Rechtsprechung
   BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 20.08   

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https://dejure.org/2009,2359
BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 20.08 (https://dejure.org/2009,2359)
BVerwG, Entscheidung vom 25.08.2009 - 1 C 20.08 (https://dejure.org/2009,2359)
BVerwG, Entscheidung vom 25. August 2009 - 1 C 20.08 (https://dejure.org/2009,2359)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    AsylVfG § 30 Abs. 1, § 30 Abs. 3; AufenthG § 10 Abs. 3, § 23 Abs. 1 Satz 1, § 25 Abs. 5, § 104a Abs. 1, § 104a Abs. 2
    Asylantrag, offensichtlich unbegründeter Asylantrag; Sperrwirkung; Altfallregelung; Dauer des Aufenthalts; elternabhängiges Aufenthaltsrecht; volljähriges Kind.

  • Bundesverwaltungsgericht

    AsylVfG § 30 Abs. 1, § 30 Abs. 3
    Altfallregelung; Asylantrag, offensichtlich unbegründeter Asylantrag; Dauer des Aufenthalts; Sperrwirkung; elternabhängiges Aufenthaltsrecht; volljähriges Kind

  • Wolters Kluwer

    Sperrwirkung des § 10 Abs. 3 S. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) i.R.e. Anspruchs eines Iraners auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Geltung einer verkürzten Mindestaufenthaltsdauer i.R.d. Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) für in häuslicher ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 30 Abs. 1, AsylVfG § 30 Abs. 3, AufenthG § 10 Abs. 3, AufenthG § 23 Abs. 1 Satz 1, AufenthG § 25 Abs. 5, AufenthG § 104 a Abs. 1, AufenthG § 104 a Abs. 2
    Bleiberecht, Altfallregelung, Asylantrag, offensichtlich unbegründet, Sperrwirkung, Dauer des Aufenthalts, elternabhängiges Aufenthaltsrecht, volljähriges Kind, am 3/2010

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sperrwirkung des § 10 Abs. 3 S. 2 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) i.R.e. Anspruchs eines Iraners auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Geltung einer verkürzten Mindestaufenthaltsdauer i.R.d. Aufenthaltsgesetzes ( AufenthG ) für in häuslicher ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur aufenthaltsrechtlichen Sperrwirkung offensichtlich unbegründeter Asylanträge in Altfällen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sperrwirkung offensichtlich unbegründeter Asylanträge

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zur aufenthaltsrechtlichen Sperrwirkung offensichtlich unbegründeter Asylanträge in Altfällen

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zur aufenthaltsrechtlichen Sperrwirkung offensichtlich unbegründeter Asylanträge in Altfällen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Aufenthaltsrechtliche Sperrwirkung bei offensichtlich unbegründetem Asylantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 286
  • FamRZ 2010, 375
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 27.05.2008 - 9 A 452/08

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei vorheriger Ablehnung eines Asylantrages

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 20.08
    VGH 9 A 452/08 Verkündet.

    Die Beschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27. Mai 2008 in den Verfahren 9 A 452/08, 9 A 441/08, 9 A 450/08 und 9 A 442/08 werden aufgehoben.

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 30.08

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltstitel; Auslegung von Verwaltungsakten;

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 20.08
    Die Gründe hierfür hat der Senat in seinem Urteil vom selben Tag in der Sache BVerwG 1 C 30.08 (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen) im Einzelnen dargelegt; hierauf wird Bezug genommen.

    Wie der Senat in seinem bereits zitierten Urteil vom selben Tag in der Sache BVerwG 1 C 30.08 näher ausgeführt hat, geht die Sperrwirkung nur von solchen ablehnenden asylrechtlichen Bescheiden aus, aus denen sich durch ausdrückliche Nennung von § 30 Abs. 3 AsylVfG oder auf andere Weise für den Betroffenen eindeutig ergibt, dass der Offensichtlichkeitsausspruch gerade auf diese Vorschrift gestützt wird.

