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   BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16   

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https://dejure.org/2017,17388
BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16 (https://dejure.org/2017,17388)
BVerwG, Entscheidung vom 01.06.2017 - 1 C 16.16 (https://dejure.org/2017,17388)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juni 2017 - 1 C 16.16 (https://dejure.org/2017,17388)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    StAG §§ 10, 11, ... 12a; AufenthG §§ 5, 54 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a, § 26 Abs. 4; AsylG § 6; SGB I § 30 Abs. 3 Satz 2; StGB § 271; AuslG 1990 § 51 Abs. 1, §§ 53, 85; VwVfG BY Art. 43, 44, 48; ARB 1/80 Art. 6
    Einbürgerung; Flüchtling; Irak; Identität; Herkunft; Täuschung; Aufenthalt; gewöhnlicher Aufenthalt; rechtmäßiger Aufenthalt; rechtmäßig gewöhnlicher Aufenthalt; Prognose; Aufenthaltstitel; Rücknahme; Nichtigkeit; Angreifbarkeit; Aufenthaltsbeendigung; Bindungswirkung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    StAG §§ 10, 11, 12a
    Angreifbarkeit; Aufenthalt; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltstitel; Bindungswirkung; Einbürgerung; Flüchtling; Herkunft; Identität; Irak; Nichtigkeit; Prognose; Rechtsmissbrauch; Rücknahme; Täuschung; gewöhnlicher Aufenthalt; mittelbare Falschbeurkundung; rechtmäßig ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 AsylVfG 1992, § 26 Abs 4 AufenthG, § 5 AufenthG, § 54 Abs 2 Nr 8 Buchst a AufenthG, § 53 AuslG 1990
    Einbürgerung scheitert nicht an Identitätstäuschung, wenn Ausländerbehörde hieraus keine Konsequenzen gezogen hat

  • Wolters Kluwer

    Einbürgerungsbegehren eines irakischen Staatsangehörigen in den deutschen Staatsverband; Beruhen des Aufenthalts eines Einbürgerungsbewerbers im Inland auf einer Täuschung über seine Identität; Hypothetische ex ante-Prognose der Ausländerbehörde bei Kenntnis von der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    §§ 10, 11, ... 12a StAG, § 5, § 54 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a, § 26 Abs. 4 AufenthG, § 6 AsylG, § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I, § 271 StGB, § 51 Abs. 1, §§ 53, 85 AuslG 1990, Art. 43, 44, 48 BayVwVfG, Art. 6 ARB 1/80
    Staatsangehörigkeitsrecht: Zur Identitätstäuschung bei der Einbürgerung | Anspruchseinbürgerung; Identitätstäuschung; Gewöhnlicher Aufenthalt; Rechtmäßiger Aufenthalt; Rücknahme von Aufenthaltstiteln; Angreifbarkeit der Aufenthaltsposition; Bindungswirkung; Mittelbare ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    §§ 10, 11, ... 12a StAG, § 5, § 54 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a, § 26 Abs. 4 AufenthG, § 6 AsylG, § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I, § 271 StGB, § 51 Abs. 1, §§ 53, 85 AuslG 1990, Art. 43, 44, 48 BayVwVfG, Art. 6 ARB 1/80
    Staatsangehörigkeitsrecht: Zur Identitätstäuschung bei der Einbürgerung | Anspruchseinbürgerung; Identitätstäuschung; Gewöhnlicher Aufenthalt; Rechtmäßiger Aufenthalt; Rücknahme von Aufenthaltstiteln; Angreifbarkeit der Aufenthaltsposition; Bindungswirkung; Mittelbare ...

  • doev.de PDF

    Einbürgerung trotz Identitätstäuschung

  • rewis.io

    Einbürgerung scheitert nicht an Identitätstäuschung, wenn Ausländerbehörde hieraus keine Konsequenzen gezogen hat

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbürgerung; Flüchtling; Irak; Identität; Herkunft; Täuschung; Aufenthalt; gewöhnlicher Aufenthalt; rechtmäßiger Aufenthalt; rechtmäßig gewöhnlicher Aufenthalt; Prognose; Aufenthaltstitel; Rücknahme; Nichtigkeit; Angreifbarkeit; Aufenthaltsbeendigung; Bindungswirkung; ...

