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   BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10   

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https://dejure.org/2011,3455
BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10 (https://dejure.org/2011,3455)
BVerfG, Entscheidung vom 15.02.2011 - 1 BvR 980/10 (https://dejure.org/2011,3455)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 (https://dejure.org/2011,3455)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 35 Abs 1 Nr 4 BauGB, § 35 Abs 2 BauGB, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im Verwaltungsprozess - hier: unterlassener Hinweis des OVG auf Möglichkeit der Klageabweisung aus anderen als den das vorinstanzliche Urteil tragenden Gründen - ...

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung aus nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht vorhersehbaren Gründen; Hinweispflicht eines Oberverwaltungsgerichts bei voraussichtlicher Ablehnung eines Antrags auf ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im Verwaltungsprozess - hier: unterlassener Hinweis des OVG auf Möglichkeit der Klageabweisung aus anderen als den das vorinstanzliche Urteil tragenden Gründen - ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im Verwaltungsprozess - hier: unterlassener Hinweis des OVG auf Möglichkeit der Klageabweisung aus anderen als den das vorinstanzliche Urteil tragenden Gründen - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 4
    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör durch Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung aus nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht vorhersehbaren Gründen; Hinweispflicht eines Oberverwaltungsgerichts bei voraussichtlicher Ablehnung eines Antrags auf ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör und die Hinweispflichten des Gerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 460
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10
    Eine dem verfassungsrechtlichen Anspruch genügende Gewährung rechtlichen Gehörs setzt auch voraus, dass der Verfahrensbeteiligte bei Anwendung der von ihm zu verlangenden Sorgfalt zu erkennen vermag, auf welchen Tatsachenvortrag es für die Entscheidung ankommen kann (vgl. BVerfGE 84, 188 ).

    Ein Gericht verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; BVerfGK 7, 350 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat aus der Begrenzung der Darlegungsanforderungen im Berufungszulassungsverfahren geschlossen, dass das Oberverwaltungsgericht dem Rechtsmittelführer in der Regel rechtliches Gehör gewähren muss, wenn es den Zulassungsantrag mit der Begründung ablehnen will, dass sich die in Anknüpfung an die tragenden Gründe der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung aufgeworfene Grundsatzfrage aus anderen als den vom Verwaltungsgericht herangezogenen Gründen im Berufungsverfahren nicht stellen werde (vgl. BVerfGK 7, 350 unter Herleitung aus BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10
    Ein Gericht verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; BVerfGK 7, 350 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat aus der Begrenzung der Darlegungsanforderungen im Berufungszulassungsverfahren geschlossen, dass das Oberverwaltungsgericht dem Rechtsmittelführer in der Regel rechtliches Gehör gewähren muss, wenn es den Zulassungsantrag mit der Begründung ablehnen will, dass sich die in Anknüpfung an die tragenden Gründe der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung aufgeworfene Grundsatzfrage aus anderen als den vom Verwaltungsgericht herangezogenen Gründen im Berufungsverfahren nicht stellen werde (vgl. BVerfGK 7, 350 unter Herleitung aus BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).

  • BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 382/05

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10
    Nichts anderes wird regelmäßig gelten, wenn der auf ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO gestützte Zulassungsantrag mit der Begründung abgelehnt werden soll, das angegriffene Urteil erweise sich aus anderen als den vom Verwaltungsgericht angenommenen Gründen als richtig (vgl. auch BVerfGK 10, 208 ).

    Da bereits der festgestellte Gehörsverstoß zur Aufhebung des angegriffenen Beschlusses über die Nichtzulassung der Berufung und zur Zurückverweisung der Sache an das Oberverwaltungsgericht führt, bedarf es keiner Entscheidung mehr, ob dieser Beschluss durch den Austausch der Begründung für die Ergebnisrichtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung (zur grundsätzlichen Zulässigkeit eines solchen Vorgehens vgl. BVerfGK 10, 208 m.w.N.) hier auch die Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) und den Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) verletzt.