  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 C 37.07

    Anspruch, Asylantrag, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel; gesetzlicher

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 20.08
    14 Auf die vom Berufungsgericht für grundsätzlich bedeutsam gehaltene, vom Senat bisher noch nicht entschiedene Frage, ob auch eine Soll-Vorschrift einen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Sinne von § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG begründen kann, der die Anwendung der Sperrwirkung des Satzes 2 der Vorschrift ausschließt (vgl. Urteil vom 16. Dezember 2008 BVerwG 1 C 37.07 Rn. 24 zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen = Buchholz 402.242 § 10 AufenthG Nr. 2), kommt es daher im vorliegenden Verfahren nicht an.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.06.2009 - 7 B 10468/09

    D (A), Aufenthaltserlaubnis, Altfallregelung, vorläufiger Rechtsschutz

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 20.08
    § 104a Abs. 2 Satz 1 AufenthG soll aber auch auf Kinder von Ausländern Anwendung finden, die zum Stichtag noch minderjährig waren, mittlerweile aber volljährig geworden sind (vgl. Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz, BRDrucks 669/09 Rn. 104a 1.9) und OVG Koblenz, Beschluss vom 19. Juni 2009 7 B 10468/09 InfAuslR 2009, 345, 346).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2007 - 11 LB 69/07

    Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltsbefugnis als Aufenthaltserlaubnis nach

    Auszug aus BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 20.08
    Der nicht näher begründeten gegenteiligen Auffassung, die verlangt, dass das volljährige ledige Kind selbst die Mindestaufenthaltszeiten nach § 104a Abs. 2 Satz 1 AufenthG erfüllen müsse (so OVG Lüneburg, Urteil vom 27. September 2007 11 LB 69/07 DVBl 2008, 57 Rn. 80; ihm folgend Maaßen, a.a.O. S. 332 Rn. 741), ist daher nicht zu folgen (ebenso: Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand: Oktober 2009, § 104a, Rn. 25; Albrecht, in: Storr u.a., ZuWG 2. Aufl. 2008, § 104a AufenthG, S. 776 Rn. 21).
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis auf Probe; Altfallregelung;

    Der Anspruch eines minderjährigen Kindes, das mit seinen Eltern oder einem Elternteil in häuslicher Gemeinschaft lebt, auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Altfallregelung in § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG ist dort nicht ausdrücklich geregelt, er ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang der Regelung und dem vom Gesetzgeber damit verfolgten Zweck (vgl. auch BTDrucks 16/5065 S. 202 zu § 104a; Urteil vom 25. August 2009 - BVerwG 1 C 20.08 - Buchholz 402.242 § 104a AufenthG Nr. 3 = InfAuslR 2010, 113 Rn. 16 f. m.w.N.).
  • VGH Hessen, 01.10.2014 - 6 A 2206/13

    Sperrwirkung des Asylverfahrens

    Die Entscheidung des Hess. VGH vom 27. Mai 2008 wurde zwar vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 25. August 2009 aufgehoben (Az. 1 C 20.08, NVwZ-RR 2010, 286; vgl. auch die Parallelentscheidung vom 25.08.2009 - 1 C 30.08 -, BVerwGE 134, 335), indes aus anderen Gründen.
  • OVG Niedersachsen, 15.06.2010 - 8 LB 117/08

    Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis "auf Probe"; Zurechnung von in

    Dies ist der am 9. Dezember 1988 geborene Kläger zu 3. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts soll § 104a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aber auch auf Kinder von Ausländern Anwendung finden, die zum Stichtag (1.7.2007) noch minderjährig waren, im Erteilungszeitraum nach § 104a Abs. 5 Satz 1 AufenthG (bis zum 31.12.2009) aber volljährig geworden sind (BVerwG, Urt. v. 25.8.2009 - 1 C 20.08 -, InfAuslR 2010, 113, 114 f.; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 19.6.2009 - 7 B 10468/09 -, InfAuslR 2009, 345, 346; Nr. 104a.1.9 letzter Satz Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz - AVwV AufenthG - vom 26. Oktober 2009 (GMBl. S. 877)).
  • OVG Niedersachsen, 24.07.2012 - 2 LB 278/11

    Formlose Aufforderung zur Passvorlage als hinreichende Aufforderung zur Erfüllung

    Der Anspruch eines minderjährigen Kindes, das mit seinen Eltern oder einem Elternteil in häuslicher Gemeinschaft lebt, auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Altfallregelung in § 104 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG ist dort zwar nicht ausdrücklich geregelt, er ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang der Regelung und dem vom Gesetzgeber damit verfolgten Zweck (vgl. auch BT-Drs. 16/5065 S. 202 zu § 104 a; BVerwG, Urt. v. 25.8.2009 - 1 C 20.08 - Buchholz 402.242 § 104 a AufenthG Nr. 3 = InfAuslR 2010, 113 Rn. 16 f. m.w.N; GK-AufenthG, Stand: März 2012, § 104 a Rdnr. 39).
  • VG Oldenburg, 05.03.2010 - 11 A 3119/08

