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   BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 19.15   

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BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 19.15 (https://dejure.org/2016,30410)
BVerwG, Entscheidung vom 27.09.2016 - 1 C 19.15 (https://dejure.org/2016,30410)
BVerwG, Entscheidung vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 (https://dejure.org/2016,30410)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    BVFG § 4 Abs. 1 Nr. 3, § 27 Abs. 1 Satz 2 und 3, § 27 Abs. 2 Satz 1 und 3
    Spätaussiedler; Aufnahmebescheid; Einbeziehung; nachträglich; Bezugsperson; Aussiedlung; Aussiedlungsgebiet; Abkömmling; verblieben; Aufenthalt; ununterbrochen; Rückkehr; Wohnsitz; Wohnsitzfiktion.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BVFG § 4 Abs. 1 Nr. 3, § 27 Abs. 1 Satz 2 und 3, § 27 Abs. 2 Satz 1 und 3
    Abkömmling; Aufenthalt; Aufnahmebescheid; Aussiedlung; Aussiedlungsgebiet; Bezugsperson; Einbeziehung; Rückkehr; Spätaussiedler; Wohnsitz; Wohnsitzfiktion; nachträglich; ununterbrochen; verblieben

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 BVFG, § 27 Abs 1 S 2 BVFG, § 27 Abs 2 S 1 BVFG, § 27 Abs 2 S 3 BVFG, § 4 Abs 1 Nr 3 BVFG
    Keine nachträgliche Einbeziehung von Abkömmlingen, die seit der Aussiedlung des Spätaussiedlers nicht ununterbrochen im Aussiedlungsgebiet verblieben sind

  • Wolters Kluwer

    Nachträgliche Einbeziehung von Familienangehörigen eines Spätaussiedlers in dessen Aufnahmebescheid

  • rewis.io

    Keine nachträgliche Einbeziehung von Abkömmlingen, die seit der Aussiedlung des Spätaussiedlers nicht ununterbrochen im Aussiedlungsgebiet verblieben sind

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Spätaussiedler; Aufnahmebescheid; Einbeziehung; nachträglich; Bezugsperson; Aussiedlung; Aussiedlungsgebiet; Abkömmling; verblieben; Aufenthalt; ununterbrochen; Rückkehr; Wohnsitz; Wohnsitzfiktion

  • rechtsportal.de

    BVFG § 27 Abs. 2 S. 3
    Nachträgliche Einbeziehung von Familienangehörigen eines Spätaussiedlers in dessen Aufnahmebescheid

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Familienangehörige können nur bei kontinuierlichem Aufenthalt im Aussiedlungsgebiet nachträglich in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers einbezogen werden

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Familienangehörige können nur bei kontinuierlichem Aufenthalt im Aussiedlungsgebiet nachträglich in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers einbezogen werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Spätaussiedler - und der zwischenzeitlich zurückgekehrte Sohn

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Familienangehörige können nur bei kontinuierlichem Aufenthalt im Aussiedlungsgebiet nachträglich in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers einbezogen werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachträgliche Einbeziehung von Familienangehörigen eines Spätaussiedlers

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 156, 171
  • NVwZ-RR 2017, 164
  • DÖV 2017, 123
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • BVerwG, 15.01.2019 - 1 C 29.18

    "Verbleib" im Aussiedlungsgebiet grundsätzlich nur bei durchgängigem

    Die nachträgliche Einbeziehung eines Ehegatten oder Abkömmlings in den Aufnahmebescheid des Spätaussiedlers nach § 27 Abs. 2 Satz 3 BVFG setzt voraus, dass sich der einzubeziehende Familienangehörige im Regelfall auch tatsächlich durchgängig (deutlich) überwiegend im Aussiedlungsgebiet aufgehalten hat; allein ein durchgängiger - gegebenenfalls zweiter - Wohnsitz reicht nicht aus (Fortführung von BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - BVerwGE 156, 171).

