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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09   

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BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09 (https://dejure.org/2010,1798)
BVerwG, Entscheidung vom 16.11.2010 - 1 C 21.09 (https://dejure.org/2010,1798)
BVerwG, Entscheidung vom 16. November 2010 - 1 C 21.09 (https://dejure.org/2010,1798)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    GG Art. 6; AufenthG § ... 2 Abs. 3, § 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 3, § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 4, § 26 Abs. 4, § 81 Abs. 4, § 104 Abs. 1; AuslG 1990 § 35 Abs. 1; EMRK Art. 8; SGB II § 7 Abs. 3, § 9 Abs. 1 und 2, §§ 11, 30
    Niederlassungserlaubnis; Ausweisungsgründe; Straftaten; Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung; fiktive Fortgeltung einer Aufenthaltserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Erteilungsvoraussetzung; Einkommensberechnung; Unterhaltsbedarf; Bedarfsgemeinschaft; ...

  • openjur.de

    Niederlassungserlaubnis; Ausweisungsgründe; Straftaten; Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung; fiktive Fortgeltung einer Aufenthaltserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Erteilungsvoraussetzung; Einkommensberechnung; Unterhaltsbedarf; Bedarfsgemeinschaft; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 6
    Ausweisungsgründe; Bedarfsgemeinschaft; Einkommensberechnung; Erteilungsvoraussetzung; Freibetrag für Erwerbstätigkeit; Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung; Kinderzuschlag; Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Sozialhilfebezug; Straftaten; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 3 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 5 Abs 1 Nr 2 AufenthG 2004, § 5 Abs 3 AufenthG 2004, § 9 Abs 2 S 1 Nr 2 AufenthG 2004
    Niederlassungserlaubnis; entgegenstehende Gründe der Sicherheit und Ordnung; Erteilungsvoraussetzung des gesicherten Lebensunterhalts für Kernfamilie; Berechnung des Unterhaltsbedarfs

  • Wolters Kluwer

    Sicherung des Lebensunterhalts eines Ausländers i.S.v. § 2 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) bei Decken des eigenen Bedarfs mit seinem Erwerbseinkommen und gleichzeitigem Angewiesensein auf Leistungen nach dem Zweiten Teil des Sozialgesetzbuches (SGB II) für seinen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 9, AufenthG § 2 Abs. 3, AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1, SGB II § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 6, SGB II § 30, SGB II § 11 Abs. 2 S. 2, SGB II § 9 Abs. 2
    Niederlassungserlaubnis, Sicherung des Lebensunterhalts, Freibetrag, SGB II, Erwerbstätigkeit, Bedarfsgemeinschaft, familiäre Lebensgemeinschaft, Werbungskostenpauschale

  • rewis.io

    Niederlassungserlaubnis; entgegenstehende Gründe der Sicherheit und Ordnung; Erteilungsvoraussetzung des gesicherten Lebensunterhalts für Kernfamilie; Berechnung des Unterhaltsbedarfs

  • ra.de
  • rewis.io

    Niederlassungserlaubnis; entgegenstehende Gründe der Sicherheit und Ordnung; Erteilungsvoraussetzung des gesicherten Lebensunterhalts für Kernfamilie; Berechnung des Unterhaltsbedarfs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherung des Lebensunterhalts eines Ausländers i.S.v. § 2 Abs. 3 AufenthG bei Decken des eigenen Bedarfs mit seinem Erwerbseinkommen und gleichzeitigem Angewiesensein auf Leistungen nach dem Zweiten Teil des SGB II für seinen Ehepartner und seiner Kinder; Anwendbarkeit ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Familiennachzug erfordert gesicherten Lebensunterhalt für Kernfamilie

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Niederlassungserlaubnis und der gesicherte Lebensunterhalt

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    BVerwG kippt Pauschale nach § 30 SGB II bei Lebensunterhaltssicherung

Besprechungen u.ä.

