrechtlichen Rechtslage (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Mai 2021 - 1 BvR 928/21 - juris Rn. 12).

    1. Juni 2021 - 1 BvR 927/21 - juris Rn. 10; Beschluss vom 20. Mai 2021 - 1 BvR 928/21 - juris Rn. 22; Beschluss vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. - juris Rn. 40) auseinandergesetzt, sondern lediglich pauschal behauptet, dass sich das Abstellen auf den Inzidenzwert als offensichtlich sachwidrig, veraltet und ermessensfehlerhaft erweise.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2021 - 13 B 1534/21

    Eilantrag gegen die Maskenpflicht im Wahllokal ohne Erfolg

    vgl. allgemein BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. September 2010 - 1 BvR 1789/10 -, juris, Rn. 18, m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 -, juris, Rn. 43; zu Coronamaßnahmen z. B. BVerfG, Beschlüsse vom 20. Mai 2021 - 1 BvR 928/21 -, juris, Rn. 25, und vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris, Rn. 10.
  • BVerfG, 01.06.2021 - 1 BvR 927/21

    Mehrere Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des Vierten

    Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen eine gesetzliche Vorschrift, müssen Beschwerdeführende also substantiiert geltend machen, durch die Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar verletzt zu sein, und sich auch mit der einfachrechtlichen Rechtslage inhaltlich auseinandersetzen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 2021 - 1 BvR 928/21 -, Rn. 12; stRspr).

    Wie die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 20. Mai 2021 - 1 BvR 928/21 -, Rn. 22 ff., ausgeführt hat, sieht der Gesetzgeber eine Sieben-Tage-Inzidenz von 100 nachvollziehbar als geeigneten Indikator für das Infektionsgeschehen an.

  • VerfGH Bayern, 28.06.2021 - 73-VII-20

    Ausnahmen und Befreiungen von Hygienemaßnahmen für Geimpfte und Genesene

    Zu den Begründungsanforderungen kann zudem eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der einfachrechtlichen Rechtslage gehören (vgl. zur Rechtssatzverfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht z. B. BVerfG vom 27.7.2015 - 1 BvR 1560/15 - juris Rn. 5; vom 20.5.2021 - 1 BvR 928/21 - juris Rn. 12; Lenz/Hansel, BVerfGG, 3. Aufl. 2020, § 92 Rn. 51).
  • BayObLG, 05.10.2021 - 202 ObOWi 1158/21

    Verfassungsmäßigkeit von "Corona-Maskenpflicht" auf öffentlichen Plätzen

    aa) Bei der Frage der Erforderlichkeit und der Eignung der angewandten Mittel steht dem Normgeber eine Einschätzungsprärogative zu (vgl. hierzu allgemein zuletzt nur BVerfG [2. Kammer des 1. Senats], Nichtannahmebeschluss v. 20.05.2021 - 1 BvR 928/21 bei juris), die von den Gerichten hinzunehmen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2021 - 13 B 1412/21

    Eilantrag gegen PCR-Testpflicht für Diskobesucher erfolglos

    vgl. allgemein BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. September 2010 - 1 BvR 1789/10 -, juris, Rn. 18, m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 -, juris, Rn. 43; zu Coronamaßnahmen z. B. BVerfG, Beschlüsse vom 20. Mai 2021 - 1 BvR 928/21 -, juris, Rn. 25, und vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris, Rn. 10.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2021 - 13 B 1041/21

    Coronapandemie: Kein Anspruch auf Maskenbefreiung trotz zweifacher Impfung

    vgl. allgemein BVerfG, Kammerbeschluss vom 29. September 2010 - 1 BvR 1789/10 -, juris, Rn. 18, m. w. N.; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 -, juris, Rn. 43; zu Coronamaßnahmen z. B. BVerfG, Beschlüsse vom 20. Mai 2021 - 1 BvR 928/21 -, juris, Rn. 25, und vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris, Rn. 10.
  • VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 114-IV-21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften der Sächsischen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2021 - 13 B 1315/21

    Verpflichtung für nicht vollständig immunisierte Beschäftigte zur Vorlage eines

  • BayObLG, 28.06.2021 - 202 ObOWi 704/21

    Verfassungsmäßigkeit der Corona-Maskenpflicht in Bayern

  • VerfGH Sachsen, 24.11.2021 - 104-II-21
  • VerfGH Sachsen, 16.12.2021 - 131-IV-21

    Erfolgloser Eilantrag gegen § 14 Abs. 1 Nr. 3 und 5 SächsCoronaNotVO vom 19.

  • VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 3-IV-22

    Erfolgloser Antrag gegen §§ 12, 21a Abs. 1 und 13 der SächsCoronaNotVO vom 19.