  • rechtsportal.de

    Einbürgerungsbegehren eines irakischen Staatsangehörigen in den deutschen Staatsverband; Beruhen des Aufenthalts eines Einbürgerungsbewerbers im Inland auf einer Täuschung über seine Identität; Hypothetische ex ante-Prognose der Ausländerbehörde bei Kenntnis von der ...

  • datenbank.nwb.de

    Einbürgerung scheitert nicht an Identitätstäuschung, wenn Ausländerbehörde hieraus keine Konsequenzen gezogen hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Einbürgerung scheitert nicht an offengelegter Identitätstäuschung, wenn die Ausländerbehörde hieraus keine Konsequenzen gezogen hat

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Einbürgerung scheitert nicht an offengelegter Identitätstäuschung, wenn die Ausländerbehörde hieraus keine Konsequenzen gezogen hat

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Deutscher Pass trotz Identitätstäuschung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einbürgerung - bei offengelegter Identitätstäuschung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einbürgerung trotz Identitätstäuschung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einbürgerung scheitert nicht an Identitätstäuschung, wenn Ausländerbehörde hieraus keine Konsequenzen gezogen hat

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Einbürgerung scheitert nicht an offengelegter Identitätstäuschung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Identitätstäuschung hindert nicht die Einbürgerung

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    §§ 10, 11, ... 12a StAG, § 5, § 54 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a, § 26 Abs. 4 AufenthG, § 6 AsylG, § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I, § 271 StGB, § 51 Abs. 1, §§ 53, 85 AuslG 1990, Art. 43, 44, 48 BayVwVfG, Art. 6 ARB 1/80
    Staatsangehörigkeitsrecht: Zur Identitätstäuschung bei der Einbürgerung | Anspruchseinbürgerung; Identitätstäuschung; Gewöhnlicher Aufenthalt; Rechtmäßiger Aufenthalt; Rücknahme von Aufenthaltstiteln; Angreifbarkeit der Aufenthaltsposition; Bindungswirkung; Mittelbare ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 159, 85
  • NVwZ 2017, 1312
  • DVBl 2017, 1110
  • DÖV 2017, 835
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.04.2016 - 1 C 9.15

    Staatsangehörigkeit; Geburtserwerb; Aufenthalt; gewöhnlicher Aufenthalt;

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16
    Es enthält mit der Gewöhnlichkeit des Inlandsaufenthalts einerseits und der Rechtmäßigkeit dieses gewöhnlichen Aufenthalts andererseits zwei selbständige Tatbestandsvoraussetzungen (BVerwG, Urteil vom 26. April 2016 - 1 C 9.15 - BVerwGE 155, 47 Rn. 11).

    a) Bei der Auslegung des im Staatsangehörigkeitsgesetz verwendeten Begriffs des gewöhnlichen Aufenthalts kann nach der Rechtsprechung des Senats an die Legaldefinition des gewöhnlichen Aufenthalts in § 30 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil (SGB I) und die dazu ergangene Rechtsprechung angeknüpft werden (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199 und vom 26. April 2016 - 1 C 9.15 - BVerwGE 155, 47 Rn. 12).

    Da die Rechtmäßigkeit von der Dauerhaftigkeit des Aufenthalts zu unterscheiden ist, bedarf es für Letztere auch keiner förmlichen Zustimmung der Ausländerbehörde, sondern es genügt, dass diese unbeschadet ihrer rechtlichen Möglichkeiten davon Abstand nimmt, den Aufenthalt zu beenden, etwa weil sie eine Aufenthaltsbeendigung für unzumutbar oder undurchführbar hält (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Februar 1993 - 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 , vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199 , vom 26. Februar 2009 - 10 C 50.07 - BVerwGE 133, 203 Rn. 31 ff. und vom 26. April 2016 - 1 C 9.15 - BVerwGE 155, 47 Rn. 13).

    Nimmt die Ausländerbehörde dagegen den Aufenthalt auf nicht absehbare Zeit hin, kommt ein dauernder Aufenthalt in Betracht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Februar 1993 - 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 und vom 26. April 2016 - 1 C 9.15 - BVerwGE 155, 47 Rn. 14).