    Altfallregelung; Aufenthaltserlaubnis, humanitäre Gründe; Familienleben

    Der Gesetzgeber brachte mit der vorstehend zitierten Formulierung nur zum Ausdruck, dass die minderjährigen ledigen Kinder von Ausländern, die eine Aufenthaltserlaubnis aufgrund von § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG besitzen , automatisch - d. h. ohne Rücksicht darauf, ob sie die Voraussetzungen dieser Vorschrift (namentlich die Mindestaufenthaltszeiten) in eigener Person erfüllen - ein von dem Elternteil abgeleitetes Aufenthaltsrecht bekommen sollen (vgl. dazu auch Funke-Kaiser, GK-AufenthG, § 104a Rn. 24; BVerwG, Urteil vom 25. August 2009 - 1 C 20.08 -, InfAuslR 2010, 113, 114 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.05.2009 - 2 O 56/09

    D (A), Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Aufenthaltserlaubnis,

    Allerdings hat das BVerwG in drei Fällen die Revision zugelassen, um zu klären, ob die Sollvorschrift des § 104a Abs. 1 AufenthG einen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG vermitteln kann (vgl. Beschlüsse vom 01.09.2008 - 1 B 18.08 [1 C 23.08] - und vom 27.08.2008 - 1 B 15.08 [1 C 20.08] u.a. -, Juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 26.08.2010 - 5 K 955/08

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; falsche Angaben über Staatsangehörigkeit;

    Dem steht zwar entgegen der Auffassung des Beklagten nicht die Sperrwirkung des § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG entgegen, weil diese bei solchen auf § 30 Abs. 3 AsylVfG gestützten asylrechtlichen Ablehnungsbescheiden nicht eingreift, die bei Inkrafttreten der Regelung des § 10 Abs. 3 Satz 2 AufenthG am 01. Januar 2005 bereits bestandskräftig waren (BVerwG, Urteil vom 25. August 2009 - 1 C 20/08 -, NVwZ-RR 2010, 286).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 09.05.2012 - 1 C 20/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,30273
OVG Sachsen, 09.05.2012 - 1 C 20/08 (https://dejure.org/2012,30273)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09.05.2012 - 1 C 20/08 (https://dejure.org/2012,30273)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - 1 C 20/08 (https://dejure.org/2012,30273)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 42 Abs. 2; Abkommen von Chicago von 194... 4; UmwRG § 2 Abs. 1, § 3; LuftVG § 29 Abs. 1, § 32b; LuftVO § 27a Abs. 2, § 32; UVPG § 3 Abs. 1, § 3 Abs. 1a; BNatSchG 2002 § 61 Abs. 1, § 64; SächsNatSchG § 56, § 57

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klagebefugnis anerkannter Umweltschutzvereinigungen hinsichtlich der Festsetzung von Flugverfahren ("Flugrouten") nach unionsrechtlichen Vorschriften

  • rechtsportal.de

    Klagebefugnis anerkannter Umweltschutzvereinigungen hinsichtlich der Festsetzung von Flugverfahren ("Flugrouten") nach unionsrechtlichen Vorschriften

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 162
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 11.03

    Flugroutenfestlegung; planungsähnlicher Charakter; sicherheitsrechtliche

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2012 - 1 C 20/08
    Das nach einem gerichtlichen Hinweis mit den Beteiligte in der mündlichen Verhandlung eingehend erörterte Rechtsschutzbegehren (§§ 88, 86 Abs. 3 VwGO) richtete sich von Anfang an gegen die sog. kurze Südabkurvung, wobei es der Klägerin nicht verwehrt ist, die statthafte Feststellungsklage (vgl. BVerwG, Urt. v. 28. Juni 2000, BVerwGE 111, 276) gegen die im Verlauf des gerichtlichen Verfahrens neu erlassene Verordnung zu richten (so auch für das Revisionsverfahren BVerwG, Urt. v. 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -, juris Rn. 18 m. w. N.).

    Umfasst wird dabei zwar auch das Vorgehen gegen erhebliche Lärmbeeinträchtigungen (§ 29 Abs. 1 Satz 3, § 29 b LuftVG), jedoch deckt die Vorschrift nicht den gesamten Komplex möglichen Maßnahmen ab (vgl. Reidt, in: Grabherr/Reidt/Wysk, Luftverkehrsgesetz, Stand Juli 2011, § 29 Rn. 3 ff.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 24. Juni 2004, a. a. O., Rn. 26).

