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AG Bautzen, 17.04.1997 - 1 C 178/97 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Zahlungspflicht trotz Nutzungsverhinderung in Sportstudio-AGB
- gaius.legal
Zahlungspflicht trotz Nutzungsverhinderung in Sportstudio-AGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 130
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.10.1996 - XII ZR 55/95
Formularmäßige Vereinbarung der Entgeltfortzahlung in den AGB eines Sport- und …
Auszug aus AG Bautzen, 17.04.1997 - 1 C 178/97
Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 23.10.1996 (NJW 1997, 193 = LM H. 2-1997 § 9 [Bm] AGBG Nr. 26) entschieden, dass die in AGB verwendete Klausel: "Der Betrag ist auch dann regelmäßig zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtungen nicht nutzt" nach § 9 AGBG unwirksam ist.Bei der nach dieser Entscheidung vorzunehmenden Interessenabwägung ist dem berechtigten Interesse des Verwenders, Kunden langfristig an sich zu binden, und von diesen Kunden regelmäßig Zahlungen zu erhalten, das Interesse des Vertragspartners, im Falle der Nichtnutzung des Sportstudios nicht zahlen zu müssen, gegenüberzustellen (BGH, NJW 1997, 193).