Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 C 10193/08.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6057
OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 C 10193/08.OVG (https://dejure.org/2008,6057)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31.07.2008 - 1 C 10193/08.OVG (https://dejure.org/2008,6057)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 31. Juli 2008 - 1 C 10193/08.OVG (https://dejure.org/2008,6057)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,6057) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlungspflichten und Bewertungspflichten gem. § 2 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bei Inanspruchnahme privater Grundstücke für Straßenbauvorhaben i.R.d. Bauleitplanung; Wirksamkeit eines Bebauungsplans bei fehlender städtebaulicher Erforderlichkeit i.S.v. § 1 Abs. 3 ...

  • Judicialis

    BauGB § 1; ; BauGB § ... 1 Abs. 4; ; BauGB § 1 Abs. 7; ; BauGB § 2; ; BauGB § 2 Abs. 3; ; BauGB § 3; ; BauGB § 3 Abs. 1; ; BauGB § 9; ; BauGB § 9 Abs. 1; ; BauGB § 214; ; BauGB § 214 Abs. 1; ; BauGB § 214 Abs. 1 Satz 1; ; BauGB § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BauGB § 214 Abs. 3; ; BauGB § 214 Abs. 3 Satz 2; ; BauGB § 215; ; BauGB § 215 Abs. 1; ; BauGB § 215 Abs. 2; ; VwGO § 47; ; VwGO § 47 Abs. 1; ; VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 1; ; VwGO § 47 Abs. 2; ; GG Art. 14; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 14 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baurecht: Normenkontrolle; Bebauungsplan; Normenkontrollantrag; Parkplatz; Parkplatzzufahrt; Straßenanbindung; Eigentum; Eigentümer; Eigentumsbetroffenheit; Eigentumsinanspruchnahme; Flächeninanspruchnahme; Grundstück; Grundstücksfläche; Wertverlust; Trassenführung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 C 10193/08
    Inhaltlich entspricht die Vorschrift der bisherigen sich aus dem Abwägungsgebot ergebenden Rechtslage, nach der die Berücksichtigung aller bedeutsamen Belange in der Abwägung zunächst deren ordnungsgemäße Ermittlung und zutreffende Bewertung voraussetzt (BVerwG, Urteil vom 09.04.2008, DVBl 2008, 859 unter Hinweis auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 15/2250 S. 42).

    Inhaltlich entspricht sie der bisherigen sich aus dem Abwägungsgebot ergebenden Rechtslage, nach der die Berücksichtigung aller bedeutsamen Belange in der Abwägung zunächst deren ordnungsgemäße Ermittlung und zutreffende Bewertung voraussetzt (BVerwG, Urteil vom 09.04.2008, DVBl 2008, 859).

    Letzteres ist der Fall, wenn nach den Umständen des jeweiligen Falles die konkrete Möglichkeit besteht, dass ohne den Mangel im Vorgang die Planung anders ausgefallen wäre; eine solche konkrete Möglichkeit besteht immer dann, wenn sich anhand der Planunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände die Möglichkeit abzeichnet, dass der Mangel im Abwägungsvorgang von Einfluss auf das Abwägungsergebnis gewesen sein kann (BVerwG, Urteil vom 09.04.2008, DVBl 2008, 859; Beschluss vom 20.01.1992, BRS 54 Nr. 18).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.07.2007 - 1 C 10081/07

    Parkplatz neben Weinberg zulässig

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 C 10193/08
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten, die beigezogenen Planaufstellungsunterlagen der Antragsgegnerin (1 Ordner) sowie die Gerichtsakten des Verfahrens 1 C 10081/07.OVG.

    Im Verfahren 1 C 10081/07.OVG hat der Senat zur städtebaulichen Erforderlichkeit des Bebauungsplans bereits ausgeführt, dass die Antragstellerin mit dem Argument fehlender Parkplätze im Bereich der Oppenheimer Altstadt hinreichend gewichtige städtebauliche Belange ins Feld geführt habe, denn die Bewältigung des ruhenden Verkehrs sei im Rahmen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und Ordnung erforderlich.

