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OVG Rheinland-Pfalz, 14.08.1997 - 1 C 11506/96.OVG |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eisenbahnrechtliches Planfeststellungsverfahren; Planfeststellungsverfahren
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1994 - 20 A 1775/92
Planergänzungsanspruch; Abwägungserheblicher Belang; Verkehrsgeräusche; Schutz …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.08.1997 - 1 C 11506/96
Denn Lärmschutz aus Anlaß betrieblicher Änderungen zielt auf Lärmsanierung, die aber gerade vom Gesetz nicht vorgesehen ist (vgl. OVG NRW, Urteil vom 8. Dezember 1994 - 20 A 1775/92 - m.w.N.).Aus der gesetzlichen Systematik folgt daher, daß das Bundesimmissionsschutzgesetz aus Anlaß des Neubaus und/oder der wesentlichen baulichen Änderung von Eisenbahnen eine nur ganz enge räumliche Nachbarschaft als geschützt voraussetzt, die Anlieger an Gleisanlagen im übrigen aber lediglich als von betrieblichen Änderungen Betroffene erachtet (vgl. OVG NRW, Urteil vom 8. Dezember 1994, aaO).
- VGH Bayern, 19.04.1996 - 20 A 95.40023
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.08.1997 - 1 C 11506/96
und hier insbesondere im Streckenabschnitt Bahn-Km 1, 848 bis Bahn-Km 1, 800. Insoweit handelt es sich aber um mittelbare Folgen des planfestgestellten Vorhabens, aus denen die Klägerin für sich nichts herleiten kann, weil solche mittelbaren Folgen in der Planfeststellung nicht berücksichtigungsfähig sind (so auch BayVGH, Urteil vom 19. April 1996 - 20 A 95.40023 u.a. -). - VGH Bayern, 05.03.1996 - 20 B 92.1055
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.08.1997 - 1 C 11506/96
Baumaßnahmen, die zu einer Erhöhung des Verkehrslärms an anderer Stelle führen, sei es durch Verkehrsverlagerung, Erhöhung der Streckenkapazität oder Erhöhung der Geschwindigkeit, lösen bei Vorliegen der Voraussetzung der 16. BImSchV nur im Bereich der Baumaßnahme, nicht aber an anderer Stelle den Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen aus (BayVGH, Urteil vom 5. März 1996 - 20 B 92.1055 -).
- BVerwG, 15.12.1989 - 4 C 36.86
Interkommunales Abstimmungsgebot bei einem Schlachthofvorhaben im Grenzgebiet …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.08.1997 - 1 C 11506/96
Denn einer Gemeinde kommen nicht deshalb "wehrfähigem Rechte zu, weil der Allgemeinheit oder einzelnen Privatpersonen Beeinträchtigungen drohen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996, - 4 C 14.95 - unter Bezugnahme auf BVerwGE 84, 209). - BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 40.86
Raumplanungshoheit
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.08.1997 - 1 C 11506/96
Unter dem zuletzt genannten Gesichtspunkt können sich Gemeinden gegen eine Fachplanung auf ihrem Gebiet wehren, wenn eine eigene hinreichend bestimmte Planung nachhaltig gestört wird oder wenn das Vorhaben wesentliche Teile des Gemeindegebiets einer durchsetzbaren Planung der Gemeinde entzieht (BVerwGE 81, 95). - BVerwG, 13.03.1995 - 11 VR 2.95
Planfeststellung - Anhörung der Gemeinde - Einwendungsfrist - Bundeswasserstraßen
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.08.1997 - 1 C 11506/96
Allenfalls als Eigentümerin der im äußerst hilfsweise gestellten Klageantrag aufgeführten Grundstücke entlang der Bahnstrecke Bahn-Km 1, 848 bis Bahn-Km 1, 800 (außerhalb des festgestellten Planfeststellungsabschnitts) könnte sich die Klägerin möglicherweise auf eine durch die Planung zusätzlich herbeigeführte Lärmbelastung berufen, die ihr eine abwägungserhebliche Position vermitteln könnte (vgl. BVerwG NVwZ 1995, 905). - BVerwG, 09.02.1989 - 4 B 234.88
Anspruch auf Errichtung einer Lärmschutzanlage bei Inbetriebnahme einer Autobahn …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.08.1997 - 1 C 11506/96
Weiträumige Änderungen des Verkehrsaufkommens sowie der Verkehrsströme und dadurch bedingte Lärmbelästigungen sind im allgemeinen nicht einem in einem einzelnen Plan festgestellte Vorhaben zuzurechnen und daher nicht adäquat verursacht (BVerwG, Beschluß vom 9. Februar 1989 - 4 B 234.88 -), d.h. Auswirkungen außerhalb des betroffenen Streckenabschnitts begründen grundsätzlich keine Klagerechte. - BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 14.95
Fernstraßenrecht - Klagebefugnis einer Gemeinde bei Beeinträchtigung …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 14.08.1997 - 1 C 11506/96
Denn einer Gemeinde kommen nicht deshalb "wehrfähigem Rechte zu, weil der Allgemeinheit oder einzelnen Privatpersonen Beeinträchtigungen drohen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996, - 4 C 14.95 - unter Bezugnahme auf BVerwGE 84, 209).
- BVerwG, 21.11.2013 - 7 A 28.12
Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Präklusion; Anstoßwirkung; Auslegung; …
Hier kann indessen im Interesse der Handhabbarkeit von Planungsprozessen eine wertende Beschränkung der Zurechnung angezeigt sein (vgl. hierzu etwa OVG Koblenz, Urteil vom 14. August 1997 - 1 C 11506/96 - juris Rn. 16 a.E.). - VGH Hessen, 31.03.1999 - 2 A 3360/89 Denn Baumaßnahmen, die zu einer Erhöhung des Verkehrslärms an anderer Stelle führen, sei es durch Verkehrsverlagerung, Ausweitung der Beförderungskapazität oder Erhöhung der Streckengeschwindigkeit, lösen bei Vorliegen der Voraussetzungen der 16. BImSchV nur gerade in ihrem Bereich, nicht aber an anderer Stelle des Schienenverkehrsnetzes, den Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen aus (vgl. Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 14. August 1997 - 1 C 11506/96.0VG -, Seite 15 des amtlichen Umdrucks, sowie Michler, Ansprüche auf Lärmsanierung an bestehenden Eisenbahnstrecken der Deutschen Bahn AG, VBlBW 1998, 201, 202).