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   BVerfG, 08.11.2016 - 1 BvR 935/14   

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https://dejure.org/2016,45578
BVerfG, 08.11.2016 - 1 BvR 935/14 (https://dejure.org/2016,45578)
BVerfG, Entscheidung vom 08.11.2016 - 1 BvR 935/14 (https://dejure.org/2016,45578)
BVerfG, Entscheidung vom 08. November 2016 - 1 BvR 935/14 (https://dejure.org/2016,45578)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 83 GG, Art 87 Abs 2 GG
    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen länderübergreifende Beauftragung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (§ 276 Abs 2 S 1 Halbs 2 SGB V ) - Anforderungen an die Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bzgl ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der länderübergreifenden Beauftragung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK); Örtliche Begrenzung der Prüfungskompetenz des MDK; Spielraum Bundesgesetzgebers für die Organisation und das Verfahren der Krankenversicherung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen länderübergreifende Beauftragung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (§ 276 Abs 2 S 1 Halbs 2 SGB V ) - Anforderungen an die Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) bzgl ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der länderübergreifenden Beauftragung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK); Örtliche Begrenzung der Prüfungskompetenz des MDK; Spielraum Bundesgesetzgebers für die Organisation und das Verfahren der Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die länderübergreifende Beauftragung des Medizinischen Dienstes

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die länderübergreifende Beauftragung des Medizinischen Dienstes

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 15.12.2016)

    MDK darf über ein Land hinaus kooperieren

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 62 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Angelegenheiten der Krankenkassen | Beziehungen zu Krankenhäusern | Prüfverfahren/Keine ausschließliche Zuständigkeit eines bestimmten MDK

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine örtliche Begrenzung der Prüfungskompetenz des Medizinischen Dienstes - Verfassungsbeschwerde gegen länderübergreifende Beauftragung des Medizinischen Dienstes erfolglos

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 169
  • NZS 2017, 76
  • DÖV 2017, 256
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01

    Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2016 - 1 BvR 935/14
    Vom körperschaftlichen Status der Sozialversicherungsträger abgesehen, macht das Grundgesetz dem Bundesgesetzgeber keine inhaltlichen Vorgaben zur organisatorischen Ausgestaltung der Sozialversicherung (vgl. BVerfGE 113, 167 ; ähnlich BVerfGE 89, 365 ).

    Die Organisationsbefugnis des Bundes berechtigt ihn auch, Verbindungen zwischen Sozialversicherungsträgern herzustellen oder länderüberschreitende Leistungsbeziehungen zu regeln (vgl. BVerfGE 113, 167 ).

  • BVerfG, 06.03.1963 - 2 BvR 129/63

    Umfang und Regelungsgehalt des Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2016 - 1 BvR 935/14
    Die Verfassungsbeschwerde ist für den Beschwerdeführer ein Rechtsbehelf zur Verteidigung eigener subjektiver Rechte (vgl. BVerfGE 15, 298 ; 43, 142 ).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2016 - 1 BvR 935/14
    Dabei hat er auch darzulegen, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 99, 84 ; 108, 370 ).
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2016 - 1 BvR 935/14
    Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gehört auch die schlüssige Behauptung des Beschwerdeführers, dass er selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die öffentliche Gewalt in seinen grundrechtlich geschützten Positionen verletzt sei (vgl. BVerfGE 53, 30 ; 79, 1 ; 102, 197 ; 123, 267 ).
  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05

    Zuordnung dynamischer IP-Adressen

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2016 - 1 BvR 935/14
    Rügt ein Beschwerdeführer die Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 1 GG), so muss er Vergleichsgruppen bilden und vortragen, dass es sich bei den von ihm gebildeten Vergleichsgruppen um im Wesentlichen gleiche Sachverhalte handelt (vgl. BVerfGE 130, 151 ).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2016 - 1 BvR 935/14
    Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gehört auch die schlüssige Behauptung des Beschwerdeführers, dass er selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die öffentliche Gewalt in seinen grundrechtlich geschützten Positionen verletzt sei (vgl. BVerfGE 53, 30 ; 79, 1 ; 102, 197 ; 123, 267 ).
  • BVerfG, 07.10.2014 - 2 BvR 1641/11

    Verfassungsbeschwerden in Sachen Optionskommunen nur zu geringem Teil erfolgreich

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2016 - 1 BvR 935/14
    Der Spielraum des Bundesgesetzgebers bei der Regelung der Ausführung der Bundesgesetze durch die Länder muss sich in den Grenzen der Art. 83 ff. GG halten (vgl. BVerfGE 137, 108 ).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2016 - 1 BvR 935/14
    Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gehört auch die schlüssige Behauptung des Beschwerdeführers, dass er selbst, gegenwärtig und unmittelbar durch die öffentliche Gewalt in seinen grundrechtlich geschützten Positionen verletzt sei (vgl. BVerfGE 53, 30 ; 79, 1 ; 102, 197 ; 123, 267 ).
  • BVerfG, 14.12.1976 - 2 BvR 802/75

    Verfassungsbeschwerde einer Parlamentsfraktion

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2016 - 1 BvR 935/14
    Die Verfassungsbeschwerde ist für den Beschwerdeführer ein Rechtsbehelf zur Verteidigung eigener subjektiver Rechte (vgl. BVerfGE 15, 298 ; 43, 142 ).
  • BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BVerfG, 08.11.2016 - 1 BvR 935/14
    Richtet sich der Angriff gegen eine Regelung, muss vorgetragen werden, zwischen welchen konkreten Vergleichsgruppen eine auch individuell nachteilig wirkende Ungleichbehandlung bestehen soll (vgl. BVerfGE 131, 66 ).
  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 1371/96

    Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde - "besonders schwerer

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvL 23/81

    Schornsteinfegerversorgung

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85

    Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2020 - 11 S 124.20

    Pflicht zur Schließung eines Einzelhandelsgeschäfts in Zeiten der Corona-Pandemie

    Aber selbst wenn eine Ungleichbehandlung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 GG nicht bewusst und gewollt sein muss, sondern auch in mittelbarer und unbewusster Form auftreten, d.h. sich wie die gerügte unterschiedliche Zutrittsquote bezogen auf die Gesamtverkaufsfläche faktisch aus der angegriffenen Regelung ergeben könnte, dürfte die Annahme eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG die plausible Darlegung erfordern, wer in Bezug auf wen in welcher Weise benachteiligt wird und worin konkret ein individueller Nachteil liegt (so Hömig/Wolff, GG Art. 3 Rn. 2, beck-online, unter Verweis auf den Beschluss des BVerfG vom 8. November 2016, - 1 BvR 935/14 - juris, Rn. 11; das Erfordernis einer Benachteiligung verneinend: BeckOK GG/Kischel, 45. Ed. 15. November 2020, GG Art. 3 Rn. 19a.1 unter Verweis auf ältere Rechtsprechung des BVerfG).
  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2019 - L 4 R 918/18
    Richtet sich der Angriff gegen eine Regelung, muss vorgetragen werden, zwischen welchen konkreten Vergleichsgruppen eine auch individuell nachteilig wirkende Ungleichbehandlung bestehen soll (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8. November 2016 - 1 BvR 935/14 - juris, Rn. 11).
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