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   BVerwG, 09.09.1998 - 1 C 14.95   

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BVerwG, 09.09.1998 - 1 C 14.95 (https://dejure.org/1998,3971)
BVerwG, Entscheidung vom 09.09.1998 - 1 C 14.95 (https://dejure.org/1998,3971)
BVerwG, Entscheidung vom 09. September 1998 - 1 C 14.95 (https://dejure.org/1998,3971)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Datenschutz - Zeitpunkt der Anwendung des BKAG auf Löschungs- und Auskunftsbegehren vor dessen Inkrafttreten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1999, 332
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 30.04.1998 - 1 C 12.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt;

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1998 - 1 C 14.95
    Bei Leistungs- oder Verpflichtungsbegehren wie hier ist grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen, soweit es um die Frage geht, ob die begehrte behördliche Maßnahme schon aus Rechtsgründen getroffen oder versagt werden muß (stRspr; vgl. Urteile vom 3. September 1991 - BVerwG 1 C 48.88 - BVerwGE 89, 14 16, vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 21.87 - BVerwGE 89, 296 298, vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 C 19.93 - BVerwGE 101, 236 238, vom 30. April 1998 - BVerwG 1 C 12.96 - AuAS 1998, 182 ).
  • BVerwG, 03.09.1991 - 1 C 48.88

    Datenschutzgesetz Auskunftsanspruch - Ermessen der Behörde -

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1998 - 1 C 14.95
    Bei Leistungs- oder Verpflichtungsbegehren wie hier ist grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen, soweit es um die Frage geht, ob die begehrte behördliche Maßnahme schon aus Rechtsgründen getroffen oder versagt werden muß (stRspr; vgl. Urteile vom 3. September 1991 - BVerwG 1 C 48.88 - BVerwGE 89, 14 16, vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 21.87 - BVerwGE 89, 296 298, vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 C 19.93 - BVerwGE 101, 236 238, vom 30. April 1998 - BVerwG 1 C 12.96 - AuAS 1998, 182 ).
  • VGH Hessen, 22.06.1995 - 6 UE 152/92

    Fehlende Rechtsgrundlage für die weitere Speicherung und Aufbewahrung

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1998 - 1 C 14.95
    Die gegen das stattgebende Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 27. November 1991 gerichtete Berufung der Beklagten hat der Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 22. Juni 1995 (ESVGH 46, 10 = NVwZ-RR 1995, 661) zurückgewiesen.
  • BVerwG, 11.06.1996 - 1 C 19.93

    Ausländerrecht: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Eheschutz

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1998 - 1 C 14.95
    Bei Leistungs- oder Verpflichtungsbegehren wie hier ist grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen, soweit es um die Frage geht, ob die begehrte behördliche Maßnahme schon aus Rechtsgründen getroffen oder versagt werden muß (stRspr; vgl. Urteile vom 3. September 1991 - BVerwG 1 C 48.88 - BVerwGE 89, 14 16, vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 21.87 - BVerwGE 89, 296 298, vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 C 19.93 - BVerwGE 101, 236 238, vom 30. April 1998 - BVerwG 1 C 12.96 - AuAS 1998, 182 ).
  • BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87

    Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises

    Auszug aus BVerwG, 09.09.1998 - 1 C 14.95
    Bei Leistungs- oder Verpflichtungsbegehren wie hier ist grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen, soweit es um die Frage geht, ob die begehrte behördliche Maßnahme schon aus Rechtsgründen getroffen oder versagt werden muß (stRspr; vgl. Urteile vom 3. September 1991 - BVerwG 1 C 48.88 - BVerwGE 89, 14 16, vom 21. Januar 1992 - BVerwG 1 C 21.87 - BVerwGE 89, 296 298, vom 11. Juni 1996 - BVerwG 1 C 19.93 - BVerwGE 101, 236 238, vom 30. April 1998 - BVerwG 1 C 12.96 - AuAS 1998, 182 ).
  • BVerwG, 09.06.2010 - 6 C 5.09

    Polizeiliches Informationssystem; Verbunddatei; "Gewalttäter Sport" Speicherung;

    Der Prüfung des geltend gemachten Verpflichtungsbegehrens ist die Rechtslage zugrunde zu legen, die das Berufungsgericht zu berücksichtigen hätte, wenn es nunmehr anstelle des Revisionsgerichts entschiede (Urteil vom 9. September 1998 - BVerwG 1 C 14.95 - Buchholz 402.46 BKAG Nr. 1 m.w.N.).

    Im Gegenteil spricht die Zielsetzung dieses Gesetzes, die verfassungsrechtlich gebotenen bereichsspezifischen Rechtsgrundlagen für die polizeiliche Informationsverarbeitung zu schaffen (vgl. BTDrucks 13/1550 S. 19; 13/7208 S. 1), für seine Anwendung auch auf Daten, die vor dem Inkrafttreten der Rechtsverordnung gespeichert worden sind, und auf diesbezügliche Löschungs- und Auskunftsbegehren unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Geltendmachung (Urteil vom 9. September 1998 a.a.O. S. 2).

  • VGH Hessen, 23.04.2002 - 10 UE 4135/98

    Datenschutz: Löschungsanspruch; Unzulässigkeit der Speicherung;

    Mit Urteil vom 9. September 1998 hat das Bundesverwaltungsgericht (1 C 14.95) das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Juni 1995 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen.

    Hat das Bundeskriminalamt danach dem Betroffenen auf Antrag Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erteilen, kann ein Betroffener, der die Löschung seiner Daten beanspruchen kann, auch die Mitteilung verlangen, dass die Daten gelöscht worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. September 1998 - 1 C 14.95 -).

    Die Kostenentscheidung, die auch die Kosten des Revisionsverfahrens BVerwG 1 C 14.95 umfasst, folgt aus § 155 Abs. 1 VwGO.

  • BVerwG, 22.10.2003 - 6 C 3.03

    Pflicht des Bundeskriminalamts (BKA) zur Löschung der in Dateien gespeicherten

    Auf die Revision der Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 9. September 1998 BVerwG 1 C 14.95 (Buchholz 402.46 BKAG Nr. 1) das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an den Verwaltungsgerichtshof zurückverwiesen.
  • OVG Saarland, 30.01.2018 - 2 A 269/16

    Löschungs- und Feststellungsbegehren wegen unzulässiger Speicherung eines

    Dass vorliegend von diesem Grundsatz abzuweichen wäre, ist nicht ersichtlich.(vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt bei Löschungs- und Auskunftsbegehren bezüglich gespeicherter Daten: BVerwG, Urteil vom 9.9.1998 - 1 C 14.95 - m.w.N., st.Rspr.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2001 - 4 A 2239/99

    Bei der Gewährung der sog. Meistergründungsprämie dürfen Frauen gegenüber Männern

    Die Auffassung des 1. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung sei nur insoweit abzustellen, als es um die Frage gehe, ob die begehrte behördliche Maßnahme schon aus Rechtsgründen getroffen oder versagt werden müsse, während für die Überprüfung von Ermessensentscheidungen regelmäßig auf den Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung abzustellen sei, vgl. etwa Urteile vom 9. September 1998 - 1 C 14.95 -, DVBl 1999, 332, vom 22. Februar 1995 - 1 C 11.94 -, NVwZ 1995, 1113 und vom 21. Januar 1992 - 1 C 21.87 -, BVerwGE 98, 296, ferner in diesem Zusammenhang Urteil vom 28. Januar 1997 - 1 C 23.94 -, NVwZ-RR 1997, 567, teilt der erkennende Senat aus den dargelegten Gründen nicht.
  • VGH Bayern, 29.08.2017 - 5 ZB 16.2227

    Klage auf Datenauskunft von Rundfunkanstalt

    Unabhängig von der Frage, ob grundsätzlich auch über gelöschte Daten Auskunft werden muss (vgl. oben Nr. 1.7), fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für einen Anspruch auf Datenauskunft, wenn dem Auskunftsbegehrenden bekannt ist, welche Daten über ihn gespeichert waren und ferner, dass diese Daten inzwischen gelöscht worden sind (vgl. zum Anspruch auf Mitteilung über die vollzogene Löschung BVerwG, U.v. 9.9.1998 - 1 C 14.95 - DVBl 1999, 332).
  • BVerwG, 22.02.2008 - 5 B 208.07

    Feststellungsschwierigkeiten und Beweisschwierigkeiten bei einer Fixierung des

    Die Regel, dass bei einer Verpflichtungsklage für die Überprüfung der Sach- oder Rechtslage regelmäßig auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung abzustellen ist, soweit es um die Frage geht, ob die begehrte behördliche Maßnahme schon aus Rechtsgründen getroffen oder versagt werden muss (stRspr, s. etwa BVerwG, Urteile vom 9. September 1998 - BVerwG 1 C 14.95 - Buchholz 402.46 BKAG Nr. 1 und vom 16. Juli 2002 - BVerwG 1 C 8.02 - BVerwGE 116, 378), steht unter dem Vorbehalt abweichender Regelungen im materiellen Recht und hat jedenfalls keinen Verfassungsrang.
  • VG Freiburg, 06.07.2005 - 1 K 439/03

    Feststellungsklage; verdeckte Ermittlung; Rehabilitation; informationelle

    Gerade die Zielsetzung des Polizeigesetzes (vgl. unter Hinweis auf die LT-Drs. 10/5230, wonach die Novellierung des Polizeigesetzes ausdrücklich auf das Volkszählungsurteil des BVerfG rekurriert: Würtenberger/Heckmann/Riggert, Polizeirecht in Baden-Württemberg, 5. Aufl., Rnrn. 536 ff.) spricht für diesen Maßstab (vgl. in diesem Sinne auch für das neue BKAG: BVerwG, Urt. v. 9.9.1998 - 1 C 14/95 -  DVBl 1999, 332; ferner für das Speichern und die Aufbewahrung personenbezogener Daten mit dem Inkrafttreten des saarl. PolG am 1.1.1990: OVG Saarlouis, Urt. v. 18.12.1996 - 9 R 26/95 - Juris Web).
  • OVG Sachsen, 10.05.2017 - 3 D 115/16

    Isoliertes Prozesskostenhilfeverfahren; Löschung personenbezogener Daten

    In diesem Fall wird die weitere Speicherung unzulässig (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29. Dezember 2015 - 3 D 75/15 -, juris Rn. 4; BVerwG, Urt. v. 9. September 1998 - 1 C 14.95 -, juris Rn. 10; Bannasch, in: Giesen/Bannasch/Naumann/Mauersberger/Dehoust, SächsDSG, 2011, § 20 Rn. 26).
  • OVG Sachsen, 29.12.2015 - 3 D 75/15

    Prozesskostenhilfe; Löschung; personenbezogene Daten

    In diesem Fall wird die weitere Speicherung unzulässig (vgl. BVerwG, Urt. v. 9. September 1998 - 1 C 14.95 -, juris Rn. 10; Bannasch, in: Giesen/Bannasch/Naumann/Mauersberger/Dehoust, SächsDSG, 2011, § 20 Rn. 26).
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