  • migrationsrecht.net (Entscheidungsbesprechung)

    BVerwG kippt Pauschale nach § 30 SGB II bei Lebensunterhaltssicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 138, 148
  • NVwZ 2011, 829
  • FamRZ 2011, 562
  • DVBl 2011, 448
  • DÖV 2011, 414
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 28.10.2008 - 1 C 34.07

    Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09
    Sie ist daher auf den dauerhaften Verbleib eines Ausländers im Bundesgebiet angelegt (vgl. Urteil vom 28. Oktober 2008 - BVerwG 1 C 34.07 - Buchholz 402.242 § 26 AufenthG Nr. 3 Rn. 16 und 20 m.w.N.).

    Vielmehr trifft § 9 Abs. 2 Satz 6 AufenthG insoweit eine abschließende Regelung und macht die Unterhaltssicherung bei der Niederlassungserlaubnis - anders als im Anwendungsbereich des § 5 AufenthG - mithin nicht zu einer Regelerteilungsvoraussetzung, sondern zu einer zwingenden Erteilungsvoraussetzung (vgl. Urteil vom 28. Oktober 2008 a.a.O. Rn. 20).

    Es geht nicht um die Beendigung des Aufenthalts, sondern allein um die Frage, ob der Kläger seinen Aufenthalt im Bundesgebiet - und damit die Fortsetzung seiner familiären Lebensgemeinschaft - auf einen befristeten Aufenthaltstitel oder eine auf Dauer angelegte Niederlassungserlaubnis stützen kann (vgl. hierzu nochmals Urteile vom 28. Oktober 2008 a.a.O. Rn. 23 ff. sowie vom 30. April 2009 - BVerwG 1 C 3.08 - Buchholz 402.242 § 5 AufenthG Nr. 5 Rn. 18 ff.).

  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 20.09

    Visum; Aufenthaltserlaubnis; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug; Sicherung

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09
    Durch die Verweisung auf das Sozialrecht ergibt sich daher schon aus der Regelung in § 2 Abs. 3 Satz 1 AufenthG, dass im Aufenthaltsrecht die Sicherung des Lebensunterhalts bei erwerbsfähigen Ausländern allgemein - und nicht nur für besondere Fallkonstellationen wie den Familiennachzug - den Lebensunterhalt des mit ihm in familiärer Gemeinschaft lebenden Ehepartners und der unverheirateten Kinder bis zum 25. Lebensjahr umfasst (zur Sicherung des Lebensunterhalts beim Familiennachzug vgl. Urteil vom 16. November 2010 - BVerwG 1 C 20.09 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).

    Insoweit hat der Senat im Anwendungsbereich der Familienzusammenführungsrichtlinie seine gegenteilige Rechtsprechung aufgegeben (Urteil vom 16. November 2010 - BVerwG 1 C 20.09 - Rn. 34).

    Im Fall des Klägers ist - von anderem abgesehen - im Übrigen auch offen, ob sein eigener Lebensunterhalt nach einer Trennung von seiner Ehefrau bzw. seiner Familie insgesamt und den dadurch entstehenden Unterhaltszahlungen sowie den Abzügen für den Freibetrag und die Werbungskosten gesichert wäre (zum Diskriminierungsverbot vgl. auch Urteil 16. November 2010 - BVerwG 1 C 20.09 - Rn. 30 ff.).

  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09
    Dabei richtet sich die Ermittlung des Unterhaltsbedarfs und des zur Verfügung stehenden Einkommens seit der Änderung des Rechts der Sozial- und Arbeitslosenhilfe vom 1. Januar 2005 bei erwerbstätigen Ausländern im Grundsatz nach den entsprechenden Bestimmungen des SGB II (vgl. Urteile vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rn. 19 und vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 Rn. 29).

    Sie dient dazu, (neue) Belastungen für die öffentlichen Haushalte zu vermeiden (vgl. Urteil vom 26. August 2008 a.a.O. Rn. 21).