    Dies hat der Senat ebenfalls bereits in seinem Urteil vom 17. Juli 2007 entschieden (1 C 10081/07.OVG).

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 C 10193/08
    Ob ein Bauleitplan erforderlich ist, richtet sich nach der planerischen Konzeption der Gemeinde, der insoweit ein weites Planungsermessen zukommt, innerhalb dessen sie ermächtigt ist, eine "Städtebaupolitik" entsprechend ihren städtebaulichen Vorstellungen zu betreiben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.05.1999, NVwZ 1999, 1338).

    Nicht erforderlich in diesem Sinn und damit unzulässig ist ein Bebauungsplan, der aus zwingenden rechtlichen Gründen vollzugsunfähig ist oder der auf unabsehbare Zeit aus tatsächlichen Gründen keine Aussicht auf Verwirklichung bietet (BVerwG, Beschlüsse vom 08.09.1999, ZfBR 2000, 275 und vom 11.05.1999, NVwZ 1999, 1338 m.w.N).

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 1.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 C 10193/08
    Dabei müssen die städtebaulich beachtlichen Allgemeinbelange umso gewichtiger sein, je stärker Festsetzungen eines Bebauungsplans die Befugnisse des Eigentümers einschränken oder gar Grundstücke von der Privatnützigkeit gänzlich ausschließen (BVerwG, Beschluss vom 18.12.1987, NVwZ 1988, 728).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 C 10193/08
    In Betracht kommen Alternativen, die aus der Sicht der planenden Gemeinde als real mögliche Lösungen ernsthaft zu erwägen sind (BVerwG, Beschluss vom 28.08.1987, NVwZ 1988, 351).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 C 10193/08
    Das in § 1 Abs. 7 BauGB normierte Abwägungsgebot wäre nach ständiger Rechtsprechung dann verletzt, wenn entweder eine (sachgerechte) Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge eingestellt werden muss, wenn die Bedeutung der betroffenen privaten Belange verkannt wird oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. BVerwG, Urteile vom 12.12.1969, BVerwGE 34, 301, 309 ff., und vom 05.01.1974, BVerwGE 45, 315).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 C 10193/08
    Die Anforderungen des Art. 14 GG an eine zulässige Inhaltsbestimmung des Eigentums werden in der Bauleitplanung regelmäßig durch das Abwägungsgebot erfüllt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30.11.1988, DVBl 1989, 352-356).
  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 C 10193/08
    Der Bebauungsplan verleiht dem Eigentum im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG eine neue Qualität (BVerfG, Beschluss vom 14.05.1985, 2 BvR 397.82; Urteil vom 01.01.1974, NJW 1975, 841; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, Stand: Februar 2008, § 1 Rn. 207).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.11.2001 - 3 S 605/01

    Veränderungssperre - notwendige Konkretisierung der Planungsziele

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 C 10193/08
    Das Merkmal der Erforderlichkeit schließt es zudem aus, dass sich die planende Gemeinde durch einen Bebauungsplan die konkrete Entscheidung für einen völlig unbestimmten Zeitraum offen hält (VGH BW, Urteil vom 14.11.2001, NuR 2002, 747; NdsOVG, Urteil vom 15.03.2001, ZfBR 2001, 485).
  • BVerwG, 07.03.2002 - 4 BN 60.01

    Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; untergesetzliche Rechtsvorschrift;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 1 C 10193/08
    Da diese nach wie vor Planungsgegenstand sind, steht dem Antragsteller zugleich ein Rechtsschutzinteresse für die begehrte Ungültigerklärung der Vorschrift zu (vgl. BVerwG Beschluss vom 07.03.2002, NVwZ 2002, 869).
  • OVG Niedersachsen, 15.03.2001 - 1 K 2405/00

    Abwägungsgebot; Bebauungsplan; Bebauungsplanfestsetzung; Erforderlichkeit;

