Weitere Entscheidung unten: AG Kenzingen, 25.04.2002

Rechtsprechung
   AG Kenzingen, 19.03.2002 - 1 C 108/01   

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https://dejure.org/2002,33859
AG Kenzingen, 19.03.2002 - 1 C 108/01 (https://dejure.org/2002,33859)
AG Kenzingen, Entscheidung vom 19.03.2002 - 1 C 108/01 (https://dejure.org/2002,33859)
AG Kenzingen, Entscheidung vom 19. März 2002 - 1 C 108/01 (https://dejure.org/2002,33859)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines Schadensersatzanspruchs nach § 823 Abs. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) i.V.m. § 164 StGB (Strafgesetzbuch) durch§ 469 StPO (Strafprozessordnung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.04.1958 - VI ZR 65/57

    Anklage nach Unfall - § 823 BGB, Schutzzweck, keine Haftung des Schädigers für

    Auszug aus AG Kenzingen, 19.03.2002 - 1 C 108/01
    Das Gericht geht wie das Landgericht ... und der BGH davon aus, dass ein Beschuldigter die ihm im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren entstandenen Verteidigerkosten im zivilgerichtlichen Verfahren ersetzt verlangen kann, wenn der Tatbestand des § 164 StGB erfüllt ist (LG Bremen AnwBl. 75, 101; BGHZ 27, 138 ff. [BGH 22.04.1958 - VI ZR 65/57] ).
  • BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 1086/85

    Verfassungswidrige Schadensersatzpflicht bei redlicher aber erfolgloser

    Auszug aus AG Kenzingen, 19.03.2002 - 1 C 108/01
    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.02.1987 (NJW 87, 1929), nach welcher die Verurteilung des gutgläubigen Anzeigeerstatters zu Schadensersatz gegen Artikel 2 Abs. 1 Grundgesetz i.V.m. dem Rechtsstaatprinzip verstößt, qualifiziert § 469 StPO nicht als lex specialis.
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Rechtsprechung
   AG Kenzingen, 25.04.2002 - 1 C 108/01   

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https://dejure.org/2002,42479
AG Kenzingen, 25.04.2002 - 1 C 108/01 (https://dejure.org/2002,42479)
AG Kenzingen, Entscheidung vom 25.04.2002 - 1 C 108/01 (https://dejure.org/2002,42479)
AG Kenzingen, Entscheidung vom 25. April 2002 - 1 C 108/01 (https://dejure.org/2002,42479)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung eines Urteils wegen offenbarer Unrichtigkeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 23.10.1972 - 7 U 4/71
    Auszug aus AG Kenzingen, 25.04.2002 - 1 C 108/01
    Die Einholung eines Gebührengutachtens bei der Rechtsanwaltskammer stellt nämlich keine Beweiserhebung dar (OLG Celle MDR 1973, 147 [OLG Celle 23.10.1972 - 7 U 4/71] ).
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