Rechtsprechung
OVG Rheinland-Pfalz, 12.07.2012 - 1 C 11236/11.OVG |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1 Abs 3 S 1 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 214 Abs 1 Nr 1 BauGB, § 214 Abs 2 S 2 BauGB, § 214 Abs 3 BauGB
Bebauungsplan; Abwägung; großflächige Festsetzung privater Grünflächen zu Gunsten des Artenschutzes; Grünspecht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit von großflächigen Festsetzungen privater Grünflächen in einem Bereich rückwärtiger Hausgärten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Flächennutzungsplan: Festsetzung privater Grünflächen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit von großflächigen Festsetzungen privater Grünflächen in einem Bereich rückwärtiger Hausgärten
- treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)
Festsetzung
Papierfundstellen
- DVBl 2012, 1304
- ZfBR 2012, 779
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Hessen, 21.02.2013 - 4 C 1431/12
Adäquate Möglichkeit zur Einsicht in Planunterlagen; notwendige Angaben zu …
Die vorgenannten textlichen Festsetzungen stellen auch keinen unverhältnismäßigen Eingriff in das Eigentum der von diesen Festsetzungen betroffenen Grundstückseigentümer dar, sie sind vielmehr aus Gründen des Natur- und Artenschutzes gerechtfertigt und mit Art. 14 GG zu vereinbaren (vgl. dazu auch: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.07.2012 - 1 C 11236/11 -, ZfBR 2012, 779, m.w.N.).Dem liegt die Vorstellung zugrunde, dass jedes Grundstück durch seine Lage und Beschaffenheit sowie die Einbettung in seine Umwelt, also durch seine jeweilige Situation, geprägt wird, was der Satzungsgeber bei seinen Festsetzungen zu berücksichtigen hat (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.07.2012, a.a.O., m.w.N.).
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.07.2019 - 8 C 10121/19
Rechtmäßige Überplanung eines Grundstücks als private Grünfläche; Notwendigkeit …
Denn das städtebauliche Erscheinungsbild eines Ortsteils kann auch durch unbebaute Grundstücke geprägt werden (…vgl. BVerwG, ebenda, juris, Rn. 17; OVG RP, Urteil vom 12. Juli 2012 - 1 C 11236/11.OVG -, DVBl. 2012, 1304 [rückwärtige Hausgärten als private Grünfläche]; OVG Nds…, Urteil vom 24. November 2010 - 1 KN 266/07 -, DVBl. 2011, 292 und juris, Rn. 57 [privates Parkgelände als Grünfläche]; hierzu: BVerwG…, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 4 BN 10/11 -, ZfBR 2011, 776 und juris, Rn. 5). - OVG Rheinland-Pfalz, 02.07.2014 - 8 C 10046/14
Im dritten Anlauf: neuer Bebauungsplan "Freimersheimer Mühle" wirksam
Wie sich aus dem Begriff des "Entwickelns" ergibt, steht der Gemeinde indessen bei der planerischen Fortentwicklung und Konkretisierung des Flächennutzungsplans durch die nachfolgende Bebauungsplanung ein Spielraum zur Verfügung, solange inhaltlich abweichende Festsetzungen die Grundkonzeption des Flächennutzungsplans unberührt lassen (vgl. zum Beispiel OVG RP, Urteil vom 12. Juli 2012 - 1 C 11236/11.OVG -, DVBl. 2012, S. 1304 und juris, Rn. 32, m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2015 - 10 A 3.13
Normenkontrolle; Festsetzung von Grünfläche auf Bauland; Waldsiedlung; …
Damit ist die Festsetzung eines (allgemeinen oder reinen) Wohngebietes einschließlich zugeordneter kleiner Bereiche privater Grünflächen ohne Weiteres vereinbar (vgl. etwa OVG RP, Urteil vom 12. Juli 2012 - 1 C 11236/11 -, juris Rn. 33). - OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2016 - 8 C 10885/15
Bebauungsplan für nicht bebaubare landwirtschaftliche Fläche in Rhodt unwirksam
Der Gemeinde steht bei der planerischen Fortentwicklung und Konkretisierung des Flächennutzungsplans durch den Bebauungsplan vielmehr ein Gestaltungsspielraum zur Verfügung, der eingehalten wird, solange inhaltlich abweichende Festsetzungen die Grundkonzeption des Flächennutzungsplans unberührt lassen (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 11. Februar 2004 - 4 BN 1/04 -, BRS 67 Nr. 55 und juris, Rn. 7 m.w.N.; OVG RP, Urteil vom 12. Juli 2012 - 1 C 11236/11.OVG -, DVBl. 2012, S. 1304 und juris, Rn. 32 m.w.N., Urteil vom 2. Juli 2014 - 8 C 10046/14.OVG - Runkel, a.a.O., § 8 Rn. 36).