    Da sich unter Geltung des neuen Systems der Aufenthaltstitel nach dem durch das Zuwanderungsgesetz zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Aufenthaltsgesetz im Grundsatz jede Aufenthaltserlaubnis in ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht verfestigen kann, sind bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Daueraufenthalts selbst Zeiten zu berücksichtigen, in denen der Ausländer unter Geltung des Aufenthaltsgesetzes nur im Besitz einer für einen seiner Natur nach vorübergehenden Zweck erteilten Aufenthaltserlaubnis war, wenn ihm auf diesem Wege ein Zugang zu einer dauerhaften Aufenthaltsposition eröffnet worden ist (BVerwG, Urteil vom 26. April 2016 - 1 C 9.15 - BVerwGE 155, 47 Rn. 17 ff.).

  • BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 31.03

    Gewöhnlicher Aufenthalt; dauernder Aufenthalt; rechtmäßiger Aufenthalt;

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16
    Das Erfordernis eines rechtmäßig gewöhnlichen Inlandsaufenthalts entspricht inhaltlich der wortgleichen Formulierung der Vorgängerregelung in § 85 Abs. 1 Satz 1 AuslG (BVerwG, Urteil vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199 ).

    a) Bei der Auslegung des im Staatsangehörigkeitsgesetz verwendeten Begriffs des gewöhnlichen Aufenthalts kann nach der Rechtsprechung des Senats an die Legaldefinition des gewöhnlichen Aufenthalts in § 30 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch Erstes Buch - Allgemeiner Teil (SGB I) und die dazu ergangene Rechtsprechung angeknüpft werden (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199 und vom 26. April 2016 - 1 C 9.15 - BVerwGE 155, 47 Rn. 12).

    Da die Rechtmäßigkeit von der Dauerhaftigkeit des Aufenthalts zu unterscheiden ist, bedarf es für Letztere auch keiner förmlichen Zustimmung der Ausländerbehörde, sondern es genügt, dass diese unbeschadet ihrer rechtlichen Möglichkeiten davon Abstand nimmt, den Aufenthalt zu beenden, etwa weil sie eine Aufenthaltsbeendigung für unzumutbar oder undurchführbar hält (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Februar 1993 - 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 , vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199 , vom 26. Februar 2009 - 10 C 50.07 - BVerwGE 133, 203 Rn. 31 ff. und vom 26. April 2016 - 1 C 9.15 - BVerwGE 155, 47 Rn. 13).

  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16
    Da die Rechtmäßigkeit von der Dauerhaftigkeit des Aufenthalts zu unterscheiden ist, bedarf es für Letztere auch keiner förmlichen Zustimmung der Ausländerbehörde, sondern es genügt, dass diese unbeschadet ihrer rechtlichen Möglichkeiten davon Abstand nimmt, den Aufenthalt zu beenden, etwa weil sie eine Aufenthaltsbeendigung für unzumutbar oder undurchführbar hält (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Februar 1993 - 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 , vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199 , vom 26. Februar 2009 - 10 C 50.07 - BVerwGE 133, 203 Rn. 31 ff. und vom 26. April 2016 - 1 C 9.15 - BVerwGE 155, 47 Rn. 13).

    Nimmt die Ausländerbehörde dagegen den Aufenthalt auf nicht absehbare Zeit hin, kommt ein dauernder Aufenthalt in Betracht (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Februar 1993 - 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 und vom 26. April 2016 - 1 C 9.15 - BVerwGE 155, 47 Rn. 14).

  • BSG, 10.12.2013 - B 13 R 9/13 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Vormerkung polnischer Versicherungszeiten -

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16
    Diese Auslegung des Begriffs des gewöhnlichen Aufenthalts steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, das für die Frage des Vorliegens eines gewöhnlichen Aufenthalts nach § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I die mit dem Aufenthalt verbundenen "Umstände" im Wege einer vorausschauenden Betrachtungsweise (Prognose) daraufhin würdigt, ob sie "erkennen lassen", dass der Betreffende zukunftsoffen "bis auf weiteres" am Aufenthaltsort oder im Aufenthaltsgebiet verweilen wird (vgl. BSG, Urteil vom 10. Dezember 2013 - B 13 R 9/13 R - NZS 2014, 264 Rn. 27 f. m.w.N.).

    Entscheidungserhebliche Änderungen wirken sich daher erst vom Zeitpunkt der Änderung an auf die Begründung oder das Entfallen des gewöhnlichen Aufenthalts aus (s.a. BSG, Urteil vom 10. Dezember 2013 - B 13 R 9/13 R - NZS 2014, 264 Rn. 29 m.w.N.).

