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   BVerwG, 25.11.1986 - 1 C 10.86   

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https://dejure.org/1986,2047
BVerwG, 25.11.1986 - 1 C 10.86 (https://dejure.org/1986,2047)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1986 - 1 C 10.86 (https://dejure.org/1986,2047)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1986 - 1 C 10.86 (https://dejure.org/1986,2047)
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Wird zitiert von ... (41)

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2018 - 11 LC 288/16

    Rechtsstreit um ein gegenüber eines "Ultra" für die Fußballsaison 2016/2017

    Eine Wiederholungsgefahr liegt vor, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.1986 - 1 C 10/86 -, juris, Rn. 11; dasselbe, Urt. v. 3.6.1988 - 8 C 18/87 -, juris, Rn. 7).
  • OVG Hamburg, 21.08.2018 - 5 Bf 25/17

    Aussetzung eines Verfahrens auf Verlängerung seines Jagdscheins im Hinblick auf

    Ist es dagegen ungewiss, ob in Zukunft noch einmal die gleichen tatsächlichen Verhältnisse eintreten wie im Zeitpunkt des Erlasses des erledigten Verwaltungsaktes, kann das Fortsetzungsfeststellungsinteresse nicht aus einer Wiederholungsgefahr hergeleitet werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.10.2006, a. a. O.; Urt. v. 25.11.1986, 1 C 10.86, juris Rn. 11; Wolff in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 113 Rn. 271).
  • BVerwG, 26.04.2023 - 6 C 8.21

    Rechtswidriges Verbot des NPD-Wahlplakats "Migration tötet"

    Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines erledigten Verwaltungsakts, das mit dessen drohender Wiederholung begründet wird, setzt die konkrete oder hinreichend bestimmte Gefahr voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 25. November 1986 - 1 C 10.86 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 162; Beschluss vom 23. November 2022 - 6 B 22.22 - NVwZ-RR 2023, 342 Rn. 13 m. w. N.).
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