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   BVerfG, 18.02.1988 - 1 BvR 930/86   

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BVerfG, 18.02.1988 - 1 BvR 930/86 (https://dejure.org/1988,26777)
BVerfG, Entscheidung vom 18.02.1988 - 1 BvR 930/86 (https://dejure.org/1988,26777)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Februar 1988 - 1 BvR 930/86 (https://dejure.org/1988,26777)
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Wird zitiert von ... (24)

  • BFH, 06.07.2016 - X R 6/14

    Verrechnung der erstatteten lediglich begrenzt abziehbaren

    Aus der Verwendung des Begriffs "Aufwendungen" und aus dem Zweck des § 10 EStG, bestimmte die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen mindernde Privatausgaben vom Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG auszunehmen, folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), dass nur solche Ausgaben als Sonderausgaben berücksichtigt werden dürfen, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet ist (vgl. z.B. Senatsurteil vom 28. Mai 1998 X R 7/96, BFHE 186, 521, BStBl II 1999, 95, unter II.3.a, m.w.N.; s. dazu auch BVerfG-Beschluss vom 18. Februar 1988  1 BvR 930/86, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1989, 271, unter 1.b).

    Dies war vom BVerfG auch bereits vorher anerkannt worden (vgl. z.B. Beschluss in HFR 1989, 271, unter 1.b).

  • BFH, 15.07.1991 - GrS 1/90

    1. Abgrenzung zwischen Leibrente und dauernder Last bei anläßlich von

    Dem liegt die Erwägung zugrunde, daß jedenfalls vor Ausschöpfung des Verrechnungswerts wirtschaftlich keine als Sonderausgabe abziehbare "Last" vorliegt (vgl. BFH-Urteile vom 4. April 1989 X R 14/85, BFHE 157, 88, BStBl II 1989, 779, unter 2.; vom 12. Juli 1989 X R 11/84, BFHE 158, 22, BStBl II 1990, 13; Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 18. Februar 1988 1 BvR 930/86, Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz ab 1975, § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, Rechtsspruch 10 a).
  • BFH, 21.07.2016 - X R 43/13

    Sonderausgabenabzug für vom Erben nachgezahlte Kirchensteuer

    Aus der Verwendung des Begriffs "Aufwendungen" und aus dem Zweck des § 10 EStG, bestimmte die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen mindernde Privatausgaben vom Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG auszunehmen, folgt nach ständiger Rechtsprechung des BFH, dass nur solche Ausgaben als Sonderausgaben berücksichtigt werden dürfen, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet ist (vgl. z.B. Senatsurteil vom 28. Mai 1998 X R 7/96, BFHE 186, 521, BStBl II 1999, 95, unter 3.a, m.w.N.; s. dazu auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 1988  1 BvR 930/86, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 271, unter 1.b).
  • BFH, 14.04.2021 - III R 30/20

    Kein Abzug von Kinderbetreuungskosten in Höhe steuerfrei gezahlter

    a) Aus der Verwendung des Begriffs "Aufwendungen" und aus dem Zweck des § 10 EStG, bestimmte, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen mindernde Privatausgaben vom Abzugsverbot des § 12 EStG auszunehmen, folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), dass nur solche Ausgaben als Sonderausgaben berücksichtigt werden dürfen, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet ist (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. Urteile vom 06.06.2018 - X R 41/17, BFHE 261, 524, BStBl II 2018, 648, Rz 12; vom 03.08.2016 - X R 35/15, BFH/NV 2016, 1704, Rz 14; vom 21.07.2009 - X R 32/07, BFHE 226, 67, BStBl II 2010, 38, Rz 20; vom 28.05.1998 - X R 7/96, BFHE 186, 521, BStBl II 1999, 95, unter II.3.a, m.w.N.; vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 18.02.1988 - 1 BvR 930/86, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 271, unter 1.b).
  • BFH, 03.08.2016 - X R 35/15

    Sonderausgabenabzug bei Verrechnung erstatteter nur begrenzt abziehbarer

    Aus der Verwendung des Begriffs "Aufwendungen" und aus dem Zweck des § 10 EStG, bestimmte die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen mindernde Privatausgaben vom Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG auszunehmen, folgt nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass nur solche Ausgaben als Sonderausgaben berücksichtigt werden dürfen, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet ist (vgl. z.B. Senatsurteil vom 28. Mai 1998 X R 7/96, BFHE 186, 521, BStBl II 1999, 95, unter II.3.a, m.w.N.; s. dazu auch BVerfG-Beschluss vom 18. Februar 1988  1 BvR 930/86, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1989, 271, unter 1.b).