  • BVerfG, 24.05.2006 - 2 BvR 669/04

    Einbürgerung

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16
    Das gefundene Ergebnis steht auch nicht im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung als Ausdruck der Selbstbehauptung des Rechts (Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24 ).
  • BVerwG, 01.09.2011 - 5 C 27.10

    Anspruchseinbürgerung; Amtsermittlungsgrundsatz; Asylberechtigte;

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16
    Zwar ist eine geklärte Identität notwendige Voraussetzung und unverzichtbarer Bestandteil bei der Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen und Ausschlussgründe (BVerwG, Urteil vom 1. September 2011 - 5 C 27.10 - BVerwGE 140, 311 Rn. 11 ff.).
  • EuGH, 05.06.1997 - C-285/95

    Kol / Land Berlin

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16
    Denn der assoziationsrechtliche Begriff der "ordnungsgemäßen Beschäftigung" setzt nach ständiger Rechtsprechung eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt und damit das Bestehen eines nicht bestrittenen Aufenthaltsrechts voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. April 2005 - 1 C 9.04 - BVerwGE 123, 190 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - C-285/95 [ECLI:EU:C:1997:280], Kol - Rn. 25 ff.).
  • BVerwG, 12.04.2005 - 1 C 9.04

    Assoziationsrecht; ordnungsgemäße Beschäftigung; Bestandskraft; eheliche

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16
    Denn der assoziationsrechtliche Begriff der "ordnungsgemäßen Beschäftigung" setzt nach ständiger Rechtsprechung eine gesicherte und nicht nur vorläufige Position auf dem Arbeitsmarkt und damit das Bestehen eines nicht bestrittenen Aufenthaltsrechts voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. April 2005 - 1 C 9.04 - BVerwGE 123, 190 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 5. Juni 1997 - C-285/95 [ECLI:EU:C:1997:280], Kol - Rn. 25 ff.).
  • BVerwG, 26.02.2009 - 10 C 50.07

    Ausbürgerung; ordnungsrechtliche Ausbürgerung; asylerhebliche Ausbürgerung;

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16
    Da die Rechtmäßigkeit von der Dauerhaftigkeit des Aufenthalts zu unterscheiden ist, bedarf es für Letztere auch keiner förmlichen Zustimmung der Ausländerbehörde, sondern es genügt, dass diese unbeschadet ihrer rechtlichen Möglichkeiten davon Abstand nimmt, den Aufenthalt zu beenden, etwa weil sie eine Aufenthaltsbeendigung für unzumutbar oder undurchführbar hält (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Februar 1993 - 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 , vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 - BVerwGE 122, 199 , vom 26. Februar 2009 - 10 C 50.07 - BVerwGE 133, 203 Rn. 31 ff. und vom 26. April 2016 - 1 C 9.15 - BVerwGE 155, 47 Rn. 13).
  • BVerwG, 19.11.2013 - 10 C 27.12

    Rechtskraft; Durchbrechung; Urteilsmissbrauch; Sittenwidrigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2017 - 1 C 16.16
    Zwar hätte das Bundesamt dann nach Aufdeckung der Täuschung seinen auf einem rechtskräftigen Verpflichtungsurteil beruhenden Bescheid möglicherweise nach dem Rechtsgedanken des § 826 BGB unter Durchbrechung der Rechtskraft aufheben können (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. November 2013 - 10 C 27.12 - BVerwGE 148, 254 Rn. 18 ff.).
  • BVerwG, 05.06.2014 - 10 C 2.14

    Einbürgerung; deutsche Sprachkenntnisse; Ausnahme; Absehen; Alter; Krankheit;

  • BVerwG, 09.09.2014 - 1 C 10.14

    Arglistige Täuschung; Aushändigung; Bekanntgabe; Beteiligter; Einbürgerung;

  • BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 36.19

    Klärung der Identität im Einbürgerungsrecht in Ausnahmefällen auch ohne amtliche

    Maßgeblich für die Prüfung des mit der Verpflichtungsklage verfolgten Begehrens auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband ist die gegenwärtige Rechtslage (BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2017 - 1 C 16.16 - BVerwGE 159, 85 Rn. 9) und damit das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) in der Fassung des Art. 4 der Elften Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2020 - 12 S 629/19

    Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse als Einbürgerungsvoraussetzung -

    Maßgebend für die Beurteilung des Einbürgerungsbegehrens des Klägers ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung des Senats (vgl. BVerwG, Urteile vom 01.06.2017 - 1 C 16.16 -, juris Rn. 9, und vom 05.06.2014 - 10 C 2.14 -, juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.12.2018 - 12 S 996/18 -, juris Rn. 19; Marx in: GK-StAR, § 8 Rn. 521 ).
  • BVerwG, 19.04.2018 - 1 C 1.17

    Kleinkind kann deutsche Staatsangehörigkeit durch Vaterschaftsanfechtung

    Maßgeblich für die Prüfung des Anspruchs auf behördliche Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit ist die gegenwärtige Sach- und Rechtslage (BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2017 - 1 C 16.16 - Buchholz 130 § 10 StAG Nr. 9 Rn. 9) und damit das Staatsangehörigkeitsgesetz - StAG - in der aktuellen Fassung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften vom 11. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2218).
  • BVerwG, 30.03.2021 - 1 C 28.20

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch langjährige Behandlung als

    Maßgeblich für die Prüfung des Anspruchs auf behördliche Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit ist die gegenwärtige Rechtslage (BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2017 - 1 C 16.16 - NVwZ 2017, 1312 Rn. 10).

    Der Staatsangehörigkeitserwerb aufgrund Erstreckung besteht in dem für die begehrte Feststellung in tatsächlicher Hinsicht maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2017 - 1 C 16.16 - NVwZ 2017, 1312 Rn. 10) unabhängig davon fort, ob der Kläger vor dem Eintreten der Erstreckungswirkung im April 2015 durch einen freiwilligen Eintritt in die brasilianischen Streitkräfte einen Verlusttatbestand verwirklicht hat (3.3.).

  • VG Aachen, 10.06.2020 - 9 K 2584/19

    Überstellung; Aussetzung der Vollziehung; Überstellungsfrist

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dieser Frage, vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Januar 2019 - 1 C 16.18 - Urteil vom 9. August 2016 -1 C 16/16 -, beide juris, steht dem nicht entgegen.
  • BVerwG, 25.10.2017 - 1 C 30.16

    Kein Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei "schwacher" Auslandsadoption

    Maßgeblich für die Prüfung des mit der Verpflichtungsklage verfolgten Anspruchs auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist die gegenwärtige Rechtslage (BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2017 - 1 C 16.16 - NVwZ 2017, 1312 Rn. 9) und damit das Staatsangehörigkeitsgesetz - StAG - in der aktuellen Fassung des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes und weiterer Vorschriften vom 11. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2218).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2024 - 19 A 1390/18

    Staatsangehörigkeitsausweis Geburtsorterwerb Vaterschaftsanerkennung Gewöhnlicher

    Nach den Legaldefinitionen in § 9 Satz 1 AO und § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I und der dazu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung hat ein Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, wenn er sich im Bundesgebiet unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er hier nicht nur vorübergehend verweilt, sondern auf unabsehbare Zeit hier lebt, so dass eine Beendigung des Aufenthalts ungewiss ist (wie BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2017 - 1 C 16.16 -, BVerwGE 159, 85, juris, Rn. 12).

    BVerwG, Urteile vom 1. Juni 2017 - 1 C 16.16 -, BVerwGE 159, 85, juris, Rn. 12, vom 26. April 2016 - 1 C 9.15 -, BVerwGE 155, 47, juris, Rn. 12 f., vom 19. Oktober 2011 - 5 C 28.10 -, BVerwGE 141, 94, juris, Rn. 10, und vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 -, BVerwGE 122, 199, juris, Rn. 12; Beschluss vom 29. September 1995 - 1 B 236.94 -, juris, Rn. 9 ff., vgl. auch EuGH-Vorlagebeschluss vom 14. Mai 2019 - 1 C 5.18 -, juris, Rn. 47 f. (zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b AsylG), Urteil vom 11. Dezember 2012 - 1 C 15.11 -, NVwZ-RR 2013, 338, juris, Rn. 16 (zu § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG); OVG NRW, Urteil vom 1. August 2013 - 19 A 2380/12 -, juris, Rn. 12 m. w. N., vgl. auch Beschluss vom 22. Juli 2021 - 19 A 3718/19 -, juris, Rn. 8 (zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a VwVfG); Bay. VGH, Beschluss vom 14. Oktober 2016 - 5 C 16.664 -, juris, NVwZ-RR 2017, 308, Rn. 8.

