Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 19.10.2011

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   BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11   

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https://dejure.org/2012,34158
BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11 (https://dejure.org/2012,34158)
BVerwG, Entscheidung vom 04.10.2012 - 1 C 13.11 (https://dejure.org/2012,34158)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Oktober 2012 - 1 C 13.11 (https://dejure.org/2012,34158)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    AufenthG § 11 Abs. 1, § ... 50 Abs. 1, § 51 Abs. 1, § 55 Abs. 1, § 56 Abs. 1, § 84 Abs. 2; AuslG 1990 § 72; ARB 1/80 Art. 6 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1; EMRK Art. 8; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1; Richtlinie 2003/109/EG Art. 12; VwGO §§ 98, 108 Abs. 2, § 113 Abs. 1; ZPO § 412
    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Gefahrenprognose; Wiederholungsgefahr; Wahrscheinlichkeitsmaßstab; rechtliches Gehör; Beweisantrag; Sachverständigengutachten; Sachkunde; Fachkunde; maßgeblicher ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG § 11 Abs. 1, § 50 Abs. 1, § 51 Abs. 1, § 55 Abs. 1
    Assoziationsrecht; Aufhebung ex nunc; Aufhebung ex tunc; Ausweisung; Befristung; Beweisantrag; Fachkunde; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse; Gefahrenprognose; Sachkunde; Sachverständigengutachten; Wahrscheinlichkeitsmaßstab; Wiederholungsgefahr; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 1 AufenthG 2004, § 50 Abs 1 AufenthG 2004, § 51 Abs 1 AufenthG 2004, § 55 Abs 1 AufenthG 2004, § 56 Abs 1 AufenthG 2004
    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen; Wegfall der Wiederholungsgefahr; Aufhebung mit Wirkung ex tunc

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung einer ursprünglich rechtmäßigen und allein wegen einer nachträglichen Änderung der Sachlage oder Rechtslage (hier: Wegfall der Wiederholungsgefahr) rechtswidrig gewordene Ausweisung eines Ausländers mit ex tunc Wirkung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GG Art. 103 Abs. 1, AufenthG § ... 55 Abs. 1, AufenthG § 56 Abs. 1 S. 2, ARB 1/80 Art. 6 Abs. 1, AufenthG § 12 Abs. 3, AufenthG § 11 Abs. 1 S. 3, AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 5, AufenthG § 50 Abs. 1, AufenthG § 84 Abs. 2 S. 3
    Wiederholungsgefahr, ex tunc, türkische Staatsangehörige, Ausweisung, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Assoziationsberechtigte, Beweisantrag, rechtliches Gehör, Sachverständigengutachten, Sachkunde, Gefahrenprognose, Wahrscheinlichkeit, maßgeblicher Zeitpunkt, ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 11 Abs. 1, § ... 50 Abs. 1, § 51 Abs. 1, § 55 Abs. 1, § 56 Abs. 1, § 84 Abs. 2 AufenthG, 1990 § 72, ARB 1/80 Art. 6 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 AuslG, Art. 8 EMRK, Art. 2 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1, Richtlinie 2003/109/EG Art. 12 GG, §§ 98, 108 Abs. 2, § 113 Abs. 1 VwGO, § 412 ZPO
    Ausländerrecht: Rückwirkende Aufhebung einer ursprünglich rechtmäßigen Ausweisung | Ausweisung; Türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht, assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Gefahrenprognose; Wiederholungsgefahr; Wahrscheinlichkeitsmaßstab; Rechtliches ...

  • rewis.io

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen; Wegfall der Wiederholungsgefahr; Aufhebung mit Wirkung ex tunc

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufhebung einer ursprünglich rechtmäßigen und allein wegen einer nachträglichen Änderung der Sachlage oder Rechtslage (hier: Wegfall der Wiederholungsgefahr) rechtswidrig gewordene Ausweisung eines Ausländers mit ex tunc Wirkung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausweisung und der Wegfall der Wiederholungsgefahr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 144, 230
  • NVwZ 2013, 361
 
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Wird zitiert von ... (435)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11
    2.1 Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung der Ausweisung, der noch nicht vollzogenen Abschiebungsandrohung und der vom Kläger erstmals im Revisionsverfahren hilfsweise begehrten Befristung ist grundsätzlich die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Berufungsgerichts (stRspr, vgl. Urteil vom 10. Juli 2012 - BVerwG 1 C 19.11 - zur Veröffentlichung in der Sammlung BVerwGE vorgesehen - Rn. 12 m.w.N.).

