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   BVerfG, 16.02.1987 - 1 BvR 957/79   

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BVerfG, 16.02.1987 - 1 BvR 957/79 (https://dejure.org/1987,1724)
BVerfG, Entscheidung vom 16.02.1987 - 1 BvR 957/79 (https://dejure.org/1987,1724)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Februar 1987 - 1 BvR 957/79 (https://dejure.org/1987,1724)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer Unterstützungskasse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BVerfG, 16.02.1987 - 1 BvR 957/79
    Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung hat namens der Bundesregierung auf seine Stellungnahme im Verfahren 1 BvR 1052/79 verwiesen.

    Wegen des Inhalts der Stellungnahmen werden die Gründe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - zu A IV in Bezug genommen.

    Nachdem der Senat durch Beschluß vom 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - in einem gleichgelagerten Verfassungsbeschwerde- Verfahren entschieden hat, der dem vorliegenden Beschluß beigefügt ist und dessen Inhalt in Bezug genommen wird, konnte die Kammer durch einstimmigen Beschluß der Verfassungsbeschwerde stattgeben.

    Zu dieser Ordnung gehören nicht nur die vom Normgeber gesetzten verfassungsmäßigen Vorschriften, sondern auch deren Auslegung durch den Richter und ebenso die im Wege zulässiger richterlicher Rechtsfortbildung getroffenen Entscheidungen (vgl. BVerfG, Beschluß des Ersten Senats vom 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 -, Umdruck B II 1 m.w.N.).

    Der Entgeltgedanke und der Vertrauensschutz gestatten es, die Ausschlußklausel bei Unterstützungskassen nur als Widerrufsrecht zuzulassen (BVerfGE 65, 196 >210 ff.<; BVerfG, Beschluß des Ersten Senats vom 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 -, Umdruck B II 2).

    Wenn das Bundesarbeitsgericht in Fortentwicklung seiner Rechtsprechung aus der starken Abhängigkeit der Unterstützungskasse vom Trägerunternehmen die Verpflichtung des Arbeitgebers ableitet, der Unterstützungskasse die zur Erbringung der Versorgungsleistungen benötigten Mittel zur Verfügung zu stellen oder selbst die Leistungsverpflichtung gegenüber dem Arbeitnehmer zu erfüllen (vgl. BVerfG, Beschluß des Ersten Senats vom 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 -, Umdruck B II 3 b, bb), so ist diese Begründung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.

    Gerät das Trägerunternehmen einer Unterstützungskasse in ernsthafte Schwierigkeiten mit der Folge, daß beispielsweise eine ungekürzte Versorgungslast langfristig die Substanz des Trägerunternehmens gefährden könnte, und reichen mildere Mittel zur Behebung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht aus, so kann es die in Aussicht gestellten Leistungen der Unterstützungskasse widerrufen (BVerfG, Beschluß des Ersten Senats vom 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 -, Umdruck B II 3 c).

    Im Zusammenhang mit Leistungen der Unterstützungskassen in Übergangsfällen ist § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG dahin verfassungskonform auszulegen, daß der gesetzliche Insolvenzschutz bereits eingreift, wenn es gilt, wirtschaftliche Schwierigkeiten, die nicht unbedingt den Bestand des Unternehmens ernsthaft gefährden müssen, - jedenfalls zeitlich befristet - zu überbrücken (vgl. BVerfG, Beschluß des Ersten Senats vom 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 -, Umdruck B II 4).

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Auszug aus BVerfG, 16.02.1987 - 1 BvR 957/79
    Der Entgeltgedanke und der Vertrauensschutz gestatten es, die Ausschlußklausel bei Unterstützungskassen nur als Widerrufsrecht zuzulassen (BVerfGE 65, 196 >210 ff.<; BVerfG, Beschluß des Ersten Senats vom 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 -, Umdruck B II 2).

    Mit der Arbeitsleistung und der langwährenden Betriebstreue des Arbeitnehmers erhalte der Arbeitgeber das, um dessen Willen er und die Unterstützungskasse den Versorgungsgedanken in das Arbeitsverhältnis eingeführt hätten (BVerfGE 65, 196 >214<).

  • BVerfG, 29.02.2012 - 1 BvR 2378/10

    Zum Ausschluss des Widerrufs einer betrieblichen Altersversorgung nach Wegfall

    Denn eine grundsätzlich zulässige unechte Rückwirkung ist nur ausnahmsweise unzulässig, wenn kein angemessener Ausgleich zwischen dem Vertrauen auf den Fortbestand der bisherigen Rechtslage, der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für die Allgemeinheit und der grundrechtsgemäßen Ausgewogenheit zwischen den Beteiligten des Arbeitsverhältnisses erfolgt (BVerfGE 74, 129 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Februar 1987 - 1 BvR 957/79 -, AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen II 2 a der Gründe).