    1.1 Ein Verbleiben im Aussiedlungsgebiet erfordert ein - seit der Ausreise der Bezugsperson - ununterbrochenes, d.h. kontinuierliches Verbleiben; dies setzt zumindest voraus, dass der einzubeziehende Familienangehörige eines Spätaussiedlers auch seinen Wohnsitz seit der Aussiedlung des Spätaussiedlers ununterbrochen im Aussiedlungsgebiet gehabt haben muss (BVerwG, Urteile vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - BVerwGE 156, 171 Rn. 11 ff., - 1 C 20.15 - juris Rn. 18 ff. und - 1 C 21.15 - juris Rn. 15 f.).

    Der Begriff des "Verbleibens" lässt sich am ehesten als an einem Ort zurückbleiben und dort ausharren verstehen (BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - BVerwGE 156, 171 Rn. 12).

    Nach dem Verwendungszusammenhang ist er zu beziehen auf den Zweck, Familientrennungen zu beseitigen, die durch die Aussiedlung des Spätaussiedlers - und nicht aus sonstigen, beliebigen Gründen - eingetreten sind (BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - BVerwGE 156, 171 Rn. 20).

    Sinn und Zweck dieser Einbeziehung von Familienangehörigen ist es, dem Spätaussiedler die Entscheidung zur Aussiedlung zu erleichtern, indem er nicht vor die Wahl gestellt wird, entweder auszusiedeln und damit die Aufrechterhaltung seiner Familie zu gefährden oder auf die Aussiedlung zu verzichten (BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - BVerwGE 156, 171 Rn. 17).

    Die nachträgliche Einbeziehung war aber weiterhin bezogen und beschränkt auf "de[n] im Aussiedlungsgebiet verbliebene[n] Ehegatte[n] oder Abkömmling eines Spätaussiedlers"; dies impliziert, dass der Angehörige bei der Aussiedlung der Bezugsperson zusammen mit dieser im Aussiedlungsgebiet aufhältig war und es durch diese Aussiedlung zu einer Trennung der Familie gekommen ist, es dem Gesetzgeber mithin um die Beseitigung von Familientrennungen ging, die durch die Aussiedlung des Spätaussiedlers - und nicht aus sonstigen, beliebigen Gründen - eingetreten sind (BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - BVerwGE 156, 171 Rn. 20).

    Beabsichtigt war die - möglichst umfangreiche - Beseitigung von heute noch fortdauernden aussiedlungsbedingten Familientrennungen im Rahmen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen (BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - BVerwGE 156, 171 Rn. 24).

  • BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 20.15

    Familienangehörige können nur bei kontinuierlichem Aufenthalt im

    Wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tag im Parallelverfahren 1 C 19.15 entschieden hat, kann ein Familienangehöriger nur dann nachträglich in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers einbezogen werden, wenn er seinen Wohnsitz seit dessen Aussiedlung ununterbrochen im Aussiedlungsgebiet hatte.

    Insoweit wird zur weiteren Begründung auf die Ausführungen im Parallelverfahren verwiesen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - Rn. 12 ff.).

    In diesen Fällen ist eine Einbeziehung allein auf der Grundlage von § 27 Abs. 2 Satz 3 BVFG möglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - Rn. 31).

  • BVerwG, 27.09.2016 - 1 C 21.15

    Familienangehörige können nur bei kontinuierlichem Aufenthalt im

    Wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tag im Parallelverfahren 1 C 19.15 entschieden hat, kann ein Familienangehöriger nur dann nachträglich in den Aufnahmebescheid eines Spätaussiedlers einbezogen werden, wenn er seinen Wohnsitz seit dessen Aussiedlung ununterbrochen im Aussiedlungsgebiet hatte.

    Insoweit wird zur weiteren Begründung auf die Ausführungen im Parallelverfahren verwiesen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - Rn. 12 ff.).

    In diesen Fällen ist eine nachträgliche Einbeziehung allein auf der Grundlage von § 27 Abs. 2 Satz 3 BVFG möglich (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - Rn. 31).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2016 - 11 A 2042/16

    Nachträgliche Einbeziehung des Enkels in den Aufnahmebescheid nach dem

    Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 -, juris, Rdnr. 12.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 -, juris, das die Möglichkeit eines Härtefalles in diesem Zusammenhang nicht in Betracht gezogen hat; ferner bereits OVG NRW, Beschluss vom 19. September 2014 - 11 A 622/14 -, juris, Rdnr. 14 ff.

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 -, juris, Rdnr. 31.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2018 - 11 A 1464/13

    Nachholung einer Einbeziehung

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 -, BVerwGE 156, 171 (172, Rn.11) = juris, Rn. 11.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 -, BVerwGE 156, 171 (180, Rn. 30), = juris, Rn. 30.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 -, BVerwGE 156, 171 (180, Rn. 31) = juris, Rn. 31.

  • VG Köln, 21.03.2017 - 7 K 6897/16

    Rücknahme der Einbeziehung des Enkels eines Spätaussiedlers in den

    Es ist inzwischen in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass dieses Tatbestandsmerkmal nur erfüllt ist, wenn die einzubeziehende Person seit der Ausreise des Spätaussiedlers ununterbrochen ihren Wohnsitz im Aussiedlungsgebiet gehabt hat, vgl. BVerwG, Urteile vom 27.09.2016 - 1 C 19.15 bis 1 C 21.15 - juris.

    Dies sei bei der Einbeziehung von Angehörigen mit vorübergehendem Wohnsitz im Bundesgebiet aber nicht der Fall, weil es dann nahegelegen hätte, diese Möglichkeit durch einen Zusatz in der Formulierung ("im Aussiedlungsgebiet verbliebene oder dorthin zurückgekehrte ...") zu regeln, vgl. BVerwG, Urteil vom 27.09.2016 - 1 C 19/15 - juris, Rn. 15.

    Eine Nachholung der Einbeziehung zum Zwecke der gemeinsamen Aussiedlung mit dem Spätaussiedler kann jedenfalls dann nicht mehr erfolgen, wenn diese - wie hier - erst nach vollständigem Abschluss der Aussiedlung des Spätaussiedlers, also des Klägers, und ohne jeden noch erkennbaren zeitlichen Zusammenhang mit dieser beantragt wird, vgl. BVerwG, Urteil vom 27.09.2016 - 1 C 19/15 - , juris, Rn. 31.

  • BVerwG, 11.09.2019 - 1 C 30.18

    Abkömmling; Aufenthalt; Aufenthaltsrecht; Ausreise, gemeinsame; Aussiedlung;

    1.1 Ein Verbleiben im Aussiedlungsgebiet erfordert ein - seit der Ausreise der Bezugsperson - ununterbrochenes, d.h. kontinuierliches Verbleiben; dies setzt zumindest voraus, dass der einzubeziehende Familienangehörige eines Spätaussiedlers auch seinen Wohnsitz seit der Aussiedlung des Spätaussiedlers ununterbrochen im Aussiedlungsgebiet gehabt haben muss (BVerwG, Urteile vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - BVerwGE 156, 171 Rn. 11 ff., - 1 C 20.15 - juris Rn. 18 ff. und - 1 C 21.15 - juris Rn. 15 f.).

    Damit ist die mit der freiwilligen Rückkehr des Enkels und seiner Mutter in die Aussiedlungsgebiete erneut entstandene Familientrennung keine aussiedlungsbedingte mehr, um deren Beseitigung es dem Gesetzgeber mit dem Instrument der nachträglichen Einbeziehung gemäß § 27 Abs. 2 Satz 3 BVFG ging (BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - BVerwGE 156, 171 Rn. 20).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2020 - 11 A 277/17
    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 -, BVerwGE 156, 171= juris.

    vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 20. Februar 2019 - 1 C 34.18 -, Buchholz 412.3 § 27 BVFG Nr. 28 = juris, Rn. 17, und vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - BVerwGE 156, 171 (172 ff./ Rn. 11ff.) = juris, Rn. 11 ff.

  • BVerwG, 22.02.2018 - 1 C 36.16

    Aufnahme; Aufnahmeverfahren; Aussiedlungsgebiete; Bezugsperson; Ehemann;

    Da er seit 2005 in Deutschland lebt, wäre er im Falle einer Rückkehr kein im Sinne des § 27 Abs. 2 Satz 3 BVFG im Aussiedlungsgebiet "verbliebener" Ehegatte (BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - BVerwGE 156, 171 Rn. 11).
  • BVerwG, 20.02.2019 - 1 C 14.18

    Aufnahmeverfahren; Dauer; Ehegatte; Einbeziehungsverfahren; Einreise; Härtefall;

    Der Familienangehörige könnte sich nach Rückkehr in das Aussiedlungsgebiet auch nicht auf § 27 Abs. 2 Satz 3 BVFG berufen, weil er kein im Aussiedlungsgebiet "verbliebener" Ehegatte wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 2016 - 1 C 19.15 - BVerwGE 156, 171 Rn. 11).
  • VG Köln, 18.12.2017 - 10 K 12534/17

    Anspruch eines in der ehemaligen Sowjetunion geborenen Spätaussiedlers auf eine

  • VG Köln, 06.12.2016 - 7 K 860/15

    Anspruch eines Spätaussiedlers auf Einbeziehung seines Enkelkindes in den

  • VG Köln, 21.08.2019 - 7 K 14430/17
  • BVerwG, 21.01.2021 - 1 B 47.20

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache;

  • VG Köln, 28.03.2017 - 7 K 4282/16

    Rechtmäßige Versagung der Erteilung eines Aufnahmebescheides nach dem

  • VG Köln, 08.11.2016 - 7 K 1768/15

    Rechtmäßige Versagung der Erteilung eines Aufnahmebescheides nach dem

  • VG Köln, 20.10.2020 - 7 K 6272/19
  • VG Köln, 07.03.2017 - 7 K 7258/15

    Nachweis der für den Erwerb des Spätaussiedlerstatus geltenden Voraussetzung

  • VG Köln, 14.03.2022 - 7 K 1966/20
  • VG Köln, 17.12.2019 - 7 K 2605/19
  • VG Köln, 13.08.2019 - 7 K 8193/18
  • VG Köln, 03.12.2018 - 7 K 2962/18
  • VG Köln, 25.09.2018 - 7 K 2880/18
  • VG Köln, 16.04.2018 - 7 K 890/17

    Anspruch eines ukrainischen Staatsbürgers mit deutschstämmigen Großeltern auf

  • VG Köln, 09.10.2017 - 7 K 11706/16
  • VG Köln, 10.07.2017 - 7 K 8973/16
  • VG Köln, 07.03.2017 - 7 K 5363/15

    Einbeziehung der Enkelkinder in den erteilten Aufnahmebescheid eines

  • VG Köln, 07.02.2017 - 7 K 7841/16

    Anforderungen an das Wohnsitzerfordernis im Rahmen des Anspruchs auf Erteilung

  • BVerwG, 01.12.2016 - 1 C 36.16

    Ehemann muss Grundkenntnisse der deutschen Sprache im Sinne von § 27 Abs. 2 Satz

  • VG Köln, 21.11.2016 - 7 K 1227/16

    Rechtmäßige Versagung der Einbeziehung des Enkelkindes in den Aufnahmebescheid

  • VG Köln, 08.11.2016 - 7 K 5571/16

    Rechtmäßiges Versagen der Einbeziehung eines nicht im Aussiedlungsgebiet lebenden

  • VG Köln, 18.10.2022 - 7 K 2733/21
  • VG Köln, 20.03.2018 - 7 K 7529/17

    Aufnahmebescheid, Bundesvertriebenengesetz, Wohnsitz, Aussiedlungsgebiet

  • VG Köln, 21.05.2019 - 7 K 5160/18
  • VG Köln, 14.08.2018 - 7 K 14297/17
  • VG Köln, 20.03.2018 - 7 K 10570/17

    Einbeziehen eines Vaters mit seinem Sohn in den Aufnahmebescheid als Abkömmlinge

  • VG Köln, 12.08.2022 - 10 K 2417/20
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