  • VG München, 12.05.2020 - M 4 S 19.3047

    Rücknahme einer Niederlassungserlaubnis auch nach Verlust der durch Geburt

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der einem Volltäuscher erteilte Aufenthaltstitel nicht bereits nichtig (BVerwG, U.v 1.6.2017 - 1 C 16/16 - juris Rn. 22).

    Auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 1.6.2017 - 1 C 16/16 - juris), dass eine Einbürgerung nicht an einer (selbst langjährigen) Identitätstäuschung scheitert, wenn die Ausländerbehörde nach der Offenlegung der Täuschung hieraus keine Konsequenzen gezogen hat, fällt maßgeblich auf Seiten des öffentlichen Interesses ins Gewicht und wurde von der Antragsgegnerin zu Recht in die Ermessenserwägungen eingestellt.

    Die ihm unter falscher Identität erteilten Aufenthaltstitel sind zwar nicht nichtig (vgl. BVerwG, U.v. 1.6.2017 - 1 C 16/16 - juris Rn. 22), sie sind aber erloschen (2.1.).

    Auch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 1.6.2017 - 1 C 16/16 - juris), dass eine Einbürgerung nicht an einer (selbst langjährigen) Identitätstäuschung scheitert, wenn die Ausländerbehörde nach der Offenlegung der Täuschung hieraus keine Konsequenzen gezogen hat, fällt maßgeblich auf Seiten des öffentlichen Interesses ins Gewicht.

  • VG Mainz, 25.03.2022 - 4 K 476/21

    Einbürgerung (nur) bei geklärter Identität und Staatsangehörigkeit

    Maßgeblich für die Prüfung des mit der Verpflichtungsklage verfolgten Einbürgerungsanspruchs ist die gegenwärtige Rechtslage (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2017 - 1 C 16/16 -, BVerwGE 159, 85-95, juris Rn. 9) und damit das Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung des Art. 1 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 12. August 2021 (BGBl. I S. 3538).
  • VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10002/21

    Ausländerrechtliche Eilverfahren einer armenischen Familie aus Oeversee nur

    Die mit Wirkung für die Vergangenheit erklärte Rücknahme des gewährten Schutzstatus durch das Bundesamt ist wegen der Verbindlichkeit asylrechtlicher Entscheidungen (§ 6 AsylG) im aufenthaltsrechtlichen Verfahren zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2017 - 1 C 16.16 -, BVerwGE 159, 85-95, Rn. 24).

    Der Antragsgegner hätte dann bei Kenntnis des wahren Sachverhalts von der Entscheidung über die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis im Jahre 2010 jedenfalls zu diesem Zeitpunkt Abstand genommen und zunächst bei dem Bundesamt auf eine Aufhebung der Flüchtlingsanerkennung hingewirkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. Juni 2017 - 1 C 16.16 -, BVerwGE 159, 85-95, Rn. 24), zumindest jedoch dort vor einer Entscheidung nachgefragt, ob das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aufgrund der begangenen Täuschung die Mitteilung gemäß § 73 Abs. 2a des Asylverfahrensgesetzes, dass die Voraussetzungen für den Widerruf oder die Rücknahme nicht vorliegen, die nach § 26 Abs. 3 AufenthG a.F. für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach dieser Vorschrift erforderlich gewesen ist, korrigieren werde.

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2018 - 13 LB 107/16

    Klärung der Identität als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal einer Einbürgerung

  • VG München, 16.07.2021 - M 4 K 21.2318

    Kein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes trotz Erlöschens des

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2018 - 12 S 996/18

    Einbürgerung; Vermeidung von Mehrstaatigkeit; Gewissensgründe

  • OVG Niedersachsen, 25.05.2023 - 13 LC 287/22

    Anfechtung der Vaterschaft; Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit; Keine

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.04.2021 - 4 LB 7/20

    Einbürgerung eines anerkannten Asylbewerbers in den deutschen Staatsverband

  • VG Köln, 03.11.2023 - 12 K 3317/23
  • VG Stuttgart, 30.06.2022 - 4 K 1014/22

    Einbürgerung von Ausländern; Erfordernis, den Lebensunterhalt selbst bestreiten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2018 - 19 A 2331/17