  • VG Berlin, 14.11.2022 - 1 L 393.22
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Rechtsprechung
   BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 900/21   

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https://dejure.org/2021,13723
BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 900/21 (https://dejure.org/2021,13723)
BVerfG, Entscheidung vom 20.05.2021 - 1 BvR 900/21 (https://dejure.org/2021,13723)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Mai 2021 - 1 BvR 900/21 (https://dejure.org/2021,13723)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mehrere Eilanträge und eine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes erfolglos

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 28b Abs 1 S 1 Nr 1 IfSG vom 22.04.2021, SchAusnahmV
    Erfolgloser Eilantrag gegen inzidenzabhängige Kontaktbeschränkungen gem § 28b Abs 1 S 1 Nr 1 IfGS idF vom 22.04.2021 - Folgenabwägung

  • rewis.io

    Erfolgloser Eilantrag gegen inzidenzabhängige Kontaktbeschränkungen bzgl privater Zusammenkünfte gem § 28b Abs 1 S 1 Nr 1 IfSG idF vom 22.04.2021 - Folgenabwägung

  • rechtsportal.de

    Erfolgloser Eilantrag gegen inzidenzabhängige Kontaktbeschränkungen gem § 28b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 IfGS idF vom 22.04.2021; Folgenabwägung

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die sog. Bundesnotbremse zur Bekämpfung der Corona-Pandemie; Willkürlicher Eingriff in die Grundrechte durch Beschränkung von Zusammenkünften der Angehörigen eines Haushalts nur mit einer weiteren Person

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgloser Eilantrag gegen inzidenzabhängige Kontaktbeschränkungen bzgl privater Zusammenkünfte gem § 28b Abs 1 S 1 Nr 1 IfSG idF vom 22.04.2021 - Folgenabwägung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Mehrere Eilanträge und eine Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes erfolglos

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Karlsruhe - und der Bundes-Lockdown

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen § 28b InfSG erfolglos - Corona-Virus

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2724
  • NVwZ 2021, 980
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.08.2015 - 2 BvF 1/15

    Einstweilige Anordnung gegen die Löschung von Daten aus dem Zensus 2011

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 900/21
    Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache zu entscheidende Verfassungsbeschwerde erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 140, 99 ; 143, 65 ; stRspr).

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 140, 99 ; 143, 65 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. April 2021 - 2 BvR 547/21 -, Rn. 73 jeweils m.w.N.; stRspr).

    Wird die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, gelten dafür besonders hohe Hürden (vgl. BVerfGE 140, 99 ; stRspr).

    Denn das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen oder bereits das Inkrafttreten eines Gesetzes vorläufig zu unterbinden, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 140, 99 ).

  • BVerfG, 05.05.2021 - 1 BvR 781/21

    Eilanträge gegen bundesrechtliche nächtliche Ausgangsbeschränkungen abgelehnt

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 900/21
    Das Bundesverfassungsgericht setzt ein Gesetz nur dann nach § 32 Abs. 1 BVerfGG vorläufig außer Vollzug, wenn die Gründe für den Erlass der einstweiligen Anordnung überwiegen (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 20 m.w.N.).

    Seine Einschätzungen stützt der Gesetzgeber auch auf Erfahrungen in früheren Phasen der Pandemie; sie haben eine nachvollziehbare Grundlage (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 5. Mai 2021 - 1 BvR 781/21 u.a. -, Rn. 41).

  • BVerfG, 13.10.2016 - 2 BvR 1368/16

    Eilanträge in Sachen CETA erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 900/21
    Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache zu entscheidende Verfassungsbeschwerde erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 140, 99 ; 143, 65 ; stRspr).

    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 140, 99 ; 143, 65 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. April 2021 - 2 BvR 547/21 -, Rn. 73 jeweils m.w.N.; stRspr).

  • BVerfG, 15.04.2021 - 2 BvR 547/21

    Eilantrag zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 900/21
    Bei offenem Ausgang des Hauptsacheverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 140, 99 ; 143, 65 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. April 2021 - 2 BvR 547/21 -, Rn. 73 jeweils m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 22.12.2020 - 1 BvR 2756/20

    Erfolglose Eilanträge betreffend das Unterlassen der Zustimmung zum Ersten

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2021 - 1 BvR 900/21
    Es kann dahinstehen, ob der Antrag den insoweit geltenden Zulässigkeitsanforderungen genügt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 22. Dezember 2020 - 1 BvR 2756/20 u.a. -, Rn. 4; stRspr) und ob die hier gleichzeitig erhobene Verfassungsbeschwerde überhaupt zulässig oder begründet sein könnte.
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