    (1) Das Bundesarbeitsgericht hat den Vertrauensschutz der Versorgungsschuldner nicht verkannt, deren Handlungsspielraum durch den Wegfall des einseitigen Widerrufsrechts noch weiter eingeschränkt wird als durch dessen Einschränkung auf Fälle der wirtschaftlichen Notlage mit Inkrafttreten des Sicherungsfalls in § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG a.F. Schon letzteres war für die davon betroffenen Versorgungsschuldner nicht vorhersehbar, als sie Versorgungszusagen vor Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes begründet haben (vgl. BVerfGE 74, 129 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Februar 1987 - 1 BvR 957/79 -, AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, II 2 a der Gründe).

    Jedenfalls liegt darin ein wesentlicher Unterschied zu den Gegebenheiten zur Zeit der vorherigen einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 74, 129 f.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Februar 1987 - 1 BvR 957/79 -, AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).

    cc) Eine verfassungskonforme Auslegung des § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG a.F. kommt - anders als zum Zeitpunkt der einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1987 (BVerfGE 74, 129 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Februar 1987 - 1 BvR 957/79 -, AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, II 2 b der Gründe) - nicht in Betracht.

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 372/06

    Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage" - Fälligkeit von

    (4) Die Beklagten können sich schließlich auch nicht auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrauensschutz hinsichtlich der Widerruflichkeit von Versorgungszusagen bei Durchführung über eine Unterstützungskasse berufen, die aus Anlass des Inkrafttretens des Betriebsrentengesetzes entwickelt wurde (19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - BVerfGE 65, 196, zu C III der Gründe; 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129, zu B II 3 der Gründe; 16. Februar 1987 - 1 BvR 957/79 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 12, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01

    Verschlechternde Neuregelung einer Unterstützungskassen-Richtlinie

    Diese Rechtsprechung des Senats hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach gebilligt (19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - BVerfGE 65, 196, zu C II 1 der Gründe; 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129; 16. Februar 1987 - 1 BvR 957/79 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 12).

    a) In seinen Beschlüssen vom 19. Oktober 1983 (- 2 BvR 298/81 - BVerfGE 65, 196), 14. Januar 1987 (- 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129) und vom 16. Februar 1987 (- 1 BvR 957/79 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 12) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, der Widerruf von Leistungen einer Unterstützungskasse in Versorgungsfällen, die zwar unter der Geltung des Betriebsrentengesetzes eingetreten seien, deren rechtliche und tatsächliche Grundlagen aber vor Inkrafttreten des Gesetzes gelegt worden seien, setze nicht notwendig eine wirtschaftliche Notlage im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG aF voraus.

  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 417/07

    Streichung des Sicherungsfalls "Wirtschaftliche Notlage" - Widerruf von

    b) Die Beklagten können sich auch nicht auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrauensschutz hinsichtlich der Widerruflichkeit von Versorgungszusagen berufen, die bereits vor Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes erteilt wurden (19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - zu C III der Gründe, BVerfGE 65, 196; 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - zu B II 3 der Gründe, BVerfGE 74, 129; 16. Februar 1987 - 1 BvR 957/79 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 12).

    Auch in seiner Entscheidung vom 16. Februar 1987 (- 1 BvR 957/79 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 12), die wiederum einen Übergangsfall betraf, hat das Bundesverfassungsgericht erneut betont, dass die im Zuge der gesetzlichen Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung eingeführte Verknüpfung zulässiger Kürzung oder Einstellung von Versorgungsleistungen mit dem Insolvenzschutz zur Folge haben müsse, dass auch in Übergangsfällen der Träger der Insolvenzsicherung einzutreten habe.

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 373/06

    Streichung des Sicherungsfalls "wirtschaftliche Notlage

    (4) Die Beklagten können sich schließlich auch nicht auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrauensschutz hinsichtlich der Widerruflichkeit von Versorgungszusagen bei Durchführung über eine Unterstützungskasse berufen, die aus Anlass des Inkrafttretens des Betriebsrentengesetzes entwickelt wurde (19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - BVerfGE 65, 196, zu C III der Gründe; 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129, zu B II 3 der Gründe; 16. Februar 1987 - 1 BvR 957/79 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 12, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 235/96

    Hinterbliebenenversorgung; nachträgliche Spätehenklausel

    Die bei Unterstützungskassen übliche Ausschlußklausel "ohne Rechtsanspruch" ist wegen des Entgeltcharakters der Altersversorgung und wegen des Vertrauensschutzes der Arbeitnehmer nur als ein an ausreichende Gründe gebundenes Widerrufsrecht auszulegen, so daß im Ergebnis ein Rechtsanspruch auf Versorgung besteht (vgl. BAG Urteil vom 18. April 1989 - 3 AZR 299/87 - BAGE 61, 273, 277 f. = AP Nr. 23 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B 1 der Gründe; BAG Urteil vom 11. September 1990 - 3 AZR 380/89 - BAGE 66, 39, 43 f. = AP Nr. 8 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 17. November 1992 - 3 AZR 76/92 - BAGE 71, 372, 378 = AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Besitzstand, zu II 1 der Gründe; BVerfGE 65, 196 = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; BVerfGE 74, 129 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; BVerfG Beschluß vom 16. Februar 1987 - 1 BvR 957/79 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).
  • BAG, 28.11.1989 - 3 AZR 818/87

    Nachhaftung eines Komplementärs einer Kommanditgesellschaft

    Das ihr vorbehaltene Widerrufsrecht ist nur ein an sachliche Gründe gebundenes Widerrufsrecht (BVerfG Beschluß vom 16. Februar 1987 - 1 BvR 957/79 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskasse; BVerfGE 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81] = AP Nr. 2, aaO; BAGE 49, 57 = AP Nr. 4, aaO).

