Rechtsprechung
   BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,71
BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08 (https://dejure.org/2009,71)
BVerwG, Entscheidung vom 07.04.2009 - 1 C 17.08 (https://dejure.org/2009,71)
BVerwG, Entscheidung vom 07. April 2009 - 1 C 17.08 (https://dejure.org/2009,71)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,71) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 6; AufenthG §... 2 Abs. 3, § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 6 Abs. 4, § 29 Abs. 1 Nr. 2, § 32 Abs. 3, Abs. 4, § 104 Abs. 3; AuslG § 20 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1, Abs. 4; VwGO § 114 Satz 2; EMRK Art. 8; EGBGB Art. 18, 21; SGB II § 11 Abs. 2 Nr. 7; Richtlinie 2003/86/EG Art. 3 Abs. 4, Art. 4 Abs. 1, Art. 20, 21; VO (EG) Nr. 2201/2003 Art. 2 Nr. 7, Nr. 9
    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende Eltern; Personensorge; alleiniges Sorgerecht; geteiltes Sorgerecht; Kindeswohl; Analogie; Sicherung des Lebensunterhalts; gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen; ausreichender Wohnraum; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 6
    Altersgrenze; Analogie; Ermessen; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Kindeswohl; Personensorge; Sach- und Rechtslage; Sicherung des Lebensunterhalts; Verpflichtungsklage; Visum; alleiniges Sorgerecht; ausreichender Wohnraum; besondere Härte; gesetzliche ...

  • Wolters Kluwer
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 32 Abs. 3; AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1; RL 2003/86/EG Art. 4 Abs. 1; VO EG Nr. 2201/2003 Art. 2 Nr. 9; AuslG § 20; AufenthG § 104 Abs. 3; AufenthG § 2 Abs. 3; SGB II § 11 Abs. 2 Nr. 7
    D (A), Visum, Familienzusammenführung, Kindernachzug, Beurteilungszeitpunkt, Verpflichtungsklage, Personensorge, alleinige Personensorge, Familienzusammenführungsrichtlinie, Kindeswohl, Sorgerecht, Kosovo, Kosovaren, Analogie, Regelungslücke, Ermessen, ...

  • fluechtlingsrat-nrw.de

    [Kindernachzug, Sorgerecht, Lebensunterhalt]

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Visum zum Zweck des Familiennachzugs zu dem im Bundesgebiet lebenden Vater; Prüfung der alleinigen Personensorgeberechtigung nach ausländischem Recht; Berücksichtigung der Nachzugsbegehren weiterer Geschwister und deren Unterhaltsansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Kein Rechtsanspruch auf Kindernachzug zu einem Elternteil bei geteiltem Sorgerecht

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Kindernachzug zu einem Elternteil bei geteiltem Sorgerecht?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kindernachzug bei geteiltem Sorgerecht

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Kein Rechtsanspruch auf Kindernachzug zu einem Elternteil bei geteiltem Sorgerecht

Besprechungen u.ä. (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der unionsrechtliche, aber nicht geregelte Anspruch auf Familiennachzug (RA Thomas Oberhäuser; Asylmagazin 2011, S. 223-227)

  • migrationsrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Rechtsanspruch auf Kindernachzug zu einem Elternteil bei gemeinsamen Sorgerecht

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 133, 329
  • NVwZ 2010, 262
  • FamRZ 2009, 1323
  • DVBl 2009, 929
  • DÖV 2009, 687
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (323)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08
    Dies ist hier der Fall, da § 32 Abs. 3 AufenthG bei Vorliegen der Tatbestandvoraussetzungen einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis vermittelt, während § 20 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 AuslG den Nachzug zu einem allein sorgeberechtigten Elternteil in das Ermessen der Ausländerbehörde stellt (vgl. Urteil vom 26. August 2008 BVerwG 1 C 32.07 Rn. 4f. NVwZ 2009, 248, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).

