Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 06.09.2011

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   BVerwG, 19.04.2012 - 1 C 10.11   

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BVerwG, 19.04.2012 - 1 C 10.11 (https://dejure.org/2012,3879)
BVerwG, Entscheidung vom 19.04.2012 - 1 C 10.11 (https://dejure.org/2012,3879)
BVerwG, Entscheidung vom 19. April 2012 - 1 C 10.11 (https://dejure.org/2012,3879)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    AufenthG § 4 Abs. 5, §§ 30, 31; SGB II §§ 31 ff.; ARB Nr. 1/80 Art. 6 Abs. 1
    Türkei; türkische Staatsangehörige; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Aufenthaltserlaubnis; Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis; Raumpflegerin; Arbeitnehmer; Arbeitnehmereigenschaft; geringfügige Beschäftigung; Lebensunterhalt; Bezug ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 4 Abs. 5, §§ 30, 31
    Arbeitnehmer; Arbeitnehmereigenschaft; Assoziationsrecht; Aufenthaltserlaubnis; Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis; Bezug öffentlicher Leistungen; Lebensunterhalt; Missbrauch; Raumpflegerin; Täuschung; Türkei; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; geringfügige ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 5 AufenthG 2004, § 30 AufenthG 2004, § 31 AufenthG 2004, §§ 31 ff SGB 2, § 31 SGB 2
    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; geringfügige Beschäftigung; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

  • Wolters Kluwer

    Ausüben einer geringfügigen Beschäftigung als Arbeitnehmer i.S.d. Art. 6 Abs. 1 ARB Nr. 1/80 bei Vorliegen einer echten und tatsächlichen Tätigkeit

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    ARB 1/80 Art. 6 Abs. 1, AufenthG § 4 Abs. 5, AufenthG § 30, AufenthG § 31
    Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Türkischer Arbeitnehmer, geringfügige Beschäftigung, EuGH, Sicherung des Lebensunterhalts, Bezug öffentlicher Leistungen, Missbrauch, regulärer Arbeitsmarkt, Täuschung, maßgeblicher Zeitpunkt, Aufenthaltsrecht, Aufenthaltserlaubnis, ...

  • rewis.io

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; geringfügige Beschäftigung; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

  • ra.de
  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ARB Art. 6 Abs. 1 Nr. 1 /80; AufenthG § 4 Abs. 5
    Ausüben einer geringfügigen Beschäftigung als Arbeitnehmer i.S.d. Art. 6 Abs. 1 ARB Nr. 1/80 bei Vorliegen einer echten und tatsächlichen Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; geringfügige Beschäftigung; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht für türkische Arbeitnehmer bei geringfügiger Beschäftigung

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht für türkische Arbeitnehmer bei geringfügiger Beschäftigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht für türkische Arbeitnehmer bei Minijobs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht für türkische Minijobber

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Aufenthaltsrecht - Türkin in geringfügiger Beschäftigung darf bleiben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht für türkische Arbeitnehmer bei geringfügiger Beschäftigung

  • anwalt.de (Pressemitteilung)

    Türkische Arbeitnehmer haben auch bei geringfügiger Beschäftigung Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht für türkische Arbeitnehmer bei geringfügiger Beschäftigung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Geringfügige Beschäftigung kann Aufenthaltsrecht begründen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Türkische Arbeitnehmer haben auch bei geringfügiger Beschäftigung Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis // Im folgenden Artikel befasst sich Rechtsanwalt Türker mit einer aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, das den Aufenthaltsstatus türkischer Arbeitnehmer ...

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Assoziationsrecht Türkei/EWG - Teil IV: Wie wirkt sich eine geringfügige Beschäftigung auf die Aufenthaltserlaubnis aus? //Eine geringfügige Beschäftigung kann für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausreichen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 143, 38
  • NVwZ 2012, 1628
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2012 - 1 C 10.11
    Der Gerichtshof beantwortete die Vorlagefragen mit Urteil vom 4. Februar 2010 - Rs. C-14/09 - (NVwZ 2010, 367).