    Erfüllt die von einem Arbeitgeber getragene Unterstützungskasse die Versorgungsverbindlichkeiten nicht, so muß der Arbeitgeber selbst dafür einstehen (BVerfG Beschluß vom 16. Februar 1987 - 1 BvR 957/79 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskasse, zu II 1 c der Gründe; BVerfG Beschluß vom 16. Februar 1987 - 1 BvR 727/81 - AP Nr. 13, aaO, zu 2 d der Gründe; der Senat in ständiger Rechtsprechung: BAGE 25, 194, 202 f. = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskasse, zu II 3 der Gründe; 32, 56 = AP Nr. 9, aaO, zu I 3 der Gründe).

  • BAG, 23.10.1990 - 3 AZR 260/89

    Abbau einer Überversorgung

    Die Betriebspartner müssen schon von Verfassungs wegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und des Vertrauensschutzes beachten, wenn sie in Besitzstände der betroffenen Arbeitnehmer eingreifen (BVerfG, Beschluß vom 16. Februar 1987 - 1 BvR 957/79 - AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskasse; BVerfGE 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81] = AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskasse).
  • ArbG Köln, 10.04.2015 - 1 Ca 5536/14

    Weitergewährung einer Betriebsrente wegen voller Erwerbsminderung

    bb) Die Beklagten können sich auch nicht auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Vertrauensschutz hinsichtlich der Widerruflichkeit von Versorgungszusagen berufen, die bereits vor Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes erteilt wurden (BVerfG, Urteil vom 19.10.1983 - 2 BvR 298/81, AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu C. III. der Gründe; BVerfG, Beschluss vom 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79, AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu B. II. 3. der Gründe; BVerfG, Beschluss vom 16.02.1987 - 1 BvR 957/79, AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu II. 2. der Gründe).

    Auch in seiner Entscheidung vom 16.02.1987 (- 1 BvR 957/79, AP Nr. 12 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu II. 2. der Gründe), die wiederum einen Übergangsfall betraf, hat das Bundesverfassungsgericht erneut betont, dass die im Zuge der gesetzlichen Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung eingeführte Verknüpfung zulässiger Kürzung oder Einstellung von Versorgungsleistungen mit dem Insolvenzschutz zur Folge haben müsse, dass auch in Übergangsfällen der Träger der Insolvenzsicherung einzutreten habe.

  • BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 595/01

    Anspruch auf auf betriebliche Versorgungsleistungen - Arbeitsvertraglicher

    Diese Rechtsprechung des Senats hat das Bundesverfassungsgericht mehrfach gebilligt ( 19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - BVerfGE 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81] , zu C II 1 der Gründe; 14. Januar 1987 - 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] ; 16. Februar 1987 - 1 BvR 957/79 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 12 ).

    In seinen Beschlüssen vom 19. Oktober 1983 (- 2 BvR 298/81 - BVerfGE 65, 196 [BVerfG 19.10.1983 - 2 BvR 298/81] ) , 14. Januar 1987 (- 1 BvR 1052/79 - BVerfGE 74, 129 [BVerfG 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79] ) und vom 16. Februar 1987 (- 1 BvR 957/79 - AP BetrAVG § 1 Unterstützungskassen Nr. 12) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, der Widerruf von Leistungen einer Unterstützungskasse in Versorgungsfällen, die zwar unter der Geltung des Betriebsrentengesetzes eingetreten seien, deren rechtliche und tatsächliche Grundlagen aber vor Inkrafttreten des Gesetzes gelegt worden seien, setze nicht notwendig eine wirtschaftliche Notlage im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG aF voraus.

  • BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 594/01

    Anwendungen der richtigen Versorgungsrichtlinien auf betriebliche

  • BAG, 23.10.1990 - 3 AZR 294/89

    Begrenzung der Betriebsrente - Änderung von Betriebsrentenvereinbarungen -

  • BVerwG, 06.04.1989 - 7 B 138.88

    Rechtsmittel

  • LAG Baden-Württemberg, 11.10.1991 - 15 Sa 37/91

    Klage eines Trägers der Insolvenzversicherung gegen den Konkursverwalter auf

  • LAG München, 30.07.2002 - 6 Sa 414/01

    Betriebliche Altersversorgung; Abbau einer planwidrigen Überversorgung durch

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