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   BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16   

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https://dejure.org/2016,45374
BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16 (https://dejure.org/2016,45374)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.2016 - 1 C 13.16 (https://dejure.org/2016,45374)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 (https://dejure.org/2016,45374)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AufenthG §§ 1, 11, 62, 66, 67, 69
    Abschiebung; Abschiebungskosten; Ausweisung; Befristung; Beitritt; Bestandskraft; Bulgarien; Drittstaatsangehöriger; Einreise- und Aufenthaltsverbot; Freizügigkeitsrecht; Unionsbürger; Verlustfeststellung; Wirksamkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 11 Abs 2 AufenthG, § 66 Abs 1 AufenthG, § 67 Abs 3 AufenthG, § 67 Abs 1 AufenthG, § 69 Abs 2 S 2 AufenthG
    Abschiebung eines vor dem EU-Beitritt Bulgariens ausgewiesenen Bulgaren nur nach Prüfung des Freizügigkeitsverlustes

  • Wolters Kluwer

    Notwendige Prüfung des Freizügigkeitsverlustes vor der Abschiebung eines vor dem EU-Beitritt Bulgariens ausgewiesenen Bulgaren

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    §§ 1, 11, 62, 66, 67, 69 AufenthG, §§ 1, 2, 6, 7, 11 FreizügG/EU, Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG, Art. 27, 30, 32 Richtlinie 2004/38/EG (sog. Unionsbürger-Richtlinie), Art. 8 Richtlinie 73/148/EWG
    Ausländerrecht: Wirksamkeit und Vollzug von sog. Altausweisungen bei nunmehrigen Unionsbürgern | Abschiebekosten; Drittstaatsangehöriger; Unionsbürger; Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union; Bestandskraft der Ausweisung; Wirksamkeit der Ausweisung; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 1, AufenthG 11, AufenthG § ... 62, AufenthG § 66, AufenthG § 67, AufenthG § 69, FreizügG/EU § 1, FreizügG/EU 2, FreizügG/EU § 6, FreizügG/EU § 7, FreizügG/EU § 11, RL 2004/38/EG Art. 27, RL 2004/38/EG Art. 30, RL 2004/38/EG Art. 32
    Unionsbürger, Verlust des Freizügigkeitsrechts, Bulgarien, Ausweisung, Beitritt, EU-Beitritt, freizügigkeitsberechtigt, Abschiebung, Drittstaatsangehörige, Freizügigkeitsrecht, Verlustfeststellung, Abschiebungskosten, Unionsbürgerrichtlinie, Abschiebungshaft

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    §§ 1, 11, 62, 66, 67, 69 AufenthG, §§ 1, 2, 6, 7, 11 FreizügG/EU, Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG, Art. 27, 30, 32 Richtlinie 2004/38/EG (sog. Unionsbürger-Richtlinie), Art. 8 Richtlinie 73/148/EWG
    Ausländerrecht: Wirksamkeit und Vollzug von sog. Altausweisungen bei nunmehrigen Unionsbürgern | Abschiebekosten; Drittstaatsangehöriger; Unionsbürger; Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union; Bestandskraft der Ausweisung; Wirksamkeit der Ausweisung; ...

  • doev.de PDF

    Abschiebung eines vor dem EU-Beitritt Bulgariens ausgewiesenen Bulgaren nur nach Prüfung des Freizügigkeitsverlustes

  • rewis.io

    Abschiebung eines vor dem EU-Beitritt Bulgariens ausgewiesenen Bulgaren nur nach Prüfung des Freizügigkeitsverlustes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung; Abschiebung; Abschiebungskosten; Drittstaatsangehöriger; Unionsbürger; Bulgarien; Beitritt; Einreise- und Aufenthaltsverbot; Bestandskraft; Wirksamkeit; Freizügigkeitsrecht; Verlustfeststellung; Befristung

  • rechtsportal.de

    Notwendige Prüfung des Freizügigkeitsverlustes vor der Abschiebung eines vor dem EU-Beitritt Bulgariens ausgewiesenen Bulgaren

  • datenbank.nwb.de

    Abschiebung eines vor dem EU-Beitritt Bulgariens ausgewiesenen Bulgaren nur nach Prüfung des Freizügigkeitsverlustes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Abschiebung eines vor dem EU-Beitritt Bulgariens ausgewiesenen Bulgaren nur nach Prüfung des Freizügigkeitsverlustes

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Abschiebung eines vor dem EU-Beitritt Bulgariens ausgewiesenen Bulgaren nur nach Prüfung des Freizügigkeitsverlustes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebung eines Bulgaren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der vor dem EU-Beitritt ausgewiesene Bulgare - und seine Abschiebung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschiebung eines vor dem EU-Beitritt ausgewiesenen Bulgaren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Abschiebung eines vor dem EU-Beitritt Bulgariens ausgewiesenen Bulgaren nur nach Prüfung des Freizügigkeitsverlustes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vor Erlangung des Unionsbürgerstatus erlassene Ausweisung steht Verlustfeststellung gleich

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    §§ 1, 11, 62, 66, 67, 69 AufenthG, §§ 1, 2, 6, 7, 11 FreizügG/EU, Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG, Art. 27, 30, 32 Richtlinie 2004/38/EG (sog. Unionsbürger-Richtlinie), Art. 8 Richtlinie 73/148/EWG
    Ausländerrecht: Wirksamkeit und Vollzug von sog. Altausweisungen bei nunmehrigen Unionsbürgern | Abschiebekosten; Drittstaatsangehöriger; Unionsbürger; Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union; Bestandskraft der Ausweisung; Wirksamkeit der Ausweisung; ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 157, 34
  • NVwZ 2017, 879
  • DÖV 2017, 391
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 18.14

    Ausweisung; Befristung; Einreiseverbot; Feststellung des Verlusts des

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16
    Eine vor Erlangung des Unionsbürgerstatus nach den für Drittstaatsangehörige geltenden Vorschriften ausgesprochene bestandskräftige Ausweisung eines nunmehrigen Unionsbürgers wird mit dem Beitritt des Landes seiner Staatsangehörigkeit zur Europäischen Union (hier: Bulgarien zum 1. Januar 2007) nicht wirkungslos und steht im Anwendungsbereich des § 11 Abs. 2 FreizügG/EU einer Verlustfeststellung gleich (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 18.14 - BVerwGE 151, 361).

    Dies gilt auch in Fällen, in denen die Ausweisung vor Erlangung des Unionsbürgerstatus nach den für Drittstaatsangehörige geltenden Regelungen erfolgte (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 18.14 - BVerwGE 151, 361 Rn. 13).

    bb) Nach dem Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union war zwar über eine Befristung des mit der Ausweisung eingetretenen Einreise- und Aufenthaltsverbots nach der Befristungsregelung in § 7 Abs. 2 FreizügG/EU zu entscheiden, die in sinngemäßer Anwendung auch die fortwirkenden Rechtsfolgen einer vor dem Beitritt ergangenen Ausweisung erfasst und den Vorgaben in Art. 32 Unionsbürger-RL hinsichtlich der zeitlichen Wirkungen eines Aufenthaltsverbots entspricht (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 18.14 - BVerwGE 151, 361 Rn. 14 m.w.N.).

    Die fortgeltenden gesetzlichen Wirkungen der Ausweisung des Klägers sind auf unionsrechtlicher Ebene nach dem Beitritt Bulgariens zur Europäischen Union an der Unionsbürger-Richtlinie zu messen (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 18.14 - BVerwGE 151, 361 Rn. 14 m.w.N.).

    Dies gilt auch dann, wenn die Ausweisung erfolgt ist, bevor der Unionsbürger eine Freizügigkeitsberechtigung erlangt hatte und noch nach den für Drittstaatsangehörige geltenden Regeln ausgewiesen worden war (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 18.14 - BVerwGE 151, 361 Rn. 13).

    Wählt die Ausländerbehörde den Weg über eine Befristung, muss sie auch prüfen, ob auf der Grundlage einer aktuellen Gefährdungsprognose und Verhältnismäßigkeitsentscheidung die Voraussetzungen für eine Befristung auf Null vorliegen (BVerwG, Urteil vom 25. März 2015 - 1 C 18.14 - BVerwGE 151, 361 Rn. 31).

  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 21.07

    Aufenthaltsverbot; Ausweisung; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen;

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16
    Zwar findet das Aufenthaltsgesetz auf Unionsbürger grundsätzlich keine Anwendung (BVerwG, Urteil vom 4. September 2007 - 1 C 21.07 - BVerwGE 129, 243 Rn. 15).

    Diese Rechtsänderung führte nicht zur Unwirksamkeit einer zuvor bestandskräftig verfügten Ausweisung (BVerwG, Urteil vom 4. September 2007 - 1 C 21.07 - BVerwGE 129, 243 Rn. 14 f.).

    Begründet hat er dies damit, dass die Verlustfeststellung nach § 6 FreizügG/EU intertemporal dem auf einer bestandskräftigen Ausweisung beruhenden Verlust des Freizügigkeitsrechts gleichsteht, da sich die Rechtswirkungen beider Rechtsakte entsprechen (BVerwG, Urteil vom 4. September 2007 - 1 C 21.07 - BVerwGE 129, 243 Rn. 14 f.).

  • EuGH, 13.01.2004 - C-453/00

    Kühne & Heitz NV - Rücknahme von Verwaltungsakten bei Verstoß gegen EU-Recht

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16
    Dies ändert aber nichts daran, dass ein bestandskräftiger Verwaltungsakt wirksam bleibt, solange er nicht geändert wird (EuGH, Urteile vom 13. Januar 2004 - C-453/00 [ECLI:EU:C:2004:17], Kühne und Heitz - Rn. 24 ff., vom 19. September 2006 - C-392/04, 422/04 [ECLI:EU:C:2006:586], i-21 Germany und Arcor - Rn. 51 f. und vom 12. Februar 2008 - C-2/06 [ECLI:EU:C:2008:78], Kempter - Rn. 37 f.).
  • EuGH, 19.09.2006 - C-392/04

    i-21 Germany - Telekommunikationsdienste - Richtlinie 97/13/EG - Artikel 11

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16
    Dies ändert aber nichts daran, dass ein bestandskräftiger Verwaltungsakt wirksam bleibt, solange er nicht geändert wird (EuGH, Urteile vom 13. Januar 2004 - C-453/00 [ECLI:EU:C:2004:17], Kühne und Heitz - Rn. 24 ff., vom 19. September 2006 - C-392/04, 422/04 [ECLI:EU:C:2006:586], i-21 Germany und Arcor - Rn. 51 f. und vom 12. Februar 2008 - C-2/06 [ECLI:EU:C:2008:78], Kempter - Rn. 37 f.).
  • EuGH, 29.04.1999 - C-224/97

    Ciola

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16
    Nach der Rechtsprechung des EuGH dürfen einem Unionsbürger zwar unabhängig vom rechtlichen Schicksal eines nach nationalem Recht bestandskräftigen Verwaltungsakts dessen Wirkungen nicht entgegengehalten werden, wenn diese mit zwingenden, unmittelbar anwendbaren Bestimmungen des Unionsrechts unvereinbar sind (EuGH, Urteil vom 29. April 1999 - C-224/97 [ECLI:EU:C:1999:212], Ciola - Rn. 25 ff.).
  • BVerwG, 16.10.2012 - 10 C 6.12

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Arbeitgeber; Kosten; tatsächlich entstandene

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16
    Deren Rechtmäßigkeit ist aus der behördlichen Sicht bei ihrer Durchführung - also ex ante - zu beurteilen (BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2012 - 10 C 6.12 - BVerwGE 144, 326 Rn. 20 ff.).
  • EuGH, 12.02.2008 - C-2/06

    Kempter - Ausfuhr von Rindern - Ausfuhrerstattungen - Bestandskräftige

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16
    Dies ändert aber nichts daran, dass ein bestandskräftiger Verwaltungsakt wirksam bleibt, solange er nicht geändert wird (EuGH, Urteile vom 13. Januar 2004 - C-453/00 [ECLI:EU:C:2004:17], Kühne und Heitz - Rn. 24 ff., vom 19. September 2006 - C-392/04, 422/04 [ECLI:EU:C:2006:586], i-21 Germany und Arcor - Rn. 51 f. und vom 12. Februar 2008 - C-2/06 [ECLI:EU:C:2008:78], Kempter - Rn. 37 f.).
  • EuGH, 17.02.2005 - C-215/03

    Oulane

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 17. Februar 2005 - C-215/03 [ECLI:EU:C:2005:95], Oulane - Rn. 40 f.) berühren Abschiebungs(haft)maßnahmen zwar den Kern des unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechts; sie können aber aufgrund einer ausdrücklichen Ausnahmevorschrift, die eine Beschränkung des Aufenthaltsrechts erlaubt, gerechtfertigt sein.
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16
    Die im Rahmen der Prüfung des Leistungsbescheids inzident zu beurteilende Rechtmäßigkeit der zweiten Abschiebung und der in diesem Zusammenhang angeordneten Abschiebungshaft bestimmt sich hingegen nach der seinerzeit geltenden Rechtslage (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 2012 - 1 C 13.11 - BVerwGE 144, 230 Rn. 29).
  • BVerwG, 19.04.2011 - 1 C 2.10

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsberechtigung; Niederlassungserlaubnis;

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 13.16
    Die Ausweisung hat mit Erlangung des Unionsbürgerstatus weder ihre Eignung, rechtliche Wirkungen zu erzeugen, noch die ihr innewohnende Steuerungsfunktion verloren (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. April 2011 - 1 C 2.10 - BVerwGE 139, 337 Rn. 14 m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.07.2019 - L 15 SO 181/18

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Diese Vermutung greift (erst dann) nicht mehr, wenn gegen die Betroffene eine bestandskräftige und weiterhin wirksame Ausweisungsverfügung ergangen ist, die mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot verknüpft ist (s. Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, Rn 20, zuvor etwa Urteile vom 16. Juli 2015 - 1 C 22/14 -, Rn 12, Buchholz 402.261 § 4a FreizügG/EU Nr. 4 und vom 11. Januar 2011 - 1 C 23/09 -, Rn 12, BVerwGE 138, 353 [358]).

    Regelmäßig muss die zuständige Behörde dafür auch den Verlust des Freizügigkeitsrechts ausgesprochen haben (§§ 6 Abs. 1, 7 Abs. 1 Satz 1 FreizügigG/EU; s. BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R -, SozR 4-4200 § 7 Nr. 43 Rn 35, aber auch BVerwG a.a.O. 1 C 13.16).

  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17

    Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der

    Die im Rahmen der Prüfung der Leistungsbescheide inzident zu prüfende Rechtmäßigkeit der Abschiebung bestimmt sich hingegen nach der im Zeitpunkt der Maßnahme geltenden Rechtslage (stRspr, BVerwG, Urteile vom 10. Dezember 2014 - 1 C 11.14 - BVerwGE 151, 102 Rn. 8 und vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 - BVerwGE 157, 34 Rn. 10).

    Deren Rechtmäßigkeit ist aus der behördlichen Sicht bei ihrer Durchführung - also ex ante - zu beurteilen (BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 2012 - 10 C 6.12 - BVerwGE 144, 326 Rn. 20 ff., vom 10. Dezember 2014 - 1 C 11.14 - BVerwGE 151, 102 Rn. 10 und vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 - BVerwGE 157, 34 Rn. 21).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.06.2017 - L 15 SO 112/17

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung -

    Solange der Verlust bzw. das Nichtbestehen eines Freizügigkeitsrechts nicht durch die Ausländerbehörde festgestellt ist, ist ihr Aufenthalt im Inland nicht rechtswidrig im Sinne des § 23 Abs. 3 Satz 9 SGB XII (s. ergänzend § 23 Abs. 3 Satz 7 letzter Teilsatz SGB XII und Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.06.2017 - L 15 SO 104/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Rechtlich problematisch kann auch erscheinen, ob auf dem Weg über das Sozialleistungsrecht Vollzugsdefizite der Ausländerbehörden (s. den Hinweis hierauf im Urteil des BSG vom 3. Dezember 2015 a.a.O. Rn 56) ausgeglichen werden dürfen: Der Gesetzgeber stellt selbst nicht in Frage, dass EU-Bürger möglicherweise selbst dann leistungsrechtlich schlechter stehen als Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG, wenn sie im Gegensatz zu diesen nicht vollziehbar ausreisepflichtig sind (s. in diesem Zusammenhang zuletzt BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13/16 -).

    Die dargestellte Rechtsprechung des BSG wirft jedenfalls nach der seit 29. Dezember 2016 geltenden Rechtslage die Frage auf, ob bei der Beurteilung der "Erlaubtheit" des Aufenthalts im Sinne des Art. 1 EFA nicht die weitere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu beachten ist, ausweislich der bei Unionsbürgern eine Vermutung für ein Freizügigkeitsrecht spricht, welche (erst dann) nicht greift, wenn gegen die Betroffenen eine bestandskräftige und weiterhin wirksame Ausweisungsverfügung ergangen ist, die mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot verknüpft ist (s. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, Rn 20, zuvor etwa Urteile vom 16. Juli 2015 - 1 C 22/14 -, Rn 12, Buchholz 402.261 § 4a FreizügG/EU Nr. 4 und vom 11. Januar 2011 - 1 C 23/09 -, Rn 12, BVerwGE 138, 353 [358]).

  • LSG Bayern, 24.04.2017 - L 8 SO 77/17

    Kein Anspruch eines ausreisepflichtigen EU-Bürgers mit Behinderung auf Gewährung

    Schließlich ist weiter fraglich, ob die der Sache nach geändert erscheinende Rechtsprechung des BSG jedenfalls nach der seit 29. Dezember 2016 geltenden Rechtslage dazu führt, ob bei der Beurteilung der "Erlaubtheit" des Aufenthalts im Sinne des Art. 1 EFA nicht die weitere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu beachten ist, ausweislich der bei Unionsbürgern eine Vermutung für ein Freizügigkeitsrecht spricht, welche (erst dann) nicht greift, wenn gegen die Betroffenen eine bestandskräftige und weiterhin wirksame Ausweisungsverfügung ergangen ist, die mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot verknüpft ist (s. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, Rn. 20, zuvor etwa Urteile vom 16. Juli 2015 - 1 C 22/14 -, Rn. 12, Buchholz 402.261 § 4a FreizügG/EU Nr. 4 und vom 11. Januar 2011 - 1 C 23/09 -, Rn. 12, BVerwGE 138, 353 [358]), vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. März 2017, Az. L 15 SO 321/16 B ER.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2017 - L 15 SO 321/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne

    Die der Sache nach geändert erscheinende Rechtsprechung des BSG wirft jedenfalls nach der seit 29. Dezember 2016 geltenden Rechtslage die Frage auf, ob bei der Beurteilung der "Erlaubtheit" des Aufenthalts im Sinne des Art. 1 EFA nicht die weitere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zu beachten ist, ausweislich der bei Unionsbürgern eine Vermutung für ein Freizügigkeitsrecht spricht, welche (erst dann) nicht greift, wenn gegen die Betroffenen eine bestandskräftige und weiterhin wirksame Ausweisungsverfügung ergangen ist, die mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot verknüpft ist (s. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, Rn 20, zuvor etwa Urteile vom 16. Juli 2015 - 1 C 22/14 -, Rn 12, Buchholz 402.261 § 4a FreizügG/EU Nr. 4 und vom 11. Januar 2011 - 1 C 23/09 -, Rn 12, BVerwGE 138, 353 [358]).
  • VGH Hessen, 26.01.2023 - 7 B 1806/22

    Sperrwirkung einer (Alt-)Ausweisung gegenüber der Aushändigung einer

    Ist ein Drittstaatsangehöriger vor Erwerb des Status eines Unionsbürgers oder eines Familienangehörigen eines Unionsbürgers ausgewiesen worden, ist eine erweiternde Auslegung des § 11 Abs. 14 Satz 2 FreizügigG/EU vorzunehmen, die eine entsprechende Anwendung des § 11 Abs. 1 AufenthG eröffnet (so BVerwG, Urt. v. 14.12.2016 1 C 13.16 -, juris Rn. 20).

    c) Auch im Freizügigkeitsrecht findet sich keine Regelung, wonach die Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen mit der späteren Erlangung des Status eines Unionsbürgers oder eines Familienangehörigen eines Unionsbürgers wirkungslos wird (BVerwG, Urteile vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 16 ff. und vom 28. April 2015 - 1 C 20.14 -, juris Rn. 12 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 19. März 2012 - 3 Bs 234/11 -, juris Rn. 26; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 2017 - 11 S 983/16 -, juris Rn. 31).

    In diesen Fällen ist eine erweiternde Auslegung des § 11 Abs. 14 Satz 2 Freizügigkeit/EU vorzunehmen, die eine entsprechende Anwendung des § 11 Abs. 1 AufenthG eröffnet (vgl. zu § 11 Abs. 2 FreizügG/EU in der Fassung vom 2. Dezember 2014: BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13.16 -, juris Rn. 20).

  • LSG Hamburg, 28.09.2017 - L 4 SO 55/17

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Leistungsausschluss für Ausländer ohne

    Das von den Antragstellern zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 2016 (1 C 13/16) ist nicht geeignet, ihre abweichende Auffassung zu begründen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.11.2017 - L 8 SO 262/17

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Kein Leistungsausschluss für

    Ein Unionsbürger (§ 1 FreizügG/EU) kann erst dann ausreisepflichtig sein, wenn die Ausländerbehörde festgestellt hat, dass das Recht auf Einreise und Aufenthalt nicht besteht (§ 7 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU); bis zu einer solchen Feststellung besteht zumindest auf Grund der generellen Freizügigkeitsvermutung ein Aufenthaltsrecht (BSG, Urteil vom 3. Dezember 2015 - B 4 AS 44/15 R - juris Rn. 34; vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. Dezember 2016 - 1 C 13/16 - juris Rn. 20).
  • VG Karlsruhe, 10.01.2024 - 14 K 1808/22

    Kostenerstattung bei einer nicht durchgeführten Abschiebung

    Sicht bei ihrer Durchführung - also ex ante - zu beurteilen (stRspr., vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 21.08.2018 - 1 C 21/17 -, NVwZ 2019, S. 483 = BVerwGE 162, 382, vom 14.12.2016 - 1 C 13.16 -, NVwZ 2017, S. 879 = BVerwGE 157, 34, vom 10.12.2014 - 1 C 11.14 -, NVwZ 2015, S. 830 = BVerwGE 151, 102 und vom 16.10.2012 - 10 C 6.12 -, NVwZ 2013, S. 277 = BVerwGE 144, 326).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2017 - 11 S 983/16

    Befristung der Altausweisung eines Unionsbürgers

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2017 - 2 L 62/15

    Befristung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots

  • VG Düsseldorf, 31.01.2018 - 27 L 5743/17

    Isolierte Abschiebungsandrohung, bestandskräftige Verlustfeststellung, erneute

  • OLG Brandenburg, 27.04.2020 - 1 AR 6/20

    Zulässigkeit der weiteren Vollstreckung einer in Deutschland verhängten

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2019 - L 15 SO 15/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.07.2019 - L 26 AS 822/19

    Anspruch eines EU-Ausländers auf Leistungen des SGB 2 trotz vorübergehender

  • OLG Dresden, 25.09.2017 - 2 (S) AR 24/17

    Überstellung eines Straftäters aus einem EU-Mitgliedsland

  • OLG Brandenburg, 20.12.2019 - 1 AR 14/19

    Entschließung einer Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde zur

  • VG Hamburg, 25.05.2020 - 6 K 1928/15

    Heranziehung zur Zahlung von Abschiebungskosten; Verzichtserklärung nach Schluss

  • SG Itzehoe, 04.08.2017 - S 14 AS 118/17

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Unionsbürger bei

  • VG Berlin, 30.01.2020 - 19 K 425.17

    Klage gegen Verlustfeststellung des Rechts auf Einreise nach und Aufenthalt in

  • VG Kassel, 14.06.2018 - 1 K 406/18

    Lettland, Terminsverlegung, Ablehnung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Fehlende

  • VG Frankfurt/Main, 21.06.2017 - 6 K 1323/16

    Der Kläger, ein türkischer Staatsangehöriger, wendet sich gegen ihm auferlegte

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.10.2018 - L 8 AY 31/18
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