    Sofern diese Ansprüche allerdings an eine Altersgrenze geknüpft sind wie hier die Vollendung des 16. Lebensjahres , ist für die Einhaltung der Altersgrenze ausnahmsweise auf den Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen (stRspr, zuletzt Urteil vom 26. August 2008 BVerwG 1 C 32.07 a.a.O. Rn. 16 f. m.w.N.).

    Insoweit bedarf es mithin bei Anspruchsgrundlagen, die eine Altersgrenze enthalten, die der Betroffene im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Verhandlung oder Entscheidung überschritten hat, einer auf zwei unterschiedliche Zeitpunkte bezogenen Doppelprüfung (vgl. ebenfalls Urteil vom 26. August 2008 BVerwG 1 C 32.07 a.a.O. Rn. 17).

    Dies gilt grundsätzlich auch für die Ermittlung des zur Verfügung stehenden Einkommens (vgl. Urteil vom 26. August 2008 BVerwG 1 C 32.07 Rn. 19 NVwZ 2009, 248).

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08
    In Anlehnung an seine Rechtsprechung zum maßgeblichen Zeitpunkt bei der Überprüfung einer Ermessensentscheidung im Falle der gerichtlichen Anfechtung einer Ausweisung (vgl. Urteil vom 15. November 2007 BVerwG 1 C 45.06 BVerwGE 130, 20 ) geht er davon aus, dass nunmehr auch bei Klagen auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels für die Überprüfung der behördlichen Ermessensentscheidung auf den Zeitpunkt abzustellen ist, der für die gerichtliche Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen maßgeblich ist.

    Diese materiellen Vorgaben waren für den Senat neben weiteren gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben mit ausschlaggebend für die Zeitpunktverlagerung bei der Anfechtung einer Ausweisung (vgl. Urteil vom 15. November 2007 a.a.O. Rn. 15 ff.).

  • BVerwG, 16.06.2004 - 1 C 20.03

    Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltserlaubnis; eigenständiges, eheunabhängiges

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels bei der Frage, ob eine Aufenthaltserlaubnis aus Rechtsgründen erteilt oder versagt werden muss, auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz abzustellen (vgl. Urteil vom 16. Juni 2004 BVerwG 1 C 20.03 BVerwGE 121, 86 ; zum maßgeblichen Zeitpunkt bei der Überprüfung einer Ermessensentscheidung vgl. nachfolgend).

    40 Gilt bei der Verpflichtungsklage auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels wie oben dargelegt für die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (vgl. Urteil vom 16. Juni 2004 BVerwG 1 C 20.03 BVerwGE 121, 86 ), gilt dieser Zeitpunkt nunmehr auch für die Überprüfung der behördlichen Ermessensentscheidung.

  • BVerwG, 13.01.2009 - 1 C 2.08

    Ausweisung; Aufenthaltserlaubnis; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage;

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08
    In diesem Zusammenhang hat sie auch die Möglichkeit, in Erfüllung ihrer Obliegenheit zur ständigen verfahrensbegleitenden Kontrolle die Ermessenserwägungen in Anwendung der prozessualen Möglichkeit des § 114 Satz 2 VwGO im laufenden Verfahren zu aktualisieren (vgl. Urteil vom 13. Januar 2009 BVerwG 1 C 2.08 juris Rn. 27 m.w.N. zur Aktualisierung der Ermessensentscheidung bei der Anfechtung einer Ausweisung).
  • BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 2341/06

    Keine Pflicht zur Erteilung einer Duldung bei Einreise unter Verstoß gegen

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08
    Diese Rechte gewähren nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts materiell zwar keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt, die zuständigen Behörden und Gerichte haben bei ausländerrechtlichen Entscheidungen aber deren Auswirkungen auf das Privatleben des Betroffenen und seine familiären Bindungen an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu beachten (EGMR, Urteil vom 18. Oktober 2006 46410/99, Üner NVwZ 2007, 1279; BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2007 2 BvR 2341/06 InfAuslR 2008, 239 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 C 22.96

