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   BVerwG, 22.05.2019 - 1 C 10.18   

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https://dejure.org/2019,23323
BVerwG, 22.05.2019 - 1 C 10.18 (https://dejure.org/2019,23323)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.2019 - 1 C 10.18 (https://dejure.org/2019,23323)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 2019 - 1 C 10.18 (https://dejure.org/2019,23323)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylG § 3 Abs. 1 und 4, § 3a Abs. 1, 2 Nr. 5 und Abs. 3, § 3b Abs. 1 Nr. 5; VwGO § 108 Abs. 1 Satz 1, §§ 134, 144 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2
    Asylantragstellung; Flüchtling; Gefahrendichte; Gerichtetheit, beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit; Gruppe; Gruppenverfolgung; Kriegsverbrechen; Militärangehörigkeit; Militärdienst; Prognose; Sprungrevision; Syrien; Verfolgungsgrund; Verfolgungshandlung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung; Auswirkungen widersprüchlicher tatsächlicher Feststellungen des Tatsachengerichts; Prognose der Rückkehrgefährdung von syrischen Staatsangehörigen im rekrutierungsfähigen Alter

  • doev.de PDF

    Widersprüchliche Tatsachenfeststellungen im Urteil

  • rewis.io

    Widersprüchliche Tatsachenfeststellungen im Urteil

  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Syrien; Sprungrevision; Flüchtling; Gruppe; Gruppenverfolgung; Gefahrendichte; Gerichtetheit, beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit; illegale Ausreise; Asylantragstellung; Militärdienst; entscheidungserheblich; Verfolgungshandlung; Verfolgungsgrund; Verknüpfung; ...

  • rechtsportal.de

    AsylG § 3 Abs. 1 ; AsylG § 3 Abs. 4
    Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung; Auswirkungen widersprüchlicher tatsächlicher Feststellungen des Tatsachengerichts; Prognose der Rückkehrgefährdung von syrischen Staatsangehörigen im rekrutierungsfähigen Alter

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widersprüchliche Tatsachenfeststellungen im Urteil

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zulassung der Sprungrevision - durch den Einzelrichter

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verweigerung des Militärdienstes in Syrien

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 165, 360
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (24)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2017 - A 11 S 562/17

    Verfolgung in Syrien wegen Wehrdienstentziehung

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2019 - 1 C 10.18
    Zur Begründung werde auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg in dessen Urteil vom 2. Mai 2017 - A 11 S 562/17 - verwiesen.

    Allein dies führt nicht zu einem Bundesrechtsverstoß, denn der vom Verwaltungsgericht herangezogenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (Urteil vom 2. Mai 2017 - A 11 S 562/17 -) lässt sich dies gerade nicht entnehmen.

    Solche Bedenken gegen die herangezogene Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes folgen auch nicht aus weiteren, von jenen des Verwaltungsgerichtshofes abweichenden Feststellungen und Würdigungen des Verwaltungsgerichts oder dem Umstand, dass der Verwaltungsgerichtshof inzwischen die Verknüpfung von drohender Verfolgungshandlung mit einem Verfolgungsgrund anders als im Urteil vom 2. Mai 2017 - A 11 S 562/17 - bewertet (VGH Mannheim, Urteile vom 23. Oktober 2018 - A 3 S 791/18 - Asylmagazin 2019, 26 und vom 27. März 2019 - A 4 S 335/19 - juris).

    Das angegriffene Urteil oder - soweit es auf dessen Urteil vom 2. Mai 2017 - A 11 S 562/17 - Bezug nimmt - der Verwaltungsgerichtshof waren hier nicht gehalten, bei der Bewertung, ob im Ausland befindlichen männlichen syrischen Staatsangehörigen im rekrutierungsfähigen Alter, die ohne Genehmigung der Militärbehörden Syrien verlassen haben, auf die vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Grundsätze der Gruppenverfolgung zurückzugreifen, wenn die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Individualverfolgung geprüft und bejaht wird.

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2019 - 1 C 10.18
    Da es sich vorliegend um eine asylrechtliche Streitigkeit handelt, bei der das Tatsachengericht nach § 77 Abs. 1 AsylG regelmäßig auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung abzustellen hat, müsste es seiner Entscheidung, wenn es diese nunmehr träfe, die aktuelle Rechtslage zugrunde legen, soweit nicht hiervon eine Abweichung aus Gründen des materiellen Rechts geboten ist (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 12).

    Die Furcht vor Verfolgung ist im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG begründet, wenn dem Ausländer die vorgenannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, das heißt mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit ("real risk") drohen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 19; vom 19. April 2018 - 1 C 29.17 - NVwZ 2018, 1408 Rn. 14 und Beschluss vom 15. August 2017 - 1 B 120.17 - juris Rn. 8).

    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 32).

    Zwar setzt auch der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit eine "qualifizierende" Betrachtungsweise im Sinne einer Gewichtung und Abwägung aller festgestellten Umstände und ihrer Bedeutung voraus (BVerwG, Urteile vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 32 und vom 19. April 2018 - 1 C 29.17 - NVwZ 2018, 1408 Rn. 14) und ist daher nicht durch eine reine qualitative, sondern zusätzlich durch eine quantitative Betrachtung ("Gefahrendichte") mitgeprägt (vgl. dazu auch: Berlit, ZAR 2017, 110).

  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 29.17

    Subsidiär schutzberechtigte Ausländer können nicht zusätzlich auf ein nationales

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2019 - 1 C 10.18
    Die Furcht vor Verfolgung ist im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG begründet, wenn dem Ausländer die vorgenannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, das heißt mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit ("real risk") drohen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 19; vom 19. April 2018 - 1 C 29.17 - NVwZ 2018, 1408 Rn. 14 und Beschluss vom 15. August 2017 - 1 B 120.17 - juris Rn. 8).

    Insoweit läuft auch die Bewertung des Verwaltungsgerichts ins Leere und ist nicht weiter zu überprüfen, der Kläger sei wegen der vorbezeichneten Merkmale im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 20. Juni 1995 - 9 C 294.94 - InfAuslR 1995, 422) Mitglied einer Personengruppe, die von Gruppenverfolgung erfasst sein könne; dieser Begriff der Gruppenverfolgung ist jedenfalls nicht mit dem der "sozialen Gruppe" im Sinne des § 3b Abs. 1 Nr. 4 AsylG (dazu BVerwG, Urteil vom 19. April 2018 - 1 C 29.17 - NVwZ 2018, 1408 Rn. 28 ff.; Beschluss vom 15. April 2019 - 1 B 16.19 - juris) zu verwechseln.

    Zwar setzt auch der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit eine "qualifizierende" Betrachtungsweise im Sinne einer Gewichtung und Abwägung aller festgestellten Umstände und ihrer Bedeutung voraus (BVerwG, Urteile vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - BVerwGE 146, 67 Rn. 32 und vom 19. April 2018 - 1 C 29.17 - NVwZ 2018, 1408 Rn. 14) und ist daher nicht durch eine reine qualitative, sondern zusätzlich durch eine quantitative Betrachtung ("Gefahrendichte") mitgeprägt (vgl. dazu auch: Berlit, ZAR 2017, 110).

  • BVerwG, 27.11.2014 - 7 C 20.12

    Informationszugang; Deutscher Bundestag; Abgeordneter; Ausschlussgrund;

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2019 - 1 C 10.18
    (1) Die tatrichterliche Sachverhaltswürdigung ist vorrangig Aufgabe des Tatrichters und unterliegt nur eingeschränkter Nachprüfung durch das Revisionsgericht (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 29. Februar 2012 - 7 C 8.11 - Buchholz 419.01 § 26 GenTG Nr. 1 Rn. 35, 44 und vom 27. November 2014 - 7 C 20.12 - BVerwGE 151, 1 Rn. 43).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind jedenfalls Fehler in der Sachverhalts- und Beweiswürdigung regelmäßig dem materiellen Recht zuzuordnen (BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 C 20.12 - BVerwGE 151, 1 Rn. 43).

  • EuGH, 26.02.2015 - C-472/13

    Der Gerichtshof stellt klar, unter welchen Voraussetzungen einem Deserteur aus

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2019 - 1 C 10.18
    Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat zum persönlichen Anwendungsbereich dieser Regelung ausgeführt (Urteil vom 26. Februar 2015 - C-472/13 [ECLI:EU:C:2015:117], Shepherd - Rn. 34), dass die Eigenschaft als Militärangehöriger eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung darstellt, um den Schutz zu genießen, der mit den Bestimmungen der Anerkennungsrichtlinie verbunden ist.

    Demjenigen, der die Flüchtlingseigenschaft nach Art. 9 Abs. 2 Buchst. e RL 2011/95/EU zuerkannt bekommen möchte, obliegt es, mit hinreichender Plausibilität darzulegen, dass von der Einheit, der er angehört, mit hoher Wahrscheinlichkeit als Kriegsverbrechen einzustufende Handlungen begangen werden oder wurden (EuGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - C-472/13 - Rn. 43).

  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2019 - 1 C 10.18
    Hierbei habe es in Abweichung von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 - 10 C 11.08 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz Nr. 39 Rn. 17) weder konkrete Referenzfälle festgestellt noch die gebotenen Feststellungen zur Verfolgungsdichte anhand eines einschlägig konkreten Verfolgungsgeschehens in Relation zur in Betracht zu ziehenden Personengruppe getroffen noch sich mit Feststellungen zu einem etwaigen Verfolgungsprogramm befasst.

    Sie stellt sich somit lediglich als eine Beweiserleichterung und nicht etwa als Beweisverschärfung dar (BVerwG, Urteil vom 21. April 2009 - 10 C 11.08 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz Nr. 39 Rn. 13).

  • BVerwG, 29.07.2004 - 5 C 65.03

    Berufung, Bindung an Zulassung der -; Bindung an die Zulassung der Berufung durch

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2019 - 1 C 10.18
    Der Zulässigkeit der Sprungrevision steht nicht entgegen, dass die Zulassung durch den Einzelrichter anstelle der Kammer erfolgt ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Juli 2004 - 5 C 65.03 - BVerwGE 121, 292 und vom 28. September 2004 - 1 C 10.03 - BVerwGE 122, 94 ).

    Der Senat lässt offen, ob die nach § 134 Abs. 2 Satz 2 VwGO in aller Regel zwingende Bindung des Revisionsgerichts an die Zulassungsentscheidung des Verwaltungsgerichts nach § 134 Abs. 2 Satz 1 VwGO ausnahmsweise entfallen oder eine Revisionszulassung unwirksam sein kann, wenn sie im Einzelfall unter Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG - d.h. in manipulativer oder objektiv willkürlicher Missachtung der einschlägigen Bestimmungen - ergangen ist (BVerwG, Urteil vom 28. September 2004 - 1 C 10.03 - BVerwGE 122, 94 ) und ob eine erst nach der Übertragung erkannte, entstandene oder abweichend von der übertragenden Kammer gesehene grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache eine "wesentliche Änderung der Prozesslage" bewirkt (dazu BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2004 - 5 C 65.03 - BVerwGE 121, 292 ), welche die Rückübertragung auf die Kammer ermöglicht oder eine Reduktion des Rückübertragungsermessens bewirkt.

  • BVerwG, 28.09.2004 - 1 C 10.03

    Versagung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2019 - 1 C 10.18
    Der Zulässigkeit der Sprungrevision steht nicht entgegen, dass die Zulassung durch den Einzelrichter anstelle der Kammer erfolgt ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Juli 2004 - 5 C 65.03 - BVerwGE 121, 292 und vom 28. September 2004 - 1 C 10.03 - BVerwGE 122, 94 ).

    Der Senat lässt offen, ob die nach § 134 Abs. 2 Satz 2 VwGO in aller Regel zwingende Bindung des Revisionsgerichts an die Zulassungsentscheidung des Verwaltungsgerichts nach § 134 Abs. 2 Satz 1 VwGO ausnahmsweise entfallen oder eine Revisionszulassung unwirksam sein kann, wenn sie im Einzelfall unter Verletzung des Verfassungsgebots des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG - d.h. in manipulativer oder objektiv willkürlicher Missachtung der einschlägigen Bestimmungen - ergangen ist (BVerwG, Urteil vom 28. September 2004 - 1 C 10.03 - BVerwGE 122, 94 ) und ob eine erst nach der Übertragung erkannte, entstandene oder abweichend von der übertragenden Kammer gesehene grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache eine "wesentliche Änderung der Prozesslage" bewirkt (dazu BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2004 - 5 C 65.03 - BVerwGE 121, 292 ), welche die Rückübertragung auf die Kammer ermöglicht oder eine Reduktion des Rückübertragungsermessens bewirkt.

  • BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07

    Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung;

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2019 - 1 C 10.18
    Die Annahme einer Verfolgungshandlung setzt einen gezielten Eingriff in ein nach Art. 9 Abs. 1 RL 2011/95/EU geschütztes Rechtsgut voraus (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2009 - 10 C 52.07 - BVerwGE 133, 55 Rn. 22).

    Diese Zielgerichtetheit muss nicht nur hinsichtlich der durch die Verfolgungshandlung bewirkten Rechtsgutverletzung, sondern auch in Bezug auf die Verfolgungsgründe im Sinne des § 3b AsylG, an die die Handlung anknüpft, anzunehmen sein (BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2009 - 10 C 52.07 - BVerwGE 133, 55 Rn. 22 und Beschluss vom 21. November 2017 - 1 B 148.17 - juris Rn. 17).

