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   BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 17.00   

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BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 17.00 (https://dejure.org/2001,739)
BVerwG, Entscheidung vom 18.09.2001 - 1 C 17.00 (https://dejure.org/2001,739)
BVerwG, Entscheidung vom 18. September 2001 - 1 C 17.00 (https://dejure.org/2001,739)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Aufenthaltsrecht - Ausweisung - Niederlassungsfreiheit - Prostitution - Sittenwidrigkeit - Vorabentscheidungsersuchen

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 46 Nr. 2; DVAuslG § 9 Abs. 1 S. 1; DVAuslG § 9 Abs. 6 S. 1
    D (A), Niederländer, Unionsbürger, Prostitution, Ausweisung, Unerlaubter Aufenthalt, Dienstleistungsfreiheit, Niederlassungsfreiheit, Selbstständige Erwerbstätigkeit, Sittenwidrigkeit, Freizügigkeit, Wirtschaftsleben

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 2; ; EG-Vertrag Art. 8 a; ; EG-Vertrag Art. 52; ; EG-Vertrag Art. 59; ; EG-Vertrag Art. 60; ; Richtlinie des Rats der EWG vom 28. Juni 1990 (ABl Nr. L 180 S. 26); ; AuslG § 46 Nr. 2

  • RA Kotz

    Fällt Prostitution unter die Niederlassungsfreiheit des Art. 18 EG?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltsrecht; Ausweisung; Freizügigkeit; Dienstleistungsfreiheit; öffentliche Ordnung; Niederlassungsfreiheit; Prostitution; Sittenwidrigkeit; Unionsbürger; Wirtschaftsleben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Ausweisung einer Prostituierten aus einem EU-Mitgliedstaat

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Ausweisung einer Prostituierten aus einem EU-Mitgliedstaat

  • nomos.de PDF, S. 27 (Kurzinformation)

    Zur Ausweisung einer niederländischen Prostituierten aus Deutschland

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Niederlassungsfreiheit - Europarichter sollen über Prostitution entscheiden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 339
  • DVBl 2002, 54
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

    Auszug aus BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 17.00
    Bei der Prostitution handelt es sich nicht um eine in allen Mitgliedstaaten verbotene bzw. strafbare Tätigkeit, so dass es auf die insoweit geltenden Grundsätze nicht ankommt (vgl. auch EuGH, Urteil vom 24. März 1994 - Rs. C-275/92 - Schindler - Slg. I-1039, 1090).

    In einer weiteren Entscheidung hat der Gerichtshof dargelegt, dass Lotterien für "sittlich zumindest fragwürdig" gehalten werden mögen, dass aber die Einfuhr von entsprechendem Werbematerial und Losen in einen Mitgliedstaat, um die in diesem Mitgliedstaat wohnenden Personen an einer in einem anderen Mitgliedstaat veranstalteten Lotterie teilnehmen zu lassen, zu den "Dienstleistungen" im Sinne des Art. 60 EG-Vertrag gehört (Urteil vom 24. März 1994 - Rs. C-275/92 a.a.O., S. 1086 ff., 1090; vgl. auch Urteil vom 21. September 1999 - Rs. C-124/97 - Läärä - Slg. I-6067, 6116).

    Sittliche, religiöse oder kulturelle Erwägungen, die in allen Mitgliedstaaten angestellt würden, könnten es zusammen mit anderen Besonderheiten rechtfertigen, dass staatliche Stellen über ein nur durch das Diskriminierungsverbot begrenztes "ausreichendes Ermessen" verfügen, um festzulegen, welche Erfordernisse sich bezüglich der Art und Weise der Tätigkeit nach Maßgabe der soziokulturellen Besonderheiten jedes Mitgliedstaats aus dem Schutz der Sozialordnung ergeben (Urteil vom 24. März 1994, a.a.O., S. 1096 f.).

  • BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 45.77

    Erwerbsunzucht als begünstigter Aufenthaltszweck - Ausweisung einer Französin

    Auszug aus BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 17.00
    Für die Beurteilung nach dem Europäischen Gemeinschaftsrecht könnten entgegen der vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 15. Juli 1980 (- BVerwG 1 C 45.77 - BVerwGE 60, 284, 288 f.) vertretenen Auffassung soziale, sittliche oder moralische Wertungen nicht maßgeblich sein.

    Der beschließende Senat hat im Urteil vom 15. Juli 1980 (- BVerwG 1 C 45.77 - BVerwGE 60, 284, 288 f.) dargelegt, die Prostitution sei als sittenwidrige und in verschiedener Hinsicht sozialwidrige Tätigkeit nicht Teil des Wirtschaftslebens im Sinne von Art. 2 EG-Vertrag.

  • EuGH, 20.03.1997 - C-96/95

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 17.00
    Diese Richtlinie war in der Bundesrepublik Deutschland entgegen der in ihrem Art. 5 ausgesprochenen Verpflichtung zu dem genannten Zeitpunkt noch nicht in innerstaatliches Recht umgesetzt worden (vgl. auch das im Vertragsverletzungsverfahren ergangene Urteil des EuGH vom 20. März 1997 - Rs. C-96/95 - Slg. I-1668).
  • EuGH, 22.02.1990 - 221/88

    ECSC / Busseni

    Auszug aus BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 17.00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften können sich Unionsbürger in Ermangelung von fristgemäß erlassenen Durchführungsmaßnahmen auf Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, berufen (vgl. z.B. Urteil vom 22. Februar 1990 - Rs. C-221/88 - Busseni - Slg. 1990, 496, 525).
  • BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75

