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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.11.2005 - 1 C 18.04   

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BVerwG, 22.11.2005 - 1 C 18.04 (https://dejure.org/2005,166)
BVerwG, Entscheidung vom 22.11.2005 - 1 C 18.04 (https://dejure.org/2005,166)
BVerwG, Entscheidung vom 22. November 2005 - 1 C 18.04 (https://dejure.org/2005,166)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    AufenthG § 25 Abs. 3, § 26 Abs. 2 und 4, § 60 Abs. 7; AuslG § 30 Abs. 3, § 53 Abs. 6, § 55 Abs. 2; AsylVfG § 42
    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis; Abschiebungsverbot; freiwillige Ausreise in den Heimatstaat; freiwillige Ausreise in einen Drittstaat; Soll-Vorschrift; atypischer Fall; Widerruf des Abschiebungsverbots als atypischer Fall; gesetzlicher ...

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Antrag eines Staatsangehörigen aus Serbien-Montenegro auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Anforderungen an das Vorliegen eines Abschiebungsverbots; Voraussetzungen einer Asylberechtigung; Prüfungskompetenzen bezüglich der Einordnung eines ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 25 Abs. 3; AufenthG § 60 Abs. 2 - 7; AuslG § 53 Abs. 1 - 6; AsylVfG § 42 S. 1
    D (A), Aufenthaltserlaubnis, subsidiärer Schutz, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, Ausländerbehörde, Bundesamt, Bindungswirkung, Widerruf, Ausnahmefall, Ausschlussgründe, Ermessen

  • Judicialis

    AufenthG § 25 Abs. 3; ; AufenthG § 26 Abs. 2; ; AufenthG § 26 Abs. 4; ; AufenthG § 60 Abs. 7; ; AuslG § 30 Abs. 3; ; AuslG § 53 Abs. 6; ; AuslG § 55 Abs. 2; ; AsylVfG § 42

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung der Ausländerbehörden an unanfechtbare Feststellungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bei Entscheidung über humanitäre Aufenthaltserlaubnis - Erteilung der Aufenthaltserlaubnis bei festgestelltem Abschiebungsverbot und erteilter Duldung - eigenes ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 124, 326
  • NJW 2006, 2343 (Ls.)
  • NVwZ 2006, 711
  • DVBl 2006, 517
  • DÖV 2006, 571
 
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Wird zitiert von ... (108)

  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auch an der nur auf das Vorliegen der Voraussetzungen des § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG bezogenen Zuständigkeit des Bundesamtes (§ 24 Abs. 2 AsylVfG) und demzufolge an der Zuständigkeit der Ausländerbehörde für die verbleibende Ermessensentscheidung hat das Zuwanderungsgesetz nichts geändert (vgl. Urteil vom 22. November 2005 - BVerwG 1 C 18.04 - BVerwGE 124, 326 Rn.12, ebenso Beschluss vom 21. Dezember 2005 - BVerwG 1 B 9.05 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2ff AufenthG Nr. 5).
  • BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; Abschluss; bestandskräftiger; des

    Auch die Frage, ob ein atypischer Ausnahmefall vorliegt, bei dem der Verwaltung ein Rechtsfolgenermessen eröffnet ist, unterliegt in vollem Umfang der gerichtlichen Nachprüfung (stRspr, BVerwG, Urteile vom 17. September 1987 - 5 C 26.84 - BVerwGE 78, 101 , vom 10. September 1992 - 5 C 80.88 - Buchholz 436.61 § 18 SchwbG Nr. 6 = juris Rn. 18 und vom 22. November 2005 - 1 C 18.04 - BVerwGE 124, 326 ) und ist in diesem Sinne im ersten Schritt eine rechtlich gebundene Entscheidung.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 5.13

    Keine Unanwendbarkeit der Regelungen des Spielhallengesetzes Berlin für

    Der Rechtsprechung zu anderen "Soll-Bestimmungen" (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 22. November 2005 - BVerwG 1 C 18.04 -, BVerwGE 124, 326 [331]) schließlich kann entnommen werden, dass diese in der Regel eingehalten werden müssen und nur bei Vorliegen von atypischen Umständen nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden ist, wobei auch grundrechtliche Positionen zu berücksichtigen sind.
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BVerwG, Entscheidung vom 25.08.2004 - 1 C 18.04 (https://dejure.org/2004,61222)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • VG Frankfurt/Main, 28.03.2007 - 1 E 2567/06

    Ausreisemöglichkeit in einen Drittstaat; Aufenthaltserlaubnis; Mitwirkungspflicht

    Dass sich eine Mitwirkungspflicht gemäß § 25 Abs. 3 S. 2, 2. Variante AufenthG auf die im ersten Satzteil genannte mögliche und zumutbare Ausreise in einen anderen Staat bezieht, ist auch einem obiter diktum im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.11.2005 (1 C 18/04) zu entnehmen, wo es heißt:.
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