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   BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09   

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BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09 (https://dejure.org/2011,1134)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.2011 - 1 C 22.09 (https://dejure.org/2011,1134)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - 1 C 22.09 (https://dejure.org/2011,1134)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    GG Art. 3, 6; AufenthG § 23 Abs. 1, §§ 25, 27 Abs. 2, § 104a Abs. 1 und 3, § 104b; LPartG § 11 Abs. 1; EMRK Art. 8
    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis auf Probe; Altfallregelung; Bleiberechtserlass; Straftat; Tilgung; Zurechnung von Straftaten; Familieneinheit; Ehegatte; Schutz der Ehe; Lebenspartnerschaft; nichteheliche Lebensgemeinschaft; minderjährige Kinder; ...

  • openjur.de

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis auf Probe; Altfallregelung; Bleiberechtserlass; Straftat; Tilgung; Zurechnung von Straftaten; Familieneinheit; Ehegatte; Schutz der Ehe; Lebenspartnerschaft; nichteheliche Lebensgemeinschaft; minderjährige Kinder; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3, 6
    Altfallregelung; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis auf Probe; Bleiberechtserlass; Ehegatte; Familieneinheit; Lebenspartnerschaft; Schutz der Ehe; Straftat; Streitgegenstand; Tilgung; Trennungsprinzip; Zurechnung von Straftaten; minderjährige Kinder; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 GG, Art 6 GG, Art 8 MRK, § 23 Abs 1 AufenthG 2004, § 25 AufenthG 2004
    Aufenthaltserlaubnis auf Probe; Altfallregelung; Verwertbarkeit einer Strafverurteilung; Zurechnung von Straftaten von Ehegatten

  • Wolters Kluwer

    Begehren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe als abtrennbarer eigenständiger Streitgegenstand gegenüber sonstigen Ansprüchen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Verwertbarkeit einer Verurteilung wegen einer Straftat i.R.v. § 104a Aufenthaltsgesetz ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 104a Abs. 1 S. 1, AufenthG § ... 104a Abs. 3, AufenthG § 104a Abs. 1 S. 1 Nr. 6, VwGO § 139 Abs. 3, AufenthG § 81 Abs. 5, AufenthG § 11 Abs. 1 S. 2, GG Art. 6 Abs. 1, GG Art. 3 Abs. 1, AufenthG § 27 Abs. 2, LPartG § 11 Abs. 1, AufenthG § 104a Abs. 1 S. 1 Nr. 4
    Altfallregelung, Bleiberecht, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis auf Probe, Ausschlussgrund, Geldstrafe, Straftat, Familienangehörige, Zurechnung, Gestaltungsspielraum, Willkür, Schutz von Ehe und Familie, sachlicher Grund, Streitgegenstand, ...

  • rewis.io

    Aufenthaltserlaubnis auf Probe; Altfallregelung; Verwertbarkeit einer Strafverurteilung; Zurechnung von Straftaten von Ehegatten

  • ra.de
  • rewis.io

    Aufenthaltserlaubnis auf Probe; Altfallregelung; Verwertbarkeit einer Strafverurteilung; Zurechnung von Straftaten von Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begehren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf Probe als abtrennbarer eigenständiger Streitgegenstand gegenüber sonstigen Ansprüchen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Verwertbarkeit einer Verurteilung wegen einer Straftat i.R.v. § 104a AufenthG außerhalb der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Zurechnung von Straftaten des Ehegatten bei Altfallregelung verfassungsgemäß

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zurechnung von Straftaten des Ehegatten bei der ausländerrechtlichen Altfallregelung

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zurechnung von Straftaten des Ehegatten bei Altfallregelung verfassungsgemäß

  • migrationsrecht.net (Kurzinformation)

    Zurechnung von Straftaten des Ehegatten bei Altfallregelung verfassungsgemäß

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zurechnung von Straftaten des Ehegatten bei Altfallregelung verfassungsgemäß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 138, 336
  • NVwZ 2011, 939
  • FamRZ 2011, 810
  • DVBl 2011, 716
  • DÖV 2011, 579
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 16.12.2010 - 2 BvL 16/09

    Unzulässige Richtervorlage - Zur Verfassungsmäßigkeit das § 104a Abs 3 S 1

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09
    Die Frage der Zurechnung der Verurteilung eines volljährigen Kindes zulasten der Eltern oder Geschwister braucht ebenso wenig geprüft zu werden wie die der Zurechnung der Verurteilung eines Elternteils zulasten volljähriger Kinder, da sie sich im Fall der Kläger nicht stellen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 2 BvL 16/09 - juris Rn. 29 f.).