    Dafür streitet nicht zuletzt, dass das Lärmpotential eines Flughafens die unvermeidbare Folge der zuvor erteilten Gestattungen ist und die Beklagte keinen Einfluss auf den Umfang des Flugbetriebs hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. Juni 2004, a. a. O., Rn. 26) Die Quelle des Fluglärms ist ihrer Einwirkung damit entzogen; sie hat den Fluglärm lediglich zu verteilen.

    Allerdings fehlt dieser Linienführung die Präzision eines festgelegten Verkehrswegs, da sich Flugrouten nur im Rahmen eines mehr oder weniger breiten Korridors kanalisieren lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. Juni 2004, a. a. O.).

    Soweit Pläne für Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene (einschließlich Bedarfspläne) nach einem Verkehrswegeausbaugesetz des Bundes benannt werden, gehören Flugrouten nicht dazu, denn sie stellen keine Verkehrswege im Sinne der genannten Vorschriften dar (vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Urt. v. 24. Juni 2004, a. a. O.; HessVGH, Urt. v. 24. Oktober 2006, NVwZ 2007, 597).

    Die Festlegung eines Flugverfahrens durch Rechtsverordnung trägt dem Aspekt der Verhaltenssteuerung in Bezug auf ein genehmigtes Projekt und damit sicherheitsrechtlichen Aspekten sowie dem Gesichtspunkt der Lärmerteilung Rechnung (BVerwG, Urt. v. 24. Juni 2004 - 4 C 11.03 -).

  • BVerwG, 29.09.2011 - 7 C 21.09

    Umweltschutzvereinigung; Umweltverbandsklage; Einwendungen; Substantiierung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2012 - 1 C 20/08
    Das Trianel-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Mai 2011 - und nachfolgend das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. September 2011 (7 C 21.09 -) bestätigten die von der Klägerin von Anfang an dargelegte Unionsrechtswidrigkeit des Umwelt-Rechtsbehelfegesetzes, auf das die Beklagte zu Unrecht verweise.

    Insoweit kommen namentlich mit Blick auf die neuere Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urt. v. 8. März 2011 - Rs. C-240/09 -, DVBl. 2011, 1253 ["Slowakischer Braunbär"]; Urt. v. 12. Mai 2011 - Rs.C-115/09 -, DVBl. 2011, 757 ["Trianel"] zu der am 16. Februar 2012 außer Kraft getreten Richtlinie 85/337 EWG) auch Rechtsschutzmöglichkeiten auf unionsrechtlicher Grundlage in Betracht (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. September 2011, NVwZ 2012, 176, Leitsatz 1; Schlacke, in; Schlacke, GK-BNatschG, § 64 [n. F.] Rn. 20; Berkemann, DVBl. 2011, 1253, 1256 ff.; Schink, DÖV 2012, 622 ff.).

    Bei dieser Beurteilung verkennt der Senat nicht, dass die unionsrechtswidrige Beschränkung der Rügebefugnis anerkannter Umweltschutzvereinigungen auf "drittschützende" Umweltvorschriften durch § 2 Abs. 1 Nr. 5 UmwRG nach der - in Ansehung des sog. Trianel-Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12. Mai 2011 (a. a. O.) - ergangenen neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 29. September 2011, NVwZ 2012, 176) nicht mehr anzuwenden ist und sich anerkannte Umweltschutzvereinigungen bis zu einer Anpassung des Umweltrechtsbehelfegesetzes bei Rechtsbehelfen gegen Entscheidungen für Projekte, die im Sinne von Art. 1 Abs. 1 der bis zum 16. Februar 2012 in Kraft gewesenen Richtlinie 85/337/EWG "möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt" haben, Rechtsverletzungen, die Umweltvorschriften betreffen - einschließlich solcher, die dem Schutz der Allgemeinheit zu dienen bestimmt sind - unmittelbar auf der Grundlage des Art. 10a der Richtlinie 85/337/EWG rügen können.

    Diese vom 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 29. September 2011 (a. a. O.) dargestellten Grundsätze entsprechen dem Anwendungsvorrang des Unionsrechts gegenüber nationalem Recht und finden Anwendung auch auf den nunmehr geltenden Art. 11 der am 17. Februar 2012 in Kraft getretenen Richtlinie 11/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (vgl. auch HessVGH, Beschl. v. 14. Mai 2012 - 9 B 1918/11 -, juris Rn. 23).

  • VGH Bayern, 24.05.2011 - 8 ZB 10.1007

    Berufungszulassung (abgelehnt); Darlegung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2012 - 1 C 20/08
    Der Begriff des Flugplatzes in § 6 LuftVG sowie in § 3b Abs. 1 Satz 1 UVPG i. V. m. Anlage 1 Nr. 14.12, der Flughäfen, Landeplätze und Segelfluggelände umfasst (§ 6 Abs. 1 Satz 1 LuftVG) ist im Sinne der Begriffsbestimmung des vorgenannten Abkommens von Chicago zu verstehen (vgl. hierzu auch BayVGH, Beschl. v. 24. Mai 2011 - 8 ZB 10.1007 -, juris Rn. 36; Erbguth/Schink, UVPG., 2. Aufl., § 3 Rn. 102; Reidt, a. a. O., § 6 Rn. 10).

    Zudem ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der FFH- Veträglichkeitsprüfung um einen unselbstständigen Verfahrensschritt im Rahmen der Genehmigung oder Untersagung eines bestimmten Projekts handelt (vgl. Messerschmidt, BNatSchG, § 34 [a. F.] Rn. 1, 6, 20; BayVGH, Urt. v. 24. Mai 2011 - 8 ZB 10.1007 -, juris Rn. 44).

    Einen Anspruch dahin, dass ein anerkannter Naturschutzverband unter bestimmten Voraussetzungen die Durchführung einer FFH- Verträglichkeitsprüfung und die Mitwirkung von Naturschutzverbänden vor Erlass einer Rechtsverordnung nach der Luftverkehrsordnung verlangen kann, sieht das geltende Recht nicht vor (vgl. BayVGH, Urt. v. 24. Mai 2011, a. a. O., Rn. 44).

  • VGH Hessen, 24.10.2006 - 12 A 2216/05

    Flugroutenplanung und Störfallanlagen

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2012 - 1 C 20/08
    Soweit Pläne für Verkehrswegeplanungen auf Bundesebene (einschließlich Bedarfspläne) nach einem Verkehrswegeausbaugesetz des Bundes benannt werden, gehören Flugrouten nicht dazu, denn sie stellen keine Verkehrswege im Sinne der genannten Vorschriften dar (vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG, Urt. v. 24. Juni 2004, a. a. O.; HessVGH, Urt. v. 24. Oktober 2006, NVwZ 2007, 597).

    Bei ihnen handelt es sich um keinen körperlich gegenständlichen Bereich als Teil der Erdoberfläche, der zur Abwicklung von Verkehrsabläufen dient (vgl. HessVGH, Urt. v. 24. Oktober 2006, a. a. O.), sondern um eine vertikal und horizontal definierte und im Raum verortete Linie, die sich nur im Rahmen eines mehr oder weniger breiten Korridors kanalisieren lässt.

  • BVerwG, 24.06.2004 - 4 C 15.03

    Taunus-Flugrouten rechtmäßig

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2012 - 1 C 20/08
    Zur Begründung einer daraus abzuleitenden Klagebefugnis bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt (vgl. Senatsurteile v. 27. Juni 2012 - 1 C 13/08 -, Rn. 9 und 1 C 14/08 -, Rn. 36) einer Verletzung in subjektiven Rechten des jeweiligen Klägers (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 24. Juni 2004 - 4 C 15.03 -, juris Rn. 18).

    Vielmehr handelt es sich um ein sicherheitsrechtliches Instrument, das der Verhaltenssteuerung bei An- und Abflügen von Flugplätzen dient (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. Juni 2004 - 4 C 15.03 -, juris).

  • EuGH, 12.05.2011 - C-115/09

    Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2012 - 1 C 20/08
    Insoweit kommen namentlich mit Blick auf die neuere Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urt. v. 8. März 2011 - Rs. C-240/09 -, DVBl. 2011, 1253 ["Slowakischer Braunbär"]; Urt. v. 12. Mai 2011 - Rs.C-115/09 -, DVBl. 2011, 757 ["Trianel"] zu der am 16. Februar 2012 außer Kraft getreten Richtlinie 85/337 EWG) auch Rechtsschutzmöglichkeiten auf unionsrechtlicher Grundlage in Betracht (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. September 2011, NVwZ 2012, 176, Leitsatz 1; Schlacke, in; Schlacke, GK-BNatschG, § 64 [n. F.] Rn. 20; Berkemann, DVBl. 2011, 1253, 1256 ff.; Schink, DÖV 2012, 622 ff.).

    Bei dieser Beurteilung verkennt der Senat nicht, dass die unionsrechtswidrige Beschränkung der Rügebefugnis anerkannter Umweltschutzvereinigungen auf "drittschützende" Umweltvorschriften durch § 2 Abs. 1 Nr. 5 UmwRG nach der - in Ansehung des sog. Trianel-Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 12. Mai 2011 (a. a. O.) - ergangenen neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 29. September 2011, NVwZ 2012, 176) nicht mehr anzuwenden ist und sich anerkannte Umweltschutzvereinigungen bis zu einer Anpassung des Umweltrechtsbehelfegesetzes bei Rechtsbehelfen gegen Entscheidungen für Projekte, die im Sinne von Art. 1 Abs. 1 der bis zum 16. Februar 2012 in Kraft gewesenen Richtlinie 85/337/EWG "möglicherweise erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt" haben, Rechtsverletzungen, die Umweltvorschriften betreffen - einschließlich solcher, die dem Schutz der Allgemeinheit zu dienen bestimmt sind - unmittelbar auf der Grundlage des Art. 10a der Richtlinie 85/337/EWG rügen können.

  • VGH Hessen, 14.05.2012 - 9 B 1918/11

    Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei Hinzutreten von

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2012 - 1 C 20/08
    Diese vom 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 29. September 2011 (a. a. O.) dargestellten Grundsätze entsprechen dem Anwendungsvorrang des Unionsrechts gegenüber nationalem Recht und finden Anwendung auch auf den nunmehr geltenden Art. 11 der am 17. Februar 2012 in Kraft getretenen Richtlinie 11/92/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (vgl. auch HessVGH, Beschl. v. 14. Mai 2012 - 9 B 1918/11 -, juris Rn. 23).
  • BVerwG, 10.01.2012 - 7 C 20.11

    Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erneut auf dem Prüfstand des Europäischen Gerichtshofs

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2012 - 1 C 20/08
    33 Durch das fehlende Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Festsetzung von Flugverfahren unterscheidet sich der vorliegende Fall wesentlich von dem Sachverhalt, der dem 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem wasserrechtlichen Revisionsverfahren 7 C 20.11 Anlass zur Aussetzung des Verfahrens und zum Erlass des Beschlusses vom 10. Januar 2012 (NVwZ 2012, 448) zur Einholung einer Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union nach Art. 267 AEUV zu Art. 10a der seinerzeit noch geltenden Richtlinie 85/337/EWG und zu Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2003/35/EG gab.
  • EuGH, 21.09.1999 - C-392/96

    Kommission / Irland

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2012 - 1 C 20/08
    Gestützt werde diese Auffassung durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 21. September 1999 - RS C-392/96 - danach dürfe die Anwendung der UVP-Richtlinie nicht dadurch unterlaufen werden, dass ein an sich der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegendes Projekt in mehrere Teilprojekte untergliedert werde, die für sich genommen keiner UVP-Pflicht unterlägen.
  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen zulässiger richterlicher

    Auszug aus OVG Sachsen, 09.05.2012 - 1 C 20/08
    Dementsprechend war der Senat zur Wahrung der Anforderungen an den gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 26. September 2011 - 2 BvR 2216/06, 2 BvR 469/07-, juris) nicht zur Einholung einer solchen Entscheidung verpflichtet.
  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 32.94

    Nebentätigkeitsgenehmigung - § 43 VwGO, Erfordernis einer Klagebefugnis für die

  • BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens

  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

  • BVerwG, 06.02.1986 - 5 C 40.84

    Unanfechtbarkeit eines Wege - und Gewässerplans für den einzelnen Teilnehmern des

  • BVerwG, 19.01.1987 - 9 C 247.86

    Verhinderungsvermerk - Urteile - Außenwirkung - Urteilszustellung -

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

  • EuGH, 08.03.2011 - C-240/09

    Lesoochranárske zoskupenie - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus -

  • OVG Sachsen, 27.06.2012 - 1 C 13/08

    Zur gerichtlichen Überprüfung von Flugverfahren ("Flugrouten") an Anwohnerklagen.

