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   BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05   

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https://dejure.org/2007,189
BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05 (https://dejure.org/2007,189)
BVerfG, Entscheidung vom 19.12.2007 - 1 BvR 967/05 (https://dejure.org/2007,189)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 (https://dejure.org/2007,189)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com
  • MIR - Medien Internet und Recht

    Anforderungen an Gegendarstellungsansprüche bei mehrdeutigen Äußerungen -Die Feststellung der Gegendarstellungsfähigkeit einer mehrdeutigen Äußerunglediglich aufgrund einer "nicht fernliegenden Deutung" oder "nicht fernliegendem Eindruck"genügt den verfassungsrechtlichen ...

  • markenmagazin:recht

    Einschränkung des Rechts auf Gegendarstellung

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus Art 5 Abs 1 GG für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen unter Einschluß von in Äußerungen versteckt enthaltenen Tatsachenbehauptungen

  • Telemedicus

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

  • Telemedicus

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

  • aufrecht.de

    Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Abdruck einer Gegendarstellung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus Art. 5 Abs. 1 GG für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung; Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung einer Meinungsäußerung; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Abdruck einer Gegendarstellung gemäß § 11 ...

  • kanzlei.biz

    Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5; PrG HA § 11
    Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung

  • uni-muenster.de PDF (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; HbgPrG § 11 Abs. 1
    Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Eindeutung, Zweideutig - Zu den (verfassungsrechtlichen) Anforderungen an die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Einschränkung des Rechts auf Gegendarstellung

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Anforderungen für Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Anspruch auf Gegendarstellung bei mehrdeutiger Äußerung

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellungbei mehrdeutigen Äusserungen

  • beck.de (Kurzinformation)

    Anforderung an den Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Stärkung der Pressefreiheit - keine Gegendarstellung mehr bei zweideutiger Berichterstattung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung

Besprechungen u.ä. (4)

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    GG Art. 5 Abs. 1; HbgPrG § 11 Abs. 1
    Keine Gegendarstellung bei mehrdeutigen oder verdeckten Aussagen gegen lediglich nicht fernliegende Deutung

  • uni-muenster.de PDF (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; HbgPrG § 11 Abs. 1
    Anforderungen für die Verurteilung auf Abdruck einer Gegendarstellung bei mehrdeutigen Äußerungen

  • damm-mann.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Einschüchterung oder notwendiger Schutz der Persönlichkeit? (RA Dr. Roger Mann, Hamburg; AfP 1/2008, S. 6-13)

  • damm-mann.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Klarstellung nach der Stolpe-Rechtsprechung (RA Dr. Roger Mann; AfP 2011, 326-330)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 13, 97
  • NJW 2008, 1654
  • VersR 2008, 785
  • MMR 2008, 327
  • MIR 2008, Dok. 026
  • DVBl 2008, 313
  • ZUM 2008, 325
  • afp 2008, 58
 
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Wird zitiert von ... (76)

  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

    Soweit sich die Klägerin darauf beruft, es sei angesichts des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 GG stets von der für den Äußernden günstigsten Deutungsvariante auszugehen (vgl. BVerfG 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 - zu I 5 der Gründe) , setzt dies voraus, dass es eine andere Deutungsmöglichkeit gibt.
  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 226/08

    Verbreiterhaftung bei Interviews: "Heute wird offen gelogen"

    Sie ist deshalb auszuscheiden (vgl. Senat, Urteil vom 11. März 2008 - VI ZR 7/07 - a.a.O., 796; BVerfGE 114, 339, 348; BVerfG, NJW 2006, 3769, 3771; 2008, 1654, 1655).

    bb) Das Berufungsgericht hat eine Abwägung nicht vorgenommen, weil es die Äußerungen fälschlich als unwahre Tatsachenbehauptungen eingestuft hat, deren künftige Verbreitung nicht zulässig wäre (vgl. Senat, Urteil vom 27. Mai 1986 - VI ZR 169/85 - VersR 1986, 1075, 1077; BVerfGE 24, 278; 114, 339, 350; BVerfG NJW 2006, 3769, 3773; NJW 2008, 1654, 1655).

  • BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07

    Glorifizierung von Rudolf Heß

    Der Sinn der Äußerung ist ausgehend von ihrem Wortlaut unter Berücksichtigung des sprachlichen Kontextes, in dem sie steht, und den Begleitumständen, unter denen sie fällt, soweit diese für die Rezipienten erkennbar waren, festzulegen (stRspr, vgl. z.B. BVerfG, Beschlüsse vom 10. Oktober 1995 a.a.O. S. 295 f. und vom 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98 - BVerfGE 114, 339 sowie Kammerbeschlüsse vom 7. April 2001 - 1 BvQ 17/01 u.a. - NJW 2001, 2072 und vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 - DVBl 2008, 313 Rn. 30 m.w.N.).

    Fernliegende Deutungen sind ebenso auszuschließen wie nicht tragfähige Annahmen einer verdeckten Äußerung (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 30 m.w.N.).

    Im Anwendungsbereich von Strafgesetzen ist Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt, wenn das Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zu der Annahme einer Strafbarkeit führende Auslegung zugrunde legt, ohne vorher mit nachvollziehbaren Gründen Deutungen ausgeschlossen zu haben, welche die Strafbarkeit nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 2005 a.a.O. S. 349; Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 32 m.w.N.).

    Die zu befürchtenden einschüchternden Wirkungen würden nicht nur die individuelle Kommunikationsfreiheit beeinträchtigen, sondern es könnten darüber hinaus negative Auswirkungen auf die generelle Ausübung des Grundrechts und damit den Prozess der Meinungsbildung eintreten (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2007 a.a.O. Rn. 32 m.w.N.).

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