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   AG Gernsbach, 18.03.2011 - 1 C 206/09   

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https://dejure.org/2011,32470
AG Gernsbach, 18.03.2011 - 1 C 206/09 (https://dejure.org/2011,32470)
AG Gernsbach, Entscheidung vom 18.03.2011 - 1 C 206/09 (https://dejure.org/2011,32470)
AG Gernsbach, Entscheidung vom 18. März 2011 - 1 C 206/09 (https://dejure.org/2011,32470)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Es besteht kein Anspruch auf Rechtsanwaltsvergütung bei Veranlassung der Kündigung des Vertagsverhältnisses durch ein vertragswidriges Verhalten seitens des Rechtsanwalts; Anspruch auf Zahlung einer Rechtsanwaltsvergütung wegen Abmahnungen aufgrund des Herunterladens von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Es besteht kein Anspruch auf Rechtsanwaltsvergütung bei Veranlassung der Kündigung des Vertagsverhältnisses durch ein vertragswidriges Verhalten seitens des Rechtsanwalts; Anspruch auf Zahlung einer Rechtsanwaltsvergütung wegen Abmahnungen aufgrund des Herunterladens von ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Filesharing-Abmahnung: Teure schlechte Verteidigung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Honorarforderung eines Rechtsanwalts im Filesharing-Verfahren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.12.1966 - VII ZR 114/64

    Rechtsnatur des Vertrages über Erstattung eines Gutachtens

    Auszug aus AG Gernsbach, 18.03.2011 - 1 C 206/09
    Der Beklagte macht zu Recht geltend, der Zedent habe seinen Anwaltsdienstvertrag mit dem Beklagten (§§ 611, 675 BGB ; vgl. BGH NJW 1965, NJW 1967, 719, 720) gemäß § 627 Abs. 1 BGB rechtswirksam gekündigt.
  • BGH, 07.10.1976 - III ZR 110/74

    Honorarforderung wegen anwaltlicher Tätigkeit - Vertragswidriges Verhalten eines

    Auszug aus AG Gernsbach, 18.03.2011 - 1 C 206/09
    Ein vertragswidriges, die Kündigung des Vertragspartners veranlassendes Verhalten im Sinne des § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB setzt allerdings eine schuldhafte Verletzung einer Vertragspflicht voraus (vgl. BGH WM 1977, 369, 371; NJW 1985, 41 ; Staudinger/Neumann, BGB 12. Aufl. § 628 Rdnr. 25; Pabst Günter Pabst, Gebührenrechtliche Folgen der Kündigung des Mandates, MDR 1978, 449, 450 f).
  • BGH, 08.10.1981 - III ZR 190/79

    Begründung von Nebenpflichten durch den Anwaltsvertrag - Kündigung des

    Auszug aus AG Gernsbach, 18.03.2011 - 1 C 206/09
    Die Voraussetzungen dieser Einwendung hat der Auftraggeber und damit hier die Klägerin darzulegen und zu beweisen (BGH NJW 1982, 437, 438).
  • BGH, 07.06.1984 - III ZR 37/83

    Annehmung der Interessen eines Dritten gegen den Auftraggeber eines Rechtsanwalts

    Auszug aus AG Gernsbach, 18.03.2011 - 1 C 206/09
    Ein vertragswidriges, die Kündigung des Vertragspartners veranlassendes Verhalten im Sinne des § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB setzt allerdings eine schuldhafte Verletzung einer Vertragspflicht voraus (vgl. BGH WM 1977, 369, 371; NJW 1985, 41 ; Staudinger/Neumann, BGB 12. Aufl. § 628 Rdnr. 25; Pabst Günter Pabst, Gebührenrechtliche Folgen der Kündigung des Mandates, MDR 1978, 449, 450 f).
  • BGH, 30.03.1995 - IX ZR 182/94

    Gebührenanspruch des Prozeßbevollmächtigten nach Notwendigkeit der Mandatierung

    Auszug aus AG Gernsbach, 18.03.2011 - 1 C 206/09
    Dieses Vorgehen stellte ein schwerwiegender Vertrauensverstoß gegen den eigenen Mandanten dar, welcher diesen berechtigt, das erteilte Mandat zu kündigen (BGH NJW 1995, 1954 ff).
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