    Kindernachzug; Minderjährigkeit; Minderjährigenschutz; maßgebender Zeitpunkt;

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08
    25 aa) Bei der Ermessensentscheidung nach § 20 Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 AuslG hat die Ausländerbehörde die familiären Belange, namentlich das Wohl des nachzugswilligen Kindes sachgerecht mit den gegenläufigen öffentlichen Interessen abzuwägen (vgl. dazu im Einzelnen: Urteil vom 18. November 1997 BVerwG 1 C 22.96 Buchholz 402.240 § 20 AuslG 1990 Nr. 4).
  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08
    Diese Rechte gewähren nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Bundesverfassungsgerichts materiell zwar keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt, die zuständigen Behörden und Gerichte haben bei ausländerrechtlichen Entscheidungen aber deren Auswirkungen auf das Privatleben des Betroffenen und seine familiären Bindungen an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu beachten (EGMR, Urteil vom 18. Oktober 2006 46410/99, Üner NVwZ 2007, 1279; BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2007 2 BvR 2341/06 InfAuslR 2008, 239 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08
    Der Senat hält insoweit an seiner Rechtsprechung, wonach bei Klagen auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels für die Überprüfung der Ermessensentscheidung regelmäßig der Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung maßgeblich war (vgl. Urteil vom 24. Januar 1995 BVerwG 1 C 2.94 BVerwGE 97, 301 m.w.N.), nicht weiter fest.
  • EuGH, 27.06.2006 - C-540/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE GEGEN DIE RICHTLINIE ÜBER DAS RECHT VON

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08
    13 Entscheidendes Anliegen der Kindernachzugsregelung in Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2003/86/EG ist das Kindeswohl (vgl. EuGH Urteil vom 27. Juni 2006 Rs. C-540/03, Europ. Parlament ./. Rat der Europ. Union Slg. 2006, I-5769 Rn. 73).
  • BVerwG, 14.03.1974 - II C 33.72

    Rücknahme einer durch arglistige Täuschung herbeigeführten Ernennung eines

    Auszug aus BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08
    Insoweit fehlt es an einer planwidrigen Regelungslücke, die der Gesetzgeber, wenn er daran gedacht hätte, entsprechend ausgefüllt hätte (vgl. Urteil vom 14. März 1974 BVerwG 2 C 33.72 BVerwGE 45, 85 ).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 6 B 52.05

    Geltung von DDR-Sportwetten-Linzenzen

  • BVerwG, 28.08.2008 - 1 C 31.07

    Kindernachzug; allein personensorgeberechtigter Elternteil; Besserstellung durch

  • BVerwG, 12.07.2018 - 1 C 16.17

    Generalprävention kann ein Ausweisungsinteresse begründen

    Maßgebend für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels wie auch auf Ausstellung einer Bescheinigung zum Nachweis eines unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 Rn. 10 und vom 25. März 2015 - 1 C 16.14 - Buchholz 402.242 § 25 AufenthG Nr. 22 Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2018 - 11 S 240/17

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen - Kinder -; Personensorgerecht;

    Dabei ist auch für die gerichtliche Überprüfung der Entscheidung über die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz maßgeblich (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.01.2002 - 1 C 6.01 -, juris, Rn. 9, und vom 07.04.2009 - 1 C 17.08 -, juris, Leitsatz 3 und Rn. 37 ff.; mit ausführlicher Begründung zuletzt OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31.05.2018 - OVG 11 B 18.16 -, juris, Rn. 21 ff. (m. w. N.); a. A. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 28.06.2016 - 18 B 558/16 -, juris, Rn. 5).
  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 9.12

    Elternnachzug; einstweilige Anordnung; Familienzusammenführung; Flüchtling;

    Maßgebend für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist bei Verpflichtungsklagen auf Erteilung eines Aufenthaltstitels grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung oder Entscheidung in der Tatsacheninstanz (stRspr, vgl. Urteil vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 Rn. 10 = Buchholz 402.242 § 32 AufenthG Nr. 4 Rn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht