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   BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95, 1 PKH 8.95   

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https://dejure.org/1997,53
BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95, 1 PKH 8.95 (https://dejure.org/1997,53)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1997 - 1 C 2.95, 1 PKH 8.95 (https://dejure.org/1997,53)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1997 - 1 C 2.95, 1 PKH 8.95 (https://dejure.org/1997,53)
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Verdeckte Ermittler an der Universität

§ 43 VwGO, Subsidiarität der Feststellungsklage

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Feststellungsklage - Berechtigtes Interesse - Rehabilitation - Einsatz verdeckter Ermittler - Subsidiarität der Feststellungsklage - Personenbezogene Daten - Datenschutzrechtlicher Anspruch auf Auskunft und Löschung

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfebewilligungsbeschluss

  • esolde.uni-bayreuth.de

    Feststellungsklage hinsichtlich des Einsatzes verdeckter Ermittler | Klageart, Feststellungsinteresse, Handeln der Verwaltung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit des Einsatzes verdeckter Ermittler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2534
  • NVwZ 1997, 1001 (Ls.)
  • VBlBW 1998, 13
 
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Wird zitiert von ... (265)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2016 - 7 A 11108/14

    Polizeikontrolle einer dunkelhäutigen Familie im Zug

    Die inhaltlichen Anforderungen an ein berechtigtes, über die Erledigung des Verwaltungsaktes oder die Beendigung des Rechtsverhältnisses hinausgehendes Feststellungsinteresse unterscheiden sich insoweit nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1997 - 1 C 2/95 -, juris, Rn. 17; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl. 2016, § 43 Rn. 25).
  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    bb) Ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung liegt nicht schon dann vor, wenn eine staatliche Stelle sich unter einer Legende in eine Kommunikationsbeziehung zu einem Grundrechtsträger begibt, wohl aber, wenn sie dabei ein schutzwürdiges Vertrauen des Betroffenen in die Identität und die Motivation seines Kommunikationspartners ausnutzt, um persönliche Daten zu erheben, die sie ansonsten nicht erhalten würde (vgl. zu Ermittlungen durch verdeckte Ermittler BVerwG, Urteil vom 29. April 1997 - 1 C 2/95 -, NJW 1997, S. 2534; Di Fabio, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 2 Abs. 1 Rn. 176; Duttge, JZ 1996, S. 556 ; Murswiek, in: Sachs, GG, 4. Aufl., 2007, Art. 2 Rn. 88 b; Warntjen, Heimliche Zwangsmaßnahmen und der Kernbereich privater Lebensgestaltung, 2007, S. 163; speziell zu Ermittlungen im Netz Germann, Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Internet, 2000, S. 519 ff.).
  • BVerwG, 14.07.1999 - 6 C 7.98

    Klageart bei vorprozessual erledigtem Verwaltungsakt; allgemeine

    Auf das von den Klägern ebenfalls angeführte Rehabilitationsinteresse oder auf ein ideelles Interesse an der Feststellung der erledigten Maßnahme (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1997 - BVerwG 1 C 2.95 - Buchholz 310 § 43 VwGO Nr. 127 = NJW 1997, 2534) kommt es somit nicht weiter an.
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