    Dies war vom BVerfG auch bereits vorher anerkannt worden (vgl. z.B. Beschluss in HFR 1989, 271, unter 1.b).

  • BFH, 06.07.2016 - X R 22/14

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 6.7.2016 X R 6/14 - Verrechnung der erstatteten

    Aus der Verwendung des Begriffs "Aufwendungen" und aus dem Zweck des § 10 EStG, bestimmte die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen mindernde Privatausgaben vom Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 EStG auszunehmen, folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), dass nur solche Ausgaben als Sonderausgaben berücksichtigt werden dürfen, durch die der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet ist (vgl. z.B. Senatsurteil vom 28. Mai 1998 X R 7/96, BFHE 186, 521, BStBl II 1999, 95, unter II.3.a, m.w.N.; s. dazu auch BVerfG-Beschluss vom 18. Februar 1988  1 BvR 930/86, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1989, 271, unter 1.b).

    Dies war vom BVerfG auch bereits vorher anerkannt worden (vgl. z.B. Beschluss in HFR 1989, 271, unter 1.b).

  • BFH, 28.05.1998 - X R 7/96

    Rückzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung als verfassungsgemäß bestätigt (Beschluß vom 18. Februar 1988 1 BvR 930/86, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1989, 271, unter 1 b).
  • BFH, 26.06.1996 - X R 73/94

    Ohne Rechtsgrund gezahlte Kirchensteuer nicht als Sonderausgaben abziehbar

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung als verfassungsgemäß bestätigt (Beschluß vom 18. Februar 1988 1 BvR 930/86, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1989, 271, unter 1 b).
  • BFH, 25.04.1990 - X R 38/86

    Altenteilsleistungen als dauernde Last abziehbar, auch wenn Abänderbarkeit der

    Nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 18. Februar 1988 1 BvR 930/86 (Steuerrechtsprechung in Karteiform - StRK -, Einkommensteuergesetz ab 1975, § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, Rechtsspruch 10 a) ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, daß § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG 1975 unter Berücksichtigung von Wortlaut, Sinn und Zweck dieser Bestimmung sowie der einkommensteuerrechtlichen Systematik in diesem Sinne einschränkend ausgelegt wird.
  • BFH, 18.09.2003 - X R 152/97

    Abziehbarkeit der Ausgleichsrente nach § 1587g BGB als SA

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat diese Rechtsauffassung aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht beanstandet (BVerfG-Beschluss vom 18. Februar 1988 1 BvR 930/86, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 1989, 271).
  • BFH, 01.09.2021 - III R 54/20

    Kein Sonderausgabenabzug von Kinderbetreuungskosten in Höhe steuerfreier

  • BFH, 04.04.1989 - X R 14/85

    Grabpflegekosten nicht als dauernde Last nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG abziehbar

  • FG Münster, 15.09.2015 - 5 K 257/15

    Vergleichbarer Abzug als Sonderausgabe bei konfessionslosen Steuerpflichtigen

  • BFH, 15.10.2003 - X R 29/01

    Schuldrechtlicher Versorgungsausgleich; Ausgleichsrente nach § 1587g BGB

  • BFH, 16.12.1997 - VIII R 38/94

    Verfassungsmäßigkeit des Abzugs bei Leibrenten

  • BFH, 24.10.1990 - X R 43/89

    Die Verpflichtung zur Zahlung von Erbbauzinsen begründet keine dauernde Last

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.10.2015 - 3 K 1087/14

    Verrechnung der als Sonderausgaben abzugsfähigen Krankenversicherungsbeiträge der

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.10.2013 - 10 K 14266/10

    Altersvorsorgezulage 2007 und 2008

  • FG Hamburg, 07.04.2008 - 1 K 149/07

    Einkommensteuer: Rücktrag von aufgrund nachträglichen Erlasses erstatteter

  • BFH, 12.07.1989 - X R 11/84

    Kein Sonderausgabenabzug einer dauernden Last bei wiederkehrenden Leistungen im

  • FG Niedersachsen, 04.12.2003 - 16 K 305/03

    Möglichkeit der Änderung eines Steuerbescheides ; Abzugsfähigkeit von gezahlter

  • FG Köln, 21.11.2000 - 8 K 7309/99

    Abzugsfähigkeit von Rentenzahlungen als Sonderausgaben; Private

  • FG Köln, 19.12.2008 - 4 K 1870/07

    Kürzung eines Sonderausgabenabzugs bei Erstattungsüberhang; "Verbrauch" der

  • FG Köln, 21.11.2000 - 8 K 7310/99

    Veräußerungsleibrente - Ertragsanteil als Sonderausgaben?

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