    In der Rechtsprechung wird sie allerdings überwiegend bejaht (neben dem Berufungsgericht auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. November 2008 - 10 LA 260/08 - InfAuslR 2009, 186; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2008 - OVG 12 S 6.08 - a.A. VGH Mannheim, Vorlagebeschluss vom 24. Juni 2009 - 13 S 519/09 - InfAuslR 2009, 350; hierzu BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 a.a.O., in dem die Vorlage des VGH Mannheim für unzulässig erklärt wurde).

    Auch den Ausführungen in der Begründung des Gesetzentwurfs zu § 104a Abs. 3 AufenthG (BTDrucks 16/5065 S. 202) lässt sich entnehmen, dass der Gesetzgeber jedenfalls im Ergebnis regelmäßig eine Zurechnung der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 genannten Straftaten zwischen den Partnern einer lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft für geboten hielt und damit in der Sache nicht von einem abschließenden Charakter des § 27 Abs. 2 AufenthG ausging (vgl. zum Vorstehenden insgesamt BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 35 ff.).

    Eine "Schlechterstellung von Ehegatten ist insbesondere hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes auf Gleichbehandlung ausgeht und die Ehegatten teilweise begünstigt, teilweise benachteiligt werden, die gesetzliche Regelung im Ganzen sich aber vorteilhaft oder "ehe-neutral" auswirkt" (so BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 43 unter Hinweis auf BVerfGE 75, 361 und 32, 260 ).

    Es hindert den Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Altfallregelung aber nicht, die längerfristige Trennung von Ehegatten im Hinblick auf Art. 6 GG und Art. 8 EMRK als wenig realistisch und praktisch durchsetzbar anzusehen und deshalb dem Leerlaufen des Versagungsgrundes in § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AufenthG durch eine Zurechnungsregelung zu begegnen, die darüber hinaus durch eine Härtefallregelung abgemildert wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 45 f.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 13 S 519/09

    Aussetzung des Verfahrens zur Einholung einer Entscheidung des

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09
    Der gegenteiligen Ansicht des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Mannheim in seiner Vorlage an das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG (Beschluss vom 24. Juni 2009 - 13 S 519/09 - InfAuslR 2009, 350) könne nicht gefolgt werden.

    In der Rechtsprechung wird sie allerdings überwiegend bejaht (neben dem Berufungsgericht auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. November 2008 - 10 LA 260/08 - InfAuslR 2009, 186; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2008 - OVG 12 S 6.08 - a.A. VGH Mannheim, Vorlagebeschluss vom 24. Juni 2009 - 13 S 519/09 - InfAuslR 2009, 350; hierzu BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 a.a.O., in dem die Vorlage des VGH Mannheim für unzulässig erklärt wurde).

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 20.08

    Asylantrag, offensichtlich unbegründeter Asylantrag; Sperrwirkung;

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09
    Der Anspruch eines minderjährigen Kindes, das mit seinen Eltern oder einem Elternteil in häuslicher Gemeinschaft lebt, auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Altfallregelung in § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG ist dort nicht ausdrücklich geregelt, er ergibt sich aber aus dem Gesamtzusammenhang der Regelung und dem vom Gesetzgeber damit verfolgten Zweck (vgl. auch BTDrucks 16/5065 S. 202 zu § 104a; Urteil vom 25. August 2009 - BVerwG 1 C 20.08 - Buchholz 402.242 § 104a AufenthG Nr. 3 = InfAuslR 2010, 113 Rn. 16 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvL 5/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 26 Abs. 1 Satz 2 EStG

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09
    Eine "Schlechterstellung von Ehegatten ist insbesondere hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes auf Gleichbehandlung ausgeht und die Ehegatten teilweise begünstigt, teilweise benachteiligt werden, die gesetzliche Regelung im Ganzen sich aber vorteilhaft oder "ehe-neutral" auswirkt" (so BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 43 unter Hinweis auf BVerfGE 75, 361 und 32, 260 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2008 - 11 S 683/08

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09
    Ob darüber hinaus innerhalb des Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes die Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 AufenthG einerseits und nach § 23 Abs. 1 AufenthG andererseits als abtrennbare Streitgegenstände angesehen werden können (vgl. etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 28. April 2008 - 11 S 683/08 - VBlBW 2008, 490; OVG Hamburg, Urteil vom 18. August 2010 - 5 Bf 62/08 - juris), bedarf hier keiner Klärung.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2008 - 12 S 6.08

    Abschiebungsschutz bei Krankheit und Behandlungsmöglichkeiten im Kosovo.