    Türkische Staatsangehörige, die sich auf die in Art. 6 Abs. 1 ARB Nr. 1/80 vorgesehenen Rechte berufen wollen, müssen mithin drei Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen Arbeitnehmer sein, dem regulären Arbeitsmarkt im Aufnahmemitgliedstaat angehören und dort - über einen gewissen Zeitraum - einer ordnungsgemäßen Beschäftigung nachgehen (EuGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - Rs. C-14/09, Genc - Slg. 2010, I-00931 Rn. 16).

    Arbeitnehmer ist jeder, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit für einen anderen nach dessen Weisung ausübt und hierfür eine Vergütung erhält, wobei Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen (stRspr, vgl. Urteil vom 19. September 2000 - BVerwG 1 C 13.00 - NVwZ 2001, 333; EuGH, Urteil vom 4. Februar 2010 a.a.O. Rn. 17 und 19 jeweils m.w.N.).

    Denn diese verfügen allein über eine unmittelbare Kenntnis des Sachverhalts und sind am besten in der Lage, die erforderlichen Prüfungen vorzunehmen (EuGH, Urteil vom 4. Februar 2010 a.a.O. Rn. 26 f.).

    Damit liegen die Grundmerkmale eines Arbeitsverhältnisses vor, nämlich ein Abhängigkeitsverhältnis und die Zahlung einer Vergütung als Gegenleistung für die von der Klägerin erbrachten Leistungen (EuGH, Urteil vom 4. Februar 2010 a.a.O. Rn. 19).

    Auch weist der EuGH ausdrücklich darauf hin, dass weder die begrenzte Höhe der Vergütung noch der Umstand, dass der Betreffende ergänzend auf eine aus öffentlichen Mitteln gezahlte finanzielle Unterstützung angewiesen ist, irgendeine Auswirkung auf die Arbeitnehmereigenschaft im Sinne des Unionsrechts haben kann (Urteil vom 4. Februar 2010 a.a.O. Rn. 20 und 25 f. m.w.N.).

    Bei der gebotenen Gesamtbewertung sind nach der Rechtsprechung des EuGH neben der Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und der Höhe der Vergütung hier aber auch die weitere Ausgestaltung und die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses zu berücksichtigen (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Februar 2010 a.a.O. Rn. 20 ff.).

  • BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 13.00

    Assoziationsratsbeschluss; Arbeitnehmer; Arbeitsmarkt, regulärer;

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2012 - 1 C 10.11
    Arbeitnehmer ist jeder, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit für einen anderen nach dessen Weisung ausübt und hierfür eine Vergütung erhält, wobei Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen (stRspr, vgl. Urteil vom 19. September 2000 - BVerwG 1 C 13.00 - NVwZ 2001, 333; EuGH, Urteil vom 4. Februar 2010 a.a.O. Rn. 17 und 19 jeweils m.w.N.).

    Der Begriff "regulärer Arbeitsmarkt" stellt gegenüber dem weiteren Tatbestandsmerkmal der Ausübung einer ordnungsgemäßen Beschäftigung (vgl. dazu die Ausführungen unter 2.3) während eines bestimmten Zeitraums keine zusätzlichen Voraussetzungen auf, sondern bezeichnet die Gesamtheit der Arbeitnehmer, die den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Aufnahmemitgliedstaats über die Einreise in sein Hoheitsgebiet und über die Beschäftigung nachkommen und somit das Recht haben, in diesem Staat eine Berufstätigkeit auszuüben (Urteil vom 19. September 2000 a.a.O.; EuGH, Urteil vom 26. November 1998 - Rs. C-1/97, Birden - Slg. 1998, I-7747 Rn. 33 und 51).

    Eine in diesem Sinne nur vorläufige Position kann sich namentlich aus verfahrensrechtlichen Vorschriften (etwa betreffend die aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels) ergeben (Urteil vom 19. September 2000 a.a.O; EuGH, Urteil vom 30. September 1997 - Rs. C-98/96, Ertanir - Slg. 1997, I-05193 Rn. 47 ff. m.w.N.).

