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   BVerfG, 19.11.1992 - 1 BvR 974/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,3018
BVerfG, 19.11.1992 - 1 BvR 974/92 (https://dejure.org/1992,3018)
BVerfG, Entscheidung vom 19.11.1992 - 1 BvR 974/92 (https://dejure.org/1992,3018)
BVerfG, Entscheidung vom 19. November 1992 - 1 BvR 974/92 (https://dejure.org/1992,3018)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde im Verwaltungsprozeß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Revision - Entscheidung über Zulassung - Summarische Prüfung - Erfolg der Klage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 2095 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 358
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1992 - 1 BvR 974/92
    Nichts anderes ergibt sich auch aus dem von der Beschwerdeführerin in Bezug genommenen Beschluß des Plenums des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Juni 1980 (vgl. BVerfGE 54, 277 ff.).

    Erst wenn ein Rechtsmittel einmal eröffnet ist, gewinnt auch das Anliegen der Einzelfallgerechtigkeit Bedeutung (vgl. BVerfGE 54, 277 [290]).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1992 - 1 BvR 974/92
    Das Bundesverfassungsgericht prüft nur die Verletzung von Verfassungsrecht (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1992 - 1 BvR 974/92
    Der Gleichheitssatz in seiner Bedeutung als Willkürverbot, dessen Verletzung die Beschwerdeführerin in erster Linie rügt, wäre nur dann verletzt, wenn die Rechtsanwendung des Bundesverwaltungsgerichts unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß seine Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 4, 1 [7], st. Rspr.).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1992 - 1 BvR 974/92
    Er gewährt jedoch keinen Schutz dagegen, daß ein Gericht Vorbringen aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts unberücksichtigt läßt (vgl. BVerfGE 69, 141 [143 f.] m.w.N.).
  • BVerfG, 29.09.2010 - 1 BvR 2649/06

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung einer

    Zwar regelte § 554b ZPO a.F. keine Annahme- oder Zugriffsbefugnis in einem vorgeschalteten Annahmeverfahren, sondern (lediglich) eine Ablehnungsbefugnis im laufenden Revisionsverfahren (vgl. BVerfGE 54, 277 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 1992 - 1 BvR 974/92 -, NVwZ 1993, S. 358) in einer dem geltenden § 552a ZPO vergleichbaren Weise.

    Die verfassungsrechtlichen Anforderungen beider Vorschriften an die Erfolgsprüfung der Revision (zu § 554b ZPO a.F. BVerfGE 49, 148 ; 50, 115 ; 50, 287 ; 54, 277 ; 55, 205 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 30. Januar 1981 - 1 BvR 1364/78 -, GRUR 1981, S. 295; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. August 1988 - 2 BvR 911/88 -, FamRZ 1989, S. 145; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. April 1998 - 1 BvR 968/97 -, NJW 1998, S. 3484; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. August 1998 - 1 BvR 472/98 -, NJW 1999, S. 207 f.) decken sich in der hier zu § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO beschriebenen Konstellation des Wegfalls des Zulassungsgrundes vor Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde (daher nicht übertragbar BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 1992 - 1 BvR 974/92 -, NVwZ 1993, S. 358).

  • BVerwG, 20.04.2023 - 9 B 10.23

    Zurückweisung der Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts

    Das ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. nur BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. November 1992 - 1 BvR 974/92 - NVwZ 1993, 358).
  • BVerwG, 11.09.1995 - 5 B 156.95

    Anforderungen an die Geltendmachung des Revisionsgrundes der grundsätzlichen

    Denn die Erfolgsaussicht in der Sache gehört nicht zu den in § 132 Abs. 2 VwGO abschließend aufgezählten Zulassungsgründen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. November 1992 - 1 BvR 974/92 - <NVwZ 1993, 358>).
  • BVerwG, 09.08.1993 - 5 ER 641.93

    Gewährung von Prozeßkostenhilfe

    Eine Prüfung dieser Erfolgsaussicht ist auch nicht unmittelbar kraft Verfassungsrechts geboten, vielmehr darf der Gesetzgeber bei der Entscheidung über die Zulassung einer Revision allein die Gewährleistung allgemeiner Revisionszwecke verfolgen und ist dabei nicht gehalten, auch zur Herstellung von Einzelfallgerechtigkeit eine Revisionsinstanz vorzusehen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 19. November 1992 - 1 BvR 974/92 - (NVwZ 1993, 358>).
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