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09
    In der Rechtsprechung wird sie allerdings überwiegend bejaht (neben dem Berufungsgericht auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. November 2008 - 10 LA 260/08 - InfAuslR 2009, 186; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2008 - OVG 12 S 6.08 - a.A. VGH Mannheim, Vorlagebeschluss vom 24. Juni 2009 - 13 S 519/09 - InfAuslR 2009, 350; hierzu BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 a.a.O., in dem die Vorlage des VGH Mannheim für unzulässig erklärt wurde).
  • OVG Hamburg, 18.08.2010 - 5 Bf 62/08

    Aufenthaltserlaubnis nach der Altfallregelung

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09
    Ob darüber hinaus innerhalb des Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes die Aufenthaltserlaubnisse nach § 25 AufenthG einerseits und nach § 23 Abs. 1 AufenthG andererseits als abtrennbare Streitgegenstände angesehen werden können (vgl. etwa VGH Mannheim, Beschluss vom 28. April 2008 - 11 S 683/08 - VBlBW 2008, 490; OVG Hamburg, Urteil vom 18. August 2010 - 5 Bf 62/08 - juris), bedarf hier keiner Klärung.
  • OVG Niedersachsen, 17.11.2008 - 10 LA 260/08

    Anforderungen für das Vorliegen eines Härtefalls i.S.d. § 104a Abs. 3 S. 2

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09
    In der Rechtsprechung wird sie allerdings überwiegend bejaht (neben dem Berufungsgericht auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. November 2008 - 10 LA 260/08 - InfAuslR 2009, 186; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2008 - OVG 12 S 6.08 - a.A. VGH Mannheim, Vorlagebeschluss vom 24. Juni 2009 - 13 S 519/09 - InfAuslR 2009, 350; hierzu BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 a.a.O., in dem die Vorlage des VGH Mannheim für unzulässig erklärt wurde).
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 19.09

    Aufenthaltserlaubnis; Altfallregelung; Bleiberecht; Ausschlussgrund;

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09
    Wie der Senat bereits entschieden hat (Urteil vom 26. Oktober 2010 - BVerwG 1 C 19.09 - juris Rn. 12 ff.), können die betroffenen Ausländer auch nach Ablauf dieser Frist verlangen, dass ihnen rückwirkend für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2009 eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird.
  • BVerwG, 04.09.2007 - 1 C 43.06

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug,

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09
    Da dem Kläger zu 2 im April 2006 zwischenzeitlich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG erteilt wurde, ist damit nach der Rechtsprechung des Senats die Sperrwirkung nach § 11 Abs. 1 Satz 2 AufenthG auch für andere Aufenthaltstitel nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes - einschließlich solcher nach § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG - aufgehoben (vgl. zur Sperrwirkung einer Ausweisung Urteile vom 4. September 2007 - BVerwG 1 C 43.06 - BVerwGE 129, 226 Leitsatz 5 sowie Rn. 34, 42 und vom 13. April 2010 - BVerwG 1 C 5.09 - Buchholz 402.242 § 11 AufenthG Nr. 6 Leitsatz 1).
  • BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 5.09

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltserlaubnis aus familiären

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 C 34.18

    Bundesverwaltungsgericht klärt Voraussetzungen der Bleiberechtsregelung des § 25b

    Damit erstreckte er sich - unter den hier gegebenen Umständen - nicht nur auf § 25 Abs. 5 AufenthG, wovon bereits der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums S. ausgegangen ist, sondern auch auf die während des gerichtlichen Verfahrens in Kraft getretene Regelung in § 25b AufenthG, ohne dass es insoweit einer erneuten Antragstellung bedurfte (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 C 17.12 - BVerwGE 146, 281 Rn. 9; siehe auch Urteil vom 11. Januar 2011 - 1 C 22.09 - BVerwGE 138, 336 Rn. 23).
  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 17.12

    Aufenthaltserlaubnis; humanitäre Aufenthaltserlaubnis; Jugendlicher;

    Da sich beide Aufenthaltstitel in den Rechtsfolgen unterscheiden, handelt es sich - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - um unterschiedliche Streitgegenstände (so im Ergebnis auch Senatsurteil vom 11. Januar 2011 - BVerwG 1 C 22.09 - BVerwGE 138, 336 = Buchholz 402.242 § 104a AufenthG Nr. 7 jeweils Rn. 20 zum Verhältnis der Aufenthaltserlaubnis auf Probe nach § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG zu den übrigen Aufenthaltserlaubnissen nach Kapitel 2 Abschnitt 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 18/15

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen für türkische Staatsangehörige - zur

    Solange die Strafe danach nicht zu tilgen ist und ein Antrag auf vorzeitige Tilgung erfolglos war, ist die Verurteilung auch im Rahmen von § 104a AufenthG verwertbar (BVerwG, Urt. v. 21.01.2011 - BVerwG 1 C 22.09 -, BVerwGE 138, 336 [345], RdNr. 29 in juris); nichts anderes gilt im Anwendungsbereich des § 25a Abs. 3 AufenthG.
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