    Schadensersatzansprüche einer Prostituierten

    Auszug aus BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 17.00
    So verstößt eine Prostituierte durch ihre Tätigkeit nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zumindest im Regelfall im Sinne von § 138 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs - BGB - gegen die guten Sitten (Urteil vom 6. Juli 1976 - VI ZR 122/75 - BGHZ 67, 119, 122).
  • BFH, 23.06.1964 - GrS 1/64

    Einkünfte aus "gewerbsmäßiger Unzucht" (Prostitution); Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 17.00
    Unabhängig hiervon unterliegen die Einkünfte aus Prostitution der Steuerpflicht (vgl. BFH, Urteile vom 23. Juni 1964 - GrS 1/64 S - NJW 1965, 79 und vom 4. Juni 1987 - V R 9/79 - NJW 1988, 935).
  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 30.98

    Beachtlichkeit einer verfahrensfehlerhaften Einzelrichterübertragung im

    Auszug aus BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 17.00
    Nach Auffassung des 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. November 1999 - BVerwG 6 C 30.98 - BVerwGE 110, 40, 53) begründet die - mit dem Art. 8 a EG-Vertrag wortgleiche - Vorschrift des Art. 18 Abs. 1 EG ein subjektiv-öffentliches Recht, das dem Unionsbürger unabhängig vom Zweck seiner Inanspruchnahme unmittelbar zusteht.
  • BGH, 12.06.1990 - 5 StR 614/89

    Prostitution als Erwerbstätigkeit im Sinne des Ausländergesetzes - Aufenthalt

    Auszug aus BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 17.00
    Weiter stellt die Prostitution nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 12. Juni 1990 - 5 StR 614/89 - NJW 1990, 2207) eine Erwerbstätigkeit im Sinne von § 1 Abs. 2 DVAuslG dar, ohne dass es darauf ankomme, wie sie in anderen Rechtsbereichen behandelt werde.
  • BFH, 04.06.1987 - V R 9/79

    Umsatzsteuer - Unternehmereigenschaft - Prostituierte

    Auszug aus BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 17.00
    Unabhängig hiervon unterliegen die Einkünfte aus Prostitution der Steuerpflicht (vgl. BFH, Urteile vom 23. Juni 1964 - GrS 1/64 S - NJW 1965, 79 und vom 4. Juni 1987 - V R 9/79 - NJW 1988, 935).
  • VG Berlin, 01.12.2000 - 35 A 570.99

    Gewerbliches Ordnungsrecht und Bordellbetrieb

    Auszug aus BVerwG, 18.09.2001 - 1 C 17.00
    Im Übrigen bestehen bereits seit einiger Zeit Anzeichen für einen Wandel der gesellschaftlichen Auffassungen zur Prostitution (anknüpfend daran neuerdings VG Berlin, Urteil vom 1. Dezember 2000 - VG 35 A 570/99 - NJW 2001, 983, 987 f.; vgl. auch BFH, Urteil vom 23. Februar 2000 - X R 142/95 - NJW 2000, 2919).
  • EuGH, 08.04.1976 - 48/75

    Royer

  • BFH, 23.02.2000 - X R 142/95

    Telefonsex als Gewerbebetrieb

  • EuGH, 04.10.1991 - C-159/90

    Society for the Protection of Unborn Children Ireland / Grogan u.a.

  • EuGH, 21.09.1999 - C-124/97

    Läärä u.a.

  • EuGH, 12.12.1974 - 36/74

    Walrave und Koch / Association Union Cycliste Internationale u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.07.2001 - C-413/99

    Baumbast und R

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2001 - C-268/99

    Jany u.a.

  • BGH, 22.11.2001 - III ZR 5/01

    Telefonentgelte bei Anwahl von 0190-Sondernummern (Telefonsex)

    Der Wandel der Moralvorstellungen ist gerade in jüngster Zeit im parlamentarischen Raum durch den von der Revision angeführten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation der Prostituierten (Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, BT-Drucks. 14/5958) deutlich geworden und auch von der höchstrichterlichen Rechtsprechung verzeichnet worden (BFH, NJW 2000, 2919 zur Frage, ob Telefonsex-Dienstleistungen zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen, und der zur Veröffentlichung vorgesehene Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. September 2001 - 1 C 17/00 - zur Frage, ob die Prostitutionsausübung durch die EG-vertragliche Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit erfaßt wird).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2007 - 13 S 451/06

    Wiederaufgreifensanspruch bei bestandskräftiger Ausweisungsverfügung gegen einen

    Unabhängig von der Frage der Arbeitnehmereigenschaft und Erwerbstätigkeit leitet der Europäische Gerichtshof (EuGH) allerdings ein allgemeines Freizügigkeitsrecht bereits aus der (bei dem Kläger als italienischem Staatsangehörigen bestehenden) Unionsbürgerschaft (Art. 18 EG) her; dies gilt jedenfalls seit der Entscheidung Baumbast (siehe EuGH, Urteil vom 17.9.2002 - C 413/99 -, InfAuslR 2002, 463, Rn 84/85; zur früheren Rechtslage vgl. auch BVerwG, Vorlageentscheidung vom 18.9.2001 - 1 C 17/00 -, NVwZ 2002, 339 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.10.2002 - 1 C 31.02

    Aufenthaltsrecht; Ausweisung; Freizügigkeit; Dienstleistungsfreiheit;

    BVerwG 1 C 31.02 (bisher 1 C 17.00) VGH 11 S 1387/99.
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