    Der Senat hat in seinem Urteil vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - (a.a.O. Rn. 19) entschieden, dass bei der Berechnung des zur Verfügung stehenden Einkommens diese Beträge zu Lasten des Ausländers zu berücksichtigen sind.

  • EuGH, 04.03.2010 - C-578/08

    Chakroun - Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/86/EG - Begriff

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil vom 4. März 2010 in der Rechtssache Chakroun (C-578/08) für den Anwendungsbereich der Familienzusammenführungsrichtlinie entschieden, dass der Begriff der "Sozialhilfeleistungen des ... Mitgliedstaats" ein autonomer Begriff des Unionsrechts ist, der nicht anhand von Begriffen des nationalen Rechts ausgelegt werden kann (Rn. 45).
  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09
    Dabei richtet sich die Ermittlung des Unterhaltsbedarfs und des zur Verfügung stehenden Einkommens seit der Änderung des Rechts der Sozial- und Arbeitslosenhilfe vom 1. Januar 2005 bei erwerbstätigen Ausländern im Grundsatz nach den entsprechenden Bestimmungen des SGB II (vgl. Urteile vom 26. August 2008 - BVerwG 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370 Rn. 19 und vom 7. April 2009 - BVerwG 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329 Rn. 29).
  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 6.09

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09
    Dies verletzt Bundesrecht, soweit das Berufungsgericht diese Gleichstellung nicht mit der zusätzlichen Voraussetzung verbunden hat, dass dem Kläger im Zeitpunkt der Berufungsentscheidung ein Anspruch auf (befristete) Verlängerung der humanitären Aufenthaltserlaubnis zustand (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 30. März 2010 - BVerwG 1 C 6.09 - InfAuslR 2010, 343 ff.; zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).
  • BVerfG, 11.05.2007 - 2 BvR 2483/06

    Verletzung des Diskriminierungsverbots des Art 6 Abs 1 GG durch Verweigerung des

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09
    Die Voraussetzungen, unter denen das Bundesverfassungsgericht in seinem Kammerbeschluss vom 11. Mai 2007 - 2 BvR 2483/06 - (NVwZ 2007, 1302) eine Diskriminierung der Ehe angenommen hat, liegen hier nicht vor.
  • OVG Saarland, 24.09.2009 - 2 A 287/08

    Niederlassungserlaubnis nach Ermessen; Altantrag; Sicherung des Lebensunterhalts

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09
    - OVG des Saarlandes - 24.09.2009 - AZ: OVG 2 A 287/08.
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09
    Es geht nicht um die Beendigung des Aufenthalts, sondern allein um die Frage, ob der Kläger seinen Aufenthalt im Bundesgebiet - und damit die Fortsetzung seiner familiären Lebensgemeinschaft - auf einen befristeten Aufenthaltstitel oder eine auf Dauer angelegte Niederlassungserlaubnis stützen kann (vgl. hierzu nochmals Urteile vom 28. Oktober 2008 a.a.O. Rn. 23 ff. sowie vom 30. April 2009 - BVerwG 1 C 3.08 - Buchholz 402.242 § 5 AufenthG Nr. 5 Rn. 18 ff.).
  • BVerfG, 28.06.2022 - 2 BvL 9/14

    Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom

    Da dies nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts jedoch anhand einer zukunftsorientierten Prognoseentscheidung zu beurteilen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 2010 - 1 C 21.09 -, BVerwGE 138, 148, Rn. 15), kommt es nicht darauf an, ob der Betroffene aktuell erwerbstätig ist, sondern ob angenommen werden kann, dass er dies in der Zukunft auf Dauer sein wird.
  • BVerwG, 16.08.2011 - 1 C 12.10

    Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Erteilungsvoraussetzung;

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Lebensunterhalt eines Ausländers im Sinne von § 2 Abs. 3 AufenthG nämlich nicht schon dann gesichert ist, wenn der Ausländer mit seinem Erwerbseinkommen seinen eigenen Bedarf decken könnte, er für seinen Ehepartner und seine Kinder aber auf Leistungen nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) angewiesen ist (vgl. Urteil vom 16. November 2010 - BVerwG 1 C 21.09 - InfAuslR 2011, 182 Rn. 14 ff. - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen).