    Beschäftigungszeiten können folglich so lange nicht als ordnungsgemäß angesehen werden, wie nicht endgültig feststeht, dass dem Betroffenen während des fraglichen Zeitraums das Aufenthaltsrecht von Rechts wegen zustand (Urteil vom 19. September 2000 a.a.O; EuGH, Urteil vom 30. September 1997 a.a.O. Rn. 50 m.w.N.).

  • EuGH, 30.09.1997 - C-98/96

    Ertanir / Land Hessen

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2012 - 1 C 10.11
    Eine in diesem Sinne nur vorläufige Position kann sich namentlich aus verfahrensrechtlichen Vorschriften (etwa betreffend die aufschiebende Wirkung eines Rechtsmittels) ergeben (Urteil vom 19. September 2000 a.a.O; EuGH, Urteil vom 30. September 1997 - Rs. C-98/96, Ertanir - Slg. 1997, I-05193 Rn. 47 ff. m.w.N.).

    Beschäftigungszeiten können folglich so lange nicht als ordnungsgemäß angesehen werden, wie nicht endgültig feststeht, dass dem Betroffenen während des fraglichen Zeitraums das Aufenthaltsrecht von Rechts wegen zustand (Urteil vom 19. September 2000 a.a.O; EuGH, Urteil vom 30. September 1997 a.a.O. Rn. 50 m.w.N.).

    Auch Beschäftigungszeiten, die ein türkischer Arbeitnehmer während der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis zurückgelegt hat, die ihm nur aufgrund einer Täuschung der Behörden erteilt worden ist, beruhen nicht auf einer gesicherten Rechtsposition, sondern sind als in einer nur vorläufigen Position zurückgelegt zu betrachten, da ihm während dieser Zeiten von Rechts wegen kein Aufenthaltsrecht zustand (EuGH, Urteil vom 30. September 1997 a.a.O. Rn. 51 m.w.N.).

  • EuGH, 26.11.1998 - C-1/97

    Birden

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2012 - 1 C 10.11
    Der Begriff "regulärer Arbeitsmarkt" stellt gegenüber dem weiteren Tatbestandsmerkmal der Ausübung einer ordnungsgemäßen Beschäftigung (vgl. dazu die Ausführungen unter 2.3) während eines bestimmten Zeitraums keine zusätzlichen Voraussetzungen auf, sondern bezeichnet die Gesamtheit der Arbeitnehmer, die den Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Aufnahmemitgliedstaats über die Einreise in sein Hoheitsgebiet und über die Beschäftigung nachkommen und somit das Recht haben, in diesem Staat eine Berufstätigkeit auszuüben (Urteil vom 19. September 2000 a.a.O.; EuGH, Urteil vom 26. November 1998 - Rs. C-1/97, Birden - Slg. 1998, I-7747 Rn. 33 und 51).
  • EuGH, 29.09.2011 - C-187/10

    Unal - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2012 - 1 C 10.11
    Die Rechte, die türkischen Arbeitnehmern nach dieser Bestimmung in einer nach der Dauer einer ordnungsgemäßen Beschäftigung im Lohn- und Gehaltsverhältnis abgestuften Weise vermittelt werden, sollen dazu beitragen, ihre Situation im Aufnahmemitgliedstaat schrittweise zu festigen (EuGH, Urteil vom 29. September 2011 - Rs. C-187/10, Unal - NVwZ 2012, 31 Rn. 28).
  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2012 - 1 C 10.11
    Maßgebend für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (stRspr, vgl. Urteile vom 16. Juni 2004 - BVerwG 1 C 20.03 - BVerwGE 121, 86 m.w.N. und vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 Leitsatz 3 und Rn. 37 ff.).
  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2012 - 1 C 10.11
    Rechtsänderungen während des Revisionsverfahrens sind allerdings zu beachten, wenn das Berufungsgericht - entschiede es anstelle des Bundesverwaltungsgerichts - sie zu berücksichtigen hätte (stRspr, vgl. Urteil vom 1. November 2005 - BVerwG 1 C 21.04 - BVerwGE 124, 276 ).
  • BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03

    Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges, eheunabhängiges

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2012 - 1 C 10.11
    Maßgebend für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (stRspr, vgl. Urteile vom 16. Juni 2004 - BVerwG 1 C 20.03 - BVerwGE 121, 86 m.w.N. und vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 Leitsatz 3 und Rn. 37 ff.).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische

    Auszug aus BVerwG, 19.04.2012 - 1 C 10.11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats und des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) erwachsen einem türkischen Arbeitnehmer, der die in Art. 6 Abs. 1 ARB Nr. 1/80 genannten Voraussetzungen erfüllt, daher nicht nur beschäftigungsrechtliche Ansprüche, sondern setzt die praktische Wirksamkeit dieser Ansprüche zwangsläufig das Bestehen eines entsprechenden Aufenthaltsrechts voraus (Urteil vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 C 2.94 - BVerwGE 97, 301 m.w.N. aus der Rspr des EuGH).
  • BSG, 29.03.2022 - B 4 AS 2/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Für die Beurteilung, ob eine Arbeitnehmereigenschaft vorliegt, sind die nationalen Gerichte zuständig, denn sie allein verfügen über eine unmittelbare Kenntnis des Sachverhalts und sind am besten in der Lage, die erforderlichen Prüfungen vorzunehmen (EuGH vom 4.2.2010 - C-14/09 - juris RdNr 32; BVerwG vom 19.4.2012 - 1 C 10/11 - BVerwGE 143, 38 [43] = Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 60 = juris RdNr 15) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2020 - L 19 AS 1204/20

    Kein Arbeitnehmerstatus bei 100 Euro Gehalt für zehn Stunden Arbeit pro Monat

    Allein die Tatsache, dass es sich um eine sozialversicherungsfreie geringfügige Beschäftigung i.S.v. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV (i.d.F. des Gesetzes vom 18.12.2018, BGBl 1, 2651) gehandelt hat, schließt zwar die Annahme des Arbeitnehmerstatus nicht aus (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19.04.2012 - 1 C 10/11).

    Jedoch stellt sich die Tätigkeit des Klägers in Hinblick auf die ausgesprochene Geringfügigkeit der vereinbarten Vergütung - 100, 00 EUR monatlich - und der Arbeitszeit - 10 Stunden monatlich - als untergeordnet und unwesentlich dar (vgl. LSG Hessen, Beschluss vom 18.09.2015 - L7 AS 431/15 B ER; siehe auch BVerwG, Urteil vom 19.04.2012 - 1 C 10/11, wonach eine Arbeitszeit von 5, 5 Stunden wöchentlich auch für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis eher niedrig ist), auch wenn berücksichtigt wird, dass das Arbeitsverhältnis unbefristet gewesen ist und der vereinbarte Stundenlohn von 10, 00 EUR den im Jahr 2019 geltenden Mindestlohn von 9, 19 EUR nach dem MiLoG und das für die Tarifgruppe 1 (u.a. für Spülkräfte) geltende Tarifentgelt i.H.v. 9,53 EUR (siehe Entgelttarifvertrag für das Gaststätten- und Hotelgewerbe des Landes Nordrhein-Westfalen, gültig ab dem 01.08.2018) überstiegen hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2012 - 11 S 24/12

    Feststellung des Nichtbestehens von Einreise- und Aufenthaltsrecht nach

    Im Rahmen der danach erforderlichen Gesamtbewertung des betreffenden Arbeitsverhältnisses sind neben der Arbeitszeit und der Höhe der Vergütung auch zu berücksichtigen der Anspruch auf bezahlten Urlaub, die Geltung von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, die Anwendung des Tarifvertrags auf den Arbeitsvertrag sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses (wie EuGH, Urteil vom 04.02.2010 - Rs. C-14/09, Genc - BVerwG, Urteil vom 19.04.2012 - 1 C 10.11 -).

    Dem habe sich - mit Urteil vom 19.04.2012 (- 1 C 10.11 -) - auch das Bundesverwaltungsgericht angeschlossen.