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1998 - 3 S 3113/97

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Realisierbarkeit der Planung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.07.2006 - 8 C 11709/05

    "Handwerkerpark Feyen" in Trier grundsätzlich zulässig

  • BVerwG, 06.05.1993 - 4 C 15.91

    Überplanung eines überwiegend bebauten Gebietes

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2008 - 8 C 10128/08

    Vermeidung von Nutzungskonflikten bei der Bauleitplanung

  • BVerwG, 08.09.1999 - 4 BN 14.99
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2010 - 3 S 3064/07

    Beschlussfassung über einen Bebauungsplan: Befangenheit und Sitzungsunterlagen

    Die Notwendigkeit künftiger Enteignungen ist bei der Ermittlung ebenso in den Blick zu nehmen wie die Auswirkungen veränderter Verkehrsführungen auf die betroffenen Anlieger (vgl. OVG Rheinl.-Pfalz, Urteil vom 31.07.2008 - 1 C 10193/08 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2010 - 1 C 10320/09

    Klagen gegen Factory-Outlet-Center in Montabaur bleiben ohne Erfolg

    Dieses nunmehr als Verfahrensnorm ausgestaltete Gebot tritt selbständig vor die (inhaltlichen) Anforderungen an die verhältnismäßige Gewichtung und den gerechten Ausgleich der konkurrierenden Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und das Gebot nach § 2 Abs. 2 BauGB (vgl. OVG RP, Urteil vom 06.05.2009, 1 C 10970/08; vom 31.07.2008, 1 C 10193/08, juris; vom 29.01.2009, 1 C 10860/08; vom 18.06.2008, 8 C 10128/08, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2013 - 1 C 11004/12

    Normenkontrollverfahren - zur Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13

    Das nunmehr als Verfahrensnorm ausgestaltete Gebot des § 2 Abs. 3 BauGB tritt selbständig vor die (inhaltlichen) Anforderungen an die verhältnismäßige Gewichtung und den gerechten Ausgleich der konkurrierenden Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und das Gebot nach § 2 Abs. 2 BauGB (vgl. OVG RP, Urteile vom 06.05.2009, 1 C 10970/08.OVG; vom 31.07.2008, 1 C 10193/08.OVG; vom 18.06.2008, 8 C 10128/08.OVG; vom 29.01.2009, 1 C 10860/08.OVG, jeweils bei ESOVG).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.04.2018 - 1 C 11559/16

    Normenkontrolle Bebauungsplan - Erforderlichkeit von Ermittlungen zu

    Dieses nunmehr als Verfahrensnorm ausgestaltete Gebot tritt selbständig vor die (inhaltlichen) Anforderungen an die verhältnismäßige Gewichtung und den gerechten Ausgleich der konkurrierenden Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB (vgl. OVG RP, Urteile vom 31. Juli 2008 - 1 C 10193/08.OVG - und vom 18. Juni 2008 - 8 C 10128/08.OVG -, jeweils nach juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2011 - 1 C 11082/09

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan "Zentralplatz" abgelehnt

    Dieses nunmehr als Verfahrensnorm ausgestaltete Gebot tritt selbständig vor die (inhaltlichen) Anforderungen an die verhältnismäßige Gewichtung und den gerechten Ausgleich der konkurrierenden Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und das Gebot nach § 2 Abs. 2 BauGB (vgl. OVG RP, Urteil vom 06.05.2009, DVBl 2009, 981; vom 31.07.2008, 1 C 10193/08; vom 18.06.2008, 8 C 10128/08).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 1 C 10546/11

    Bebauungsplan darf Hotelnutzung nicht vorschreiben

    Das nunmehr als Verfahrensnorm ausgestaltete Gebot des § 2 Abs. 3 BauGB tritt selbständig vor die (inhaltlichen) Anforderungen an die verhältnismäßige Gewichtung und den gerechten Ausgleich der konkurrierenden Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und das Gebot nach § 2 Abs. 2 BauGB (vgl. OVG RP, Urteile vom 06.05.2009, 1 C 10970/08; vom 31.07.2008, 1 C 10193/08, vom 18.06.2008, 8 C 10128/08, vom 29.01.2009, 1 C 10860/08, jeweils bei ESOVGRP).
  • OVG Niedersachsen, 25.11.2009 - 1 KN 141/07

