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   BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83   

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https://dejure.org/1984,39
BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83 (https://dejure.org/1984,39)
BVerfG, Entscheidung vom 15.05.1984 - 1 BvR 967/83 (https://dejure.org/1984,39)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Mai 1984 - 1 BvR 967/83 (https://dejure.org/1984,39)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Allgemeiner Gleichheitssatz - Verstoß - Fehlerhafte Anwendung einfachen Rechts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 67, 90
  • NJW 1984, 2147
  • ZIP 1984, 1278
  • BB 1984, 1900
 
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Wird zitiert von ... (206)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.11.1960 - V ZR 35/59

    Anfechtung nach § 30 Nr. 2 KO

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83
    Nach dem Wortlaut des Gesetzes und nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGHZ 33, 389 (391)) hätte der Beklagte aber auch beweisen müssen, der Gemeinschuldner habe bei der Einräumung der Sicherheit ohne Begünstigungsabsicht gehandelt und dem Beklagten sei eine solche Absicht unbekannt gewesen.

    101 Abs. 1 Satz 2 GG sei verletzt, weil das Oberlandesgericht entgegen der zwingenden Vorschrift des § 546 Abs. 1 Satz 2 ZPO die Revision nicht zugelassen habe, obwohl sein Urteil, nach welchem der Entlastungsbeweis nur hinsichtlich der Unkenntnis des Konkursantrags zu führen sei, von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 33, 389 (391)) abweiche.

    Diese Voraussetzung liegt schon deswegen nicht vor, weil das Oberlandesgericht als Folge seiner - allerdings im Ergebnis unrichtigen - Anwendung des § 30 Nr. 2 KO eine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 33, 389 (391)) nicht annehmen konnte.

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83
    Die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind allein Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 (92); st. Rspr.).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83
    Aus diesem Grundrecht ergibt sich keine allgemeine Aufklärungspflicht des Richters (BVerfG, Beschluß vom 25. Januar 1984 - 1 BvR 272/81 -, Umdruck S. 35 - BVerfGE 66, 116 -).
  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83
    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfGE 54, 117 (125) m. w. N.; st. Rspr.).
  • BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage bei

    Auszug aus BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83
    Jedenfalls käme ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur in Betracht, wenn ein Gericht die Pflicht zur Revisionszulassung willkürlich außer acht ließe (BVerfGE 42, 237 (241) m. w. N.).
  • BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03

    Haftung für Pressespiegel

    Denn ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG käme jedenfalls nur dann in Betracht, wenn ein Gericht die Pflicht zur Revisionszulassung willkürlich außer Acht ließe (vgl. BVerfGE 67, 90 [94 f.]).
  • BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung

    a) Wird in einem Urteil von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit der Zulassung der Revision kein Gebrauch gemacht, so verstößt dies grundsätzlich dann gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn sich die Entscheidung insoweit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 42, 237 ; 67, 90 ; 87, 282 ; zu einer Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG durch die Nichtzulassung eines Rechtsmittels: BVerfGE 125, 104 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 16. Juli 2013 - 1 BvR 3057/11 -, NJW 2013, S. 3506).

    Hierfür genügt die nur einfachrechtlich fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften noch nicht (vgl. BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; BVerfGK 2, 202 ).

  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

    Wendet sich die Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, so bedarf es daher in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit den konkreten Entscheidungen und deren konkreter Begründung dahingehend (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 101, 331 ; 105, 252 ), dass und weshalb bei dem substantiiert und schlüssig darzustellenden Sachverhalt (vgl. BVerfGE 9, 109 ; 81, 208 ; 84, 366 ; 99, 84 ; 113, 29 ) ein Verstoß der angegriffenen Entscheidungen gegen das mit der Beschwerde geltend gemachte verfassungsbeschwerdefähige Recht möglich erscheint (vgl. BVerfGE 28, 17 ; 65, 227 ; 67, 90 ; 89, 155 ; BVerfGK 9, 174 ).

    103 Abs. 1 GG normiert andererseits aber auch keine umfassende Frage-, Aufklärungs- und Informationspflicht des Gerichts, insbesondere nicht im Blick auf dessen Rechtsansichten (BVerfGE 67, 90 ; 74, 1 ; 86, 133 ).

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