    Dabei bleiben (nur) Tätigkeiten außer Betracht, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen (ständ. Rechtspr., vgl. nur EuGH, Urteile vom 04.02.2010 - Rs. C-14/09, Genc - Slg. 2010, I-931 = InfAuslR 2010, 225, vom 11.09.2008 - Rs. C-228/07, Petersen -Slg. 2008, I-6989 = juris, und vom 03.07.1986 - Rs. C-66/85, Lawrie-Blum - Slg. 1986, 2121 = juris; BVerwG, Urteile vom 19.04.2012 - 1 C 10.11 - InfAuslR 2012, 243, und vom 19.09.2000 - 1 C 13.00 - InfAuslR 2001, 61, jeweils m.w.N.).

    Die Grundmerkmale eines Arbeitsverhältnisses, nämlich ein Abhängigkeitsverhältnis und die Zahlung einer Vergütung als Gegenleistung für die erbrachten Leistungen (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 04.02.1010 - Rs. C-14/09, Genc - a.a.O; BVerwG, Urteil vom 19.04.2012 - 1 C 10.11- a.a.O.), liegen damit vor.

    In der Folge dieser Vorabentscheidung haben die nationalen Gerichte, zuletzt das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 10.04.2012 (- 1 C 10.11 - a.a.O.), die Arbeitnehmereigenschaft der betreffenden Klägerin bejaht (vgl. auch das vorangegangene Urteil des OVG Berlin-Brandenburg vom 30.03.2011 - 12 B 15/10 -juris mit weiteren Nachw. zur Rechtspr. bei geringfügig bzw. Teilzeit-Beschäftigen).

    Es ist Aufgabe des zuständigen Jobcenters, gegebenenfalls eine Arbeitsstelle zu vermitteln oder bei unzureichenden Arbeitsbemühungen entsprechende Konsequenzen zu ziehen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19.04.2012 - 1 C 10.11 - a.a.O.).

  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 16.12

    Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Auflage; Befristung;

    Nichts anderes gilt bei Verpflichtungsklagen auf Ausstellung einer (deklaratorischen) Aufenthaltserlaubnis nach § 4 Abs. 5 AufenthG zum Nachweis eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts (Urteil vom 19. April 2012 - BVerwG 1 C 10.11 - BVerwGE 143, 38 Rn. 11 = Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 60).

    Türkische Staatsangehörige, die sich auf dieses Recht berufen wollen, müssen mithin drei Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen Arbeitnehmer sein, dem regulären Arbeitsmarkt im Aufnahmemitgliedstaat angehören und dort mindestens ein Jahr beim gleichen Arbeitgeber einer ordnungsgemäßen Beschäftigung nachgehen (Urteil vom 19. April 2012 a.a.O. Rn. 13 mit Verweis auf EuGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - Rs. C-14/09, Genc - Slg. 2010, I-00931 Rn. 16).

    Sie gehört auch dem regulären Arbeitsmarkt in Deutschland an, denn sie hält sich legal im Aufnahmemitgliedstaat auf und geht hier einer legalen Beschäftigung nach (vgl. zu diesen Voraussetzungen Urteil vom 19. April 2012 a.a.O. Rn. 12 ff. m.w.N.).

  • SG Dortmund, 18.04.2016 - S 32 AS 380/16

    Ausschluss eines ausländischen Arbeitssuchenden in Deutschland mit einem

    Dabei lässt sich auch bei geringfügigen und kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen ein Arbeitnehmerstatus nur in Ausnahmefällen verneinen (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 01.04.2015 - L 19 AS 170/15 B ER - a. a. O.; SG Aachen, Beschluss vom 20.03.2015 - S 11 AS 169/15 ER - a. a. O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 09.09.2013 - L 13 AS 260/13 B ER - juris (Rn. 14 ff.) m. w. N.; Sächsisches LSG, Beschluss vom 30.04.2014 - L 7 AS 502/14 B ER - juris (Rn. 30); BVerwG, Urteil vom 19.04.2012 - 1 C 10/11 - BVerwGE 143, 38 = juris (Arbeitnehmereigenschaft bejaht bei einer geringfügigen Beschäftigung als Raumpflegerin mit zunächst 5, 5 und später 10 Wochenstunden); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2012 - 11 S 24/12 - juris (bejaht bei einer geringfügigen Beschäftigung mit 5 bzw. 6 Wochenstunden und einem Monatslohn von nur 180 bzw. 240 EUR); BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R - juris (Rn. 3, 18: bejaht bei einer geringfügigen Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 7, 5 Stunden und einem monatlichen Entgelt von 100 EUR)).
  • SG Dortmund, 12.09.2016 - S 32 AS 4289/15

