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   BVerwG, 13.01.1959 - I C 114.57   

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https://dejure.org/1959,82
BVerwG, 13.01.1959 - I C 114.57 (https://dejure.org/1959,82)
BVerwG, Entscheidung vom 13.01.1959 - I C 114.57 (https://dejure.org/1959,82)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Januar 1959 - I C 114.57 (https://dejure.org/1959,82)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Revision; Maßnahmen im Straßenverkehr und Bungesgebührenordnung als geltendes Bundesrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 8, 93
  • NJW 1959, 835
  • DÖV 1959, 873
 
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Wird zitiert von ... (45)

  • BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93

    Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr -

    Da weder der Bund noch die Bundesländer jeweils gegenüber dem anderen einen Vorrang zur Regelung des Gebührenrechts beanspruchen können, hat die Gesetzgebungskompetenz als Annex dem jeweiligen Verwaltungsverfahrensrecht und dem Ordnungsrecht zu folgen (vgl. BVerwGE 8, 93 f.).
  • BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05

    Bodenschutz; Annexkompetenz; Altlastensanierung; Gefahrenabwehr; Kostenregelung;

    Die Gesetzgebungskompetenz zur Regelung des Gebührenrechts ist dann, wenn ein Bundesgesetz durch die Länder als eigene Angelegenheit ausgeführt wird, nach Art. 84 Abs. 1 GG grundsätzlich Sache der Länder (vgl. auch Urteile vom 13. Januar 1959 BVerwG 1 C 114.57 BVerwGE 8, 93 ; vom 3. März 1994 BVerwG 4 C 1.93 BVerwGE 95, 188 und vom 19. Januar 2000 BVerwG 11 C 6.99 Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 36 S. 16).
  • BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 37.90

    Fehlalarmgebühr - Gebührentatbestand, Gesetzesauslegung, Bestimmtheitsgrundsatz,

    So liegt es beispielsweise bei der erstgenannten Frage, zu der seit langem gesichert ist, daß einfachgesetzliche Regelungen, die ungeachtet der Beteiligung (selbst überwiegender) öffentlicher Interessen eine Gebührenpflicht begründen, bundesverfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind (vgl. Urteile vom 13. Januar 1959 - BVerwG I C 114.57 - BVerwGE 8, 93 , vom 24. März 1961 - BVerwG VII C 109.60 - BVerwGE 12, 162 , vom 8. Dezember 1961 - BVerwG VII C 2.61 - BVerwGE 13, 214 und vom 7. November 1980, a.a.O. S. 18).
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