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 767/02

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung eines

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10
    Ein Gericht verstößt aber dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG und das Gebot eines fairen Verfahrens, wenn es ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ; BVerfGK 7, 350 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat aus der Begrenzung der Darlegungsanforderungen im Berufungszulassungsverfahren geschlossen, dass das Oberverwaltungsgericht dem Rechtsmittelführer in der Regel rechtliches Gehör gewähren muss, wenn es den Zulassungsantrag mit der Begründung ablehnen will, dass sich die in Anknüpfung an die tragenden Gründe der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung aufgeworfene Grundsatzfrage aus anderen als den vom Verwaltungsgericht herangezogenen Gründen im Berufungsverfahren nicht stellen werde (vgl. BVerfGK 7, 350 unter Herleitung aus BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts erfolgt nach § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 03.11.1959 - 1 BvR 13/59

    Anspruch auf rechtliches Gehör bei gerichtskundigen Tatsachen

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10
    An einer solchen Gelegenheit fehlt es nicht erst dann, wenn ein Beteiligter gar nicht zu Wort gekommen ist oder wenn das Gericht seiner Entscheidung Tatsachen zugrundelegt, zu denen die Beteiligten nicht Stellung nehmen konnten (vgl. BVerfGE 10, 177 ; 19, 32 , stRspr).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10
    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muss das Oberverwaltungsgericht einem Rechtsmittelführer vorher rechtliches Gehör gewähren, wenn es den Antrag auf Zulassung der Berufung ablehnen will, weil sich das angefochtene Urteil aus anderen Gründen als vom Verwaltungsgericht angenommen als richtig darstellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, S. 542 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.08.2009 - 1 LA 28/09

    Privilegierte Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB: Gebäude für Pistolen- bzw.

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10
    Der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 31. August 2009 - 1 LA 28/09 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10
    An einer solchen Gelegenheit fehlt es nicht erst dann, wenn ein Beteiligter gar nicht zu Wort gekommen ist oder wenn das Gericht seiner Entscheidung Tatsachen zugrundelegt, zu denen die Beteiligten nicht Stellung nehmen konnten (vgl. BVerfGE 10, 177 ; 19, 32 , stRspr).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.03.2010 - 1 LA 48/09

    Anfechtung einer im obergerichtlichen Verfahren geäußerten Rechtsauffassung mit

    Auszug aus BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10
    Damit wird der Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 8. März 2010 - 1 LA 48/09 - gegenstandslos.
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

  • BVerfG, 07.10.2020 - 2 BvR 2426/17

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch Verneinung des

    Der Rechtsmittelführer muss sich darauf verlassen können, dass das Oberverwaltungsgericht nicht ohne vorherigen Hinweis auf Umstände abstellt, zu denen er - mangels Entscheidungserheblichkeit für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (vgl. zum Umfang der Vortragsobliegenheit des Rechtsmittelführers im Berufungszulassungsverfahren: BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - 7 AV 4/03 -, juris, Rn. 11; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124a Rn. 197) - im Rahmen des Zulassungsverfahrens nicht verpflichtet ist, von sich aus vorzutragen (vgl. BVerfGK 7, 350 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 -, Rn. 16).
  • BVerwG, 20.07.2016 - 2 B 17.16

    Beamter auf Widerruf; Einstellung; Beamter auf Probe; Schadensersatz;

    Eine solche ist nur gegeben, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen im bisherigen Verfahren nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Verfahren eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht rechnen musste (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 sowie Kammerbeschluss vom 15. Februar 2011 - 1 BvR 980/10 - NVwZ-RR 2011, 460 Rn. 13 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.11.2015 - 12 ZB 15.1191

    Anspruch auf Kinderkrippenplatz; Sekundäranspruch; Aufwendungsersatz;

    Einer vorherigen Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, NVwZ-RR 2004, 542 [543]; BVerfG, B.v. 2.3.2006 - 2 BvR 767/02 -, NVwZ 2006, 683 [684 f.]; B.v. 15.2.2011 - 1 BvR 980/07 -, NVwZ-RR 2011, 460 [461]) bedurfte es insoweit ausnahmsweise nicht.
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