  • OVG Sachsen, 27.06.2012 - 1 C 14/08

    Zur gerichtlichen Überprüfung von Flugverfahren ("Flugrouten") an Anwohnerklagen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2013 - 11 A 20.13

    Flugverfahren; Flugroutenfestsetzung; sog. Wannsee-Route; Feststellungsklage;

    Das ist - anders als das Sächsische Oberverwaltungsgericht angenommen hat (Urt. v. 9. Mai 2012 - 1 C 20/08 - juris, Rz. 28 ff.) - für die Frage, ob die Festsetzung von Flugverfahren nach unionsrechtlichen Vorschriften einer (ergänzenden) UVP-Prüfung unterliegen kann, nicht mit der für die Verneinung der Klagebefugnis erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen.

    Flugrouten stellen auch keine Ausbaupläne im Sinne von § 3 Abs. 1a UVPG i.V.m. Anlage 3 Nr. 1.2 dar (vgl. OVG Bautzen, Urt. v. 9. Mai 2012 - 1 C 20/08 - juris, Rz. 31 f. unter Bezugnahme auf VGH Kassel, Urt. v. 24. Oktober 2006 - 12 A 2216/05 - NVwZ 2007, 597).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2013 - 11 A 10.13

    Müggelseeroute und Wannseeroute umweltrechtlich nicht zu beanstanden

    Das ist - anders als das Sächsische Oberverwaltungsgericht angenommen hat (Urt. v. 9. Mai 2012 - 1 C 20/08 - juris, Rz. 28 ff.) - für die Frage, ob die Festsetzung von Flugverfahren nach unionsrechtlichen Vorschriften einer (ergänzenden) UVP-Prüfung unterliegen kann, nicht mit der für die Verneinung der Klagebefugnis erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen.
  • VGH Hessen, 27.05.2014 - 9 C 2269/12

    Zur Festlegung von An- und Abflugverfahren zum und vom Verkehrslandeplatz

    Es verbleibt hiernach bei dem in § 3 UVPG umschriebenen Anwendungsbereich des UVPG, wonach das Gesetz für die Festlegung von Flugverfahren nach § 27a Abs. 2 Satz 1 LuftVO nicht gilt, denn dabei geht es nicht um den Bau eines Flugplatzes im Sinne von Nr. 14.12 der Anlage 1 zum UVPG (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2001 - 11 C 14.00 -, BVerwGE 114, 364, juris Rn. 49; Sächsisches OVG, Urteil vom 9. Mai 2012 - 1 C 20/08 -, juris).
  • VGH Hessen, 01.10.2013 - 9 C 573/12

    Zur Festlegung von Anflugverfahren zum Flughafen Frankfurt Main (sog.

    Es verbleibt nach allem bei dem in § 3 UVPG umschriebenen Anwendungsbereich des UVPG, wonach das Gesetz für die Festlegung von Flugverfahren nach § 27a Abs. 2 Satz 1 LuftVO nicht gilt, denn dabei geht es nicht um den Bau eines Flugplatzes im Sinne von Nr. 14.12 der Anlage 1 zum UVPG (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2001 - 11 C 14.00 -, BVerwGE 114, 364, juris Rn. 49; Sächsisches OVG, Urteil vom 9. Mai 2012 - 1 C 20/08 -, juris).
  • OVG Sachsen, 23.09.2016 - 1 C 6/14

    Flugverfahren; Flugroute; Planfeststellungsbeschluss; Natura 2000-Gebiet;

    17 Mit Urteil vom 9. Mai 2012 - 1 C 20/08 - (ZUR 2013, 36) hat der erkennende Senat die Feststellungsklage des Klägers gegen die Festlegung der Flugverfahren zur Südabkurvung mit der Begründung als unzulässig abgewiesen, dass dem Kläger die nach § 42 Abs. 2 VwGO analog erforderliche Klagebefugnis fehle.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.11.2008 - 1 C 20.08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,77735
BVerwG, 26.11.2008 - 1 C 20.08 (https://dejure.org/2008,77735)
BVerwG, Entscheidung vom 26.11.2008 - 1 C 20.08 (https://dejure.org/2008,77735)
BVerwG, Entscheidung vom 26. November 2008 - 1 C 20.08 (https://dejure.org/2008,77735)
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Volltextveröffentlichung

  • Bundesverwaltungsgericht

    Altfallregelung; Asylantrag, offensichtlich unbegründeter Asylantrag; Dauer des Aufenthalts; Sperrwirkung; elternabhängiges Aufenthaltsrecht; volljähriges Kind