  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 22.05.2019 - 1 C 10.18
    In solchen Fällen fehlt es an einer tragfähigen Grundlage für die innere Überzeugungsbildung des Gerichts (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 5. Juli 1994 - 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 und vom 28. Februar 2007 - 3 C 38.05 - BVerwGE 128, 155 Rn. 59).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 7 C 3.90

    Wasserrechtliche Planfeststellungsbehörde - Ausbauvorhaben - Zwingender

  • BVerwG, 20.06.1995 - 9 C 294.94

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

  • BVerwG, 29.02.2012 - 7 C 8.11

    Saatgut; Organismus, gentechnisch veränderter; Aussaat; Freisetzung;

  • BVerwG, 19.08.2014 - 7 B 12.14

    Akteneinsicht in die dienstliche Äußerung eines Polizeibeamten zu einer

  • BVerwG, 28.02.2007 - 3 C 38.05

    Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage;

  • BVerwG, 15.04.2019 - 1 B 16.19
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

  • VGH Baden-Württemberg, 23.10.2018 - A 3 S 791/18

    Syrische Asylbewerber; Rückkehrprognose; illegale Ausreise und Aufenthalt im

  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.2019 - A 4 S 335/19

    Subsidiärer Schutz für wehrdienstflüchtige Männer aus Syrien

  • VG Hannover, 07.03.2019 - 4 A 3526/17
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

  • BVerwG, 21.11.2017 - 1 B 148.17

    Prognosemaßstäbe und Beweislastgrundsätze im Asylverfahren; Unterschiede bei der

  • BVerwG, 15.08.2017 - 1 B 120.17

    Unterschiede bei der tatsächlichen Bewertung identischer Tatsachengrundlagen;

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2021 - 3 B 109.18

    Asylverfahren Syrien; Wehrdienstverweigerung; Zuerkennung von Flüchtlingsschutz

    Gemessen daran kann einem Schutzsuchenden, der sich auf § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG beruft, grundsätzlich auch nicht allein entgegengehalten werden, er sei noch kein Militärangehöriger (noch offen gelassen BVerwG, Beschluss vom 7. November 2019 - 1 B 77/19 - juris Rn. 6; Urteil vom 22. Mai 2019 - 1 C 10/18 - juris Rn. 22; verneint OVG Hamburg, Urteil vom 1. Dezember 2020 - 4 Bf 205/18.A - juris Rn. 72) oder er habe noch keinen Einberufungsbefehl erhalten.

    Allerdings ist es nicht erforderlich, dass der Betroffene bereits Militärangehöriger ist und sein Einsatzgebiet kennt, sodass es auf diese in der bisherigen Rechtsprechung umstrittene Frage nicht mehr ankommt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 22. Mai 2019 - 1 C 10/18 - juris Rn. 22; vgl. ferner EuGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - C-472/13 - juris Rn. 40 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2021 - 3 B 108.18

    Syrien- Flüchtlingsanerkennung wegen Wehrdienstverweigerung

    Gemessen daran kann einem Schutzsuchenden, der sich auf § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG beruft, grundsätzlich auch nicht allein entgegengehalten werden, er sei noch kein Militärangehöriger (noch offen gelassen BVerwG, Beschluss vom 7. November 2019 - 1 B 77/19 - juris Rn. 6; Urteil vom 22. Mai 2019 - 1 C 10/18 - juris Rn. 22; verneint OVG Hamburg, Urteil vom 1. Dezember 2020 - 4 Bf 205/18.A - juris Rn. 72) oder er habe noch keinen Einberufungsbefehl erhalten.

    Allerdings ist es nicht erforderlich, dass der Betroffene bereits Militärangehöriger ist und sein Einsatzgebiet kennt, sodass es auf diese in der bisherigen Rechtsprechung umstrittene Frage nicht mehr ankommt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 22. Mai 2019 - 1 C 10/18 - juris Rn. 22; vgl. ferner EuGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - C-472/13 - juris Rn. 40 ff.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2021 - 3 B 68.18

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für einen syrischen Asylbewerber wegen

    Gemessen daran kann einem Schutzsuchenden, der sich auf § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG beruft, grundsätzlich auch nicht allein entgegengehalten werden, er sei noch kein Militärangehöriger (noch offen gelassen BVerwG, Beschluss vom 7. November 2019 - 1 B 77/19 - juris Rn. 6; Urteil vom 22. Mai 2019 - 1 C 10/18 - juris Rn. 22; verneint OVG Hamburg, Urteil vom 1. Dezember 2020 - 4 Bf 205/18.A - juris Rn. 72) oder er habe noch keinen Einberufungsbefehl erhalten.

    Allerdings ist es nicht erforderlich, dass der Betroffene bereits Militärangehöriger ist und sein Einsatzgebiet kennt, sodass es auf diese in der bisherigen Rechtsprechung umstrittene Frage nicht mehr ankommt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 22. Mai 2019 - 1 C 10/18 - juris Rn. 22; vgl. ferner EuGH, Urteil vom 26. Februar 2015 - C-472/13 - juris Rn. 40 ff.).

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