    Dieser wird für einen Ausländer, der sich - wie der Kläger - seit mehr als zehn Jahren ununterbrochen rechtmäßig im Aufnahmemitgliedstaat aufhält, mangels günstigerer Vorschriften im Assoziationsrecht EWG-Türkei durch Art. 12 der Richtlinie 2003/109/EG - Daueraufenthaltsrichtlinie - gebildet, die eine Vorschrift zum Mindestschutz vor Ausweisungen von Drittstaatsangehörigen darstellt, die in einem Mitgliedstaat die Rechtsstellung von langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen (EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 a.a.O. Rn. 79; zu den Anforderungen an die Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen nach Aufhebung der Richtlinie 64/221/EWG vgl. auch Senatsurteil vom 10. Juli 2012 a.a.O. Rn. 14 ff.).

    Der Senat hat schon zu § 12 Abs. 3 AufenthG/EWG entschieden, dass im Hinblick auf die Bedeutung des Grundsatzes der Freizügigkeit an die nach dem Ausmaß des möglichen Schadens differenzierende hinreichende Wahrscheinlichkeit keine zu geringen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. Urteil vom 10. Juli 2012 a.a.O. Rn. 16 m.w.N.).

    2.5 Sollte das Berufungsgericht nach fachkundiger Abklärung bei der Gefahrenprognose zu dem Ergebnis kommen, dass vom Kläger weiterhin eine Wiederholungsgefahr ausgeht und die Ausweisung auch im Übrigen rechtmäßig ist, wird es auch über den vom Kläger erstmals im Revisionsverfahren gestellten Hilfsantrag zu entscheiden haben, mit dem dieser eine sofortige Befristung der Wirkungen der Ausweisung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2 AufenthG begehrt (vgl. dazu Senatsurteil vom 10. Juli 2012 a.a.O. Rn. 27 ff.).

  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11
    Der Kläger kann daher nach Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 nur ausgewiesen werden, wenn sein persönliches Verhalten gegenwärtig eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland darstellt und die Maßnahme für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist (EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 - Rs. C-371/08, Ziebell - NVwZ 2012, 422).

    Dieser wird für einen Ausländer, der sich - wie der Kläger - seit mehr als zehn Jahren ununterbrochen rechtmäßig im Aufnahmemitgliedstaat aufhält, mangels günstigerer Vorschriften im Assoziationsrecht EWG-Türkei durch Art. 12 der Richtlinie 2003/109/EG - Daueraufenthaltsrichtlinie - gebildet, die eine Vorschrift zum Mindestschutz vor Ausweisungen von Drittstaatsangehörigen darstellt, die in einem Mitgliedstaat die Rechtsstellung von langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen (EuGH, Urteil vom 8. Dezember 2011 a.a.O. Rn. 79; zu den Anforderungen an die Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen nach Aufhebung der Richtlinie 64/221/EWG vgl. auch Senatsurteil vom 10. Juli 2012 a.a.O. Rn. 14 ff.).

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11
    Mit Blick auf diese - im Fall einer nicht auf den Erlasszeitpunkt rückwirkenden Aufhebung fortbestehenden - gesetzlichen Rechtswirkungen der Ausweisung sprechen daher die gleichen Erwägungen, die den Senat in seinem Urteil vom 15. November 2007 - BVerwG 1 C 45.06 - (BVerwGE 130, 20) bewogen haben, bei der gerichtlichen Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Ausweisung zukünftig bei allen Ausländern einheitlich auf die Sach- oder Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung des Tatsachengerichts abzustellen, gegen eine Teilbarkeit der Ausweisung "in der Zeit".

    Der Senat hat die generelle Zeitpunktverschiebung vor allem damit begründet, dass nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts zur Verhältnismäßigkeit von Ausweisungen im Hinblick auf einen möglichen Eingriff in das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus Art. 8 Abs. 1 EMRK und das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG auf freie Entfaltung der Persönlichkeit auf eine möglichst aktuelle Tatsachengrundlage abzustellen ist und zudem der Kreis derjenigen Ausländer, die kraft Unionsrechts nur bei Vorliegen einer gegenwärtigen Gefahr ausgewiesen werden dürfen, durch dem Richtlinienumsetzungsgesetz 2007 zugrunde liegende EU-Richtlinien nochmals erweitert worden ist (Urteil vom 15. November 2007 a.a.O. Rn. 15 ff.).

