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   BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17   

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https://dejure.org/2018,19380
BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17 (https://dejure.org/2018,19380)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.2018 - 1 C 16.17 (https://dejure.org/2018,19380)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 (https://dejure.org/2018,19380)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AEUV Art. 20; AsylG § ... 30 Abs. 3, § 85 Nr. 2; AufenthG § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, § 9a Abs. 2 Satz 1 Nr. 5, § 10 Abs. 3, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 53 Abs. 1 und 3, § 54 Abs. 2 Nr. 8a und 9, § 95 Abs. 2 Nr. 2; AufenthV § 39 Nr. 5; BZRG §§ 46, 51; StGB § 78 Abs. 3, § 78c Abs. 3 Satz 2, §§ 271, 276 und 276a; VwGO § 142
    Ablehnung als offensichtlich unbegründet; Asylantrag; Aufenthaltskarte; Ausweisung; Ausweisungsinteresse; Bescheinigung des Aufenthaltsrechts; Bundeszentralregister; Falschangaben; Identitätstäuschung; Unionsbürger; Verjährung; Verwertbarkeit; Zwang zum Verlassen des ...

  • Wolters Kluwer

    Begründen eines Ausweisungsinteresses durch generalpräventive Gründe; Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen; Ausstellung einer Bescheinigung zum Nachweis eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts

  • doev.de PDF

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

  • rewis.io

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründen eines Ausweisungsinteresses durch generalpräventive Gründe; Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen; Ausstellung einer Bescheinigung zum Nachweis eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts

  • datenbank.nwb.de

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das generalpräventive Ausweisungsinteresse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausweisung aus generalpräventiven Gründen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausweisung aus Gründen der Generalprävention

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das unionsrechtliche Aufenthaltsrecht - und die eigenen Kinder

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Generalpräventive Gründe können einer Aufenthaltserlaubnis regelmäßig entgegenstehen

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Neues Ausweisungsrecht: Generalprävention kann Aufenthaltserlaubnis entgegenstehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 162, 349
  • NVwZ 2019, 486
  • FamRZ 2018, 1544
  • DVBl 2019, 312
  • DÖV 2018, 955
 
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Wird zitiert von ... (308)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 3 L 238/17

    Erkennungsdienstliche Behandlung

    e) Die Tilgungsfrist des § 46 Nr. 2 b BZRG, die bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr 10 Jahre beträgt, und eine absolute Obergrenze bilden dürfte, weil nach deren Ablauf die Tat und die Verurteilung dem Betroffenen gemäß § 51 BZRG im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten und zu seinem Nachteil verwendet werden dürfen (vgl. zum Ausländerrecht: BVerwG, Urt. v. 12. Juli 2018 - BVerwG 1 C 16.17 -, juris, RdNr. 23), ist jedenfalls noch nicht abgelaufen.
  • BVerwG, 23.09.2020 - 1 C 27.19

    Drittstaatsangehöriger Elternteil kann Aufenthaltsrecht nach Art. 21 AEUV nur von

    Anders als ein aus Art. 20 AEUV resultierendes Aufenthaltsrecht, das nur "ausnahmsweise" oder bei "Vorliegen ganz besondere(r) Sachverhalte" besteht (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 - BVerwGE 162, 349, Rn. 34 m.w.N. zur Rspr. des EuGH) und gegenüber dem Recht aus Art. 21 AEUV nachrangig ist (vgl. EuGH, Urteil vom 10. Mai 2017 - C-133/15, - Rn. 56 f.), handelt es sich bei dem aus Art. 21 Abs. 1 AEUV abgeleiteten Freizügigkeitsrecht um ein vollwertiges und eigenständiges Recht, in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats einzureisen und sich dort aufzuhalten.
  • BVerwG, 26.05.2020 - 1 C 12.19

    Zweckvaterschaftsanerkennung hindert nicht Familiennachzug der ausländischen

    Diese Auslegung wird durch den Sinn und Zweck der Norm bestätigt, im Interesse der effektiven Steuerung des Zuzugs von Ausländern in das Bundesgebiet den Anreiz für die Schaffung von Bleiberechten nach negativem Abschluss eines Asylverfahrens zu reduzieren (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 1 C 16.17 - BVerwGE 162, 349 Rn. 27).
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