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   VG Osnabrück, 19.12.2008 - 1 C 20/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,36687
VG Osnabrück, 19.12.2008 - 1 C 20/08 (https://dejure.org/2008,36687)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 19.12.2008 - 1 C 20/08 (https://dejure.org/2008,36687)
VG Osnabrück, Entscheidung vom 19. Dezember 2008 - 1 C 20/08 (https://dejure.org/2008,36687)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Überprüfung der Kapazitätsberechnung eines Bachelor-Studiengangs (hier: International Business and Management)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 Abs 1 S 2 KapVO ND; § 5 Abs 1 S 1 KapVO ND; § 3 Abs 2 KapVO ND; § 3 Abs 1 KapVO ND; § 16 KapVO ND; § 12 KapVO ND; § 5 Abs 2 KapVO ND; § 1 Abs 2 KapVO ND; § 9 LVerpflV ND; § 7 L... VerpflV ND; § 5 LVerpflV ND; § 9 Nr 3 HSchulG ND; § 43 Abs 3 S 1 HSchulG ND; § 24 Abs 3 S 2 HSchulG ND; § 5 Abs 4 VergabeVO ND; § 5 Abs 3 VergabeVO ND; § 123 VwGO; ZulZ2008/09V ND
    Anteilsquote; Bachelor; Bildung; Fachhochschule; Forschungsaufgabe; Genehmigung; Kapazität; Lehrdeputatsreduzierung; maßgeblicher Stichtag; Schwundfaktor; Studium; Zulassung; Überbuchung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Sigmaringen, 02.11.2004 - NC 6 K 241/04

    Kapazitätsberechnung - Lehrverpflichtung eines Juniorprofessors

    Auszug aus VG Osnabrück, 19.12.2008 - 1 C 20/08
    Die erforderliche Genehmigung des Präsidiums kann auch nicht nachgeholt werden kann, mit der Folge, dass die von der Antragsgegnerin in ihre Berechnung eingestellten Lehrdeputatsreduzierungen von insgesamt 182 LVS im vorliegenden Verfahren keine Berücksichtigung finden (vgl. VG Sigmaringen, Beschluss vom 02.11.2004 - NC 6 K 241/04 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2008 - 1 N 1/07

    Besetzung von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität

    Auszug aus VG Osnabrück, 19.12.2008 - 1 C 20/08
    Denn für die Kammer sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass die Antragsgegnerin die Überbuchung willkürlich und mit der Absicht der Vereitelung gerichtlichen Rechtsschutzes für den Antragsteller herbeigeführt hat (zur Berücksichtigung von Überbuchungen vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 18.06.2008 - 1 N 1/07 -, juris, m.w.N.).
  • BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 74.87

    Ermittlung der Aufnahmekapazitäten der Hochschulen

    Auszug aus VG Osnabrück, 19.12.2008 - 1 C 20/08
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass das in allen Bundesländern weitgehend einheitlich geltende Regelungswerk der Kapazitätsverordnungen, nach denen sich die Zahl der zum Studium zuzulassenden Studierenden aus einer Gegenüberstellung von Lehrangebot und Lehrnachfrage ergibt, ein geeignetes und daher verfassungsgemäßes Instrument zur Erfassung der Aufnahmekapazitäten der Hochschulen ist (vgl. BVerwG, U. v. 20.04.1990 - 7 C 74.87 - Buchholz 421.21 Nr. 48 mit weiteren Nachweisen seiner Rechtsprechung).
  • VG Berlin, 17.01.2008 - 3 A 788.07

    Rechtmäßige Berechnung der Ausbildungskapazität und gerechte Verteilung der

    Auszug aus VG Osnabrück, 19.12.2008 - 1 C 20/08
    Da die Kapazitätsverordnung materielle Kriterien für die Bildung der Anteilsquote in § 12 nicht bereithält, besteht Anlass zur Beanstandung nur dann, wenn sie willkürlich und kapazitätsvernichtend erfolgt (VG Berlin, Beschluss vom 17.01.2008 - 3 A 788.07 -, juris, m.w.N.).
  • VG Oldenburg, 27.12.2010 - 5 C 2361/10

    Antrag auf Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzen Aufnahmekapazität;

    Dies ist nach Auffassung der Kammer, jedenfalls bei Abweichungen dieser geringen Größenordnung, nicht zu beanstanden (vgl. auch OVG HB, Beschluss vom 16. März 2010 - 2 B 428/09 - juris, Rn. 37 m.w.N.; VG Osnabrück, Beschluss vom 19. Dezember 2008 - 1 C 20/08 - juris Rn. 54).
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