    In dem Urteil wird jedoch ausdrücklich hervorgehoben, dass sich aus der Verweisung des § 2 Abs. 3 Satz 1 AufenthG auf das Sozialrecht allgemein - und nicht nur für besondere Fallkonstellationen wie den Familiennachzug - ergibt, dass die Sicherung des Lebensunterhalts bei einem erwerbsfähigen Ausländer auch den Lebensunterhalt des mit ihm in familiärer Gemeinschaft lebenden Ehepartners und der unverheirateten Kinder bis zum 25. Lebensjahr umfasst (Urteil vom 16. November 2010 a.a.O. Rn. 16).

    Als wirklichkeitsfremd hat er daher die fiktive Berechnung angesehen, ob der einzelne Ausländer - für sich gesehen - seinen Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen bestreiten könnte (Urteil vom 16. November 2010 a.a.O. Rn. 19).

    Der Senat hat als einen Grund für das Abstellen auf die Bedarfsgemeinschaft - wie bereits dargelegt - die Vermeidung zusätzlicher Belastungen der öffentlichen Haushalte angeführt, die auch durch eine Verfestigung des Aufenthalts hilfebedürftiger ausländischer Familienangehöriger eintritt (Urteil vom 16. November 2010 a.a.O. Rn. 18).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 4.12

    Anerkennung; Anhörung; ausländisches Recht; Ausnahme; Bedarf;

    3.1.1 Demzufolge ist der Einkommens- und Bedarfsberechnung grundsätzlich der Personenkreis zugrunde zu legen, der sich aus den Regeln über die Bedarfsgemeinschaft gem. § 9 Abs. 1 und 2 i.V.m. § 7 Abs. 2 bis 3a SGB II ergibt (Urteil vom 16. November 2010 - BVerwG 1 C 21.09 - BVerwGE 138, 148 Rn. 14 ff.) unabhängig davon, inwieweit zwischen diesen Personen unterhaltsrechtliche Beziehungen bestehen.

    Hinsichtlich des in § 11b Abs. 2 Satz 1 SGB II pauschaliert erfassten Werbungskostenabzugs verlangt das Gebot der individualisierten Prüfung gemäß Art. 17 der Richtlinie 2003/86/EG, den Nachweis geringerer Aufwendungen als die gesetzlich veranschlagten 100 EUR zuzulassen (Urteil vom 16. November 2010 a.a.O. Rn. 34).

    Verfassungs-, unions- oder völkerrechtliche Gewährleistungen sowie atypische Umstände des Einzelfalles, die so bedeutsam sind, dass sie das sonst ausschlaggebende Gewicht der gesetzlichen Regelung beseitigen, können Ausnahmen vom Regelfall des § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG rechtfertigen (Urteile vom 26. August 2008 a.a.O. Rn. 27, vom 16. November 2010 - BVerwG 1 C 21.09 - BVerwGE 138, 148 Rn. 18 und vom 22. Mai 2012 - BVerwG 1 C 6.11 - DVBl 2012, 1167 Rn. 11).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.12.2009 - 1 C 21.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,76179
BVerwG, 16.12.2009 - 1 C 21.09 (https://dejure.org/2009,76179)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.2009 - 1 C 21.09 (https://dejure.org/2009,76179)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 2009 - 1 C 21.09 (https://dejure.org/2009,76179)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,76179) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Bundesverwaltungsgericht

    Ausweisungsgründe; Bedarfsgemeinschaft; Einkommensberechnung; Erteilungsvoraussetzung; Freibetrag für Erwerbstätigkeit; Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung; Kinderzuschlag; Niederlassungserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Sozialhilfebezug; Straftaten; ...

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