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Gewährung von Leistungen zur Sicherung

    Dabei lässt sich auch bei geringfügigen und kurzzeitigen Beschäftigungsverhältnissen ein Arbeitnehmerstatus nur in Ausnahmefällen verneinen (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 01.04.2015 - L 19 AS 170/15 B ER - a. a. O.; SG Aachen, Beschluss vom 20.03.2015 - S 11 AS 169/15 ER - a. a. O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 09.09.2013 - L 13 AS 260/13 B ER - juris (Rn. 14 ff.) m. w. N.; Sächsisches LSG, Beschluss vom 30.04.2014 - L 7 AS 502/14 B ER - juris (Rn. 30); BVerwG, Urteil vom 19.04.2012 - 1 C 10/11 - BVerwGE 143, 38 = juris (Arbeitnehmereigenschaft bejaht bei einer geringfügigen Beschäftigung als Raumpflegerin mit zunächst 5, 5 und später 10 Wochenstunden); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2012 - 11 S 24/12 - juris (bejaht bei einer geringfügigen Beschäftigung mit 5 bzw. 6 Wochenstunden und einem Monatslohn von nur 180 EUR bzw. 240 EUR); BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R - juris (Rn. 3, 18: bejaht bei einer geringfügigen Beschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 7, 5 Stunden und einem monatlichen Entgelt von 100 EUR)).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2021 - L 12 AS 1004/20

    Anspruch spanischer Staatsangehöriger auf Leistungen zur Sicherung des

    (2) Bei der hiernach vorzunehmenden Gesamtwürdigung ist auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanzen abzustellen (BVerwG Urteil vom 19.04.2012, 1 C 10/11, juris Rn. 17), so dass sich ggfs. eine ex post Betrachtung des in Rede stehenden Arbeitsverhältnisses ergibt und nicht etwa der Zeitpunkt dessen Begründung maßgebend ist.

    Der 19. Senat des LSG NRW (Beschluss vom 28.09.2017, L 19 AS 1540/17 B ER, juris Rn. 25) hat entschieden, dass eine berufliche Tätigkeit von drei Stunden pro Woche bei einer monatlichen Entlohnung von 117 EUR nicht die Anforderungen eines rechtlich relevanten Beschäftigungsverhältnisses erfülle, dies allerdings maßgeblich wegen einer fehlenden Anmeldung zur Sozialversicherung (vgl. zur Mindestanforderung der Anmeldung zu den Zweigen der Sozialversicherung für eine legale und nur in diesem Fall schützenswerte Verbindung zum deutschen Arbeitsmarkt: BVerwG Urteil vom 19.04.2012, 1 C 10/11, juris Rn. 22; LSG NRW Beschluss vom 13.07.2017, L 2 AS 890/17 B ER, juris Rn. 21 m.w.N.).

  • OVG Sachsen, 14.12.2018 - 3 B 293/18

    Arbeitnehmer; ordnungsgemäße Beschäftigung; untergeordnete, unwesentliche

    14 Türkische Staatsangehörige, die sich auf die in Art. 6 Abs. 1 ARB Nr. 1/80 vorgesehenen Rechte berufen wollen, müssen mithin drei Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen Arbeitnehmer sein, dem regulären Arbeitsmarkt im Aufnahmemitgliedstaat angehören und dort - über einen gewissen Zeitraum - einer ordnungsgemäßen Beschäftigung nachgehen (BVerwG, Urt. v. 29. Mai 2018 - 1 C 17.17 -, juris Rn. 14; Urt. v. 19. April 2012 - 1 C 10.11 - juris Rn. 13 mit Hinweis auf EuGH, Urt. v. 4. Februar 2010 - C-14/09 [Genc] -, juris Rn. 16).