  • BVerfG, 22.01.2001 - 1 BvR 2075/98

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11
    In diesem Sinne gebietet Art. 103 Abs. 1 GG es, dass das Gericht einem Beweisangebot nachgeht, wenn die unter Beweis gestellte Tatsachenbehauptung nach seinem Rechtsstandpunkt erheblich ist und die Nichtberücksichtigung des Beweisangebots im Prozessrecht keine Stütze findet (stRspr, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 22. Januar 2001 - 1 BvR 2075/98 - NJW-RR 2001, 1006 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.05.1990 - 1 B 82.89

    Umfang der Aufklärungspflicht bei Ausweisung eines unter besonderem

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11
    Der Hinzuziehung eines Sachverständigen bedarf es nur ausnahmsweise, wenn die Prognose aufgrund besonderer Umstände - etwa bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen - nicht ohne spezielle, dem Gericht nicht zur Verfügung stehende fachliche Kenntnisse erstellt werden kann (vgl. Beschlüsse vom 4. Mai 1990 - BVerwG 1 B 82.89 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 124 und vom 14. März 1997 - BVerwG 1 B 63.97 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.03.1997 - 1 B 63.97

    Pflicht des Gerichts zur Sachverhaltserforschung - Anlass zur Einholung eines

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11
    Der Hinzuziehung eines Sachverständigen bedarf es nur ausnahmsweise, wenn die Prognose aufgrund besonderer Umstände - etwa bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen - nicht ohne spezielle, dem Gericht nicht zur Verfügung stehende fachliche Kenntnisse erstellt werden kann (vgl. Beschlüsse vom 4. Mai 1990 - BVerwG 1 B 82.89 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 124 und vom 14. März 1997 - BVerwG 1 B 63.97 - Buchholz 402.240 § 45 AuslG 1990 Nr. 10 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.11.1997 - 1 B 224.97

    Berücksichtigung länger zurückliegender Vorfälle bei der Beurteilung der

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11
    Die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens ist hingegen verfahrensfehlerhaft, wenn das Gericht für sich eine ihm nicht zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es überzeugend darlegt, weshalb ihm die erforderliche Sachkunde zur Verfügung steht, oder wenn sonst seine Entscheidung auf mangelnde Sachkunde schließen lässt (Beschluss vom 24. November 1997 - BVerwG 1 B 224.97 - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • EuGH, 07.07.2005 - C-383/03

    Dogan - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11
    Dieses geht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union - EuGH - nicht durch eine ihrer Natur nach vorübergehende Abwesenheit vom Arbeitsmarkt, etwa infolge unfreiwilliger Arbeitslosigkeit oder Verbüßung einer Freiheitsstrafe, verloren (EuGH, Urteil vom 7. Juli 2005 - Rs. C-383/03, Dogan - Slg. 2005 I-6237 Rn. 19 und 22).
  • BVerwG, 27.02.2001 - 1 B 206.00

    Voraussetzungen für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11
    Wie konkret der Hinweis auf die eigene Sachkunde des Gerichts zu sein hat, hängt dabei von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. Beschluss vom 27. Februar 2001 - BVerwG 1 B 206.00 - Buchholz 310 § 86 Abs. 2 VwGO Nr. 46 m.w.N.).
  • SG Darmstadt, 14.01.2020 - S 17 SO 191/19

    Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungswidrig?

    Eine Teilbarkeit in zeitlicher Hinsicht hat das Bundesverwaltungsgericht für die Ausweisung verneint (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 2012, 1 C 13/11, juris, Rdnr. 20 ff.).
  • BVerwG, 11.09.2019 - 1 C 48.18

    Keine Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU bei Bestehen eines

    Eine solche Teilbarkeit hat das Bundesverwaltungsgericht für die Ausweisung verneint (BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230 Rn. 21 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    An die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (BVerwG, Urteile vom 13.01.2013 - 1 C 10.12 -, juris Rn. 15, und vom Urteil vom 04.10.2012 - 1 C 13.11 -, juris Rn. 18; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.04.2021 - 12 S 2505/20 -, juris Rn. 46, und Beschluss vom 04.07.2022 - 12 S 933/21 -, juris Rn. 19; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27.10.2022 - 19 ZB 22.1969 -, juris Rn. 11; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 28.02.2022 - 2 O 164/21 -, juris Rn. 23).

    Solches ist erforderlich, wenn die Prognose aufgrund besonderer Umstände - etwa bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen - nicht ohne spezielle, der Ausländerbehörde bzw. dem Gericht nicht zur Verfügung stehende fachliche Kenntnisse erstellt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.10.2012 - 1 C 13.11 -, juris Rn. 12; Beschlüsse vom 09.12.2019 - 1 B 74.19 -, juris Rn. 5, vom 01.03.2016 - 1 B 30.16 -, juris Rn. 7, und vom 11.09.2015 - 1 B 39.15 -, juris Rn. 12).

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BVerwG, Entscheidung vom 19.10.2011 - 1 C 13.11 (https://dejure.org/2011,70641)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 2011 - 1 C 13.11 (https://dejure.org/2011,70641)
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