    Nachweis der Identität des angenommenen Kindes i.R.d. Prüfung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2018 - 19 E 728/17

    Ausschluss der Identifikation eines Reiseausweises für Flüchtlinge durch die in

  • VGH Hessen, 19.03.2020 - 5 A 268/18

    Einbürgerung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2021 - 19 A 3718/19

    Berufung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Versagung eines

  • VG Schleswig, 27.05.2020 - 9 A 185/18

    Staatsangehörigkeitsrecht - Einbürgerung bei ungeklärter Identität eines in

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2019 - 3 L 94/19

    Versagung des Einbürgerungsanspruches wegen fehlender Identitätsklärung und

  • VGH Baden-Württemberg, 19.06.2019 - 12 S 1730/18

    Die Einbürgerung hindernde Entscheidung - Karar - eines türkischen Schwurgerichts

  • VG Stuttgart, 20.07.2020 - 4 K 5581/19

    Einbürgerung in den deutschen Staatsverband; Zumutbarkeit von Bemühungen zur

  • VG Stuttgart, 30.06.2022 - 4 K 176/21

    Einbürgerung eines nigerianischen Staatsangehörigen; mangelhafter

  • VG Stuttgart, 14.01.2021 - 4 K 2284/20

    Unterhaltsfähigkeit eines Einbürgerungsbewerbers

  • VG Stuttgart, 12.01.2023 - 4 K 4335/22

    Feststellung, ob der Einbürgerungsbewerber seinen Lebensunterhalt bestreiten

  • VG Stuttgart, 14.11.2023 - 4 K 1444/22

    Versagung der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband wegen strafrechtlicher

  • VG Schleswig, 03.12.2021 - 9 A 56/19

    Fehlende Sicherung des Lebensunterhalts bei Einbürgerung

  • VG Stuttgart, 29.07.2020 - 4 K 2975/19

    Einbürgerung eines türkischen Staatsangehörigen -hier verneint

  • VG Stuttgart, 04.10.2019 - 11 K 352/19

    "Erheblicher Nachteil" im Rahmen der Einbürgerung

  • VG München, 12.10.2021 - M 4 K 20.2385

    Erfolglose Klage u.a. gegen die Rücknahme eines Aufenthaltstitels und Ausweisung

  • VG Münster, 09.10.2017 - 1 K 984/15
  • VG Stuttgart, 07.09.2022 - 4 K 876/22

    Einbürgerung eine somalischen Staatsbürgers; Nachweis der tatsächlichen

  • VG Stuttgart, 27.07.2020 - 4 K 6757/19

    Obliegenheiten eines russischen Einbürgerungsbewerbers; absichtliche

  • VG Stuttgart, 07.09.2022 - 4 K 586/21

    Einbürgerung in den deutschen Staatsverband; Bestreitung des eigenen

  • VG Stuttgart, 28.01.2021 - 4 K 1621/20

    Einbürgerung in den deutschen Staatsverband bei Straftaten

  • VG München, 12.10.2021 - M 4 K 20.2386

    Erfolglose Klage u.a. gegen die Rücknahme eines Aufenthaltstitels und Ausweisung

  • VG München, 26.07.2022 - M 4 K 19.357

    Rechtmäßige Rücknahme eines zuvor durch Täuschung erschlichenen Aufenthaltstitels

  • VG Stuttgart, 16.12.2021 - 4 K 6097/20

    Verurteilung wegen einer rechtswidrigen Tat als materielles Eintragungshindernis;

  • VG Stuttgart, 13.07.2020 - 4 K 11558/18

    Kein Anspruch eines Vorstandsmitglieds einer inkriminierten Vereinigung auf

  • VG Stuttgart, 05.11.2018 - 11 K 4254/17

    Durch Täuschung erlangter Aufenthaltstitel im Einbürgerungsverfahren

  • VG Greifswald, 30.06.2022 - 3 A 1924/20

    Asylrecht: Rücknahme eines Abschiebungsverbots wegen Täuschung über die

  • VG Greifswald, 19.05.2022 - 3 A 1660/20

    Asylrecht; Rücknahme eines Abschiebungsverbotes wegen Täuschung über die

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