    Arbeitnehmer ist jeder, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit für einen anderen nach dessen Weisung ausübt und hierfür eine Vergütung erhält, wobei Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen (BVerwG, Urt. v. 19. April 2012 a. a. O. Rn. 15; EuGH a. a. O. Rn. 17 und 19 jeweils m. w. N.).

    Hat der Ausländer - wie hier - noch keine Rechtsposition nach Art. 6 ARB 1/80 erlangt, kann er selbst bei fortdauernder, gemäß § 84 Abs. 2 Satz 2 AufenthG erlaubter Beschäftigung während des Verfahrens seinen Aufenthaltsstatus nicht verbessern (BVerwG, Urt. v. 19. April 2012 - 1 C 10/11 -, juris Rn. 24; Samel, in: Bergmann/Dienelt, a. a. O., § 84 AufenthG Rn. 29).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2014 - 2 M 29/14

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht eines türkischen Ehegatten; Rechtmäßigkeit und

    Der Antragsteller hat im maßgeblichen Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.04.2012 - BVerwG 1 C 10.11 -, Juris RdNr. 11) keinen Anspruch auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des BVerwG hat ein türkischer Arbeitnehmer, der die in Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 genannten Voraussetzungen erfüllt, nicht nur beschäftigungsrechtliche Ansprüche, sondern auch ein entsprechendes Aufenthaltsrecht (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.04.2012 - BVerwG 1 C 10.11 -, a.a.O. RdNr. 14).

    Eine vorläufige aufenthaltsrechtliche Rechtsposition während eines laufenden Verfahrens reicht nicht aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.04.2012 - BVerwG 1 C 10.11 -, a.a.O. RdNr. 25).

  • BVerwG, 29.05.2018 - 1 C 17.17

    Arglist; Assoziationsrecht; Beschäftigung; Ehegattennachzug; Rechtsmissbrauch;

    Türkische Staatsangehörige, die sich auf die in Art. 6 Abs. 1 ARB Nr. 1/80 vorgesehenen Rechte berufen wollen, müssen mithin drei Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen Arbeitnehmer sein, dem regulären Arbeitsmarkt im Aufnahmemitgliedstaat angehören und dort - über einen gewissen Zeitraum - einer ordnungsgemäßen Beschäftigung nachgehen (BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - 1 C 10.11 - BVerwGE 143, 38 Rn. 13 mit Hinweis auf EuGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - C-14/09 [ECLI:EU:C:2010:57], Genc - Rn. 16).
  • BGH, 09.02.2015 - AnwZ (Brfg) 16/14

    Rechtmäßigkeit eines Widerrufs der Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfalls

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2017 - L 19 AS 1540/17

    Grundsicherungsleistungen; EU-Ausländer; Einstweiliger Rechtsschutz;

  • VG Düsseldorf, 05.11.2020 - 8 K 15409/17

    Ordnungsgemäße Beschäftigung; Student; studienvorbereitende Maßnahmen;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.08.2013 - 7 B 4.13

    Berufung des Beklagten; Aufenthaltserlaubnis; Türke; Arbeitnehmer; geringfügige

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2019 - 12 A 369/17

    Bewilligung von Ausbildungsförderung für das Studium "Ethics-Economics, Law and

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2016 - L 19 AS 721/16

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II ; EU-Ausländer;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2022 - L 3 AS 1050/19

    Leistungsausschluss von EU-Ausländern - EU-Freizügigkeitsrecht -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2018 - L 21 AS 959/18

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

  • VGH Bayern, 10.05.2022 - 1 B 19.362

    Tekturbaugenehmigung für Einfamilienhaus - Fortsetzungsfeststellungsklage

  • BGH, 30.01.2017 - AnwZ (Brfg) 57/16

    Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2015 - L 19 AS 170/15
  • VG Bayreuth, 15.06.2016 - B 4 K 14.705

    Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts

  • VG Gelsenkirchen, 11.05.2023 - 8 K 4095/22

    Arbeitnehmerfreizügigkeit; Rechtsmissbrauch; Freizügigkeitsrecht;

  • VG Schleswig, 30.06.2021 - 11 B 38/21

    Ausländerrecht

  • VG Mainz, 30.03.2017 - 1 K 1480/15

    Transparenzanspruch auf kalkulierte Positionen eines Stromnetzbetreibers für

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2021 - L 21 AS 935/20

    Anspruch bulgarischer Staatsangehöriger auf Gewährung vorläufiger Leistungen zur

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2017 - 11 B 4.16

    Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt i.S.d. Art. 7 S. 1 ARB 1/80 (juris:

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.08.2022 - L 3 AS 2410/19

    Leistungsausschluss von EU-Ausländern - EU-Freizügigkeitsrecht -

  • VG Gelsenkirchen, 11.05.2023 - 8 K 1598/22

    Arbeitnehmerfreizügigkeit; Rechtsmissbrauch; Freizügigkeitsrecht;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2016 - 18 A 1151/14

    Qualifizierung der Aufenthaltserlaubnis als feststellender Verwaltungsakt;

  • VG Ansbach, 20.06.2022 - AN 11 K 20.01625

    Verfristete Klage gegen Versagung eines Aufenthaltstitels - Kein

  • VG Gelsenkirchen, 11.05.2022 - 8 K 4561/22

    Freizügigkeit, Freizügigkeitsberechtigung, Arbeitnehmereigenschaft,

  • VG Gelsenkirchen, 11.05.2023 - 8 K 4561/22

    Freizügigkeit, Freizügigkeitsberechtigung, Arbeitnehmereigenschaft,

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2021 - L 21 AS 934/19

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

  • SG Darmstadt, 06.12.2019 - S 16 AS 487/14
  • VGH Bayern, 04.03.2015 - 10 ZB 15.124

    Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Besondere Härte; Verzögerte

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2021 - 6 N 98.20

    Ausbildungsförderung; Arbeitnehmereigenschaft i.S.v. § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU

  • SG Darmstadt, 06.12.2019 - S 16 AS 229/15
  • VGH Bayern, 18.12.2012 - 10 C 12.1789

    Prozesskostenhilfe; hinreichende Aussicht auf Erfolg; Aufenthaltserlaubnis;

  • VG Gelsenkirchen, 07.03.2019 - 8 K 3298/17

    Freizügigkeitsrecht, Arbeitnehmer, Rechtsmissbräuchliches Verhalten,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2013 - 18 B 1570/11

    Anwendung des vor Inkrafttreten der Neuregelung des § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

  • VGH Bayern, 18.12.2012 - 10 CS 12.1790

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Aufenthaltserlaubnis;

  • SG München, 20.11.2020 - S 8 AS 2674/16

    Kein SGB II-Leistungsausschluss einer italienischen Staatsangehörigen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2013 - 7 S 94.13

    Türkei; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Erwerbstätigkeit; langdauernde

  • VG Münster, 09.07.2012 - 8 L 293/12

    Absehen von der Voraussetzung des dreijährigen rechtmäßigen Bestandes der

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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.09.2011 - 1 C 10.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,70620
BVerwG, 06.09.2011 - 1 C 10.11 (https://dejure.org/2011,70620)
BVerwG, Entscheidung vom 06.09.2011 - 1 C 10.11 (https://dejure.org/2011,70620)
BVerwG, Entscheidung vom 06. September 2011 - 1 C 10.11 (https://dejure.org/2011,70620)
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Volltextveröffentlichung

  • Bundesverwaltungsgericht

    Arbeitnehmer; Arbeitnehmereigenschaft; Assoziationsrecht; Aufenthaltserlaubnis; Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis; Bezug öffentlicher Leistungen; Lebensunterhalt; Missbrauch; Raumpflegerin; Täuschung; Türkei; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; geringfügige ...

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