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   BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 1.91   

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https://dejure.org/1991,907
BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 1.91 (https://dejure.org/1991,907)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1991 - 1 C 1.91 (https://dejure.org/1991,907)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1991 - 1 C 1.91 (https://dejure.org/1991,907)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewerberecht - Geeignetheitsbestätigung - Spielhallengröße

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht: Regelungsumfang einer Geeignetheitsbestätigung nach § 33c Abs. 3 GewO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1992, 665
  • DVBl 1992, 314
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 02.03.1989 - 1 B 24.89

    Gewerbeordnung - Spielhalle - Gewinnspielgerät - Aufstellerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 1.91
    Neben dem Zweck, die Geeignetheit des Aufstellungsortes zu klären, verfolgt der Gesetzgeber mit der Bestätigung im Sinne des § 33 c Abs. 3 GewO noch das Ziel, die Behörde davon zu unterrichten, wo in ihrem Bezirk Gewinnspielgeräte aufgestellt sind, und ihr die Überwachung zu erleichtern (vgl. Beschluß vom 2. März 1989 - BVerwG 1 B 24.89 - ).

    Das gilt schon deswegen, weil der Gewerbetreibende kein Sachbescheidungsinteresse daran hat, daß ihm bestätigt wird, der Raum sei ein Aufstellungsort im Sinne der §§ 1 und 2 SpielV (vgl. Beschluß vom 2. März 1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90

    Regelungszweck des § 34c GewO

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 1.91
    Es genügt eine Grundlage, die sich im Wege der Auslegung ermitteln läßt (vgl. dazu z.B. die Beschlüsse vom 10. Oktober 1990 - BVerwG 1 B 131.90 - und vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 B 64.91 -).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 1.91
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 72, 265) bedürfen feststellende Verwaltungsakte einer gesetzlichen Grundlage, wenn ihr Inhalt etwas als Rechtens feststellt, was der Betroffene erklärtermaßen für nicht Rechtens hält.
  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 B 64.91

    Heimrecht: Erlaubnisbedürftigkeit des Betriebes eines Heims als feststellender

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 1.91
    Es genügt eine Grundlage, die sich im Wege der Auslegung ermitteln läßt (vgl. dazu z.B. die Beschlüsse vom 10. Oktober 1990 - BVerwG 1 B 131.90 - und vom 2. Juli 1991 - BVerwG 1 B 64.91 -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.10.1990 - 2 A 10761/90

    Grundfläche ; Aufstellungsort für Gewinnspielgeräte ; Spielhalle

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 1.91
    Auf die Berufung des Klägers hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (GewArch 1991, 105) das erstinstanzliche Urteil geändert und der Klage stattgegeben.
  • BVerwG, 02.07.1991 - 1 C 22.89

    Ständige Anwesenheit von zwei Aufsichtspersonen zum Zweck des Jugendschutzes als

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 1.91
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist das Interesse an der Erteilung einer Spielhallenerlaubnis für eine kleine Spielhalle, in der höchstens drei Geldspielgeräte zulässig sind, regelmäßig mit 12.000 DM zu veranschlagen, das Interesse an der Erteilung einer Spielhallenerlaubnis für eine Spielhalle, in der zehn Geldspielgeräte zulässig sind, mit mindestens 40.000 DM (Beschlüsse vom 10. Juli 1991 - BVerwG 1 C 4.90 sowie BVerwG 1 C 22.89 -).
  • BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 2.91
    Auszug aus BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 1.91
    Mußte das Berufungsgericht den angefochtenen feststellenden Verwaltungsakt somit schon deswegen aufheben, weil er der gesetzlichen Grundlage entbehrt, so kommt es nicht mehr darauf an, ob er die Grundfläche der Spielhalle richtig oder falsch angegeben hat (vgl. dazu Urteil vom 22. Oktober 1991 - BVerwG 1 C 2.91 -).
  • BVerwG, 10.07.1991 - 1 C 4.90

    Gebühren und Kosten: Streitwert für eine Verpflichtungsklage auf Erteilung einer

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1991 - 1 C 1.91
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist das Interesse an der Erteilung einer Spielhallenerlaubnis für eine kleine Spielhalle, in der höchstens drei Geldspielgeräte zulässig sind, regelmäßig mit 12.000 DM zu veranschlagen, das Interesse an der Erteilung einer Spielhallenerlaubnis für eine Spielhalle, in der zehn Geldspielgeräte zulässig sind, mit mindestens 40.000 DM (Beschlüsse vom 10. Juli 1991 - BVerwG 1 C 4.90 sowie BVerwG 1 C 22.89 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2013 - 6 S 788/13

    Aufstellung von Geldspielgeräten in Schankwirtschaft

    Eine Aussage über die hiernach am konkreten Aufstellungsort zulässige Gerätezahl oder über die dafür maßgebende Größe der Grundfläche lässt sich aber nicht unter die gesetzliche Formulierung subsumieren, dass der "Aufstellungsort" den "Durchführungsvorschriften entspricht" (BVerwG, Urt. vom 22.10.1991 - 1 C 1/91 -, GewArch 1992, 62).

    Der Geeignetheitsbestätigung kommt keine Klärungsfunktion in Bezug darauf zu, wie viele Geräte am Aufstellungsort zulässig sind (BVerwG, Urt. vom 22.10.1991 - 1 C 1/91 -, GewArch 1992, 62), sie regelt nicht die Anzahl der Gewinnspielgeräte, die aufgestellt werden dürfen (VGH BW, Urt. vom 30.08.1994 - 14 S 563/94 -, VGHBW-Ls 1994, Beilage 11, B7).

    ee) § 33c Abs. 3 GewO bietet - wovon das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeht - aus diesen Gründen auch keine Rechtsgrundlage für einen feststellenden Verwaltungsakt über die Anzahl der am Aufstellungsort zulässigen Geräte (in diese Richtung gehend schon VGH BW, a.a.O., unter Bezugnahme auf BVerwG, Urt. vom 22.10.1991 - 1 C 1/91 -, GewArch 1992, 62 für eine Feststellung zur Größe einer Spielhalle, aus der sich gem. § 3 Abs. 2 Satz 1 SpielV die zulässige Zahl von Geräten ableiten lässt).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.02.2018 - 6 S 2610/17

    Anforderungen an den Aufstellungsort von Geldspielgeräten

    Das Interesse an der Aufstellung eines Geldspielgeräts bewertet der Senat mit zwei Dritteln des Auffangstreitwerts (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1991 - 1 C 1.91 - GewArch. 1992, 62 = juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.10.2007 - 6 S 773/07 - NVwZ-RR 2008, 461 = juris Rn. 7).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.03.2009 - 6 A 11324/08

    Alkoholverkauf an Frankenthaler Tankstellen kann beschränkt werden

    Weniger strenge Anforderungen werden an den Erlass eines lediglich feststellenden Verwaltungsakts gestellt (vgl. BVerwG, 8 C 105/83, BVerwGE 72, 265; BVerwG, 1 C 1/91, GewArch 1992, 62, juris; HessVGH, 4 TH 1864/94, juris).
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