    Zulässigkeit der Überplanung einer Bundesstraße und deren Anschluss an eine

    Hier waren Interessen der Antragsteller zum Einen deshalb zu berücksichtigen, weil landwirtschaftliche Flächen für die Trasse in Anspruch genommen werden, was eine sorgfältige Prüfung unter dem Gesichtspunkt des Eigentumsschutzes erfordert (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 31.7.2008 - 1 C 10193/08 -, juris) .
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.06.2016 - 1 C 10678/15

    Normenkontrollverfahren: eigenständige Beurteilung der baugestalterischen

    Dieses nunmehr als Verfahrensnorm ausgestaltete Gebot tritt selbständig vor die (inhaltlichen) Anforderungen an die verhältnismäßige Gewichtung und den gerechten Ausgleich der konkurrierenden Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB (vgl. OVG RP, Urteile vom 06. Mai 2009 - 1 C 10970/08.OVG - vom 31. Juli 2008 - 1 C 10193/08.OVG -, vom 18. Juni 2008 - 8 C 10128/08.OVG -, jeweils ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2010 - 1 B 11357/09

    Präsident zieht Bilanz für 2009 - Ausblick auf 2010

    Dieses nunmehr als Verfahrensnorm ausgestaltete Gebot tritt selbständig vor die (inhaltlichen) Anforderungen an die verhältnismäßige Gewichtung und den gerechten Ausgleich der konkurrierenden Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB (vgl. OVG RP, Urteil vom 31.07.2008, 1 C 10193/08, juris; Urteil vom 29.01.2009, 1 C 10860/08).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2012 - 1 C 11236/11

    Bebauungsplan; Abwägung; großflächige Festsetzung privater Grünflächen zu Gunsten

    Das nunmehr als Verfahrensnorm ausgestaltete Gebot des § 2 Abs. 3 BauGB tritt selbständig vor die (inhaltlichen) Anforderungen an die verhältnismäßige Gewichtung und den gerechten Ausgleich der konkurrierenden Belange gemäß § 1 Abs. 7 BauGB und das Gebot nach § 2 Abs. 2 BauGB (vgl. OVG RP, Urteile vom 06.05.2009, 1 C 10970/08; vom 31.07.2008, 1 C 10193/08; vom 18.06.2008, 8 C 10128/08; vom 29.01.2009, 1 C 10860/08, jeweils bei ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.05.2009 - 1 C 10970/08

    Interkommunales Abstimmungsgebot bei der Ansiedlung großflächiger

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2014 - 1 C 10824/13

    Anwendung der internen Unbeachtlichkeitsklausel bei Veränderung des sich aus der

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.05.2022 - 1 KN 3/18

    Notwendigkeit der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens vor Aufstellung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.09.2011 - 1 C 11114/09

    Konzentrationsfläche für Kiesabbau im Flächennutzungsplan von Andernach unwirksam

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.02.2009 - 1 C 10256/08

    Normenkontrolle gegen planfeststellungersetzenden Bebauungsplan

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2013 - 1 C 10544/12

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans Einzelhandel und Gewerbe; Sondergebiet,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.10.2011 - 1 C 11322/10

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Wohngebiet und demografischer Wandel;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.2014 - 1 C 11164/13

    Fußgängerzonenregelung in Koblenzer Altstadt wirksam

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2011 - 1 C 10021/11

    Entstehen von Erschließungs- oder Ausbaubeitragspflichten infolge der Herstellung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.03.2009 - 1 B 10077/09

    Bebauungsplan in Boppard-Buchholz vorläufig außer Vollzug gesetzt

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.11.2015 - 1 C 10566/14

    Abwägung, Abwägungsentscheidung, Abwägungsgebot, Abwägungsmaterial,

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht