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   BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 16.03   

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https://dejure.org/2004,1513
BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 16.03 (https://dejure.org/2004,1513)
BVerwG, Entscheidung vom 20.04.2004 - 1 C 16.03 (https://dejure.org/2004,1513)
BVerwG, Entscheidung vom 20. April 2004 - 1 C 16.03 (https://dejure.org/2004,1513)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    AuslG § 102 a, § 86 a. F.; StAG § 8
    Einbürgerung; Einbürgerungsantrag; erleichterte Einbürgerung; Anspruchseinbürgerung; Ermessenseinbürgerung; Übergangsregelung; Stichtagsregelung; Sprachkenntnisse.

  • Bundesverwaltungsgericht

    AuslG § 102 a
    Anspruchseinbürgerung; Einbürgerung; Einbürgerungsantrag; Ermessenseinbürgerung; Sprachkenntnisse; Stichtagsregelung; erleichterte Einbürgerung; Übergangsregelung

  • Wolters Kluwer

    Anwendungsbereich der Übergangsvorschrift des § 102 a Ausländergesetz (AuslG) hinsichtlich anhängiger Einbürgerungsanträge - Berücksichtigung der Möglichkeit einer erleichterten Einbürgerung nach früherer Rechtslage - Ausnahmen vom Grundsatz der Vermeidung von ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    RuStAG § 8; AuslG § 86a.F.; AuslG § 86; AuslG § 102a
    D (A), Türken, Einbürgerung, Sprachkenntnisse, Gesetzesänderung, Übergangsregelung, Auslegung, Fristen, Stichtag, Ermessenseinbürgerung, Anspruchseinbürgerung

  • Judicialis

    AuslG § 102 a; ; AuslG a.F. § 86; ; StAG § 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 102a § 86 (a.F.); StAG § 8
    Reichweite der Übergangsregelung für Einbürgerungsbewerber

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 120, 305
  • NJW 2005, 1816 (Ls.)
  • NVwZ 2004, 1368
  • DVBl 2004, 1432
  • DÖV 2004, 925
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.03.2004 - 1 C 5.03

    Einbürgerung; strafrechtliche Unbescholtenheit; Verurteilung; Freiheitsstrafe;

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 16.03
    Von der Übergangsregelung werden damit grundsätzlich alle vor dem dort genannten Stichtag gestellten, noch anhängigen Einbürgerungsanträge erfasst, unabhängig davon, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung nach dem Ausländergesetz alter Fassung zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Neuregelung bereits erfüllt waren (vgl. im Ergebnis auch Urteil vom 17. März 2004 - BVerwG 1 C 5.03 - ; VGH Mannheim, Urteil vom 11. Juli 2002 - 13 S 1111/01 - ; wohl auch Berlit, in: GK-StAR, IV-3 § 102 a AuslG Rn. 19).

    Diese allein durch Zeitablauf eingetretene unstreitige neue Sachlage kann auch im Revisionsverfahren berücksichtigt werden, da dies einer endgültigen Erledigung des Rechtsstreits dient (vgl. z.B. Urteile vom 17. März 2004 - BVerwG 1 C 5.03 - und vom 20. Februar 2001 - BVerwG 9 C 20.00 - BVerwGE 114, 16 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2002 - 13 S 1111/01

    Rechtmäßige Übergangsregelung zur Einbürgerung - Ausschlussgrund -

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 16.03
    Von der Übergangsregelung werden damit grundsätzlich alle vor dem dort genannten Stichtag gestellten, noch anhängigen Einbürgerungsanträge erfasst, unabhängig davon, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Anspruchseinbürgerung nach dem Ausländergesetz alter Fassung zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Neuregelung bereits erfüllt waren (vgl. im Ergebnis auch Urteil vom 17. März 2004 - BVerwG 1 C 5.03 - ; VGH Mannheim, Urteil vom 11. Juli 2002 - 13 S 1111/01 - ; wohl auch Berlit, in: GK-StAR, IV-3 § 102 a AuslG Rn. 19).
  • VGH Hessen, 19.08.2002 - 12 UE 1473/02

    Einbürgerung; schriftliche Sprachprüfung; Verwaltungsvorschrift

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 16.03
    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Berufung des Klägers mit Urteil vom 19. August 2002 (NVwZ 2003, 762) zurückgewiesen.
  • BVerwG, 20.02.2001 - 9 C 20.00

    Quasistaatliche Verfolgung in Afghanistan?

    Auszug aus BVerwG, 20.04.2004 - 1 C 16.03
    Diese allein durch Zeitablauf eingetretene unstreitige neue Sachlage kann auch im Revisionsverfahren berücksichtigt werden, da dies einer endgültigen Erledigung des Rechtsstreits dient (vgl. z.B. Urteile vom 17. März 2004 - BVerwG 1 C 5.03 - und vom 20. Februar 2001 - BVerwG 9 C 20.00 - BVerwGE 114, 16 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 12 S 629/19

    Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse als Einbürgerungsvoraussetzung -

    Zwar wird eine Ausnahme für die Fälle angenommen, in denen ein Einbürgerungsbewerber seinen Antrag eindeutig auf eine bestimmte Anspruchsgrundlage begrenzt (BVerwG, Urteile vom 20.03.2012 - 5 C 1.11 -, juris Rn. 13, und vom 20.04.2004 - 1 C 16.03 -, juris Rn. 19) oder in denen das Landesrecht unterschiedliche behördliche Zuständigkeiten für die Anspruchseinbürgerung einerseits, die Ermessenseinbürgerungstatbestände andererseits normiert und daher die Passivlegitimation für eine bestimmte Einbürgerungsanspruchsgrundlage nicht gegeben ist (Bayerischer VGH, Urteil vom 17.02.2005 - 5 BV 04.1225 -, juris Rn. 23; Berlit in: Dörig, Handbuch Migrations- und Integrationsrecht, 2. Aufl. 2020, § 2 Rn. 163).
  • BVerwG, 29.05.2018 - 1 C 15.17

    Mehrehe eines Ausländers hindert nach geltendem Recht nicht dessen

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteile vom 17. März 2004 - 1 C 5.03 - NVwZ 2004, 997; vom 20. April 2004 - 1 C 16.03 - BVerwGE 120, 305 und vom 20. März 2012 - 5 C 5.11 - BVerwGE 142, 145 Rn. 35) hat die Einbürgerungsbehörde daher im Rahmen ihrer Zuständigkeit ein Einbürgerungsbegehren hinsichtlich aller in Betracht kommenden Einbürgerungsgrundlagen zu prüfen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2020 - 19 A 2379/18

    Kein Einbürgerungsanspruch wegen unzureichender Deutschkenntnisse

    BVerwG, Urteile vom 20. März 2012 - 5 C 1.11 -, BVerwGE 142, 132, juris, Rn. 13, und vom 20. April 2004 - 1 C 16.03 -, BVerwGE 120, 305, juris, Rn. 19; OVG NRW, Urteil vom 26. Juli 2016 - 19 A 630/14 -, juris, Rn. 24.
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